Mitteilungsblatt 2/2023, 28. April 2023

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Substitutionspatient*innen in der Apotheke: Flächendeckende Versorgung sichern Ergebnisse unserer Befragung

> Die Versorgung von Substitu tionspatient*innen war zu Jah resbeginn Gegenstand einer gemeinsamen Umfrage von Apothekerverband (AVWL) und Apothekerkammer Westfalen- Lippe. Wir möchten Ihnen die Er gebnisse der Befragung vorstellen, an der sich 25 Prozent aller Apothe ken (437 von 1.760) beteiligt haben. WarumunsereBefragung?DieVersorgung von Substitutionspatient*innen durch Ärztinnen und Ärzte ist längst nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Gerade im ländlichen Raum fehlt es zunehmend an Ärztinnen und Ärzten. Schwerpunkt praxen finden keine*n Nachfolger*in. Patient*innen müssen lange Anfahrts wege in Kauf nehmen oder scheuen den Aufwand und nehmen Termine nicht wahr, was den Therapieerfolg gefährdet und den Ausstieg aus der Drogenszene erschwert. Bürokratie, Dokumentations aufwand, Unsicherheiten und Probleme bei der Abrechnung sowie eine unzurei chende Vergütung lassen aber auch viele Apotheker*innen davor zurückscheuen, die Versorgung und Begleitung Opioidab hängiger (Sichtbezug) zu übernehmen. Die Politik sucht nun nach Möglich keiten, wie die Versorgung Drogensüch tiger mit Substitutionsarzneimitteln verbessert werden kann. Die Kernfrage lautet: Welche Voraussetzungen müs sen geschaffen werden, damit sich mehr Ärzt*innen und Apotheker*innen in die Substitutionsbehandlung Drogensüchti ger einbringen können. Unsere Befragung und Ihre Antworten können entscheidend dazu beitragen, dass auf diesem Feld end lich Lösungsansätze entwickelt werden. Folgende Kernaussagen lassen sich aus der Auswertung ableiten: • 190 Apotheken versorgen Substitu- tionspatient*innen: o 165 Take-home

Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit sich mehr Apotheker*innen in die Substitu tionsbehandlung Drogensüchtiger einbringen können? Die Ergebnisse der Befragung sind hilfreich für die Entwicklung von Lösungsansätzen. Foto: © AdobeStock - dp@pic

steht, ist die Überlassung der Substituti onsarzneimittel zum unmittelbaren Ver brauch (Sichtbezug) eine freiwillige Leis tung der Apotheke, die vertraglich mit der Arztpraxis geregelt werden muss. 44,5 % der Apotheken befürchten den hohen Dokumentationsaufwand. Perso nalmangel (43,3 %) und fehlende geeig nete Räume (37,6 %) für die zusätzliche Versorgung im Sichtbezug sind weitere Gründe. Ebenfalls werden die Wochen end- und Feiertagsversorgung (35,9 %) und die nicht angemessene Vergütung (32,7 %) als Problem gesehen. Als Rahmenbedingungen, die ein En gagement in der Substitutionsversorgung bzw. im Sichtbezug steigern könnten, se hen viele der Apotheken (213 haben die Frage beantwortet) eine angemessene Vergütung (77,5 %) und eine engere Zu sammenarbeit mit Ärzten sowie Drogen beratungsstellen (56,3 %). Auch eine transparentere Abrechnung nennt knapp die Hälfte der Apotheken

– 83 versorgen bis zu 10 Patient*innen/Woche – 35 versorgen 10 bis 20 Patient*innen/Woche – 19 versorgen mehr als 50 (bis 200) Patient*innen/Woche o 125 Sichtbezug – 85 beliefern ausschließlich die Arztpraxis – 22 versorgen nur an einzelnen Tagen – 17 versorgen täglich in der

Apotheke, davon versorgen 13 Apotheken 1-2 Patient*innen/ Woche

• 247 Apotheken versorgen keine Substitutionspatient*innen

67,4 % der Apotheken, die keine Sub stitutionspatient*innen versorgen, geben als Grund an, dass momentan keine ärzt lichen Verschreibungen bzw. keine Nach frage einer Arztpraxis vorliegen. Während bei der Belieferung einer Take-home Verschreibung Kontrahierungszwang be-

14 / AKWL Mitteilungs blatt 02-2023

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