Mitteilungsblatt 4/2023, 27. Oktober 2023

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04 · 2023 27. Oktober 2023

DAT 2023: Minister Lauterbach in der Kritik Statt Stärkung droht Zerstörung der Struktur

KLARTEXT BEIM DAT GESPROCHEN Lagebericht der ABDA-Präsidentin Seite 4

DRITTER EINLÖSEWEG WIRKT Zahl der E-Rezepte erhöht sich Seite 8

IN SCHWINGUNG VERSETZT Sören Flimms Stiftungsvortrag Seite 9

INHALT

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Gesundheitspolitik Deutscher Apothekertag: Apotheker*innen erteilen Lauterbach-Ideen Absage

EDITORIAL

WEITERBI LDUNG

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19 Neuer Seminarzyklus im Bereich Ernährungsberatung startet ab August 2024 20 Zulassungen und Ermächtigungen 21 Weiterbildungszirkel im Kammergebiet 22 3. Seminarzyklus „Medikationsmanagement im Krankenhaus“ gestartet WIVA 22 Das WIVA beim 22. Kongress für Versorgungsforschung in Berlin AUSBI LDUNG PKA/PTA 23 Schüler*innen schnuppern Apothekenluft QUAL ITÄTSSICHERUNG 23 Wir gratulieren zur erfolgreichen Zertifizierung bzw. Rezertifizierung der Apotheke DIENSTBEREITSCHAFT 23 Notdienst 2024 MIXTUM 24 Pharmazeutische Zeitung im Sammelabo: Neuer Bezugspreis ab Januar 2024 AMTL ICHE MITTEI LUNGEN 24 Erteilte Erlaubnisse 24 IN MEMORIAM 25 L ITERATURHINWEISE

Klimawandel und ein Klimaleugner GESUNDHEITSPOL ITIK

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Apotheker*innen erteilen Lauterbach-Ideen Absage November wird Protestmonat DER VORSTAND INFORMIERT Ihr Kammervorstand / Ihre Ansprechpartner*innen Kammerversammlung tagt am 29. November in Münster-Hiltrup Runder Tisch für Kammermitglieder unter 40 Jahren am 19. November „Bauernregeln“ weisen auf Gefahren von Wechsel- und Nebenwirkungen hin TELEMATIK Ärzte ab 1. Januar 2024 zum E-Rezept verpflichtet APOTHEKERSTI FTUNG Begeisternder Stiftungsvortrag mit Sören Flimm Forschung am Buchsbaum: Interview mit Prof. Thomas Schmidt und Dr. Lara Szabó RATGEBER APOTHEKENPRAXIS ABDA-Newsletter zum E-Rezept pDL „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ Infobogen FAQ Notdienst: Aktualisierte Information auf unserer Website 75 Jahre Verband Freier Berufe in NRW ÖFFENTL ICHKEITSARBEIT Ein Fall aus CIRS-NRW

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IMPRESSUM AUS-/FORTBI LDUNG UND AMTS

Mit QR-Codes schnell zur Information: Inzwischen finden Sie imMitteilungsblatt zu vielen Artikeln auch die direkte, schnelle Verlinkung über QR-Codes. Die kleinen quadratischen „Helfer“ liefern verschlüsselt Informationen oder Verlinkun gen auf Internetseiten. Man benötigt ein Smart

17 Rückblick PBU und Kammerabend für PhiP / Nächster Termin im Frühjahr: 4. bis 15.03.2024 17 Keine Angst im „Room of Horrors“ 18 Der Ausbilderschein für PKA 18 50. Rezeptur-Workshop

phone/Tablet-PC und ein QR-Code-Scanner-Programm (kostenlos im App-/googleplay-Store erhältlich unter „qr code“). Mit dieser App kann man die jeweiligen QR-Codes scannen und man erhält dann die darin enthaltenen Informationen oder Links direkt auf dem benutzten Endgerät zur weiteren Benutzung angezeigt.

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EDITORIAL

Editorial

Klimawandel und ein Klimaleugner Frank Dieckerhoff Vizepräsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe E-Mail: praesidium@akwl.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Deutsche Apothekertag 2022 in München stand erstmals unter einem Leitthema: Es ging um die Folgen des menschen gemachten Klimawandels für das Gesundheitswesen, speziell die wohnortnahe Arzneimittelversorgung. Ein Jahr später müs sen wir einen weiteren Klimawandel konstatieren: Der jährliche Apothekenklima-Index zeigt in diesem Herbst: Der Pessimismus in den Apotheken, bezogen auf die eigene wirtschaftliche Lage und den anhaltenden Nachwuchs- und Personalmangel, nimmt immer weiter zu. Zugleich werden die Forderungen an die Politik nach stabilen Rah menbedingungen und einer spürbaren Honorarerhöhung immer deutlicher. Rund zwei Drittel aller Inhaberinnen und Inhaber be fürchten, dass sich die wirtschaftliche Lage ihrer eigenen Apothe ke in den nächsten zwei bis drei Jahren verschlechtert. Wenn eine Stelle für einen Apotheker oder eine Apothekerin ausgeschrieben wird, antworten zwei Fünftel (40,4 Prozent) der Befragten, dass sie mit keiner einzigen Bewerbung rechnen. Wie groß der wirtschaftliche Druck ist, der auf den Apotheken lastet, zeigt sich in den Fragen nach dem Apothekenhonorar: Neun von zehn Apothekerinnen und Apothekern (90,4 Prozent) wünschen sich, dass bessere wirtschaftliche Rahmenbedingun gen in den nächsten zwei bis drei Jahren auf der politischen Ta gesordnung stehen. Vier von fünf Befragten sagen, dass die Er höhung des Festzuschlags pro rezeptpflichtigem Arzneimittel von derzeit 8,35 Euro (80,0 Prozent) sowie dessen Dynamisierung (84,2 Prozent) für sie oberste Priorität haben.

Der Apothekenklima-Index als Stimmungsbild belegt, dass unser Bundesverband ABDA mit seinen berufspolitischen Entscheidun gen und Planungen und den daraus abgeleiteten Forderungen genau richtig liegt. Die große Rückendeckung für Protestmaß nahmen jeglicher Form belegt zudem, wie ernst die aktuelle Lage ist. Die Apothekerschaft fordert eine Erhöhung des Fixhonorars auf 12 Euro pro verordnetem Medikament oder – anders ausge drückt – 2,7 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich, um die Arznei mittelversorgung auch künftig sicherzustellen. Eine verantwor tungsvolle Gesundheitspolitik nimmt die Anliegen der Apotheken ernst – und handelt entsprechend. Der (digitale) Auftritt von Bundesgesundheitsminister Karl Lau terbach zum Auftakt des Deutschen Apothekertages 2023 in Düsseldorf und sein Vorab-Interview mit der F.A.Z. hat uns allen vor Augen geführt, dass der aktuelle Karl Lauterbach mit Blick auf das „Apothekenklima“ derzeit in der Rolle des Klimaleugners irrlichtert. Als gäbe es keine Lieferengpässe, als würde nicht alle 18 Stunden eine Apotheke in Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen schließen, als gäbe es keine alternde und durch Migra tion wachsende Bevölkerung mit immer mehr Anforderungen an die Gesundheitsversorgung präsentiert er uns Vorschläge, die in ihrer Marktradikalität aus der politischen Klamottenkiste von Ulla Schmidt stammen könnten. Mit Verlaub, so sieht kein wertschät zender Umgang mit uns Heilberuflerinnen und Heilberuflern aus.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

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GESUNDHEITSPOL ITIK

Apotheker*innen erteilen Lauterbach-Ideen Absage November wird Protestmonat

> Einen Tag vor Beginn des Deut schen Apothekertages in Düsseldorf ließ Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seine Pläne für das deutsche Apothekensystem durchsickern: u. a. Light-Apotheken ohne anwesende Apotheker*innen, Ausweitung des Mehrbesitzes und Honoraranreize ausschließlich für strukturschwache Standorte. ABDA-Präsidentin Gabriele Regi na Overwiening erteilte diesen Plänen, die der digital zugeschaltete Minister Lauterbach verteidigte, eine klare Absage – genau wie die Delegierten im Saal, die ge meinsam eine Resolution gegen die Pläne verabschiedeten. „Die verantwortungslose Undankbarkeit von Bundesgesundheitsminister Lauter bach gefährdet die sichere Arzneimittel versorgung der Menschen“, sagte Gabriele Regina Overwiening. „Der Minister hat sei ne Pläne für das Apothekensystem der Zu kunft vorab über die Medien gestreut. Die Vorhaben bedeuten in der Konsequenz die Aufhebung des Mehrbesitzverbotes. Das führt langfristig dazu, dass unser heilbe rufliches und unabhängiges Apotheken system den Angriffen von Fremdkapital

ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening eröffnete den Deutschen Apothekerinnen- und Apothekertag 2023 in Düsseldorf mit einem umfassenden gesundheitspolitischen Lagebericht.

ausgeliefert wird. Der Minister verfolgt auch tief einschneidende Leistungskürzun gen, konkret sollen Filialapotheken zu blo ßen Arzneimittelabgabestellen herabge würdigt werden. In Filialapotheken, von denen es in Deutschland tausende gibt, sollen keine Rezepturen und keine Nacht- und Notdienste mehr angeboten werden müssen.“ Overwiening skizzierte in ihrer Rede, wie sich diese Pläne auf die Versorgungs praxis auswirken würden. „In erster Linie

werden unsere Patientinnen und Patien ten darunter leiden. Auf dem Land wird das Apothekensterben zunächst unge bremst weitergehen. Noch schlimmer ist aber der Blick in die Zukunft: Für unseren pharmazeutischen Nachwuchs wird es immer uninteressanter, überhaupt eine Apotheke zu eröffnen. Die angehenden Apothekerinnen und Apotheker studieren nicht jahrelang, um nach dem Studium Schmalspur-Pharmazie in einer Abgabe stelle zu betreiben.“

Dr. Wolfgang Graute

Matthias Köhler

Dr. Horst-Otto Heidel

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GESUNDHEITSPOL ITIK

Mit insgesamt 23 Delegierten beteiligte sich die Apothekerkammer Westfalen-Lippe am Deutschen Apothekertag 2023, der Ende September in Düsseldorf statt fand.

dem Apothekerberuf und dessen hoher Qualifikation. Er bedaure den Rückgang der Apothekenzahlen, es liege kein Über

Gleichwohl müsse es Strukturreformen bei Apotheken geben. Filialapotheken wolle er fördern, sie müssten seinen Plä

Neben den längeren Wegen müss ten die Patientinnen und Patienten weite re Leistungseinschnitte hinnehmen. „Der Minister brüstet sich in jeder TV-Sendung damit, die Leistungen in der GKV nicht zusammenzustreichen. Aber was ist es denn sonst, wenn ein besorgter Vater mit seinem fiebernden Kind nachts nirgends einen Fiebersaft auftreiben kann, weil die einzige Filialapotheke in der Nähe von der Nachtdienstpflicht enthoben wurde?“, hinterfragte Overwiening. In seiner Rede äußerte der Bundes gesundheitsminister seinen Respekt vor

„ Die verantwortungslose Undankbarkeit von Bundesgesundheitsminister Lauterbach gefährdet die sichere Arzneimittelversorgung der Menschen. “ ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening

angebot bei den Apotheken vor. Den Fremdbesitz schloss er weiterhin aus.

nen zufolge in Zukunft keine Rezepturen mehr anfertigen. Zudem wolle er von der Pflicht, dass jederzeit ein Apotheker oder eine Apothekerin in der Apotheke anwe send sein muss, abrücken. Auch die Hono rierung der Apotheken müsse reformiert werden, um einen weiteren Rückgang der Apothekenzahlen zu verhindern. Die Bun desregierung vertrete nicht die Position, dass sich der Apothekenmarkt konsolidie ren müsse oder dass der Versandhandel mit Arzneimitteln ausgeweitet werden solle. Als Reaktion auf die Aussagen und Pläne des Ministers kündigte ABDA-Prä sidentin Gabriele Regina Overwiening an, dass die Apotheken im November einen Protestmonat organisieren. Dabei soll es ab dem 8. November an jedem Mittwoch im November regionale Apothekenschlie ßungen und zentrale Kundgebungen ge ben. NRW ist am 15. November dran. <

Düsseldorfer Erklärung: Delegierte aus der ganzen Republik forderten gemeinschaftlich eine faire Vergü tung für die Apotheken vor Ort. Geschlossenheit wird in den nächsten Monaten besonders wichtig, darin waren sich die Apotheker*innen einig.

AKWL Mitteilungs blatt 04-2023 / 5

DER VORSTAND INFORMIERT · ÖFFENTL ICHKEITSARBEIT

Ihr Kammervorstand Ihre Ansprechpartner*innen PräsidentinGabriele Regina Overwiening Apotheke am Bahnhof, Augustin-Wibbelt Platz 1, 48734 Reken, Tel.: 02864 94810, E-Mail: g.overwiening@akwl.de Vizepräsident Frank Dieckerhoff Funkturm-Apotheke, Arcostraße 78, 44309 Dortmund, Tel.: 0231 253247, E-Mail: info@funkturm-apotheke.de Dr. Claudia Brüning c/o Stern-Apotheke, Ludgeristraße 66, 48143 Münster, Tel.: 0251 1345538, E-Mail: clcbruening@arcor.de Eva-Maria Gödde c/o Colosseum Apotheke Brüning, Altstadtstraße 32, 44534 Lünen, E-Mail: evagoedde@gmail.com Dr. Günter Hagenhoff Hagenhoff-Beratung Michaelstraße 21, 44329 Dortmund, E-Mail: g.hagenhoff@hagenhoff-beratung.de Dr. Hannes Müller Römer-Apotheke Pharmazie am See OHG, Römerstraße 8a, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 7566, E-Mail: hannes.mueller1@gmail.com Sandra Potthast c/o Höke's Alte-Apotheke Weitmar, Hattinger Straße 334, 44795 Bochum, Tel.: 0234 431421, E-Mail: sandra.potthast@arcor.de Dr. Lars Ruwisch Hirsch-Apotheke amMarkt, Lange Straße 63, 32791 Lage, Tel.: 05232 951050, E-Mail: ruwisch@hirsch-apotheke-lage.de Dr. Philipp Schulte-Mecklenbeck Bären-Apotheke Pharmazie am See OHG, Rekumer Str. 18, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 2600, E-Mail: schultemecklenbeck@gmail.com Christine Weber c/o Amts-Apotheke, Alte Bahnhofstr. 82, 44892 Bochum, Tel.: 0234 280717, E-Mail: christine.weber@mailbox.org Heinz-Peter Wittmann Auf dem Brink 3, 32289 Rödinghausen, Tel.: 05746 9389111, E-Mail: h-p@wittmann.nrw

In der Stadthalle Münster-Hiltrup kommt am 29. November das Apothekerparlament zusammen.

Herbstsitzung in Hiltrup Kammerversammlung tagt amMittwoch, 29. November 2023

öffentlich. Der Vorstand der AKWL be grüßt es, wenn auch viele Kolleginnen und Kollegen, die nicht Mitglied der Kammer versammlung sind, durch ihre Teilnahme ihr Interesse für unsere Arbeit bekunden und die Informationsmöglichkeit wahr nehmen. Nicht zuletzt im aktuellen be rufspolitischen Umfeld sind Austausch und Debatte über die Zukunftsthemen des Berufsstandes wichtiger denn je. Bit te melden Sie sich im Vorfeld der Sitzung in der Kammergeschäftsstelle bei Tanja Rickermann, Tel.: 0251 52005-16 oder per E-Mail: t.rickermann@akwl.de, an. <

> AmMittwoch, 29. November 2023 (10 Uhr) findet in der Stadt halle Hiltrup, Westfalenstraße 197, 48165 Münster-Hiltrup, die achte Sitzung der Kammerver sammlung der Apothekerkammer in der 17. Wahlperiode statt.

Die aktuelle Tagesordnung stellen wir eine Woche vor der Sitzung im Mitglie derbereich von www.akwl.de (Service und Aktuelles > Aktuelles) für Sie bereit. Die Sitzung ist für die Kammerangehörigen

Am Sonntag, 19. November 2023 findet im Stadthotel Münster die 26. Auflage des Runden Tisches für Kammermitglieder unter 40 Jahren statt. Die Anmeldung ist über den Veranstaltungskalender möglich, weitere Informationen erhalten Sie gerne unter presse @ akwl.de. Auf alle Teilnehmer*innen wartet der be währte Mix aus berufspolitischen Informationen, mit BAK- und AKWL-Vorstandsmitglied Dr. Hannes Müller, kollegialem Austausch, einem Vortrag, diesmal von Dr. Henning Beck, Neurowissenschaftler, Autor und Deutscher Meister im Science Slam und einem sonntäglichen Brunch-Büffet. Die Teilnahme ist kostenlos.

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DER VORSTAND INFORMIERT · ÖFFENTL ICHKEITSARBEIT

75 Jahre Verband Freier Berufe in NRW: Die Freien Berufe sind ein bedeutender Arbeitgeber in unserem Bundesland und stellen mehr als 30 Prozent aller Unter nehmen. Zum 75-jährigen Jubiläum des Verbands Freier Berufe NRW e.V. würdigte Ministerpräsident Hendrik Wüst (6. v. li) die wichtige Arbeit der Freiberufler und ihre gesellschaftliche Bedeutung. Im Vorstand des Verbandes engagiert sich u. a. auch AKWL-Vorstandsmitglied Sandra Potthast (5. v. re.) und bezieht dort unter anderem zu Fragen der Digitalisierung, der Fachkräftegewinnung und der europäischen Gesundheitspolitik Stellung.

„Bauernregeln“ weisen auf Gefahren von Wechsel- und Nebenwirkungen hin Satirische Infokampagne mit drei neuen Spots

karten von sechs verschiedenen Bauern regeln bestellen, um sie in der Apotheke für Patientinnen und Patienten auszu legen und so für das wichtige Thema zu sensibilisieren. <

und damit eindrücklich aufmerksam ma chen“, sagt Frank Dieckerhoff, Vizepräsi dent der AKWL. „In den vergangenen Jahren lagen in vielen Apotheken in Westfalen-Lippe bereits Postkarten mit den aufmerksam keitsstarken WeWi-Bauernregeln aus – und die Rückmeldungen, die wir dazu erhalten haben, waren zahlreich und durchweg positiv“, sagt Michael Schmitz, Geschäftsführer Kommunikation bei der AKWL. „Deshalb gibt es drei unserer Bau ernregeln jetzt auch als kurze Videos.“ Am Ende jedes Clips wird auf die Apotheke vor Ort verwiesen. Die Videos von WeWi-TV werden auf den Social-Media-Kanälen der AKWL (Ins tagram, Facebook und YouTube) sowie auf der Kampagnen-Website www.wewi.tv veröffentlicht. Dort finden Patient*innen neben satirischen Inhalten sachliche Auf klärung zu einzelnen Wechselwirkungen.

> WeWi-TV, die satirische Info kampagne der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) zu den Gefahren von Neben- und Wechselwirkungen, geht bald in die dritte Runde.

WWW.AKWL.DE Die Postkaten mit sechs verschiedenen Bauernregeln können Sie entweder über den internen Bereich auf www.akwl.de oder per E-Mail an presse@akwl.de bestellen.

Im Mittelpunkt stehen die sogenannten „WeWi-Bauernregeln“: Provokant und in Reimform formuliert weisen sie eingängig auf spezielle Wechselwirkungen hin. Apo theken können die kurzen Clips mit dem Münsterländer Original „Bauer Schmede brink“ demnächst auf ihren Social-Media Kanälen teilen und die dazugehörigen Postkarten für Patientinnen und Patien ten bestellen. Neben- und Wechselwirkungen von Arzneimitteln gefährden jedes Jahr hun derttausende von Menschen in Deutsch land, teils mit gravierenden Folgen. „Arz neimittel sind beratungsbedürftige Güter und Wechselwirkungen sind kein Spaß, darauf wollen wir mit WeWi-TV satirisch

Jetzt Aktionspaket bestellen Die Apotheken können ein Paket mit Post

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TELEMATIK

Kostenlos – informativ – 14-tägig ABDA-Newsletter zum E-Rezept

> Die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes nimmt Fahrt auf. Die Apotheken sind bereits seit dem Herbst 2022 E-Rezept-ready. Doch bisher kam die Ein führung des neuen, digitalen Verordnungssystems eher schleppend voran. Mit der flächendeckenden Umset zung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) seit Juli 2023 als drittem Einlöseweg neben E-Rezept-App und Token-Ausdruck werden jetzt Monat für Monat immer mehr E-Rezepte ausgestellt, eingelöst und bedient. Dabei wirft dieses neue „Alltagsgeschäft“ auch immer neue Fra gen in den Apothekenteams auf, die Schritt für Schritt beantwor tet werden müssen. Zeitgleich gibt es auch immer mehr Redak tionen, die sich für das E-Rezept interessieren: Insbesondere bei Journalistinnen und Journalisten besteht mit Blick auf das kom plexe System ein erhöhter Aufklärungsbedarf. Die ABDA hat daher einen neuen Newsletter etabliert, der Entwicklungen und Neuigkeiten rund um das E-Rezept beleuch tet – damit bleiben die Apothekenteams und alle anderen Inter essierten auf demneuesten Stand! Ab sofort ist der neue, kosten freie, etwa zweimal im Monat erscheinende ABDA-Newsletter

Das E-Rezept ist in den Apotheken seit September 2022 ein Muss. Zum 1. Janu ar 2024 wird es auch für die Arztpraxen verpflichtend. Aktuelle Infos verspricht der neue ABDA-Newsletter zum E-Rezept.

„E-Rezept“ abonnierbar auf www.abda.de/newsletter. Sichern Sie sich jetzt Ihren persönlichen Informationsvorsprung und mel den Sie sich für diesen neuen Newsletter an! <

Dritter Einlöseweg sorgt bereits für mehr Dynamik Ärzte ab 1. Januar 2024 zum E-Rezept verpflichtet

Heimbesuchen oder bei einem Ausfall der Infrastruktur der Fall. Zu Ihrer Unterstützung verweisen wir auf die umfangreichen FAQ-Bereiche von

> Mit Einführung des sogenannten dritten Einlöse wegs für das E-Rezept über die eGK-Stecklösung in der Apotheke hat die Anzahl der elektronischen Verord nungen bereits merklich an Dynamik zugenommen.

Gematik: www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/faq/apotheken

Das zeigt ein Blick auf die Nutzungszahlen, die immer aktuell im TI-Dashboard der gematik abzulesen sind. Natürlich liegt die Zahl der E-Rezepte noch meilenweit hinter den klassischen Muster 16-Verordnungen zurück. Das dürfte sich aber weiter Richtung E-Rezept verschieben, denn: Ab dem 1. Januar 2024 sind alle Arzt praxen in Deutschland verpflichtet, das E-Rezept zu nutzen, ge nauer gesagt: Das E-Rezept wird für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend eingeführt. Daneben gilt: In Situationen, in denen eine digitale Verord nung technisch nicht ausgestellt werden kann, darf weiterhin Muster 16 verwendet werden. Das ist zum Beispiel bei Haus- und

Apothekerkammer Westfalen-Lippe: www.akwl.de/erezept

Apothekerverband Westfalen-Lippe: www.apothekerverband.de/intern/infodienste/update-e-rezept

Bei technischen Problemen ist Ihr Softwarehaus erster Ansprech partner für Sie. Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema E-Rezept haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an e-rezept@ akwl.de. <

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APOTHEKERSTIFTUNG

Begeisternder Stiftungsvortrag mit Sören Flimm „ Wer gut klingt, versetzt andere in Schwingung“ Resonanz war das Leitthema im barocken Erbdrostenhof vor 160 Besucher*innen

> Einen außergewöhnlichen Nachmittag erlebten die 160 Besucherinnen und Besucher des Stiftungsvortrages der Apo thekerstiftung Westfalen-Lippe am 2. September im barocken Erbdrostenhof zu Münster.

Referent Sören Flimm hatte nicht nur einen Vortrag zum Thema „Resonanz: Menschen verstehen und gewinnen“ im Gepäck, sondern gleichzeitig noch einige Musikstücke in den Erbdrostenhof mit gebracht. An dem Flügel des altehrwür digen Baudenkmals zeigte der gelernte Bank-Manager, Entertainer und Musical Hauptdarsteller sein Können und riss sein Publikum von der ersten Sekunde an mit. Gabriele Regina Overwiening, Vorsit zende der Apothekerstiftung Westfalen Lippe, begrüßte den gelernten Betriebs wirt im voll besetzten Veranstaltungssaal mit den Worten „Flimm wird uns heute beflügeln – es wird nicht kurz, aber sehr kurzweilig.“ Und er hielt Wort, traf in jeder Hinsicht den richtigen Ton. „Resonanz“ war das Schlüsselwort des Nachmittags. Resonanz erwartet man

Gabriele Regina Overwiening, Vorsitzende der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe, mit Referent Sören Flimm.

Entertainer weiß Sören Flimm, wovon er spricht und wieman soziale Kompetenzen und Kommunikationsstärke steigert. Er ist Experte, wenn es darum geht Menschen zu erreichen, zu bewegen und zu gewin nen. Mit Darbietungen von Leonard Cohens „Hallelujah“ über „Nessum Dorma“, Songs von Bon Jovi bis hin zu Faithless und He lene Fischers „Atemlos“ beschreibt er die verschiedenen Typen von Menschen und fügt ihnen Eigenschaften zu. So nahm er das Publikum mit auf seinen „Ausflug in die Welt der Andersartigkeit von Men schen“, und erläuterte anhand verschiede ner Musikgenres, wie Rock, Klassik, Schla ger oder Elektro, wie Menschen „ticken“. Zusammengefasst wurde dies abschlie ßend in dem viele Genres umfassenden Meisterstück von Queen, „Bohemian Rhapsody“. „Nur wer gut klingt versetzt andere in Schwingung“ lautete die zweite Über schrift über Sören Flimms Vortrag. Auch hier wurde Wort gehalten: Er klang be sonders gut und versetzte das Publikum in Schwingung und Stimmung, die noch lange nachhallte. <

im Job, im Privatleben, in den täglichen Handlungen. Nur wer dabei andere in positive Schwingungen versetzt, der har moniert mit seinem Gegenüber. Als ehe malige Führungskraft in einem großen Finanzhaus und mit seinen weltweiten Er fahrungen als Musicalhauptdarsteller und

Wunderbares Ambiente für den Festvortrag: Nach vierjähriger Unterbrechung kehrte die Apothekerstif tung mit ihrer sommerlichen Veranstaltung wieder in den Erbdrostenhof zurück.

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APOTHEKERSTIFTUNG

Forschung am Buchsbaum: Neue Erkennt nisse im Kampf gegen Tropenkrankheiten Interview mit Prof. Dr. Thomas Schmidt und Dr. Lara Szabó

AKWL: Wie kommen Sie an den Buchsbaum? Kann man den in pharmazeuti scher Qualität kaufen? Oder ist es wirklich der Buchsbaum aus ihremVor garten? Thomas Schmidt: Als Apo theker muss ich ja dem Sprichwort nach geizig sein [lacht]. Immer, wenn ich die Buchsbaum-Hecke vor meinem Haus ge schnitten habe, fragte ich

> Ihre Dissertationsschrift widme te Lara Szabó dem handelsüblichen Buchsbaum, seinen Inhaltsstof fen und der Frage, ob eben diese wirksam sind gegen vernachlässig te Tropenkrankheiten. Drei Jahre hat die mittlerweile promovierte Apothekerin an der Universität Münster im Arbeitskreis von Pro fessor Thomas Schmidt am Insti tut für Pharmazeutische Biologie und Phytochemie geforscht. Die Apothekerstiftung Westfalen-Lippe hat die Absolventin mit einem Promotionsstipendium in Höhe von insgesamt 28.800 Euro unterstützt. Nun, nach Abschluss des Projekts und Veröffentlichung von bereits vier Publi kationen hat Sebastian Sokolowski, Pres sesprecher der Apothekerkammer West falen-Lippe, Szabó und Schmidt zum Dop pelinterviewgetroffen und ganz nebenbei erfahren, warum das Klischee des „geizi gen Apothekers“ auch manchmal Impulse für die Forschung geben kann: Lara Szabó: Bevor ich am Buchsbaum forschte, gab es bereits erste vielverspre chende Ergebnisse aus dem Promotions projekt der Kollegin Dr. Julia Althaus in unserem Arbeitskreis. Darauf aufbauend bekam ich die Möglichkeit, dem Thema eine ganze Doktorarbeit zu widmen. Und dass das Forschungsmaterial im Vorgar ten meines Doktorvaters wächst, ist auch nicht ganz unpraktisch. AKWL: Welche Krankheiten wollten Sie bekämpfen, was war das Ziel der Arbeit? Lara Szabó: Wir wollten neue Leitsub stanzen gegen die Erreger verschiedener Tropenkrankheiten identifizieren und ana lysieren: Gegen Malaria, gegen die afrika nische Trypanosomiasis (Schlafkrankheit) und die vernachlässigte Pilzinfektion „My zetom“. Hier galt es, selektive und stark wirksame Leitsubstanzen aus der Natur zu finden. AKWL: Frau Szabó, jetzt mal ehrlich: war um gerade Buchsbaum?

Bei der chemischen Struktur handelt es sich um O-Benzoyl cycloprotobuxolin D, eine im Rahmen dieses Projektes neu entdeckte Substanz, die in den in vitro-Testungen eine sehr hohe antiplamodiale Aktivität gezeigt hat.

AKWL: Sie haben gemeinsam Substanzen entdeckt, die gegen Malaria wirken. Was machen Sie nunmit diesen Erkenntnissen? Thomas Schmidt: Mit unserem Buchs baum verwandte Gewächse aus dersel ben Familie (zumBeispiel eine afrikanische Buchsbaumart) sind Gegenstand weiterer Forschungen in meiner Arbeitsgruppe, die Arbeit geht weiter. Wir wollten noch weitere derartige Substanzen finden, damit wir die Palette an zur Verfügung stehenden Substanzen erweitern. Aus kleinen Unterschieden in der chemischen Struktur können große Unterschiede in der Wirkstärke resultieren. So können wir sog. Struktur-Wirkungs-Beziehungen er mitteln. Es gibt gerade bei Malaria, aber auch bei den anderen Tropenkrankheiten, immer wieder Resistenzen gegen derzeit wirksame Arzneistoffe, daher brauchen wir auch zukünftig immer wieder neue Wirkstoffe gegen diese Krankheit. AKWL: Wie geht es bei Ihnen weiter, Frau Dr. Szabó? Bleiben Sie in der Forschung über Tropenkrankheiten, oder zieht es Sie eher in die heimische Pharmazie?“ Lara Szabó: Seit meiner Promotion ar beite ich in der Hohenzollern Apotheke in Münster. Dort leite ich eine Abtei lung, die sich u.a. um die Versorgung von Patient*innen mit seltenen Erkrankungen kümmert. Nach wie vor verfolge ich die Entwicklung auf dem spannenden und vielversprechenden Forschungsgebiet im Arbeitskreis von Prof. Schmidt und freue mich immer über ein Wiedersehen. AKWL: Vielen Dank für das Gespräch. <

mich, ob man den Baumschnitt nicht zu etwas mehr benutzen könnte, als ihn nur wegzuwerfen. So habe ich den Schnitt einfach mit ins Labor genommen. Das war noch zur Zeit von Frau Althaus. Es stellte sich heraus, dass der Buchsbaum es wirklich in sich hat: Ein bestimmter Inhaltsstoff wirkte bereits recht stark ge gen Malariaparasiten, ein anderer gegen Trypanosomen. Damit war die Idee zum Forschungsprojekt von Frau Szabó gebo ren. Und für die nahm ich nicht nur einmal Buchsbaumschnitt mit ins Labor: Über ein ganzes Jahr hat Frau Szabó Proben auf ihre Inhaltsstoffe analysiert, um Änderungen im Inhaltsstoffmuster zu untersuchen. Lara Szabó: Damit konnte ich nachweisen, dass die gegenMalariaparasiten, also Plas modien, wirksamen Inhaltsstoffe im Som mer in besonders großer Menge gebildet werden. Das könnte daran liegen, dass der Gehalt an wirksamen Alkaloiden, welche die Pflanze als Fraßschutz bildet, im Som mer amhöchsten ist. Nämlich dann, wenn auch die Insekten besonders zahlreich sind. Thomas Schmidt: Frau Szabó ist bei ihrer Analyse ein Highlight geglückt: Sie hat nicht nur eine bislang unbekannte Wir kung bereits bekannter Substanzen fest gestellt, sondern sie hat insgesamt acht bis dahin völlig unbekannte, neue Natur stoffe in dem Buchsbaum entdeckt! Dass diese auch noch in acht verschiedenen Fällen Wirkung gegen die untersuchten Krankheitserreger zeigten, ist ein beson deres Highlight.

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RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Ein Fall aus CIRS-NRW

> In der Apotheke wurde die Ab holnummer vertauscht und da durch ein falsches Medikament abgegeben: statt demMonopräpa rat mit Candesartan ein Kombinati onspräparat mit Candesartan und HCT (Hydrochlorothiazid). Ein Patientenschaden konnte ver hindert werden, weil der Patient so aufmerksam war und erkannte, dass das Medikament anders aus sah als zuvor. Doch wie kam es zu demMedikationsfeh ler in der Apotheke? Offenbar erfolgte kein Vergleich der Ab holnummern, kein Abgleich des Namens, kein Abscannen des Abholscheins, kein Beratungsgespräch über das verordnete Arzneimittel. Das alles sind sogenannte Sicherheitsbarrieren, die eine fehlerhafte Abgabe verhindern können. Nach einer solchen Falschabgabe sollte im Apothekenteam idealerweise besprochen werden, wie der Vorgang mit Abholschein in der Apotheke ablaufen soll. Eine mögliche Veränderung wäre die Verlagerung des Abholer-Regals in den Kommissionierautomaten. Dann kann es nicht zu einer Verwechslung nebenein anderliegender Packungen kommen. Die Auslagerung erfolgt nach Abscannen des Abholscheins. So kann ein kritisches Er eignis als Anlass genommen werden, um neue Sicherheitsbarrieren zu etablieren.

Fehlerhafte Medikamentenausgabe – Verwechslung der Abholnummer Folgendes kritisches Ereignis fiel in einer Apotheke auf:

Fall-Nr.: 250781

Was war das Ergebnis? Patient ruft zwei Tage später in der Apotheke an, da die Packungen der alten und der neuen Medikation un terschiedlich aussehen. Arzneimittel wurde ausgetauscht. Wo sehen Sie Gründe für dieses Ereignis und wie hätte es vermieden werden können? Unaufmerksamkeit, Stress. Beim Aus buchen des Vorgangs aus dem Sys tem immer den Kundenabholschein abscannen, so fallen Fehler eher auf.

Was ist passiert? Candesartan wurde auf Rezept bestellt und nach Lieferung im Abholregal un ter einer Abholnummer deponiert. Im Abholregal lag ein Candesartan / HCT für einen anderen Patienten direkt daneben. Es kam bei der Abgabe zur Verwechslung der Abholnummer. Die Verwechslung fiel nicht sofort auf, da die Rezeptkontrolle offensichtlich nicht oder nur oberflächlich stattfand.

WAS IST CIRS-NRW?

Die Buchstaben „CIRS“ stehen für Critical Incident Reporting-System, zu Deutsch „Datenbank für kritische Ereignisse“. Es handelt sich um ein internet gestütztes, einrichtungsübergreifendes Berichts- und Lernsystem zur anonymen Meldung von kritischen Ereignissen in der Patientenversorgung. CIRS-NRW ist eine gemeinsame Initiative der Ärztekammern Nordrhein (ÄKNO) und Westfalen-Lippe (ÄKWL), der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNO) und Westfalen-Lippe (KVWL) und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) sowie der Apothekerkammern Nord rhein (AKNR) und Westfalen-Lippe (AKWL) in Zusammenarbeit mit demÄrztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). Die Initiative soll dazu beitragen, dass über kritische Ereignisse offen gesprochen und aus ihnen gelernt wird. Somit sollen Wege zur Vermeidung von Risiken diskutiert und Lösungsstrategien erarbeitet werden. Langfristig soll CIRS-NRW dazu beitragen, die Sicherheitskultur in Nordrhein-Westfalen zu verbessern und die Patientensicherheit zu fördern. CIRS-NRW dient somit auch als Instrument des Risiko- und Qualitätsmanagements.

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RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Das frei zugängliche Online-Angebot unter medstopper.com bietet Informationen zum Absetzen und ggf. Ausschleichen von Arzneimitteln, die insbesondere bei älteren Menschen ein ungünstiges Nutzen-Risiko Profil aufweisen.

pDL „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ Arzneimittel richtig absetzen

auf, dass ihm die Indikation für die Ein nahme von Pregabalin unklar ist. Ur sprünglich sei es ihm vor Jahren von ei nem Neurologen verschrieben worden, an den Grund erinnere er sich jedoch nicht. Schmerzen habe er keine. Beim Neurolo gen sei er seit Jahren nicht mehr gewesen, da dieser mittlerweile im Ruhestand sei. Nachdem die Apothekerin dem Patienten ausdrücklich geraten hat, das Pregabalin auf keinen Fall eigenmächtig abzusetzen, vereinbart sie einen weiteren Gesprächs termin und nimmt mit Einverständnis des Patienten Kontakt zu seiner Hausärztin auf. Diese zeigt sich bereit, aufgrund der auch für sie unklaren Indikation einen Auslassversuch zu beginnen. Gabapenti noide müssen ausschleichend abgesetzt werden, um eine Entzugssymptomatik zu vermeiden, die sich beispielsweise als Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Angstzustände und Delir äußern kann.

Ramipril 10 mg 1-0-0 HCT 12,5 mg 1-0-0 Bisoprolol 5 mg 1-0-0 L-Thyroxin 75 µg 1-0-0 Pregabalin 150 mg 1-0-1

> Von den fünf neuen pharmazeu tischen Dienstleistungen gehört die „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ sicherlich zu den anspruchsvollsten. Nicht selten nehmen Patient*innen zehn oder mehr Arzneimittel ein, was die Me dikationsanalyse zu einer hochkom plexen Angelegenheit macht. Doch auch wenn die Arzneimittelliste relativ kurz ist und vordergründig keine schwerwiegenden Probleme bestehen, kann die Durchführung der pDL einen relevanten Nutzen für den Patienten bringen, wie der nachfolgende Fall aus der Abteilung für Arzneimittelinformation zeigt.

Da Herrn P. fünf systemisch wirkende Arz neimittel dauerhaft verordnet werden, bietet die Apothekerin ihm die Durchfüh rung der „Erweiterten Medikationsbera tung bei Polymedikation“ an. Beim verein barten Gesprächstermin erzählt Herr P., dass er seine Arzneimittel eigentlich gut verträgt und keine Probleme damit hat. Beim systematischen Vorgehen anhand

der von der ABDA berei tges tel l ten Arbeitshilfen (www. abda.de/pharma zeutische-dienstleis tungen/polymedika tion/) fällt jedoch

Herr P. ist ein 82-jähriger Stammkunde, dem seit Jahren die stets gleiche Medika tion verordnet wird:

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RATGEBER APOTHEKENPRAXIS · IMPRESSUM

Impressum

Dosisänderungen sollten auf die indivi duellen Bedürfnisse des Patienten abge stimmt sein und nicht häufiger als einmal pro Woche, gegebenenfalls in zweiwö chigen oder monatlichen Abständen, erfolgen. Beim Abschlussgespräch erfährt die Apothekerin, dass der Patient das Prega balin nach Rücksprache mit seiner Ärztin mittlerweile ausschleichend über sechs Wochen abgesetzt hat. Durch das klein schrittige Vorgehen ist keine Absetzsymp tomatik aufgetreten, und auch sonst fühlt er sich gut. Das Angebot der pDL „Erwei terte Medikationsberatung bei Polymedi kation“ hat zum kontrollierten Absetzen eines Arzneimittels geführt, das ein – vor allem bei offenbar fehlender Indikation – nicht vertretbares UAW- und Abhängig keitspotenzial aufweist. < [1] Gabapentinoid suggested tapering regimes, NHS, Version 1.0 March 2021 unter https:// www.somersetccg.nhs.uk/wp-content/up loads/2021/05/Tapering-gabapentinoid-1.pdf

Entzugssymptome sind wahrscheinlicher bei Einnahme hoher Dosen von Gabapen tinoiden oder bei Einnahme über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen. In den jeweiligen Fachinformationen wird zwar auf die Notwendigkeit des Aus schleichens verwiesen, konkrete Vorga ben finden sich jedoch nicht. Hilfreich ist dagegen – für diese und andere Fragestel lungen im Rahmen des Deprescribings – das online-Angebot medstopper.com. Zu Pregabalin findet sich hier die Empfehlung, die Dosis pro Woche um 25 % zu reduzieren – beim Auftreten von Absetzsymptomen auch noch kleinschrit tiger. Ein detaillierteres Schema speziell zum Ausschleichen von Gabapentinoiden wurde vom britischen National Health Service herausgegeben [1]. Den frei ver fügbaren Empfehlungen zufolge sollte bei Patient*innen, die derzeit Pregabalin 150 mg zweimal täglich einnehmen, die Dosis morgens und abends abwechselnd um jeweils 50 mg reduziert werden. > Auf den folgenden Seiten haben wir in unserem aktualisierten Info bogen die Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Not dienst für Sie zusammengestellt. Sie finden diesen Infobogen auch auf un serer Website im internen Bereich unter: Pharmazeutische Praxis: Viel gefragt (A-Z) > M-N > Notdienst – Infobogen FAQ. DieKassenärztlicheVereinigungWest falen-Lippe hat für den ärztlichen Not falldienst eine Empfehlungsliste für pati entenindividuelle Verordnungen zusam mengestellt. Diese Liste finden Sie eben falls auf unserer Homepage im internen Bereich unter: Pharmazeutische Praxis: Viel gefragt (A-Z) > M-N > Notdienst – Empfehlungsliste für die Verordnung im ärztlichen Notfalldienst. Die Liste wurde in diesem Jahr aktualisiert und kann Ihnen als Orientierungshilfe für die Bevorratung dienen.

Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ausgabe 04/2023 Herausgeber Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Bismarckallee 25, 48151 Münster, Tel: 0251 520050, Fax: 0251 521650, E-Mail: info@akwl.de, Internet: www.akwl.de Redaktion Michael Schmitz (V. i. S. d. P.), Dr. Andreas Walter Layout Petra Wiedorn, Michael Schmitz Mitarbeiter/innen an dieser Ausgabe

Kirsten Ambühl, Klaus Bisping, Laura Fährmann, Susanne Gerke, Birte Kassenbrock, Stefan Lam mers, Annabelle Ludescher, Juliane Niehus, Julia Podlogar, Dr. Sylvia Prinz, Michael Schmitz, Dr. Oliver Schwalbe, Sebastian Sokolowski, Heike Steen, Meike Vogelpohl, Dr. Andreas Walter Das Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe erscheint regelmäßig circa alle zwei Monate. Das nächste Mitteilungsblatt ist eine Online-Ausgabe (2/2023) und erscheint am 1. Dezember 2023. Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen Lippe im Kammerbeitrag enthalten. Auflage 7.300 Exemplare Nachdruck – auch in Auszügen – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Gedruckt auf 100% Recyclingpapier. Bildernachweise

Infobogen FAQ Notdienst Aktualisierte Informationen auf unserer Website

Darüber hinaus wurde die Liste mit den ärztlichen Notfalldienstpraxen in Westfalen-Lippe aktualisiert (Pharmazeu tische Praxis: Viel gefragt (A-Z) > M-N > Notdienst – ärztliche Notfalldienstpra xen). Unter den angegebenen Telefonnum mern erreichen Sie den jeweiligen ärztli chen Notfalldienst, falls bei unklarer Ver ordnung eine Rücksprache erforderlich ist. Die Telefonnummern sollten nicht öffent lich bekannt gemacht werden. <

S. 1, ©ABDA – A. Wagenzik S. 3, 6 ©Michael C Möller S. 4, 5 ©Sebastian-Sokolowski S. 7 ©C Photography S. 11 © Monkey Business - Fotolia S. 8, 12, 16 ©ABDA S. 9. © Wolfram Linke S. 14 © contastwerkstatt - Fotolia S. 17 © Peter Leßmann S. 18 © Tugce Ülker S. 19 © AlGen – Adobe Stock S. 22 © Stefanie Kuntze

WWW.AKWL.DE

Den aktualisierten Infobogen „FAQ Not dienst“ haben wir für Sie auf den folgenden

Seiten abgedruckt. Auf unserer Website finden Sie ihn im internen Bereich unter „Pharmazeutische Praxis: Viel gefragt (A-Z) > M-N > Notdienst – Infobogen FAQ“.

AKWL Mitteilungs blatt 04-2023 / 13

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS – INFOBOGEN FAQ NOTDIENST

Infobogen Stand: September 2023

FAQ Notdienst

> Apotheken sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Apothekenbetriebsord nung (ApBetrO) grundsätzlich zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet. Diese Regelung ist eine Konkretisierung des in § 1 Abs. 1 Apothekengesetz (ApoG) den Apotheken zugewiesenen Sicherstellungsauftrags für eine ordnungsgemäße Arzneimittelver sorgung der Bevölkerung. Nach § 23 Abs. 2 ApBetrO in Verbindung mit dem Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) befreit die Apotheker kammer Westfalen-Lippe (AKWL) als zuständige Behörde nur einen Teil der Apotheken von der Pflicht zur Dienstbereitschaft und ge währleistet so den Notdienst der Apotheken. Der Notdienst beginnt um 9:00 Uhr und endet um 9:00 Uhr des darauffolgenden Tages. Welche Apotheken haben Notdienst? Den Notdienstaushang erhalten Sie über die Kammer-Homepage! Alle öffentlichen Apotheken nehmen wechselseitig am Notdienst teil. Patien ten 1 können die notdiensthabenden Apo theken unter www.akwl.de und unter www.aponet.de einsehen oder kostenlos vom Festnetz unter 0800 00 22833, vom Handy unter 22833 (kostenpflichtig) oder per SMS mit der 5-stelligen Postleitzahl an 22833 (kostenpflichtig) erfragen. Den Notdienstaushang können Kam mermitglieder in ihrem persönlichen Lo gin-Bereich auf der Kammer-Homepage abrufen (Ihr persönlicher Bereich > Apo theke > Notdienste > Aushang/Ausgabe/ Export der Notdienstdaten).

Apothekenmitarbeiter erhalten diesen auch über den „Apothekenzugang“ unter www.akwl.de/notdienstaushang. Notdienständerungen erhalten die Apotheken über eine individuelle Benach richtigung per Fax bzw. E-Mail, i.d.R. am Freitagvormittag. Welche Ärzte haben Notdienst? Der ärztliche Bereitschaftsdienst kann telefonisch erfragt und im Internet ein gesehen werden! Der ärztliche Bereitschaftsdienst kann telefonisch unter der Rufnummer 116117 erfragt oder auf der Webseite www.116117.de eingesehen werden. Am ärztlichen Bereitschaftsdienst beteiligen sich grundsätzlich Ärzte aller Fachgruppen

(Kinder- und Jugendärzte, Frauenärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und Augenärz te). Bereitschaftsärzte behandeln Erkrank te entweder in der eigenen Praxis oder in einer ärztlichen Notfalldienstpraxis der KVWL, welche Patienten aufsuchen kön nen. Wenn der Gesundheitszustand des Patienten dies nicht erlaubt, kommt der Arzt auch zum Patienten nach Hause (Fahrdienst). Zahnärztliche Bereitschaftspraxen in Westfalen-Lippe sind auf der Webseite www.zahnaerzte-wl.de zu finden. In drin genden Schmerz- und Notfällen können die diensthabenden Zahnärzte über die zentrale Notdienst-Rufnummer 01805 986700 erfragt werden.

1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text auf die durchgehende Nennung sowohl männlicher als auch weiblicher Personen- und Berufsbezeichnungen verzichtet. Die Verwendung der einen oder anderen Variante schließt gleichwohl Personen jeglichen Geschlechts ein.

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RATGEBER APOTHEKENPRAXIS – INFOBOGEN FAQ NOTDIENST

enthalten muss und welche dieser Anga ben der Apotheker ergänzen darf. Sind dem Apotheker folgende An gaben zweifelsfrei bekannt, darf er ohne Rücksprache mit der verschreibenden Per son folgende Angaben ergänzen: • Vorname der verschreibenden Person, • Telefonnummer der verschreibenden Person zur Kontaktaufnahme, • Hinweis auf einen Medikationsplan, Wenn ein dringender Fall vorliegt und eine Rücksprache mit der verschreibenden Per son nicht möglich ist, darf der Apotheker folgende Angaben auf der Verschreibung ergänzen: • Geburtsdatum der Person, für welche das Arzneimittel bestimmt ist, • Datum der Ausfertigung, • Darreichungsform, • Gebrauchsanweisung bei Arzneimit teln, die in der Apotheke hergestellt werden sollen, • Dosierung. Grundsätzlich gilt: Fehlt bei Arzneimitteln in abgabefertigen Packungen die Angabe der Menge des verschriebenen Arznei mittels, so gilt die kleinste Packung als verschrieben. Dürfen die verschriebenen Arzneimittel ausgetauscht werden? Sie dürfen im Notdienst ein vergleichba res Arzneimittel abgeben! In § 17 ApBetrO ist geregelt, dass die ab gegebenen Arzneimittel in der Apotheke grundsätzlich den Verschreibungen und den damit verbundenen Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Arzneimittelversorgung entsprechen müssen. Eine Ausnahme dieser Vorgabe besteht allerdings während der Dienst bereitschaft, wenn das verschriebene Arzneimittel nicht verfügbar ist und ein dringender Fall vorliegt, d.h. der Zustand des Patienten die unverzügliche Anwen dung des Arzneimittels erfordert. Der der das verschriebene Arzneimit tel umfasst, oder eine schriftliche Dosierungsanweisung.

Wie können notdiensthabende Ärzte von Apotheken erreicht werden? Die ärztlichen Notfalldienstpraxen sind für notdiensthabende Apotheken telefo nisch direkt erreichbar! Um bei Rückfragen zu Rezepten einen un mittelbaren telefonischen Kontakt zum verordnenden Arzt zu erhalten, können die Direkt-Durchwahlnummern der ärztlichen Notfalldienstpraxen im persönlichen Mit gliederbereich der Kammer-Homepage unter Notdienste (Infos Pharmazie, Recht und Politik > Pharmazeutische Praxis: Viel gefragt (A-Z) > M-N > Notdienst - ärztliche Notfalldienstpraxen) eingesehen werden. Was ist bei der Bevorratung mit Arznei mitteln zu beachten? Orientieren Sie sich bei der Bevorratung an der Empfehlungsliste! Grundsätzlich hat der Apothekenleiter die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelver sorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge vorrätig zu halten, die min destens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht. Die „Empfeh lungsliste für patientenindividuelle Ver ordnungen im ärztlichen Notfalldienst“, an welcher sich die Ärzte hinsichtlich der Verordnungen sowie die Apotheken mit Blick auf die Bevorratung orientieren sol len, wurde im Mai 2023 aktualisiert. Die überarbeitete Liste steht im persönlichen Mitgliederbereich der Kammer-Home page als Download zur Verfügung (Infos Pharmazie, Recht und Politik > Pharma zeutische Praxis: Viel gefragt (A-Z) > M-N > Notdienst - Empfehlungsliste für die Verordnung im ärztlichen Notfalldienst). Welche Angaben auf der Verschreibung können durch den Apotheker ergänzt werden? Sie dürfen bestimmte fehlende Angaben auf dem Rezept ergänzen! In § 2 Arzneimittelverschreibungsver ordnung (AMVV) ist geregelt, welche Angaben eine Verschreibung des Arztes

Notdienstaushang Den Notdienstaushang können Kammermitglieder in ihrem persönlichen Login-Bereich auf der Kammerhomepage abrufen (Rubrik Notdienste – Aushang/ Ausgabe/Export der Notdienst daten). PTA, die im PTA-Campus registriert sind, loggen sich in diesen ein und finden dort die Notdienste der Apotheke, in der sie tätig sind. Alle Apothekenmitarbeiter können die Notdienste über den „Apothekenzugang“ unter www.akwl.de/notdienstaushang herunterladen. Hierfür werden allerdings die Zugangsdaten der Apotheke benötigt. Diese können Sie unter Tel.: 0251 520050 erfragen. Apotheker darf dann ein anderes, mit dem verschriebenen Arzneimittel nach Anwen dungsgebiet und nach Art und Menge der wirksamen Bestandteile identisches so wie in der Darreichungsformund pharma zeutischen Qualität vergleichbares Arznei mittel abgeben. Bitte beachten: Dem Kontrahierungs zwang, nach welchem ärztliche Ver schreibungen in angemessener Zeit aus zuführen sind (§ 17 ApBetrO), kommt im Notdienst eine besondere Bedeutung zu. Kommt es trotz ausreichender Be vorratung und der dargestellten Sub stitutionsmöglichkeit zu einem Engpass in der Belieferung, so sollte die Apotheke durch telefonische Kontaktaufnahme zu einer weiteren notdiensthabenden Apo theke zunächst in Erfahrung bringen, ob das benötigte Arzneimittel dort vorrätig ist. Dadurch können unnötige Fahrtwege vermieden und die adäquate Versorgung der Patienten sichergestellt werden.

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RATGEBER APOTHEKENPRAXIS – INFOBOGEN FAQ NOTDIENST

Dürfen verschreibungspflichtige Arznei mittel ohne Rezept abgegeben werden? Nur für sehr dringende Fälle gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahmeregelung! VerschreibungspflichtigeArzneimitteldür fen gemäß AMVV nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztli chen Verschreibung abgegeben werden. Im Ausnahmefall ist die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels nach § 4 AMVV auch ohne Vorliegen ei ner Verschreibung möglich, wenn die An wendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels keinen Aufschub erlaubt (dringender Fall) und die verschreibende Person den Apotheker in geeigneter Wei se, insbesondere fernmündlich, über die Verschreibung und deren Inhalt unterrich tet. Der Apotheker hat sich dann über die Identität der verschreibenden Person Ge wissheit zu verschaffen. Die verschreibende Person hat dem Apotheker die Verschreibung in schriftli cher oder elektronischer Form unverzüg lich nachzureichen (vgl. § 4 AMVV). Können im Notdienst BtM auf einem „normalen“ Rezeptformular verschrieben werden? BtM können in dringenden Fällen auf einem „normalen“ Rezeptformular ver schrieben werden! Nach § 8 Betäubungsmittelverschrei bungsverordnung (BtMVV) dürfenBetäu bungsmittel nur auf einem dreiteiligen amtlichen Formblatt (= Betäubungsmit telrezept) verschrieben werden, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Me dizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird. In dringenden Fällen allerdings, wie es z. B. während des Notdienstes der Fall sein kann, ist das Verschreiben von Be täubungsmitteln aber auch auf einem „normalen" Rezeptformular möglich, wenn dieses mit dem Vermerk „Notfall-Verschrei bung“ gekennzeichnet ist. Alle Angaben, die gemäß § 9 BtMVV auf einem BTM-Rezept erforderlich sind, müssen auf der Notfall Verschreibung ebenfalls enthalten sein. Wenn eine Notfall-Verschreibung in der Apotheke eingereicht wird, hat die Apotheke den verschreibenden Arzt,

Zahnarzt oder Tierarzt unverzüglich und möglichst vor der Abgabe des Be täubungsmittels über die Belieferung zu informieren. Der Arzt wiederum ist verpflichtet, der beliefernden Apotheke ein Betäubungsmittelrezept mit der ent sprechenden Verschreibung unverzüglich nachzureichen. Das nachgereichte Betäu bungsmittelrezept ist mit dem Buchsta ben "N" zu kennzeichnen und darf von der Apotheke nicht noch einmal beliefert wer den. Der Arzt hat auf dem nachgereichten BTM-Rezept das Datum anzugeben, an dem er das Rezept ausgestellt und unter schrieben hat. Notfall-Verschreibung nur bis einen Tag nach Ausstellungsdatum gültig und darf danach nicht mehr beliefert werden. • Die Menge auf einer Notfall-Ver schreibung muss auf die zur Behe bung des Notfalls erforderliche Menge beschränkt sein. • Eine Notfall-Verschreibung über Sub stitutionsmittel ist nicht zulässig. Substitutionsmittel müssen immer auf einem BtM-Rezept verordnet werden. • Ein gefaxtes Rezept oder eine münd liche Anweisung eines Arztes ha ben keine Gültigkeit und berechtigen nicht zur Abgabe von Betäubungs mitteln. • Die Ausstellung des BtM-Rezeptes durch einen anderen Arzt als den, der die Notfall-Verschreibung ausgestellt hat, ist nicht möglich. Weiterhin ist zu beachten: • Nach § 12 Abs. 3 BtMVV ist eine

Kontaktmöglichkeiten

Die Abteilung Dienstbereitschaft in der Kammergeschäftsstelle erreichen Sie telefonisch unter 0251 52005-18 oder per E-Mail notdienst@akwl.de.

Was, wenn man den Notdienst nicht wahrnehmen kann? Sie können Ihren Notdienst tauschen! Apotheker, die den Notdienst nicht an treten können, sollten prüfen, ob dieser durch einen approbierten Mitarbeiter übernommen oder mit einem Kollegen einer benachbarten Apotheke getauscht werden kann. Der Tausch eines Notdiens tes kann spätestens Freitag um 10:00 Uhr für die darauffolgende Woche bei der AKWL beantragt werden. Apotheker, die den Notdienst aus ei ner akuten Situation heraus nicht antre ten und nicht mehr tauschen können oder den Notdienst abbrechen müssen, sollten Kontakt zur Abteilung Dienstbereitschaft der AKWL aufnehmen. Dort ist eine Ver tretungsliste hinterlegt. Außerhalb der Bürozeiten (auch amWochenende oder an Feiertagen) muss der Apotheker eine eige ne Lösung finden, um die Arzneimittelver sorgung im Notdienst sicherzustellen. In jedem Fall ist die Abteilung Dienst bereitschaft per Telefon (0251 52005-18) oder E-Mail (notdienst@akwl.de) kurzfris tig darüber zu informieren. <

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