Mitteilungsblatt 2/2023, 28. April 2023

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02 · 2023 28. April 2023

Klare Kante und pharmazeutische Impulse WLAT 2023: Lieferengpässe, Spargesetz, pDL

VERSORGUNGSCHAOS VERHINDERT Ampelkoalition lenkt ein Seite 4

FRÜHJAHRSSITZUNG STEHT AN AKWL und VAWL tagen am 31. Mai Seite 6

VIEL ZU TUN IN DER DIGITALEN WELT securPharm, SMC-B-Antrag und Co. Seite 11

INHALT

WEITERBI LDUNG

22 Verabschiedung von Susanne Brittinger aus dem Weiterbildungsausschuss Prüfungstermine imWeiterbildungsbereich Infektiologie 24 Erfahrungsaustausch für Weiterzubildende und Ermächtigte im Apothekerhaus 25 Zulassungen und Ermächtigungen QUAL ITÄTSSICHERUNG 27 Zertifizierte und rezertifizierte Apotheken 27 Zwei Urgesteine haben sich verabschiedet AUSBI LDUNG PKA/PTA 28 Prüfer aus Leidenschaft WIVA 29 Das WIVA im Interview MIXTUM 30 Regionale Notfall-Liste als Service von Kolleg*innen für Kolleg*innen: Aktualisierung der Daten (Rückmeldebogen auf Seite 33) 30 AKWL-Clubraum: Digitales Austauschformat wird fortgesetzt 30 16. Auflage des westfälisch-lippischen ApoCups am 29. Juni in Recklinghausen 31 Apothekenverkauf und Apothekenübernahmen 32 IN MEMORIAM AMTL ICHE MITTEI LUNGEN 32 Erteilte Erlaubnisse 32 23 24 Fünfter Seminarzyklus Infektiologie gestartet

9. Westfälisch-lippischer Apothekertag Das Motto lautete: „APOTHEKE.MEHRWERT“ 7

EDITORIAL

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Auch einmal um die Ecke denken GESUNDHEITSPOL ITIK AKTUELL

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Änderungsanträge auf den letzten Metern: Bundestag verhindert Versorgungschaos ab Ostern DER VORSTAND INFORMIERT Ihr Kammervorstand / Ihre Ansprechpartner*innen Am 31. Mai tagen Kammer- und Vertreterversammlung 9. WLAT IN MÜNSTER Politisch klare Kante und viel Pharmazie 9. Apothekertag in Münster gab viele Impulse IT & TELEMATIK securPharm, Telematik und mein-apothekenportal.de SMC-B-Bestellung nur per Post-Ident-Verfahren RECHT Nordrhein-westfälische Apothekerkammern klagen erfolgreich gegen Shop-Apotheke

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L ITERATURHINWEISE APOTHEKERSTI FTUNG

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Verblistern im Rahmen der Heimversorgung RATGEBER APOTHEKENPRAXIS Substitutionspatient*innen in der Apotheke: Flächendeckende Versorgung sichern

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Einladung zur 15. Vortragsveranstaltung der Apotheker- stiftung Westfalen-Lippe am 2. September 2023

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Änderung der BtMVV

16 Elektronisches Abgabebelegverfahren für Betäubungsmittel zum 31. Dezember 2023 verpflichtend 17 CIRS NRW: Medikationsplan als Kommunikationsinstrument? 18 „Zu Risiken und Nebenwirkungen...“ 19 IMPRESSUM AUS-/FORTBI LDUNG UND AMTS 20 Impuls zu den pharmazeutischen Dienstleistungen im praxisbegleitenden Unterricht (PBU) 20 Elektronische Beantragung des Fortbildungszertifikates 21 Fortbildungspaket zu den pharmazeutischen Dienst- leistungen 22 Fortbildungstagung exklusiv für PKA 22 Online-Seminare von Campus Pharmazie günstig buchen

Anlage: Geschäftsbericht 2022

Mit QR-Codes schnell zur Information: Inzwischen finden Sie imMitteilungsblatt zu vielen Artikeln auch die direkte, schnelle Verlinkung über QR-Codes. Die kleinen quadratischen „Helfer“ liefern verschlüsselt Informationen oder Verlinkun gen auf Internetseiten. Man benötigt ein Smart

phone/Tablet-PC und ein QR-Code-Scanner-Programm (kostenlos im App-/googleplay-Store erhältlich unter „qr code“). Mit dieser App kann man die jeweiligen QR-Codes scannen und man erhält dann die darin enthaltenen Informationen oder Links direkt auf dem benutzten Endgerät zur weiteren Benutzung angezeigt.

2 / AKWL Mitteilungs blatt 02-2023

EDITORIAL

Editorial

Auch einmal um die Ecke denken Gabriele Regina Overwiening Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe E-Mail: praesidium@akwl.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die ersten drei Monate des neuen Jahres haben es gezeigt: Bei der Bewältigung der zentralen Zukunftsaufgaben unseres Be rufsstandes kommt es in erster Linie auf uns selbst an. Von der viel zitierten Apothekenstärkung der Ampel-Koalitionäre, die sich so selbstbewusst bereits vor Amtsantritt als Fortschrittskoalition gelobt haben, ist so gut wie gar nichts zu sehen. Daher heißt es für uns: Wir müssen laut werden. Dies ist unsere Ankündigung und bei dieser bleibt es, allen anderslautendenMel dungen zum Trotze. Zu unseren politischen Forderungen gibt es eine breite Zustimmung des Berufsstandes. Daraus erwächst die Verpflichtung an die ABDA mit allen Kammern und Verbänden, diesen Forderungen der Apothekerschaft in den nächsten Wo chen vehement Nachdruck zu verleihen. Öffentlichkeitswirksam und deutschlandweit. Uns allen muss aber auch klar sein, dass die Honorardebatte eine große Herausforderung darstellt. Des halbmüssen wir für diese einen langen Atemmitbringen. Den ha ben wir. Weil dieser erforderlich sein wird. Auch wenn wir uns alle wünschen, dass es schneller und einfacher gehen könnte. Zugleich sind wir auch gut beraten, wenn wir weiterhin kreativ bleiben, gleichsam um die Ecke denken, wenn wir unsere selbst gesteckten Ziele erreichen wollen. Ich möchte das einmal an ei nem zentralen Ziel, der auskömmlichen Versorgung der Apotheke vor Ort mit Fachpersonal, festmachen. Es steht außer Frage, dass wir deutlich mehr Pharmazie-Studienplätze benötigen und eben so auch eine Erweiterung des aktuellen Angebots an PTA-Ausbil dungsplätzen. Ebenso unverzichtbar ist eine signifikante Dynami sierung der apothekerlichen Vergütung, damit die Löhne in den Apotheken weiter steigen können. Aber, um die Ecke gedacht, bringen uns auch kreative Vorschläge unseren Zielen näher:

Erstens: Bereits vor zwölf Jahren haben wir in Westfalen-Lippe den Nacht- und Notdienst reformiert und steuern ihn digital. Wir sparen seither jedes Jahr 12.000 bis 13.000 Dienste ein. Ohne die Reform wäre jede Apotheken in Westfalen-Lippe heute mit durchschnittlich 24 Diensten belastet. Aktuell sind es jedoch „nur“ 15 Dienste. Dadurch fallen in der Nacht Jahr für Jahr über 200.000 Arbeitsstunden weg, die über Tage deutlich besser ein gesetzt sind. Umgerechnet entspricht das 120 Vollzeitstellen. Zweitens: Die Zahl unserer Mitglieder ist in den vergangenen Jahren über zehn Prozent gewachsen, die der nicht berufstäti gen (Rentner*innen ausgeklammert) aber sogar um über 40 Pro zent. Wir müssen und werden uns daher verstärkt dieser Gruppe widmen, um mit Wiedereinsteiger*innen dem Personalmangel entgegenzuwirken. Drittens: Derzeit sind nur 55 Prozent unserer Mitglieder in Voll zeit tätig. Drei Viertel der Apothekerinnen zieht es in die Offizin, aber nicht einmal jede Sechste in die Selbstständigkeit. Auch hier müssen wir ansetzen, wenn wir die Personalengpässe bekämp fen wollen. Wir brauchen mehr Arbeitszeit im Beruf und mehr Inhaberinnen. Und selbstverständlich, hier schließt sich der Kreis, bedarf es hierfür einer stärkeren Wertschätzung unseres Berufs, nicht zuletzt auch durch deutlichmehr Geld im SystemApotheke.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

AKWL Mitteilungs blatt 02-2023 / 3

KOLUMNENTITEL GES NDHEI SPOL ITIK AKTUELL

Änderungsanträge auf den letzten Metern: Bundestag verhindert Versorgungschaos ab Ostern Zeitgewinn bis zum 31. Juli 2023 – und auch Lauterbachs ALBVV-Gesetz wird angepasst

Apotheken, beim Einlösen eines Rezeptes ein vorrätiges Ersatzmedikament abzuge ben, statt den Patienten oder die Patientin tagelang zu vertrösten oder für ein neues Rezept zur Arztpraxis zurückzuschicken.

> Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker warnen vor einem Versorgungschaos für Millionen Patientinnen und Patienten ab dem Sommer, falls die Bundesregierung nicht entsprechende Lösungen findet und dieselben Lehren aus den anhaltenden Lieferengpäs sen zieht wie der Bundestag. In letzter Sekunde haben die Ampelfrakti onen im Bundestag die Handlungsfreiheit und Flexibilität der Apotheken erhalten. Durch einen Änderungsantrag konnten die flexiblen Regelungen zur Arzneimit telabgabe, die vor etwa drei Jahren ein geführt wurden, bis zum 31. Juli 2023 ver längert werden. Diese ermöglichen es den

Engagement abmildern“, sagte Gabriele Regina Overwiening in ihrer Eigenschaft als Präsidentin der ABDA – Bundesverei nigung Deutscher Apothekerverbände auf einer Pressekonferenz in Berlin: „Die Apotheken suchen wirkstoffgleiche Me dikamente anderer Hersteller, wählen andere Packungsgrößen oder Wirkstärken aus, prüfen ähnliche Wirkstoffe auf the rapeutische Vergleichbarkeit und stellen im Notfall sogar Medikamente selbst her. Diese bewährte Lösung ab dem Sommer abzuschaffen – das gleicht einem Schild bürgerstreich und ist keinem vernünftig denkenden Menschen zu vermitteln.“ Overwiening fordert: „Durch die jetzige In itiative des Bundestages hat das Bundes gesundheitsministerium Zeit gewonnen, um das Gesetzesvorhaben den wirklichen

ALBVVG den Realitäten anpassen!

Das von der Bundesregierung geplante Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sah dagegen bis Ende März keine vergleichbare Problemlösung vor, so dass ab 1. August 2023 ein bürokra tischer und patientenfeindlicher Rück schlag beim Lieferengpassmanagement in den Apotheken drohte. „Wir Apothe kerinnen und Apotheker können die Lie ferengpässe mit viel Zeitaufwand und

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening (m.) kritisierte in einer Pressekonferenz in Berlin, flankiert von Politikreferentin Stephanie Starck und Geschäfts führer Professor Dr. Martin Schulz, die unzureichenden politischen Aktivitäten der Bundesregierung bezogen auf die Lieferengpässe.

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KOLUMNENTITEL GESUNDHEITSP ITIK AKTUEL

der BfArM-Liste. Schulz ist selbst Mitglied des Beirates im BfArM, der sich mit den Lieferengpässen befasst: „Die Liste, wenn es sie denn überhaupt gibt, hat mit der Versorgungsrealität nichts zu tun“. Nicht zuletzt kritisierte er, dass die Hersteller Meldungen für die Engpass-Liste freiwillig sind. Schmerzmittel, wie etwa Fiebersäfte für Kinder, seien zudem nicht aufgeführt. Weil die Liste nicht in den Warenwirt schaftssystemen der Apotheken aufruf bar ist, hätten die Apothekenteams vor jedem Austausch auf der Seite des BfArM nachschauen müssen. Die vernichtende Bewertung von Schulz: „Diese Regelung ist nichts anderes als bürokratischer Irr sinn.“ Für das Management von Liefereng pässen seien mindestens sechs Stunden pro Woche pro Apotheke nötig. Bundes weit geht die ABDA von etwa 20 Millionen verordneten, aber nicht verfügbaren Arz neimitteln pro Jahr aus. <

des Ministers kommt nicht infrage!“ Und diese Maßnahme zeigt Wirkung, wie die jüngste Überbeitung des ALBVVG im Ka binett, insbesondere die Streichung der Verbindung mit der BfArM-Liste, zeigt.

Realitäten anzupassen. Die Bundesregie rung muss jetzt handeln, um die Arznei mittelversorgung für Millionen Menschen langfristig sicherzustellen. Ein neuer Ab satz im ALBVVG-Kabinettsentwurf reicht dazu völlig aus. Die Apotheken brauchen auch zukünftig einen flexiblen Entschei dungsspielraum bei der Auswahl von Me dikamenten und einen angemessenen Engpass-Ausgleich als Honorar für den personellen Mehraufwand.“ Dass die Austauschfreiheiten laut Lauterbachs Entwurf voraussichtlich ab August an die sogenannte BfArM-Liste ge knüpft werden sollen, hat die ABDA schon mehrfach zurückgewiesen. „Der Entwurf ist handwerklich schlecht. Er führt weder zu einer Entbürokratisierung noch zu ei ner Versorgungsverbesserung oder einer Flexibilisierung“, kritisierte Overwiening gegenüber den Medienvertreter*innen. Die Apothekerschaft plant politische Protestaktionen, um die Gesundheits politik wachzurütteln. Ein Wegducken

Größtes, hausgemachtes Versorgungschaos abgewendet

Mehrfach benannte die ABDA-Präsiden tin Beispiele aus dem Apothekenalltag. Weil schwer verfügbare Fiebersäfte bei spielsweise nicht auf der BfArM-Liste stehen, hätten die Apotheken nach den neuen, von der Ampel-Koalition geplan ten Regelungen keine Versorgungsmög lichkeiten mehr. Kranke Kinder müssten gemeinsam mit ihren Eltern zurück in die verordnenden Praxen geschickt werden. Overwiening warnte: „Den Patienten und uns droht womöglich das größte Versor gungschaos in der Geschichte der Bun desrepublik.“ Auch ABDA-Geschäftsführer Martin Schulz erneuerte seine Kritik an

Wir machen alles möglich, um Patientinnen und Patienten trotz Lieferengpässen mit lebens notwendigen Medikamenten zu versorgen. Das Mindeste, was wir dafür brauchen, sind einfache Regeln und ein faires Honorar. Hierzu erwarten wir von der Regierung größtmögliche Unterstützung.

KOLUMNENTITEL DER VORSTAND INFORMIERT

Am 31. Mai tagen Kammer- und Vertreterversammlung Frühjahrssitzung beginnt um 10 Uhr in Münster-Roxel

Ihr Kammervorstand Ihre Ansprechpartner

*innen

PräsidentinGabriele Regina Overwiening Apotheke am Bahnhof, Augustin-Wibbelt Platz 1, 48734 Reken, Tel.: 02864 94810, E-Mail: g.overwiening@akwl.de Vizepräsident Frank Dieckerhoff Funkturm-Apotheke, Arcostraße 78, 44309 Dortmund, Tel.: 0231 253247, E-Mail: info@funkturm-apotheke.de Dr. Claudia Brüning c/o Stern-Apotheke, Ludgeristraße 66, 48143 Münster, Tel.: 0251 1345538, E-Mail: clcbruening@arcor.de Eva-Maria Gödde c/o Colosseum Apotheke Brüning, Altstadtstraße 32, 44534 Lünen, E-Mail: evagoedde@gmail.com Dr. Günter Hagenhoff medipharm GmbH Michaelstraße 21, 44329 Dortmund, E-Mail: g.hagenhoff@medipharm.de Dr. Hannes Müller Römer-Apotheke Pharmazie am See OHG, Weseler Straße 20, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 7566, E-Mail: hannes.mueller1@gmail.com Sandra Potthast c/o Höke's Alte-Apotheke Weitmar, Hattinger Straße 334, 44795 Bochum, Tel.: 0234 431421, E-Mail: sandra.potthast@arcor.de Dr. Lars Ruwisch Hirsch-Apotheke amMarkt, Lange Straße 63, 32791 Lage, Tel.: 05232 951050, E-Mail: ruwisch@hirsch-apotheke-lage.de Dr. Philipp Schulte-Mecklenbeck Bären-Apotheke Pharmazie am See OHG, Rekumer Str. 18, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 2600, schultemecklenbeck@gmail.com Christine Weber c/o Amts-Apotheke, Alte Bahnhofstr. 82, 44892 Bochum, Tel.: 0234 280717, E-Mail: christine.weber@mailbox.org Heinz-Peter Wittmann Auf dem Brink 3, 32289 Rödinghausen, Tel.: 05746 9389111, E-Mail: h-p@wittmann

Vorstand und Geschäftsführung auf der Tagesordnung. Die Sitzung der Kammerversammlung ist für alle Kammerangehörigen öffent lich. Der Vorstand der AKWL würde es begrüßen, wenn möglichst viele Kollegin nen und Kollegen, die nicht Mitglied der Kammerversammlung sind, durch ihre Teilnahme ihr Interesse für seine Arbeit bekunden und die Informationsmöglich keit wahrnehmen. Bitte melden Sie sich dafür möglichst im Vorfeld der Sitzung in der Kammer geschäftsstelle bei Tanja Rickermann, Tel.: 0251 52005-16 oder per E-Mail: t.rickermann@akwl.de an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. <

> AmMittwoch, 31. Mai 2023, findet ab 10 Uhr im Parkhotel Schloss Hohenfeld, Dingbänger weg 400, 48161 Münster, die siebte Sitzung der Kammerver sammlung sowie ab 16 Uhr die dritte Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der AKWL der 17. Wahlperiode statt.

Die aktuellen Tagesordnungen stellen wir eine Woche vor der Sitzung im Mitglieder bereich von www.akwl.de (Service und Aktuelles > Aktuelles) für Sie bereit. Übli cherweise stehen in der Frühjahrssitzung die Jahresabschlüsse und Entlastung von

Einen engen und vertrauensvollen Austausch mit Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (2. v. r.) pflegen seit vielen Jahren die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Heilberufe in NRW. Das jüngste Spitzentreffen der Arbeitsgemeinschaft fand auf Einladung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe am 21. März 2023 in Münster statt. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe wurde durch Vizepräsident Frank Dieckerhoff (o. li.) vertreten. Auf der Tagesordnung standen zahlreiche Themen, die den Heilberufen in NRW unter den Nägeln brennen. Die beiden Apothekerkammern brachten unter anderem den Nachwuchs- und Fachkräftemangel, die enormen Herausforderungen in den öffentlichen Apotheken sowie den Krankenhausapotheken durch die anhaltenden Lieferengpässe und die dringend erforderliche Erhöhung des apothekerlichen Honorars zur Sprache.

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KOLUMNENTITEL 9. WLAT IN MÜ S R

Politisch klare Kante und viel Pharmazie 9. Apothekertag in Münster gab viele Impulse Kongress unter demMotto „Apotheke.Mehrwert“ zog über 600 Teilnehmer*innen an

> Tiefgründige Keynotes zu aktu ellen Themen der Zeit, intensive Workshops, 30 Fachaussteller, informative Fachvorträge und eine politische Eröffnung, die es in sich hatte: Der 9. Westfälisch-lippische Apothekertag (WLAT) in Münster gab eine Fülle von Impulsen. Über 600 Apothekerinnen und Apothe ker, Pharmaziestudierende, PTA und wei tere interessierte Fachbesucher*innen besuchten den WLAT 2023 im Messe und Congresszentrum Halle Münsterland und kehrten mit vielen Informationen und Ein drücken nach Hause zurück. In Teilen war der WLAT auch 2023 wieder hybrid: Über 250 Teilnehmer*innen konnten die Key notes via „AKWL-TV“ live vom heimischen Bildschirm aus verfolgen. „Es war wieder ein grandioser Kon gress, aus dem wir alle sehr viel mitneh men konnten; neue pharmazeutische Erkenntnisse ebenso eine aktuelle berufs politische Standortbestimmung“, resü- mierte Frank Dieckerhoff, Vizepräsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Die Kammer richtet den Kongress alle zwei Jahre aus. „Wir haben gesehen,

Vizepräsident Frank Dieckerhoff (r.) eröffnete mit Moderator Oliver Pauli den zweiten Kongresstag und zog am Sonntagnachmittag nach über 25 Vorträgen und Workshops Bilanz.

deutschsprachigen Raum“, fasste Diecker hoff zusammen.

dass viele Kolleginnen und Kollegen nach drei Jahren endlich wieder zusammen kommen wollten, sich austauschen und gemeinsam fortbilden. Mit einer so gro ßen Teilnehmerzahl sind wir damit erneut der größte regionale Apothekertag im

Keynote von Professorin Alena Buyx Begonnen hatte der WLAT-Samstag mit einer inspirierenden und aufrüttelnden Keynote von Professorin Alena Buyx. Die Direktorin des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin an der TU München und Vorsitzende des deutschen Ethikrats zog das Publikummit ihrem tiefgründigen Vortrag über die Lehren, die man aus der Corona-Pandemie ziehen müsse, in den Bann. Die zentrale Erkenntnis sei, dass die Gesellschaft verstehen müsse, dass es in einer solchen existenziellen Krise „immer um Güterabwägungen geht“, so Alena Buyx. „Es gibt nie nur den einen einzigen richtigen Weg. Sie müssen das kleinere Übel finden.“ Wenn man beispielsweise über die Frage entscheide, ob man den Einzelhan del oder die Gastronomie stärker belaste, „können Sie es nie gut, nie gerecht ma chen. Irgendwer verliert immer“, so Buyx.

Präsidentin Gabriele Regina Overwiening nahm gemeinsammit dem NOWEDA-Vorstandsvorsitzenden Dr. Michael P. Kuck (re.) die aktuellen politischen Themenstellungen ins Visier.

AKWL Mitteilungs blatt 02-2023 / 7

KOLUMNENTITEL 9. WLAT IN MÜNSTER

Münsterländerinnen unter sich: Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening (links) mit Keynote-Speakerin Professorin Alena Buyx.

„ Anstelle eines Dankes gab es eine Erhöhung des Abschlages “ Klare Worte fanden beim politischen Auftakt des neunten West fälisch-lippischen Apothekertages Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening und Dr. Michael P. Kuck, Vorstandsvorsit zender des pharmazeutischen Großhandels Noweda, zur aktu ellen Gesundheitspolitik von Gesundheitsminister Lauterbach – moderiert von Oliver Pauli. „Anstelle des Dankes und der Wert schätzung gegenüber unseremBerufsstand, der die Herausforde rungen der Pandemie hervorragend gemeistert hat, gab es eine Erhöhung des Kassenabschlags“, ärgerte sich Overwiening, „das ist der Horror. Die Apothekenteams sind zum Teil am Ende ihrer Kräfte und halten sich doch aufrecht, weil sie die Patientinnen und Patienten weiter versorgen wollen.“ „ Krankassen geben 80 Millionen Euro im Jahr für Werbung aus “ Die Erhöhung des Kassenabschlags sei eine faktische Honorar kürzung für die Apotheken vor Ort. Kuck bewertete das GKV-Fi nanzstabilisierungsgesetz unmissverständlich: „Das ist ein Tief schlag.“ Er verstehe, dass man sparen müsse, aber: „Warum spart man nicht vernünftig? Wenn man den gesetzlichen Krankenkas sen verbieten würde, Werbung zu schalten und Geld für Image Kampagnen auszugeben, würdeman dieselbe Summe sparen, die nun den Apotheken fehlt.“ 80 Millionen Euro Versichertengelder gäben die Kassen aktuell pro Jahr für diese Maßnahmen aus. Das zu verbieten „würde keinem Patienten schaden, keine Apotheke treffen“. Kuck weiter: „Die GKVen bekommen doppelt so viel Geld für reine Verwaltung wie die Apotheken für den Dienst am Pati enten. Brauchen wir in dieser Situation 100 Krankenkassen? Da geht es nicht um Kleingeld, sondern um über 12 Milliarden Euro.“ Overwiening betonte, dass sie weiterhin dafür kämpfe, die durch die Corona-Pandemie erlangte „Beinfreiheit“ dauerhaft zu

„Gleichermaßen wichtige Güter müssen abgewogen werden. Das ist anstrengend und belastend für Gesellschaften.“ Auch Maßnahmen abzuwägen, welche die Freiheit einschränken. Aber: „Die individuelle Freiheit von allen muss berücksichtigt werden. Manchmal hat man jedoch den Eindruck, dass es manchem am liebsten wäre, manmüsste nicht über die nervigen anderen nach denken.“

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KOLUMNENTITEL 9. WLAT IN MÜ S R

erhalten: Patienten sollten mehrere Wege in die Apotheke oder Arztpraxis erspart bleiben, wenn ein verordnetes Arzneimit tel nicht vorrätig oder verfügbar war. Um die Versorgung dennoch sicherzustellen, erhielten die Apotheken weitgehende Ausweichmöglichkeiten – in eigener Ver antwortung. „Es sind die Erleichterungen aus der Pandemie, die es uns überhaupt ermöglichen, die Patientinnen und Patien ten trotz Lieferengpässen zu versorgen.“ Immerhin, so der Sachstand beim WLAT, wird eine Gesetzesänderung die Regeln bis Ende Juli 2023 erhalten (siehe dazu auch Seite 4). „Das haben Sie, Frau Over wiening, quasi im Alleingang erreicht“, lobte Kuck seine Mit-Diskutantin. Die Lieferprobleme ließen auch den Großhandel nicht kalt: „Auf dem Höhe punkt der Nicht-Lieferbarkeit von Fieber säften für Kinder hatten wir offene Nach fragen von 560.000 Packungen.“ Es sei schlimm, wenn man dann nur sagen kön ne: „Sorry, wir haben nichts.“ Kuck adres sierte abschließend Minister Karl Lauter bach direkt: „Die Arzneimittelversorgung in Deutschland ist sträflich unterfinan ziert.“ Kuck weiter: „Solange Sie das nicht anpacken, werden Sie Ihrer Verantwor tung für die Arzneimittelversorgung in diesem Lande nicht gerecht.“ Im weiteren Verlauf des WLAT gab es vor den Vorträgen kurze gesundheitspoli tische Updates, bei denen unter anderem auch die honorierten Pharmazeutischen Dienstleitungen und ihre Bedeutung für den Beruf eingeordnet wurden. Fünf Prinzipien der Kommunikation Die Kraft von Kommunikation in Zeiten von Fakenews und Desinformation stellte Professor Bernhard Pörksen zum Auftakt des Sonntags in einem Festvortrag zur „Kunst des Miteinander-Redens“ heraus. Zu den verschiedenen zu beachtenden Prinzipien gehöre das Prinzip der respekt vollen Konfrontation. „Auch in Ihrem Beruf ist es manchmal nötig, Menschen respektvoll zu konfron tieren“, wandte sich der Medienwissen schaftler aus Tübingen direkt an die Apo thekerschaft im Saal. „Zum Beispiel wenn Sie jemanden vor sich haben der sagt, dass Impfungen nichts bringen und dass hinter allem Bill Gates oder eine finstere Macht steht. Man müsse sagen, was zu sagen ist, darf sich nicht wegducken und

Bewährtes Moderations-Duo: Oliver und Oliver führen durch den WLAT: Rechts im Foto der Abteilungs leiter Aus-, Fortbildung und AMTS der Kammer, Dr. Oliver Schwalbe. Stets an seiner Seite: Oliver Pauli.

Bewährter WLAT-Partner: Die NOWEDA war auch 2023 Hauptsponsor des WLAT. Unser Foto zeigt beim Messerundgang AKWL-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Walter, Suzan Upmann (Vertriebsleiterin der NOWEDA-Niederlassung Münster), Gabriele Regina Overwiening und Dr. Michael P. Kuck (v. li.).

Immer wieder ein gerne gehörter Gast: Professor Dr. Bernhard Pörksen eröffnete den WLAT-Sonntag.

AKWL Mitteilungs blatt 02-2023 / 9

9. WLAT IN MÜNSTER

Dr. Katja Renner gab praktische und sehr anschauliche Einblicke in die konkre te Etablierung der Pharmazeutischen Dienstleistungen in den Apothekenalltag.

Vorstandsmitglied Christine Weber (re., stehend) führte gemeinsammit Anja Keck (li.) durch den Workshop für Filialapotheker*innen.

zeutische Beratung die Rate der auftretenden Nebenwirkungen verringere und gleichzeitig die Zufriedenheit der Patient*innen steigere, zeigten die von ihm vorgestellten wissenschaftlichen Daten ebenfalls auf. Auch Kammerpräsidentin Overwiening betonte die Bedeutung der neuen Angebote für das Leistungs spektrum der Vor-Ort-Apotheken: „Erstmals dürfen wir Dienst leistungen selbst auslösen. Das ist ein gesundheitspolitischer Quantensprung.“ PTA-Fortbildungen und Filialleiter*innentag Beim WLAT wurden außerdem neben Apotheker*innen auch die Filialleiter*innen und PTA gezielt mit Fortbildungsangeboten adressiert: Während sich am Sonntag die Filialleiter*innen mit rechtlichen Fragen, Team-Work und dem Einsatz künstlicher In telligenz in der Apotheke beschäftigten, stand der Samstag ganz im Zeichen der PTA-Fortbildungen: Die PTA setzen sich mit The men wie der Beratung von Diabetes-Patient*innen und mit Arz neimittelwechselwirkungen auseinander. <

die Position des Gegenübers konfrontieren, aber nicht den gan zen Menschen.“

Neue pharmazeutische Dienstleistungen Im Fokus des Kongresses standen auch die fünf neuen Pharma zeutischen Dienstleistungen (pDL), die Apotheken seit Mitte 2022 anbieten und abrechnen dürfen. Ganz gleich ob Medikati onsberatung bei Polymedikation, die Beratung zur Anwendung von Asthma-Inhalatoren, die pharmazeutische Betreuung von Krebspatient*innen und Organtransplantierten oder die Risi koerfassung bei Bluthochdruck-Patient*innen: Es sei wichtig, diese Dienstleistungen in den Apotheken vor Ort zu implemen tieren, so das Fazit der Vorträge. Dass bei der Versorgung von Palliativpatient*innen ungemein viel Fingerspitzengefühl gefragt ist, stellte Dr. Constanze Rémi im Abschlussvortrag heraus. Kon krete Tipps für die Umsetzung der pDL im Team vermittelte zuvor Dr. Katja Renner. Schon am Vortag hatte Professor Frank Dörje, Chefapotheker des Klinikums Erlangen, auf die gestiegene Ver antwortung des Berufsstandes hingewiesen. Dass die pharma

Wie immer ein tolles Team: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AKWL organisierten auch den WLAT 2023 ganz ohne externe Messeagentur.

Kabarettistisches Highlight: Über 300 Gäste verfolgten die Abendveranstal tung mit dem Storno-Trio und einem Ausklang bei Tanz und guten Gesprächen.

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IT & TELEMATIK

securPharm, Telematik und mein-apothekenportal.de Was ist bei Übernahmen und Neugründungen zu tun?

IHRE ANSPRECHPARTNER ZU ALLEN FRAGEN RUND UM IT UND TI Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

> Im Zuge von Apothekenüber nahmen und -neugründungen kommt eine Vielzahl von Aufgaben auf den/die neue/n Inhaber*in zu. Dabei spielen auch zentrale Fragen eine Rolle, die seitens der AKWL durch die Abteilung IT & Neue Me dien betreut und begleitet werden. securPharm Seit dem 9. Februar 2019 müssen Apo theken an das securPharm-System an geschlossen sein, um unter anderem beim Ausbuchen vor der Abgabe veri fizierungspflichtiger Arzneimittel eine Echtheitsprüfung mit Hilfe des secur Pharm-Systems vorzunehmen. Um diese Überprüfung durchführen zu können, muss das apothekeneigene Softwaresys tem an das securPharm-System der NGDA (Netzgesellschaft Deutscher Apotheker) angebunden sein. Hierzu muss ein elek- tronisches Zertifikat erworben werden, das unter bestimmten Voraussetzungen bestellt werden kann. Wir unterstützen Sie gerne soweit möglich in diesem Pro zess. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die praktikabelste Lösung für Sie zu finden. Telematikinfrastruktur Seit Oktober 2020 besteht die gesetzli che Verpflichtung für Apotheken zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI). Seit dem 1. September 2022 sind alle Apotheken zudem dazu verpflichtet, zu lässige E-Rezepte einzulösen (Kontrahie rungszwang). Die technische Einrichtung nimmt das jeweilige Apothekensoft ware-Haus vor, das auch die Hard- und Softwarekomponenten anbietet. Voraus setzung für die Anbindung ist die Institu tionenkarte (SMC-B), die Sie ausschließlich bei der AKWL beantragen können. Bei Apothekenübernahmen ist durch die bestehende Anbindung zwar eine SMC-B vorhanden, diese darf aufgrund des Erlöschens der Betriebserlaubnis des/

der Vorinhabers*in aber aus rechtlichen Gründen nicht weiter verwendet werden. Bei Neugründungen erfolgt ohnehin eine Neubeantragung. Bitte beachten Sie in beiden Fällen das veränderte Bestellverfahren, das zu einer längeren Auslieferungszeit führen wird (siehe nebenstehenden Beitrag). Wir in formieren Sie auch über Ihre Erstattungs ansprüche für Ihre einmaligen und regel mäßigen Aufwendungen. Diese werden ebenfalls über die NGDA (vgl. Abschnitt securPharm) abgewickelt. mein-apothekenportal.de Die Digitalplattform firmiert als „Verbän deportal der deutschen Apothekerschaft“ und bietet unter anderem verschiedene Fachanwendungen für die Arbeit in der Apotheke an. Zentral war und ist das Por tal für die Erstellung und Abrechnung digi taler Impfzertifikate. Das Portal spielt aber auch im Zu sammenhang mit der E-Rezept-App der gematik – und damit in der Telematikin frastruktur – eine zentrale Rolle. Über das Portal erklären Sie unter anderem Ihre sogenannte E-Rezept-Readiness, also dass Sie technisch und organisatorisch in der Lage sind, E-Rezepte zu beliefern. Dieswird in der E-Rezept-App für die Patient*innen angezeigt. Außerdem können Sie hier sog. Mehrwertinformationen (u. a. Öffnungs zeiten, Kontaktdaten, Angaben zum Bo tendienst) pflegen, die ebenfalls in der E-Rezept-App ausgegeben werden und daher zentral für die Patient*innen sind. Relevant für den Datenaustausch ist wiederum die Telematik-ID (eine ein deutige Nummer, die jeder Apotheke in Deutschland zugeordnet ist), die bei der SMC-B-Bestellung generiert wird und hier zu auf mein-apohekenportal.de erfasst werden muss. Gerne klären wir Sie über die näheren Hintergründe auf und nennen Ihnen bei Bedarf auch Ihre Telematik-ID. <

Carsten Fischer Tel.: 0251 52005-62

Stefan Lammers Tel.: 0251 52005-83

SMC-B-Bestellung nur per Post-Ident-Verfahren

Neue Regelung seit Anfang April

> Seit April muss für alle Bestellun gen von Institutionenkarten (SMC-B) durch die/den Inhaber/-in das Post Ident-Verfahren durchlaufen werden. Dies verlängert den Bestell-, Bear beitungs- und Produktionszeitraum im Vergleich zu bisher erheblich. Das heißt: Analog zur Bestellung des per sonenbezogenen elektronischen Heilbe rufsausweises (HBA) muss nun auch nach der Bestellung der SMC-B die persönliche Identifizierung in einer Postfiliale erfolgen. Alternativ kann auch die Identifikation per Online-Identifizierung jedoch nur mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises er folgen. Andere Identifikationsverfahren sind nicht vorgesehen. Diese Änderung resulutiert aus ver änderten Vorgaben seitens der gematik und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Sie betrifft derzeit nur die Apotheker*innen, die eine Apothe ke neu gründen oder übernehmen (siehe auch nebenstehender Beitrag). Nehmen Sie also die SMC-B-Bestellung frühzeitig vor, um Verzögerungen beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur zu vermeiden. Dies gilt insbesondere bei Neugründungen! Die Bearbeitungszeit bzw. der Zeitraum bis zur Freigabe und Produktion des Auftrags wird sich deut lich verlängern, abhängig von der Ge schwindigkeit der/des Bestellenden beim Identifizierungsvorgang sowie der Bear beitung durch den Kartenproduzenten. <

AKWL Mitteilungs blatt 02-2023 / 11

RECHT

Nordrhein-westfälische Apothekerkammern klagen erfolgreich gegen Shop-Apotheke Entscheidung mit großer Signalwirkung

> Im Streit um Online-Plattformen, auf denen man nach Ausfüllen von Fragebögen zu einer ärztlichen Ver- ordnung von Medikamenten gelan gen kann, freuen sich die Apothe kerkammern in NRW über eine Entscheidung mit erheblicher Signal- wirkung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die von den Apothekerkam mern Nordrhein und Westfalen-Lippe erwirkte Verurteilung der Shop-Apo theke durch das Urteil des Oberlan desgerichts Köln vom 10. Juni vergan- genen Jahres (GRUR 2022, 1353) bestätigt und die insoweit erhobe ne Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 9. Februar 2023 (I ZR 114/22) zurückgewiesen. Online-Plattformen, über die Verbraucher medizinische Behandlung und/oder Arz neimittelversorgung beanspruchen kön- nen, haben sich in der Vergangenheit verbreitet. Auch die Shop-Apotheke eta blierte vor gut zwei Jahren einen „Online Arzt-Service“ in Kooperation mit dem Telemedizinanbieter „Zava“. Die Shop Apotheke verwies auf ihrer Website auf das Angebot von Zava, bei dem sich Pati enten eine Indikation „aussuchen“, einen medizinischen Fragebogen ausfüllen und dann ein Rezept erhalten konnten. Das Arzneimittel gab es von der Shop-Apothe ke oder über eine Wunsch-Apotheke. Bewerbung von Behandlung über Fragebogen

Wegen eines Online-Arzt-Service hatten die Apothekerkammern in NRW Klage gegen die Shop-Apotheke erhoben. Sowohl das Landgericht als auch der Bundesgerichtshof gaben den Apothekerkammern Recht.

thekengesetz (ApoG) verstoßen wird, was wegen der Ausgestaltung des Service rela tiv offenkundig war. Das Landgericht Köln führte u. a. aus: „[…] Dem gesetzgeberischen Anliegen folgend, das Vertrauen der Verbraucher in die Unabhängigkeit der Tätigkeit des Apothekers zu schützen, soll § 11 Abs. 1 S. 1 ApoG sicherstellen, dass sich der Erlaubnisinhaber einer Apotheke bei seinem Kontakt zu anderen Gesund heitsberufen nicht von sachfremden und vor allem nicht von finanziellen Er wägungen leiten lässt. Eine Zuführung von Patienten im Sinne letztgenannter Norm liegt daher vor, wenn Apotheker das Aufsuchen eines bestimmten Arz tes unmittelbar bewerben. Nach § 11 Abs. 1 S. 1 ApoG sind aber auch Verhal tensweisen untersagt, die mittelbar das Vertrauen der Verbraucher in die Unab hängigkeit der Tätigkeit der Apotheker durch das Gebaren des Apothekers stö ren. […]“

Shop-Apotheke zu verbieten, Zava im Rahmen des Online-Arzt-Service Patien ten zuzuführen und für eine medizinische Fernbehandlung zu werben, die sich im Ausfüllen eines Fragebogens erschöpft. Angegriffen wurden ferner weitere Dar stellungen und Angaben zu dem Online Arzt-Service auf der Website der Shop Apotheke. Bis auf einen Nebenaspekt war die Klage erfolgreich: Sowohl das Land gericht Köln (Az.: 31 O 20/21, Urteil vom 19. Oktober 2021) als auch – nach Beru fung der Shop-Apotheke – das Oberlan desgericht Köln (Az.: 6 U 204/21, Urteil vom 10. Juni 2022) haben den Apotheker kammern Recht gegeben. Erfolglos blieb ebenfalls der Versuch der Shop-Apotheke, die Revision zum Bundesgerichtshof zu erzwingen, um das Urteil noch zu eigenen Gunsten abzuändern.

Gemeinsame Klage der Apothekerkammern

Verstoß gegen Apothekengesetz

Wegen des Online-Arzt-Service hat die Apothekerkammer Westfalen-Lippe zu sammenmit der Apothekerkammer Nord- rhein Klage gegen die Shop-Apotheke erhoben. Diese zielte darauf ab, es der

Zur rechtlichen Bewertung: Festge stellt wurde zunächst, dass mit dem On- line-Arzt-Service gegen § 11 Abs. 1 Apo-

12 / AKWL Mitteilungs blatt 02-2023

RECHT

Gerichte stärken mit Entscheidung System der Arzneimittelversorgung

Unzulässige Fernbehandlung

Möglichkeit, seine Einschätzung mit dem äußeren Erscheinungsbild des Patienten oder der Gestik und Mimik abzugleichen. Die Angaben des Pati enten im Online-Fragebogen können nicht durch Rückfragen auf Plausibili tät geprüft werden. Die Ärzte müssen sich mithin auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Aussagen des Online-Fragebogens verlassen. Die Fehlerquote zur Ein schätzung der richtigen Indikation ist damit erhöht. Somit steigt auch die Gefahr, dass aufgrund von fehlerhaf ten Angaben das falsche Rezept aus gestellt wird und Nebenwirkungen oder allergische Reaktionen auftreten können. Nach einer Gesamtschau aller Umstände kann die Fernbe handlung durch medizinische Online Fragebögen, auch zu den konkreten Indikationen den allgemein aner kannten fachlichen Standard nicht erfüllen, weil eine potentielle Gesund heitsgefährdung der Patienten nicht ausgeschlossen werden kann. Dies gilt auch für die Behandlung von Krank heiten wie Asthma. Dies stellt keine leichte Erkrankung dar, sondern kann allgemeinbekannt erhebliche Aus wirkungen haben. Eine Einschätzung wie schwer der jeweilige Patient von der Erkrankung betroffen ist, kann der Arzt jedoch nicht allein anhand der Antworten in einem Fragebogen vornehmen.“

Zur medizinischen Behandlung per Frage bogen stellten die Gerichte fest, dass eine solche „Behandlung“ nicht den allgemei nen fachlichen Standards entspreche. Das Oberlandesgericht Köln stellte insbeson dere fest: „[…] entspricht die Einreichung und Aus wertung von Online-Fragebögen nicht dem allgemeinen fachlichen Standard im Sinne des § 630a BGB. Der Verkehr wird im vorliegenden Fall davon aus gehen, dass für eine Behandlung von jedenfalls den Krankheiten geworben wird, die als Indikation auf der Internet seite […] ausgewählt werden können. Hier finden sich die Behandlung von Erektionsstörungen oder Asthma und weitere Krankheiten. Im Rahmen der angegriffenen Werbung ist ein Button mit "Rezept anfordern" hervorgeho ben. Der Verbraucher wird daher davon ausgehen, dass er nach Ausfüllen des Online-Fragebogens jeweils ein Rezept erhält. […] Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Online-Fragebogen schon im Ausgangspunkt keine mit einer Video sprechstunde vergleichbare Kommuni kationsform ist, weil kein zweiseitiger Austausch stattfindet, der Arzt keine Rückfragen stellen kann und die Reakti on des Patienten nicht für ihn erkennbar ist. Er verfügt nur über den schriftlichen Online-Fragebogen und erhält keine

Diese Feststellungen sind besonders er freulich. So ist die medizinische Fernbe handlung zwar inzwischen erlaubt. Anzu zweifeln war aber, ob eine medizinische Behandlung ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie ausschließlich auf dem Ausfül len eines Fragebogens durch den Patien ten basiert. Die erstrittene Entscheidung schafft hier Klarheit und erhöht gleichzei tig die Sicherheit für das pharmazeutische Personal in Apotheken, das mit Rezep ten konfrontiert wird, die Patienten über Plattformen beziehen, bei denen sie ledig lich einen Fragebogen ausfüllen müssen, ohne dass es zu einem weitergehenden unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt kommt. So wird sich die Ablehnung der Belieferung solcher Rezepte wegen phar mazeutischer Bedenken nunmehr einfa cher und rechtssicherer anhand der Aus führungen der Gerichte begründen lassen. Tragendes Argument wird hier die aufge zeigte Gefahr einer Patientengefährdung infolge falsch ausgestellter Rezepte sein. Im Ergebnis haben die Gerich te damit das bisherige System der Arzneimittelversorgung und die Ver schreibungspflicht gestärkt. Zugleich dürfte das Verfahren dazu führen, dass sich vergleichbare Geschäftspraktiken in der Zukunft nicht mehr vermehrt ver- breiten. <

Verblistern im Rahmen der Heimversorgung Merkblatt zu gesetzlichen Vorgaben online

das heimbewohnerbezogene Verblistern rechtlich einordnet. <

bezogenes Verblistern rechtssicher gestal tet werden kann: Was ist hinsichtlich des Heimversorgungsvertrags zu beachten? Wie kann die Apothekenwahlfreiheit der Patientinnen und Patienten gewahrt wer den? Darf mich Heimpersonal beim Verb listern unterstützen? Ist die Durchführung der Verblisterungstätigkeit auf die Apo thekenbetriebsräume beschränkt? UmSie umfassend zu informieren, ha ben wir das Merkblatt „Heimversorgung und Verblistern“ erstellt, welches die ge setzlichen Vorgaben zur Heimversorgung und zum Verblistern zusammenfasst und r ic Heimpersonal beim Ver blisternunterstütze ? Ist i

> Apothekerinnen und Apothe ker unterliegen bei ihrer Tätigkeit dem Abspracheverbot: Sie dürfen keine Absprache treffen, die eine Zuführung von Patientinnen und Patienten oder die Zuweisung von Verschreibungen zum Ge genstand hat. Eine gesetzliche Ausnahme vom Abspracheverbot besteht für die Heimversorgung.

WWW.AKWL.DE

Das Merkblatt finden Sie auf www. akwl.de im internen Bereich unter „Rat geber Recht“, Rubrik „Wissenswertes“.

In diesem Zusammenhang erreichen uns häufig Fragen, wie heimbewohner-

AKWL Mitteilungs blatt 02-2023 / 13

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Substitutionspatient*innen in der Apotheke: Flächendeckende Versorgung sichern Ergebnisse unserer Befragung

> Die Versorgung von Substitu tionspatient*innen war zu Jah resbeginn Gegenstand einer gemeinsamen Umfrage von Apothekerverband (AVWL) und Apothekerkammer Westfalen- Lippe. Wir möchten Ihnen die Er gebnisse der Befragung vorstellen, an der sich 25 Prozent aller Apothe ken (437 von 1.760) beteiligt haben. WarumunsereBefragung?DieVersorgung von Substitutionspatient*innen durch Ärztinnen und Ärzte ist längst nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Gerade im ländlichen Raum fehlt es zunehmend an Ärztinnen und Ärzten. Schwerpunkt praxen finden keine*n Nachfolger*in. Patient*innen müssen lange Anfahrts wege in Kauf nehmen oder scheuen den Aufwand und nehmen Termine nicht wahr, was den Therapieerfolg gefährdet und den Ausstieg aus der Drogenszene erschwert. Bürokratie, Dokumentations aufwand, Unsicherheiten und Probleme bei der Abrechnung sowie eine unzurei chende Vergütung lassen aber auch viele Apotheker*innen davor zurückscheuen, die Versorgung und Begleitung Opioidab hängiger (Sichtbezug) zu übernehmen. Die Politik sucht nun nach Möglich keiten, wie die Versorgung Drogensüch tiger mit Substitutionsarzneimitteln verbessert werden kann. Die Kernfrage lautet: Welche Voraussetzungen müs sen geschaffen werden, damit sich mehr Ärzt*innen und Apotheker*innen in die Substitutionsbehandlung Drogensüchti ger einbringen können. Unsere Befragung und Ihre Antworten können entscheidend dazu beitragen, dass auf diesem Feld end lich Lösungsansätze entwickelt werden. Folgende Kernaussagen lassen sich aus der Auswertung ableiten: • 190 Apotheken versorgen Substitu- tionspatient*innen: o 165 Take-home

Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit sich mehr Apotheker*innen in die Substitu tionsbehandlung Drogensüchtiger einbringen können? Die Ergebnisse der Befragung sind hilfreich für die Entwicklung von Lösungsansätzen. Foto: © AdobeStock - dp@pic

steht, ist die Überlassung der Substituti onsarzneimittel zum unmittelbaren Ver brauch (Sichtbezug) eine freiwillige Leis tung der Apotheke, die vertraglich mit der Arztpraxis geregelt werden muss. 44,5 % der Apotheken befürchten den hohen Dokumentationsaufwand. Perso nalmangel (43,3 %) und fehlende geeig nete Räume (37,6 %) für die zusätzliche Versorgung im Sichtbezug sind weitere Gründe. Ebenfalls werden die Wochen end- und Feiertagsversorgung (35,9 %) und die nicht angemessene Vergütung (32,7 %) als Problem gesehen. Als Rahmenbedingungen, die ein En gagement in der Substitutionsversorgung bzw. im Sichtbezug steigern könnten, se hen viele der Apotheken (213 haben die Frage beantwortet) eine angemessene Vergütung (77,5 %) und eine engere Zu sammenarbeit mit Ärzten sowie Drogen beratungsstellen (56,3 %). Auch eine transparentere Abrechnung nennt knapp die Hälfte der Apotheken

– 83 versorgen bis zu 10 Patient*innen/Woche – 35 versorgen 10 bis 20 Patient*innen/Woche – 19 versorgen mehr als 50 (bis 200) Patient*innen/Woche o 125 Sichtbezug – 85 beliefern ausschließlich die Arztpraxis – 22 versorgen nur an einzelnen Tagen – 17 versorgen täglich in der

Apotheke, davon versorgen 13 Apotheken 1-2 Patient*innen/ Woche

• 247 Apotheken versorgen keine Substitutionspatient*innen

67,4 % der Apotheken, die keine Sub stitutionspatient*innen versorgen, geben als Grund an, dass momentan keine ärzt lichen Verschreibungen bzw. keine Nach frage einer Arztpraxis vorliegen. Während bei der Belieferung einer Take-home Verschreibung Kontrahierungszwang be-

14 / AKWL Mitteilungs blatt 02-2023

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Kolleg*innen (32,2 %). Erleichterungen in der Herstellung und bei der Dokumenta tion waren weitere wünschenswerte As pekte, die von einzelnen Apotheken ange geben wurden. Aus dem Ergebnis der Umfrage haben wirMaßnahmen und Ideen abgeleitet, wie wir Sie zukünftig noch besser bei der Ver sorgung von Substitutionspatient*innen unterstützen können. Geplant sind z. B. die Organisation eines Erfahrungsaustau- sches und das Angebot weiterer Fort- bildungsmaßnahmen. <

(45,1 %). Ungefähr ein Drittel der Apothe ken bewertet ein Fortbildungsangebot zu dem Thema (37,1 %) als hilfreich und wünscht sich eine Anpassung der Apothe kenbetriebsordnung in Bezug auf die Nut zung externer Räume (33,8 %). Apotheken, die sich bereits in der Sub stitutionsversorgung einbringen, wün schen sich vor allem Unterstützung bei der Abrechnung (63,8 %) und bei der Be antwortung von Rechtsfragen (46,1 %). Jede dritte Apotheke hätte gerne einen regelmäßigen fachlichen Austausch mit dem Arzt bzw. der Ärztin (37,1 %) oder

ANSPRECHPARTNER*INNEN Bei Fragen zur Apothekenpraxis

(z. B. Rezeptur/Defektur, Dokumentation, Betäubungsmittelrecht) wenden Sie sich gerne an die Abteilung Pharmazeutische Praxis der Apothekerkammer: (E-Mail: PharmPrax@akwl.de oder Tel.: 0251-52005-55). Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an den Apothekerverband: (Tel.: 0251-539380).

Änderung der BtMVV Streichung der Höchstmengenregelung und Vereinfachungen bei der Substitutionstherapie

als eine Verschreibung an den Pati enten aushändigt werden. Die Ände rung ermöglicht eine flexiblere und individuellere Therapie, z. B. durch das nun mögliche Verschreiben für weni ge Tage. Die Vorgaben bei der Take-home Verschreibung („ST“-Verschreibung) bleiben wie bisher. Kommt die Ärztin oder der Arzt zu dem Ergebnis, dass eine Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch nicht mehr erforderlich ist, kann unverändert grundsätzlich die für bis zu sieben aufeinanderfol gende Tage benötigte Menge oder in begründeten Einzelfällen eine für bis zu 30 aufeinanderfolgende Tage be nötigte Menge verschrieben werden. Die Anforderungen für den begründe ten Einzelfall entsprechen ebenfalls den bisher geltenden Vorschriften. Substitutionsverschreibugen wird also nicht mehr zwischen „ST“- und „SZ“-Verschreibungen un terschieden. In beiden Fällen sind Bei

Vereinfachungen bei der Substitutionstherapie

> Durch Änderung der Betäubungsmit tel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) werden insbesondere die Streichung der Höchstmengenregelung (Buchstabe „A“) sowie Vereinfachungen bei der Substitutionstherapie Opioidabhän giger zum 8. April 2023 umgesetzt. Folgende Neuerungen sind für Apotheken relevant: Höchstmengenregelung – Buchstabe „A“ entfällt Die bisherige Begrenzung der ärztlichen Verschreibung auf bis zu zwei der in der BtMVV aufgeführten Betäubungsmittel (Wirkstoffe) unter Einhaltung festgesetz ter Höchstverschreibungsmengen inner- halb von 30 Tagen wird aufgehoben. In folgedessen entfällt die Verpflichtung zur Kennzeichnung mit dem Buchstaben „A“ im Falle einer Überschreitung der Höchst mengen für eine Patientin bzw. einen Patienten.

Durch folgende Änderungen ist etwas mehr Flexibilität in der Behandlung Opi oidabhängiger nach § 5 BtMVV möglich. Einige durch die SARS-CoV-2-Arzneimit telversorgungsverordnung befristet ein geführten Ausnahmeregelungen sind ver stetigt worden. • Bisherige „SZ“-Verschreibung: Zur Gewährleistung der Kontinuität der Substitutionsbehandlung eines Pa tienten, der ansonsten das Substi tutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch überlassen bekommt (Sichtbezug), darf der substituierende Arzt unter bestimmten Vorausset zungen die für bis zu sieben aufeinan derfolgende Tage benötigte Menge verschreiben. Die Verpflichtung zur Kennzeichnung des Rezeptes zusätz lich mit dem Buchstaben „Z“ entfällt. Innerhalb einer Kalenderwoche dür fen nach der neuen Verordnung mehr •

AKWL Mitteilungs blatt 02-2023 / 15

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Die Durchführung des Sichtbezugs von medizinischem, pharmazeuti schem oder pflegerischem Personal wird „in begründeten Fällen auch um anderes geeignetes Personal, das vom behandelnden Arzt eingewiesen wur de“, ergänzt. <

werden kann. Eine persönliche Kon sultation muss in einem Zeitraum von 30 Tagen mindestens einmal stattfinden. Bis zur Einführung der e-BtM-Rezepte ist dies jedoch wahr scheinlich wenig relevant, da das Re zept nach einer Videosprechstunde zugeschickt werden müsste.

BtM-Verschreibungen zur eigenver antwortlichen Einnahme nach der neuen Verordnung einheitlichmit den Buchstaben „ST“ zu kennzeichnen. Eine weitere Erleichterung ist insofern enthalten, als eine Verschreibung auch im Rahmen einer telemedizi nischen Konsultation übermittelt

Auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) finden Sie den Online-Zugang zur Erstellung der Abgabebelege für Betäubungs mittel sowie eine entsprechende Anleitung.

Elektronisches Abgabebelegverfahren für Betäubungsmittel zum 31. Dezember 2023 verpflichtend

Betreibers (Filialverbund) sowie die Abga be von transdermalen oder transmucosa len Darreichungsformen für die palliative Notfallversorgung an andere Apotheken sind erlaubnisfrei, bedürfen jedoch der Abgabemeldung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mittels Abgabebelegverfahren. Das Abgabebelegverfahren basiert auf einem Formularsatz, der aus vier Tei len besteht: der Abgabemeldung, dem Lieferschein, der Empfangsbestätigung und dem Lieferscheindoppel. Für öffentliche Apotheken und Kran- kenhausapotheken hat die Bundes- opiumstelle ein vereinfachtes elektro nisches Abgabebelegverfahren entwi ckelt, bei dem die oder der Abgebende sich in einen vom BfArM kostenlos zur Verfügung gestellten und Webbrowser

> Mit der 33. Verordnung zur Änderung betäubungsmittel

basierten Online-Formularserver ein- wählt, die erforderlichen Daten eingibt und die Abgabemeldung per Mausklick an die Bundesopiumstelle übermittelt. Die Belegteile Empfangsbestätigung, Lieferschein und Lieferscheindoppel des Formularsatzes werden vom Abgebenden selbst ausgedruckt. Für die Erstellung von Betäubungsmittel-Abgabebelegen über den Formularserver werden zunächst Zugangsdaten benötigt. Informationen zur Anmeldung zum Formularserver Belegverfahren und eine ausführliche Anleitung zur Erstellung der Abgabebelege fin den Sie auf der Web site des BfArM (www. bfarm.de > Bundesopi umstelle > Betäubungsmittel > Formu- larserver-Belegverfahren). <

rechtlicher Vorschriften wurde die Betäubungsmittel-Binnenhandels verordnung (BtMBinHV) geändert und das darin geregelte Abgabebe legverfahren auf ein elektronisches Belegverfahren umgestellt. Die herkömmlichen vierteiligen Papier Belegsätze können nur noch für eine Übergangsdauer bis zum 31. Dezember 2023 ver wendet werden. Zur Erinnerung: Die Rückgabe von BtM an den Großhändler oder den Herstel ler, die Übergabe an einen Nachfolger, die Weiterleitung zwecks Untersuchung, die Abgabe an eine Apotheke desselben

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