Mitteilungsblatt 2/2023, 28. April 2023

IT & TELEMATIK

securPharm, Telematik und mein-apothekenportal.de Was ist bei Übernahmen und Neugründungen zu tun?

IHRE ANSPRECHPARTNER ZU ALLEN FRAGEN RUND UM IT UND TI Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

> Im Zuge von Apothekenüber nahmen und -neugründungen kommt eine Vielzahl von Aufgaben auf den/die neue/n Inhaber*in zu. Dabei spielen auch zentrale Fragen eine Rolle, die seitens der AKWL durch die Abteilung IT & Neue Me dien betreut und begleitet werden. securPharm Seit dem 9. Februar 2019 müssen Apo theken an das securPharm-System an geschlossen sein, um unter anderem beim Ausbuchen vor der Abgabe veri fizierungspflichtiger Arzneimittel eine Echtheitsprüfung mit Hilfe des secur Pharm-Systems vorzunehmen. Um diese Überprüfung durchführen zu können, muss das apothekeneigene Softwaresys tem an das securPharm-System der NGDA (Netzgesellschaft Deutscher Apotheker) angebunden sein. Hierzu muss ein elek- tronisches Zertifikat erworben werden, das unter bestimmten Voraussetzungen bestellt werden kann. Wir unterstützen Sie gerne soweit möglich in diesem Pro zess. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die praktikabelste Lösung für Sie zu finden. Telematikinfrastruktur Seit Oktober 2020 besteht die gesetzli che Verpflichtung für Apotheken zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI). Seit dem 1. September 2022 sind alle Apotheken zudem dazu verpflichtet, zu lässige E-Rezepte einzulösen (Kontrahie rungszwang). Die technische Einrichtung nimmt das jeweilige Apothekensoft ware-Haus vor, das auch die Hard- und Softwarekomponenten anbietet. Voraus setzung für die Anbindung ist die Institu tionenkarte (SMC-B), die Sie ausschließlich bei der AKWL beantragen können. Bei Apothekenübernahmen ist durch die bestehende Anbindung zwar eine SMC-B vorhanden, diese darf aufgrund des Erlöschens der Betriebserlaubnis des/

der Vorinhabers*in aber aus rechtlichen Gründen nicht weiter verwendet werden. Bei Neugründungen erfolgt ohnehin eine Neubeantragung. Bitte beachten Sie in beiden Fällen das veränderte Bestellverfahren, das zu einer längeren Auslieferungszeit führen wird (siehe nebenstehenden Beitrag). Wir in formieren Sie auch über Ihre Erstattungs ansprüche für Ihre einmaligen und regel mäßigen Aufwendungen. Diese werden ebenfalls über die NGDA (vgl. Abschnitt securPharm) abgewickelt. mein-apothekenportal.de Die Digitalplattform firmiert als „Verbän deportal der deutschen Apothekerschaft“ und bietet unter anderem verschiedene Fachanwendungen für die Arbeit in der Apotheke an. Zentral war und ist das Por tal für die Erstellung und Abrechnung digi taler Impfzertifikate. Das Portal spielt aber auch im Zu sammenhang mit der E-Rezept-App der gematik – und damit in der Telematikin frastruktur – eine zentrale Rolle. Über das Portal erklären Sie unter anderem Ihre sogenannte E-Rezept-Readiness, also dass Sie technisch und organisatorisch in der Lage sind, E-Rezepte zu beliefern. Dieswird in der E-Rezept-App für die Patient*innen angezeigt. Außerdem können Sie hier sog. Mehrwertinformationen (u. a. Öffnungs zeiten, Kontaktdaten, Angaben zum Bo tendienst) pflegen, die ebenfalls in der E-Rezept-App ausgegeben werden und daher zentral für die Patient*innen sind. Relevant für den Datenaustausch ist wiederum die Telematik-ID (eine ein deutige Nummer, die jeder Apotheke in Deutschland zugeordnet ist), die bei der SMC-B-Bestellung generiert wird und hier zu auf mein-apohekenportal.de erfasst werden muss. Gerne klären wir Sie über die näheren Hintergründe auf und nennen Ihnen bei Bedarf auch Ihre Telematik-ID. <

Carsten Fischer Tel.: 0251 52005-62

Stefan Lammers Tel.: 0251 52005-83

SMC-B-Bestellung nur per Post-Ident-Verfahren

Neue Regelung seit Anfang April

> Seit April muss für alle Bestellun gen von Institutionenkarten (SMC-B) durch die/den Inhaber/-in das Post Ident-Verfahren durchlaufen werden. Dies verlängert den Bestell-, Bear beitungs- und Produktionszeitraum im Vergleich zu bisher erheblich. Das heißt: Analog zur Bestellung des per sonenbezogenen elektronischen Heilbe rufsausweises (HBA) muss nun auch nach der Bestellung der SMC-B die persönliche Identifizierung in einer Postfiliale erfolgen. Alternativ kann auch die Identifikation per Online-Identifizierung jedoch nur mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises er folgen. Andere Identifikationsverfahren sind nicht vorgesehen. Diese Änderung resulutiert aus ver änderten Vorgaben seitens der gematik und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Sie betrifft derzeit nur die Apotheker*innen, die eine Apothe ke neu gründen oder übernehmen (siehe auch nebenstehender Beitrag). Nehmen Sie also die SMC-B-Bestellung frühzeitig vor, um Verzögerungen beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur zu vermeiden. Dies gilt insbesondere bei Neugründungen! Die Bearbeitungszeit bzw. der Zeitraum bis zur Freigabe und Produktion des Auftrags wird sich deut lich verlängern, abhängig von der Ge schwindigkeit der/des Bestellenden beim Identifizierungsvorgang sowie der Bear beitung durch den Kartenproduzenten. <

AKWL Mitteilungs blatt 02-2023 / 11

Made with FlippingBook Learn more on our blog