Mitteilungsblatt 4/2023, 27. Oktober 2023

TELEMATIK

Kostenlos – informativ – 14-tägig ABDA-Newsletter zum E-Rezept

> Die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes nimmt Fahrt auf. Die Apotheken sind bereits seit dem Herbst 2022 E-Rezept-ready. Doch bisher kam die Ein führung des neuen, digitalen Verordnungssystems eher schleppend voran. Mit der flächendeckenden Umset zung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) seit Juli 2023 als drittem Einlöseweg neben E-Rezept-App und Token-Ausdruck werden jetzt Monat für Monat immer mehr E-Rezepte ausgestellt, eingelöst und bedient. Dabei wirft dieses neue „Alltagsgeschäft“ auch immer neue Fra gen in den Apothekenteams auf, die Schritt für Schritt beantwor tet werden müssen. Zeitgleich gibt es auch immer mehr Redak tionen, die sich für das E-Rezept interessieren: Insbesondere bei Journalistinnen und Journalisten besteht mit Blick auf das kom plexe System ein erhöhter Aufklärungsbedarf. Die ABDA hat daher einen neuen Newsletter etabliert, der Entwicklungen und Neuigkeiten rund um das E-Rezept beleuch tet – damit bleiben die Apothekenteams und alle anderen Inter essierten auf demneuesten Stand! Ab sofort ist der neue, kosten freie, etwa zweimal im Monat erscheinende ABDA-Newsletter

Das E-Rezept ist in den Apotheken seit September 2022 ein Muss. Zum 1. Janu ar 2024 wird es auch für die Arztpraxen verpflichtend. Aktuelle Infos verspricht der neue ABDA-Newsletter zum E-Rezept.

„E-Rezept“ abonnierbar auf www.abda.de/newsletter. Sichern Sie sich jetzt Ihren persönlichen Informationsvorsprung und mel den Sie sich für diesen neuen Newsletter an! <

Dritter Einlöseweg sorgt bereits für mehr Dynamik Ärzte ab 1. Januar 2024 zum E-Rezept verpflichtet

Heimbesuchen oder bei einem Ausfall der Infrastruktur der Fall. Zu Ihrer Unterstützung verweisen wir auf die umfangreichen FAQ-Bereiche von

> Mit Einführung des sogenannten dritten Einlöse wegs für das E-Rezept über die eGK-Stecklösung in der Apotheke hat die Anzahl der elektronischen Verord nungen bereits merklich an Dynamik zugenommen.

Gematik: www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/faq/apotheken

Das zeigt ein Blick auf die Nutzungszahlen, die immer aktuell im TI-Dashboard der gematik abzulesen sind. Natürlich liegt die Zahl der E-Rezepte noch meilenweit hinter den klassischen Muster 16-Verordnungen zurück. Das dürfte sich aber weiter Richtung E-Rezept verschieben, denn: Ab dem 1. Januar 2024 sind alle Arzt praxen in Deutschland verpflichtet, das E-Rezept zu nutzen, ge nauer gesagt: Das E-Rezept wird für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend eingeführt. Daneben gilt: In Situationen, in denen eine digitale Verord nung technisch nicht ausgestellt werden kann, darf weiterhin Muster 16 verwendet werden. Das ist zum Beispiel bei Haus- und

Apothekerkammer Westfalen-Lippe: www.akwl.de/erezept

Apothekerverband Westfalen-Lippe: www.apothekerverband.de/intern/infodienste/update-e-rezept

Bei technischen Problemen ist Ihr Softwarehaus erster Ansprech partner für Sie. Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema E-Rezept haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an e-rezept@ akwl.de. <

8 / AKWL Mitteilungs blatt 04-2023

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