Mitteilungsblatt 3/2020, 2. Juli 2020

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03 · 2020

2. Juli 2020

Kammer-TV statt Kammerversammlung AKWL bleibt mit digitalen Angeboten sichtbar

VON „FERNBESTELLERN“ Neuer Kundentypus entsteht Seite 5 PLÖTZLICH IMPFGEGNER Ärzte kritisieren AKWL-Beschluss Seite 6 JEDER NUR EINEN AUSWEIS Auch für Verbünde reicht ein HBA Seite 10

INHALT

WEITERBILDUNG Zulassungen und Ermächtigungen Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen Geänderte Richtlinien imWeiterbildungsgebiet Theoretische und Praktische Ausbildung

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APOTHEKERSTIFTUNG Stiftungspreis für herausragende Projekte und Initiativen Traumnote 1,0: Studienpreis für Cynthia Hüttner und Phyllis Lensker

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Kammer-TV statt Kammerversammlung AKWL bleibt mit digitalen Angeboten sichtbar 4 EDITORIAL Digitale Vorreiter 03

AUSBILDUNG PKA/PTA PKA-Abschlussprüfung in Corona-Zeiten

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VERSORGUNGSWERK Neues Mitgliederportal: www.vivir-on.vawl.de

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KAMMER IM GESPRÄCH Kammer-TV statt Kammerversammlung: Intensiver Austausch funktioniert auch digital Corona-Krise fördert den neuen Kundentypus des „Fernbestellers“ KAMMERVERSAMMLUNG KOMPAKT Trend-Abstimmung: Klares Votum für die Grippeschutzimpfung in der Apotheke DER VORSTAND INFORMIERT Hans-Günter Friese vollendete das 80. Lebensjahr Ihr Kammervorstand / Ihre Ansprechpartner Kammern unterstützen das Netzwerk Organspende Langjähriger Hausmeister in den Ruhestand verabschiedet 750 Liter Handdesinfektionsmittel für Wohnungslose, Kitas und Schulen

MIXTUM Bunter Kreis Münsterland e. V.

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IN MEMORIAM

AMTLICHE MITTEILUNGEN Erteilte Erlaubnisse

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LITERATURHINWEISE

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TELEMATIK-EINFÜHRUNG Ansturm auf Heilberufsausweise (HBA) und Institutionenkarten (SMC-B) RATGEBER APOTHEKENPRAXIS Aussagekraft von medizinischen Tests: Wie sicher ist ein Testergebnis? Corona-Schnelltests

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IMPRESSUM

MIT QR-CODES SCHNELL ZUR INFORMATION: Inzwischen finden Sie imMitteilungsblatt zu vielen Artikeln auch die direkte, schnelle Verlinkung über QR-Codes. Die kleinen quad- ratischen „Helfer“ liefern verschlüsselt Infor- mationen oder Verlinkungen auf Internetseiten. Man benötigt ein Smartphone/Tablet-PC und ein QR-Code-Scanner-Programm (kostenlos im App-/ googleplay-Store erhältlich unter „qr code“). Mit dieser App kann man die jeweiligen QR-Codes scannen und man erhält dann die darin enthal- tenen Informationen oder Links direkt auf dem benutzten Endgerät zur weiteren Benutzung angezeigt.

AUS- UND FORTBILDUNG Crash-Kurs für approbierte Wiedereinsteiger Praxisbegleitender Unterricht

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QUALITÄTSSICHERUNG Wir gratulieren zur erfolgreichen Rezertifizierung

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DIENSTBEREITSCHAFT Notdienst 2021

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EDITORIAL

Editorial

Digitale Vorreiter

Frank Dieckerhoff Vizepräsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe E-Mail: praesidium@akwl.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

dass die Corona-Pandemie nicht nur viel Mehrarbeit und Sorgen- falten verursacht, sondern mitunter auch für einen regelrechten Digitalisierungsschub gesorgt hat, das habenwir Apothekerinnen und Apotheker in den vergangenenWochen undMonaten durch- lebt. In dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes fassen wir einige der Kernentwicklungen zusammen, die uns auch Dr. Frank Diener von der Treuhand Hannover in seinem Live-Vortrag Ende Mai be- schrieben hat: So hat sich in der Corona-Krise der neue Kunden- und Patiententyp des sogenannten „Fernbestellers“ entwickelt. Kennzeichnend für den „Fernbesteller“ ist, dass er sehr wohl auch weiterhin von seiner Apotheke vor Ort versorgt werden möchte, nur eben bevorzugt per Botendienst bequem bis an die Haustür, einschließlich der hochwertigen pharmazeutischen Beratung auf „Distanz“. Denn der „Fernbesteller“ weiß: Im Regelfall ist seine Vor-Ort-Apotheke mit dem persönlichen Boten mindestens ei- nen Tag schneller als eine Versandapotheke. Und daran wird auch die Einführung des E-Rezeptes substanziell nichts ändern. Aber: Selbst wenn nur vier, fünf oder sechs Prozent der bishe- rigen Kunden und Patienten auf Dauer gleichsam „zu Fernbestel- lern mutieren“ (die interne Schätzung, das hat das Trendbarome- ter beim Vortrag mit Dr. Frank Diener gezeigt, geht von höheren Werten aus), dann besteht für die Apotheke Handlungsbedarf. Jede Vor-Ort-Apotheke ist daher aufgerufen, ihren Betrieb und ihr Versorgungskonzept um einen digitalen Eingang zu erweitern, in dem das E-Rezept telepharmazeutisch gestützt mit persönlicher Vor-Ort-Kompetenz angenommen und passend individuell belie- fert wird, sei es in der Offizin oder per Botendienst. Selbstverständlich wird nicht jeder Patient die virtuelle Ein- gangstür der Apotheke nutzen oder sie nur ab und an wählen – aber dass das niemand tun wird, wäre eine fatale Annahme, lehrt uns der Vortrag von Dr. Frank Diener. Er sieht für die Apo- theken Risiko und Chance zugleich. Passivität steigert das Risiko, bisherige Patienten zu verlieren. Aktivität erhöht die Chance, die bisherigen Patienten zu halten und zugleich neue zu gewinnen. Ob wir alle digitale Vorreiter sein möchten oder lieber doch abwarten und reagieren wollen, bleibt uns als freie Heilberufler

selbst überlassen. Bei den Ärzten hatte eine große Zahl von Praxen (ca. 60.000 von insgesamt 180.000) abgewartet und die Frist zum Anschluss an die Telematik-Infrastruktur gerissen. Die Folge waren nicht unerhebliche Strafzahlungen. Derartige Straf- zahlungen sind für uns Apothekerinnen und Apotheker nicht vorgesehen und aus meiner Sicht auch gar nicht erforderlich. Denn in unseren Reihen gibt es so gut wie niemanden, der den digitalen Fortschritt, sofern er denn den Patienten dient, Abläufe vereinfacht und den Datenschutz berücksichtigt, verweigert. Das zeigt auch der ungeheure Ansturm auf Heilberufsausweise (HBA) und Institutionenkarten (SMC-B), die seit Anfang Mai über das Antragsportal Ihrer Kammer bestellt werden können. Hier sind Sie alle auf der digitalen Überholspur (mehr dazu auf den Seiten 10 und 11). Die einzige Hürde bei der TI-Anbindung ist und bleibt eine technische: Denn noch ist keiner der Konnektoren, die in den Apotheken für eine sichere Verbindung innerhalb der Telemati- kinfrastruktur sorgen sollen, zertifiziert worden. Wir hoffen sehr, dass die Anwendertests, einer davon läuft mit 15 Apotheken in Westfalen-Lippe, zum gewünschten Resultat, sprich einer Zerti- fizierung der Konnektoren führt. Danach wird es zu einem regel- rechten Endspurt bis zum 30. September 2020 kommen. Denn bis dahin sollen nicht nur alle Apotheken mit HBA und SMC-B, sondern auch der erforderlichen Hardware, sprich den zertifizier- ten Konnektoren und Kartenlesegeräten, ausgestattet sein. Auch wenn es wahrscheinlich erscheint, dass das BMG diese Frist noch einmal verlängert: An den Apothekerinnen und Apothekern in Westfalen-Lippe wird die Anbindung an die Telematik-Infrastruk- tur nicht scheitern!

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

AKWL Mitteilungs blatt 03-2020 / 3

KAMMER IM GESPRÄCH

Kammer-TV statt Kammerversammlung: Intensiver Austausch funktioniert auch digital Live-Veranstaltungen der Kammer in Corona-Zeiten

weitere 200 Zuschauer bei der „ Kammer- versammlung kompakt“. Ungeachtet des hohen Zuspruchs bleibt man im Apothe- kerhaus am Aasee aber realistisch: „Es ist wichtig, dass wir mit diesen Informations- und Diskussionsangeboten für unsere Mitglieder sichtbar bleiben und sie ihre Anliegen adressieren können. Aber selbst das beste Digitalangebot kann eine echte berufspolitische Debatte und Auseinan-

> Im Fußball sind es die Geister- spiele. Im Rathaus ersetzt der (deutlich kleinere) Hauptausschuss die Vollversammlung aller Ratsmit- glieder. Und bei der AKWL gibt es jetzt nicht nur Webinare, sondern auch Live-TV. Ganz allmählich tasten wir uns in Corona-Zeiten wieder an den Alltag heran, wenn auch mit Netz, doppeltem Boden und neuen Formaten. „Weil dem Vorstand und dem Geschäfts- stellen-Team der Kammer der enge Aus- tausch und der Schulterschluss mit den Mitgliedern gerade in Krisenzeiten ein

wichtiges Anliegen ist, haben wir unser TV-Format entwickelt“, erläutert Haupt- geschäftsführer Dr. Andreas Walter. Die Grundidee lautet: Eine maximal 90-mi- nütige Übertragung mit einem relevan- ten Kurzvortrag, die Beteiligung der Zu- schauer durch interaktive Elemente und durch das Stellen und Beantworten von Fragen mit dem seit 30 Jahren beimWDR bewährten Matthias Bongard, ein Mode- rator, der für einen kurzweiligen Verlauf der Sendung sorgt. Das Konzept kommt bei den Mitglie- dern an, wie die „ Einschaltquote“ zeigt: 350 Zuschauer bei der Premiere zum Thema „Apotheke und Digitalisierung“,

dersetzung natürlich nicht ersetzen“, weiß Dr. Andreas Walter. <

Einblick in die Kulissen von AKWL-TV: Die Fotos zeigen, im Uhrzeigersinn, die „ Verkabelung“ von Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Walter vor der Sendung, das mit drei Live-Kameras ausgestattete Studio an der Harkortstraße in Münster, das Redaktionsteam bei der Vorbesprechung kurz vor Sendebeginn und den Videoschnitt-Techniker währen der Liveübertragung.

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KAMMER IM GESPRÄCH

Corona-Krise fördert den neuen Kundentypus des „Fernbestellers“ Dr. Frank Diener fordert: Die Digitalisierung proaktiv gestalten

> 350 Mitglieder und Gäste ver- folgten Live-Vortrag und -Diskussion von Dr. Frank Diener (Treuhand Hannover) und Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening an den Bildschirmen, über 200 davon nahmen am begleitenden Online- Voting teil, knapp 50 Fragen wurden eingereicht: „Eine solche Resonanz hätten wir bei einer Prä- senzveranstaltung unter der Woche kaum erreicht“, zog Overwiening ein durchweg positives Fazit der Live-Premiere von AKWL-TV. In sehr kurzweiligen 90 Minuten ging es thematisch um die Apotheke in Zeiten der Corona-Krise und vor der Digitalisie- rungswelle. Ursprünglich, sprich vor der Corona-Krise, war der Digitalisierungsvor- trag für die sechste Auflage der Münste- raner Gesundheitsgespräche vorgesehen. Nunmehr skizzierte Frank Diener die He- rausforderungen zwischen Jens Spahns „Apothekenpaket“ und Corona-bedingten Veränderungen in einer zunehmend digi- talisierten Arbeitswelt. Aus den Zahlen und Trends der vergangenen Monate las- se sich ablesen, dass die Faktoren „Nähe“ und „vor Ort“ gewonnen hätten, so der Diplom-Volkswirt: „Die Menschen gehen wieder vermehrt in die Apotheken am Stadtrand oder auf dem Lande.“

Studio statt Vortragssaal: Dr. Frank Diener (Treuhand Hannover) und Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening bei AKWL-TV live.

Wettbewerbselement“, so Diener. Zu- gleich werden flexible Arbeitszeitmodelle wichtig, wie er an mehreren konkreten Beispielen darlegte. Schließlich müssten sich „Fernbesteller“ nicht an die üblichen Öffnungszeiten der Apotheke orientieren. Da sei es wichtig, dass die Apotheke eine Antwort darauf habe, wie man mit Anfra- gen außerhalb der Öffnungszeiten umge- he. Das Mindestmaß an Service sei eine automatisierte Eingangsbestätigung. Overwiening stimmte mit Diener über- ein, dass es gelte, jetzt selbst aktiv zu wer- den: „Wir müssen die Digitalisierung pro- aktiv gestalten und dürfen sie nicht über uns ergehen lassen“, so die Kammerprä- sidentin, die zugleich hinzufügte: „Wenn wir sehen, wie erfolgreich die Apotheken die Corona-Krise bewältigt haben, dann werden sie auch die Gestaltungsspiel-

mit flächendeckender Einführung des E-Rezepts im Jahr 2022 nicht, da das wichtige Makelverbot geregelt sei und den Kunden durch die Apotheke vor Ort ein Postweg erspart werde. „Wenn es kei- ne interessengeleitete Rezeptsteuerung gibt, dann wird sich die Apotheke vor Ort gegen den Versandhandel behaupten“,

„ Wir Apothekerinnnen und Apotheker müssen die Digitalisierung im Gesundheitswesen proaktiv gestalten. Wir dürfen sie nicht einfach über uns ergehen lassen. “ KAMMERPRÄSIDENTIN GABRIELE REGINA OVERWIENING

ergänzte Overwiening. Die digitalen Zei- ten würden auch zu veränderten Arbeits- bedingungen führen – hier müsse jede Apotheke einzeln für sich entscheiden, welche kreativen Lösungen entwickelt und umgesetzt werden, um beispielswei- se mit dem neuen Kundentypus des „Fern- bestellers“ umzugehen: „Der Fernbesteller wird seine Verordnung einlösen, ohne eine Offizin zu betreten. Damit wird zum Beispiel der Botendienst ein wichtiges

Zudemhätte die Zahl der Botendienste ra- sant zugenommen: „Viele Apotheken, die sonst fünf oder sechs Patienten pro Tag beliefert haben, kommen mitunter auf über 100 Botendienste.“ Nunmehr sei es wichtig, die Honorierung des Botendiens- tes dauerhaft zu erhalten: „Der Boten- dienst ist eine notwendige Regelleistung und muss daher auch vergütet werden“, so Diener. Dramatische Veränderungen erwarte der Apotheken-Ökonom auch

räume der Digitalisie- rung im Sinne ihrer Patientinnen und Pati- enten nutzen.“ <

AKWL Mitteilungs blatt 03-2020 / 5

KAMMERVERSAMMLUNG KOMPAKT

Trend-Abstimmung: Klares Votum für die Grippeschutzimpfung in der Apotheke Kammerversammlung stellt Weichen für das Impfen durch Änderung der Berufsordnung

> Als digitalen Ersatz für die aufgrund der Corona-Pandemie abgesagte Frühjahrssitzung des Apothekerparlamentes hatte die Apothekerkammer Westfalen- Lippe eine „Kammerversammlung kompakt“ aufgelegt. Matthias Bongard führte die gut 200 Zu- schauer durch eine 90-minütige Kurzversion der Sitzung samt Lage- bericht der Präsidentin, der Verkün- dung der im Umlaufverfahren ge- fassten Beschlüsse und einer umfas- senden berufspolitischen Debatte. Drei Themen standen im Fokus des Prä- sidentinnenberichts von Gabriele Regina Overwiening, den sie im Vergleich zur üblichen Kammerversammlungs-Sitzung deutlich gekürzt hatte: die Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelver- sorgung im Landesteil, die Anbindung der Apotheken in Westfalen-Lippe an die Telematik-Infrastruktur und der Blick auf die aktuellen Herausforderungen für den Bundesverband ABDA. „ Als freie Heilberufler sichtbar sein“ Noch bei der Herbstsitzung 2018 hatte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt den Delegierten Rede und Antwort gestan- den. Gut eineinhalb Jahre später verdeut- lichte Overwiening, mit welcher inhaltli- chen Zielsetzung sie imDezember für das Amt der ABDA-Präsidentin kandidieren will. Auf die gemeinsam erarbeiteten In- halte käme es dabei mehr an als auf die handelnden Personen, so Overwiening, die zugleich aber versprach, sich für eben- diese Inhalte voll und ganz einzubringen: „Ich will sehr gerne Stimme und Gesicht der Apothekerschaft sein. Wir müssen als freie Heilberufler sichtbar sein und als un- abhängige Partner auf Augenhöhe – für Ärzte und Krankenkassen, für Verbände und Politik – wahrgenommen werden.“ Mit Blick auf die Entwicklung der Apothekenzahlen befände man sich in Westfalen-Lippe in einem „Murmeltier-

Berufspolitische Infos aus dem Studio: Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Walter, Präsidentin Gabriele Regina Overwiening und Moderator Matthias Bongard (v. li.).

mehr denn je für bessere Rahmenbedin- gungen für die Apotheke eintreten, damit der Rückgang gestoppt wird, bevor die flächendeckende Versorgung nicht mehr sichergestellt werden kann“, so Overwie- ning. „Wir haben das nicht allein in der Hand, aber Politik und Kostenträger müs- sen verstehen, dass wir nicht allein vom Lob des Gesundheitsministers und unse- rer Patienten leben können.“ Die Corona- Krise habe noch einmal deutlich gezeigt, wie wichtig eine wohnortnahe, flächen- deckende Arzneimittelversorgung sei. Votum für apothekerliches Impfen Durch eine mit 68 Ja-Stimmen bei nur ei- ner Nein-Stimme überaus deutlichenWil- lensbekundung hatten die Delegierten der Kammerversammlung in schriftlicher Abstimmung den Weg für Grippeschutz- impfungen in der Apotheke freigemacht. Schon im Herbst könnte es durch die Auf- nahme der Impfungen in die Berufsord- nung der AKWL also zu Modellvorhaben in Westfalen-Lippe kommen, die wieder- um von der Schwesterorganisation, dem Apothekerverband, zu organisieren sind.

Dilemma“, so Overwiening. So wie der Hauptdarsteller im Film „… und täglich grüßt das Murmeltier“ in einer Art Zeit- schleife festsitze, so müsse die AKWL seit 15 Jahren immer wieder aufs Neue einen Rückgang der Apothekenzahlen vermel- den. Dieser fiel 2019 mit einem Minus von 54 Apotheken stärker aus als jemals zuvor in der 75-jährigen Historie der Kam- mer. Auch die ersten fünf Monate im Jahr 2020 führten zu einemMinus, wenn auch der starke Rückgang ein wenig gebremst wurde: „Zum Jahresende 2019 haben wir 1.868 Apotheken gezählt. Aktuell sind es noch 1.858“, so Overwiening. Nur noch 1.382 Inhaber/-innen Weil in Westfalen-Lippe 476 Apotheken als Filialen geführt werden, verbergen sich hinter den 1.858 Apotheken nur noch 1.382 Inhaberinnen und Inhaber. „Und das sind“, so Overwiening, „1.000 Selbstständige weniger als vor 15 Jahren und inzwischen der niedrigste Wert seit dem Jahr 1969.“ „Für uns als Kammer verbirgt sich hinter diesen Zahlen eine zentrale Herausforderung: Wir müssen

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KAMMERVERSAMMLUNG KOMPAKT · DER VORSTAND INFORMIERT

Während der Live-Sendung wurde auch ein Zuschauervotum eingeholt: „Dass Apotheker jetzt in Modellvorhaben impfen können, ist geregelt. Die Frage ist, ob sie es auch flächendeckend umsetzen möchten“, so Overwiening. Der „AKWL- TED“ gab eine recht klare Antwort: 71 Prozent sind dabei, zehn Prozent lehnen das Impfen ab und 19 Prozent sind noch unentschlossen. Reflexartige Reaktion der Ärzteschaft Zur erwarteten reflexartigen Reaktion der Ärzteschaft kam es unmittelbar nach dem Beschluss der KV-Mitglieder, auch wenn diese nur eine Vorgabe aus einem Bundesgesetz in die eigene Berufsord- nung übersetzt hatten. Als „ Gefahr für die Patientensicherheit ” brandmarkten Ärz- tekammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle und KVWL-Vorstand Dr. Volker Schrage den Beschluss und fügten markig hinzu: „ Es darf kein Impfen am Verkaufstresen geben.“ Der Vorstand der Apothekerkam- mer setzt weiterhin darauf, dass abseits > Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe gratuliert ihrem Ehrenpräsidenten Hans- Günter Friese zum 80. Geburtstag, den der Fröndenberger am Montag (11. Mai 2020) vollendete. „Wie kaum ein anderer Apotheker hat Hans-Günter Friese die be- rufsständische Selbstverwaltung in West- falen-Lippe geprägt“, sagt die Nachfolge- rin und amtierende Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening. Hans-Günter Friese stand von 1981 bis 2009 der Apothekerkammer Westfalen- Lippe insgesamt 28 Jahre als Präsident vor. Zudemwar er von 1984 bis 1994 Prä- sident der Bundesapothekerkammer und von 1997 bis 2004 Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothe- kerverbände. Auch hier fungiert er seit 2005 als Ehrenpräsident. Im gleichen Jahr verlieh ihm der Weltapothekerverband für sein Lebenswerk den „Lifetime Achie- vement in the Pharmaceutical Practice Award“. Friese erhielt außerdem 2009 die Verdienstmedaille der AKWL und wurde

Impfen in Apotheken? Der „AKWL-TED“ (n=158) gab eine recht klare Antwort: 71 Prozent sind dabei, zehn Prozent lehnen das Impfen ab. Weitere 19 Prozent sind noch unentschlossen.

Impfquote. Auch wenn die konkreten Projekte von Seiten der Ärzteschaft auf- grund der Corona-Pandemie von 2020 auf 2021 vertagt worden sind, bleiben wir im Dialog ”, so Overwiening. <

der mittlerweile ritualisierten Kritik das gute Miteinander zwischen den beiden Heilberufen nicht belastet wird. „ Weiter- hin sind wir in guten Gesprächen über gemeinsame Ansätze zur Steigerung der

Hans-Günter Friese bleibt pharmazeutisch aktiv Der Ehrenpräsident der AKWL und der ABDA vollendete das 80. Lebensjahr

mit der Hans-Meyer-Medaille und damit mit der höchsten Auszeichnung der Deut- schen Apothekerschaft für seine beson- deren Verdienste um das Apotheken- und Arzneimittelwesen dekoriert. Für sein vielfältiges ehrenamtliches Engagement erhielt Hans-Günter Friese bereits 1996 das Bundesverdienstkreuz am Bande. Obschon sich der Fröndenberger mitt- lerweile aus der vordersten Reihe der Be- rufspolitik zurückgezogen hat, bleibt er pharmazeutisch aktiv: In der Markt-Apo- theke in Fröndenberg und der Hellweg- Apotheke in Hemmerde, die er beide 2012 an seine Tochter Dr. Anke Lochmann übergeben hat, sucht er nach wie vor re- gelmäßig den Kontakt mit Kunden und Patienten. Auch bei den Sitzungen des Bundesverbandes ist Friese – wenn nicht gerade Corona wütet – noch regelmäßi- ger Gast. Die Apothekerkammer Westfa- len-Lippe wünscht ihm noch viele erfüllte Jahre im „Unruhestand“ und im Kreise seiner Familie, zu der neben Ehefrau

Gratulation zum 80. Geburtstag: Hans-Günter Friese bleibt weiterhin berufspolitisch und phar- mazeutisch vernetzt und aktiv.

Elisabeth und den Kindern Anke, Klara und Peter mittlerweile auch acht Enkel- kinder zählen. <

AKWL Mitteilungs blatt 03-2020 / 7

DER VORSTAND INFORMIERT

Kammern unterstützen das Netzwerk Organspende

Ihr Kammervorstand Ihre Ansprechpartner PräsidentinGabriele Regina Overwiening

> „Wir treten dem Beirat des Netzwerkes Organspende NRW e. V. gerne bei“, so der Präsident der Apothekerkammer Nord- rhein, Dr. Armin Hoffmann, und die Präsi- dentin der Apothekerkammer Westfalen- Lippe, Gabriele Regina Overwiening. Beide Kammern wollenmit ihrer Expertise die Arbeit des Netzwerkes im Sinne der Förderung der Organspende unterstüt- zen. In der Bevölkerung müsse das Vertrauen in das Organspendesystem er- neuert werden. Stefan Palmowski, Vorsitzender des Netzwerkes OrganspendeNRWe. V., freut

sich sehr über die Entscheidung der Apotheker in NRW. Dem Beirat gehören bisher an: die Deutsche Stiftung Organ- transplantation NRW, die Krankenhaus- gesellschaft NRW, die AG der Transplan- tationsbeauftragten NRWund die beiden Ärztekammern in NRW. Das Netzwerk hat es sich zur Aufgabe gemacht, Men- schen über das Thema Organspende zu informieren und aufzuklären. Über 2.000 Menschen warten allein in NRW auf eine lebensrettende Organspende. Viele da- von sterben während dieser Wartezeit. Das will das Netzwerk ändern. <

Apotheke am Bahnhof, Augustin-Wibbelt- Platz 1, 48734 Reken, Tel.: 02864 94810, E-Mail: g.overwiening@akwl.de Vizepräsident Frank Dieckerhoff Funkturm-Apotheke, Arcostraße 78, 44309 Dortmund, Tel.: 0231 253247, E-Mail: info@funkturm-apotheke.de Dr. Claudia Brüning c/o Stern-Apotheke, Ludgeristraße 66, 48143 Münster, Tel.: 0251 1345538, E-Mail: clcbruening@arcor.de Eva-Maria Gödde c/o Colosseum Apotheke Brüning, Altstadtstraße 32, 44534 Lünen, E-Mail: evagoedde@gmail.com Dr. Günter Hagenhoff Dr. Hagenhoff-Beratung, Michaelstraße 21, 44329 Dortmund, E-Mail: g.hagenhoff@t-online.de Dr. Hannes Müller c/o Römer-Apotheke, Römerstraße 8a, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 7566, E-Mail: hannes.mueller1@gmail.com Sandra Potthast c/o Höke's Alte-Apotheke Weitmar, Hattinger Straße 334, 44795 Bochum, Tel.: 0234 431421, E-Mail: sandra.potthast@arcor.de Dr. Lars Ruwisch Hirsch-Apotheke amMarkt, Lange Straße 63, 32791 Lage, Tel.: 05232 951050, E-Mail: ruwisch@hirsch-apotheke-lage.de Dr. Philipp Schulte-Mecklenbeck c/o Bären-Apotheke, Rekumer Str. 18, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 2600, schultemecklenbeck@gmail.com Christine Weber c/o Amts-Apotheke, Alte Bahnhofstr. 82, 44892 Bochum, Tel.: 0234 280717, E-Mail: christine.weber@mailbox.org Heinz-Peter Wittmann Adler-Apotheke, Auf dem Brink 1-3, 32289 Rödinghausen, Tel.: 05746 93920, E-Mail: post@AdlerRoe.de

In den Ruhestand verabschiedet AKWL dankt dem langjährigen Hausmeister „Winnie“ Weßling

ben maßgeblich zum guten Betriebskli- ma in der Kammer beigetragen.“ Zum Kammer-Abschied gab es einen reichhal- tigen und herzhaften Präsentkorb, „da- mit Sie wieder auf Ihr übliches Kampfge- wicht kommen“, scherzte Dr. Andreas Walter. Eine schwere Krankheit hatte „unseremWinnie“ – wie er von den Kolle- gen gerne genannt wird – in den vergan- genen Jahren böse mitgespielt; jetzt geht es zum Glück wieder aufwärts. <

> Das Apothekerhaus am Aasee war 22 Jahre lang sein Revier. Als Hausmeister hat Winnie Weßling mit Ehefrau Simone und den Kindern hier gelebt und gearbei- tet. Ende Mai ist der 64-jährige gelernte Industrieelektriker in den Ruhestand ver- abschiedet worden. „Sie waren immer die gute Seele unseres Hauses, stets hilfsbe- reit, haben immer angepackt“, würdigte Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Walter Weßlings großes Engagement. „Sie ha-

In den Ruhestand verabschiedet: Der langjährige und beliebte AKWL-Hausmeister „ Winnie ” Weßling.

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DER VORSTAND INFORMIERT

750 Liter Handdesinfektionsmittel für Wohnungslose, Kitas und Schulen Apothekerinnen und Apotheker in Münster versorgen den Krisenstab der Stadt

> In der Corona-Krise versorgen die Apothekerinnen und Apotheker in Münster den Krisenstab der Stadt Münster kostenfrei mit Handdesin- fektionsmitteln. Gerade jetzt werden diese Mittel an vielen Stellen, zum Beispiel in Obdachloseneinrichtun- gen, Krisenberatungsstellen, Kitas und Schulen, dringend gebraucht. Möglich gemacht hat diese Initiative eine großzügige Spende der Kornbrennerei Au- gust Schierhölter. Die Kornbrennerei aus Glandorf stellte im April und Mai 600 Liter Ethanol bereit, das als Ausgangsstoff für die Herstellung von Handdesinfektions- mitteln imApothekenlabor erforderlich ist. Verarbeitet hat dieses dann ein vier- köpfiges Team in der Hohenzollern-Apo- theke rund um die Sprecherin der müns- terischen Apothekerinnen und Apotheker, Angelika Plassmann – und zwar in der Freizeit. Angesichts der Menge war eini- ges an ehrenamtlichem Aufwand dafür erforderlich. Etappenweise wurde das Desinfektionsmittel von der münsteri- schen Feuerwehr abgeholt, die als Akteu- rin im Krisenstab die Verteilung innerhalb der Stadt Münster sicherstellt. Wohnortnah für die Menschen da! Bei Abholung der vorerst letzten Liefe- rung gesellte sich auch Münsters Ober- bürgermeister Markus Lewe hinzu. Er dankte Angelika Plassmann und ihrem Team für das großartige Engagement und stellte heraus, wie wichtig die Kompetenz der Apotheker vor Ort für die Gesellschaft sei: „Sie sind wohnortnah für die Men- schen da und haben in den letzten Mona- ten einen unverzichtbaren Beitrag zur Kri- senresilienz geleistet. Dafür bin ich allen Apotheken-Teams in der Stadt sehr dank- bar“, so Markus Lewe. Schon zuvor hatte sich die AKWL bei weiteren Projekten eingebracht, wie der Verteilung der soge- nannten „Community-Masken“ und bei der Unterstützung des Corona-Notfonds der Universität Münster (s. Foto rechts). <

Gruppenfoto mit Distanz (v. l.): PTA und Pharmazeutin im Praktikum Sarah Flaute, Oberbrandmeister Jan Sparding, PTA Kuno Teerling, Apothekerin Angelika Plassmann, Sprecherin der Münsteraner Apotheker- schaft, Hauptbrandmeister David Lehmann und Oberbürgermeister Markus Lewe.

Virtuelle Scheckübergabe: Mit einer Spende in Höhe von 4.000 Euro unterstützt die Apothekerkammer Westfalen-Lippe den Corona-Notfonds der Universität Münster. „Während der Corona-Pandemie haben gerade viele Studierende ihre Nebenjobs verloren, mit denen sie ihr Studium finanzieren“, so Kammer- präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Mit den Mitteln aus dem Corona-Notfonds kann die Hochschule ihren Studierenden einmalige Beihilfen in Höhe von jeweils bis zu 450 Euro gewähren. Dies entspricht etwas mehr als einer durchschnittlichen monatlichen Mietzahlung in Münster.

AKWL Mitteilungs blatt 03-2020 / 9

TELEMATIK-EINFÜHRUNG

Ansturm auf Heilberufsausweise (HBA) und Institutionenkarten (SMC-B) Antworten auf die häufigsten Fragen

vanten Anwendungen in der Telematik- infrastruktur der elektronische Medika- tionsplan (eMP) und die elektronischen Notfalldaten. Weder das Auslesen der elektronischen Notfalldaten noch die Ak- tualisierung des eMP in der Apotheke er- fordern zusätzlich zur SMC-B den Einsatz eines HBA. Notwendig ist ein HBA aktuell lediglich, um die SMC-B in der jeweiligen Apothekenbetriebsstätte für die Nut- zung in der TI zu legitimieren. Dazu ist es – auch im Filialverbund – ausreichend, wenn der Betriebserlaubnisinhaber im Besitz eines HBA ist. Wie bestelle ich die jeweilige Karte? Nachdem Sie von der AKWL einen for- malen Bescheid über die Bezugsberech- tigung der Karten erhalten haben, folgen Sie einfach den zugesandten Informatio- nen. Sie lösen damit die Bestellung aus. Vor der endgültigen Produktion muss die AKWL in ihrer Rolle als Kartenheraus- geberin die Karten jedoch noch formal freigeben. Dies erfolgt in der Regel am selben Werktag. Was ist, was kann und wozu dient die Institutionenkarte (SMC-B), und was wird auf der Karte gespeichert? Die SMC-B ist eine SIM-kartengroße Chipkarte, die in Kombination mit ei- nem Konnektor und einem eHealth- Kartenterminal die Apotheke innerhalb der Telematikinfrastruktur identifiziert und authentifiziert sowie die Kommuni- kation der zu übertragenden Daten ver- schlüsselt. Die SMC-B ermöglicht zudem einfache elektronische Signaturen. Neben einigen technischen Angaben sind in den elektronischen Zertifikaten auf der SMC-B folgende Daten gespeichert: • Name der Apotheke, • Anschrift des Apothekenstandorts • Vornamen, Nachname und Titel des Inhabers/Verantwortlichen, • Telematik-ID der Apotheke, • Berufsgruppe und attributsbestäti- gende Stelle (Apothekerkammer),

> Seit dem 4. Mai 2020 hat die AKWL ihr Antragsportal im internen Bereich von akwl.de geöffnet. Hier können – derzeit nur Apothekeninhaber – die beiden erforderlichen Karten zur An- bindung der Apotheken an die Telema- tikinfrastruktur bei der AKWL, die Her- ausgeberin der Karten ist, beantragen. Seither sind (Stand 20. Juni) über 1.000 Anträge auf Ausgabe einer Institutio- nenkarte SMC-B und über 750 für den Apothekerausweis eingegangen. In den letzten Wochen hatten wir über die verschiedenen Informationswege – von der Website, über den Newsletter, AKWL aktuell bis hin zum Mitteilungs- blatt – über die Anbindung der Apothe- ken an die Telematikinfrastruktur be- richtet und den Beantragungsprozess erläutert. In dieser Ausgabe beantwor- ten wir die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit dem Antrags- und Produktionsprozess der Karten sowie mit der Anbindung der Apotheken an die Te- lematikinfrastruktur zum jetzigen Zeit- punkt bestehen. Wie und wo kann ich die erforderlichen Karten HBA und SMC-B beantragen? Beide Ausweiskarten – der Apotheker- ausweis (HBA) und die Institutionenkar- te (SMC-B) – werden durch die Apothe- kerkammer Westfalen-Lippe auf Antrag an ihre Mitglieder herausgegeben. Der Antrag ist derzeit ausschließlich für Apothekeninhaber/-innen möglich. Der Antrag erfolgt online über den persönli- chen Mitgliederbereich. Je Betriebsstätte wird eine Institutionenkarte (SMC-B) be- nötigt. Für jede Betriebsstätte ist ein se- parater Online-Antrag zu stellen. Für je- den Apothekenverbund ist zunächst nur ein Apothekerausweis (HBA) erforderlich. Brauchen Filialleiter/-innen und ap- probierte Angestellte derzeit einen Apothekerausweis? Aktuell sind die einzigen apotheken-rele-

Sein Telefon klingelt derzeit Sturm: Stefan Lammers, zuständiger Abteilungsleiter im Apothekerhaus für die Telematik-Einführung.

• Die elektronischen Zertifikate, die auf der Karte hinterlegt sind, haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Was ist, was kann und wozu dient der Apothekerausweis (HBA) und was wird auf der Karte gespeichert? Der HBA ist eine personenbezogene Chipkarte (in Ihrem Fall ein „Apotheker- ausweis“) im Scheckkartenformat, der spezifisch für den jeweiligen Leistungser- bringer-Sektor bundesweit definiert wird. Hierfür ist der HBA u. a. mit entsprechen- den Zertifikaten zur Identifikation aus- gestattet, die Sie letztlich zweifelsfrei als Apotheker/-in ausweisen. Der HBA ermög- licht die qualifizierte elektronische Signa- tur in den verschiedenen Anwendungsfäl- len, etwa umProtokolle oder elektronische Verordnungen zu unterschreiben. Diese Signatur ist der händischen Unterschrift gleichgestellt. Diese Funktionalität ist auch außerhalb der TI einsetzbar.

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TELEMATIK-EINFÜHRUNG

Kleine Karten, große Bedeutung: Die Institutionenkarte SMC-B (Foto links) und der elektronische Heilberufsausweis (HBA)

der SMC-B werden die Krankenhäuser durch die Deutsche Krankenhausgesell- schaft (DKG) und die Deutsche Kranken- haus Trust-Center und Informationsver- arbeitung GmbH (DKTIG) unterstützt. WWW.DKTIG.DE, WWW.DKGEV.DE Weitere Informationen im Detail finden Sie unter www.dktig.de/trustcenter/ trustcenter-smc-b sowie www.dkgev.de/ themen/digitalisierung-daten/telematik- infrastruktur/ti-hinweise/

Was ist bei OHGs zu beachten? Wird eine Apotheke in der Rechtsform der OHG betrieben, haben prinzipiell alle Ge- sellschafter die Berechtigung, eine SMC-B zu beziehen. Um eine Apotheke bei Vor- handensein der notwendigen techni- schen Ausstattung an die Telematikinfra- struktur (TI) anzubinden, ist jedoch – wie bei Einzel-, Haupt- und Filialapotheken – pro Betriebsstätte nur eine SMC-B not- wendig. Auch die Kostenerstattung erfolgt hier nur für eine SMC-B je Be- triebsstätte. Für den Bezug des Apothe- kerausweises (HBA) gilt dies analog. Aber auch hier ist nach derzeitigem Stand nur ein HBA erforderlich. In welchem Umfang und wie werden die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur erstattet? Die Kosten für die SMC-B je Betriebsstätte und des HBA für den Apothekeninhaber werden refinanziert. Die Abwicklung er- folgt über den Nacht- und Notdienst- fonds des DAV. Weitere Informationen zur Erstat- tung der TI-Kosten der Apotheken, der diesbezüglichen Antragstellung und der Zahlungsabwicklung sind auf den Inter- netseiten des Nacht- und Notdienstfonds unter www.dav-notdienst-fonds.de/ ti-themen/uebersicht/ zu finden.

Neben einigen technischen Angaben sind in den elektronischen Zertifikaten auf demHBA folgendeDaten gespeichert: • Vorname, Name und Titel des Aus- weisinhabers, • Telematik-ID des Ausweisinhabers • Berufsgruppe des Ausweisinhabers • attributsbestätigende Stelle (Apothe- kerkammer). „ Verfällt“ ein HBA? Die elektronischen Zertifikate, die auf dem Ausweis hinterlegt sind, haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Rechtzeitig vor Ablauf werden Karteninhaber durch den qVDA (Kartenhersteller) über die Not- wendigkeit zur Beantragung/Bestellung einer Folgekarte informiert. Häufig gibt es Irritationen, beide Kar- ten müssten „punktgenau“ mit den Hard- ware-Komponenten geliefert werden, um eine Aktivierung zu ermöglichen. Richtig ist, dass der HBA innerhalb einer Frist von 28 Tagen durch den Ausweisinhaber frei- geschaltet werden muss. Die Freischal- tung erfolgt imAntragsportal des Karten- Anbieters (qVDA). Das Vorhandensein der Komponenten der Telematikinfrastruktur (Konnektor, Kartenlesegeräte, etc.) ist hierfür nicht erforderlich. Wann benötige ich das Foto für den Apothekerausweis? Das Foto, das für den Apothekerausweis (HBA) erforderlich ist, wird während des Bestellprozesses im Portal des ausge- wählten qualifizierten Vertrauensdien- steanbieters (qVDA)/Kartenherstellers hochgeladen.

Und das E-Rezept? Bis zum30. Juni 2020muss dieGesellschaft für Telematik (gematik) Maßnahmen zum Versand von elektronischen Rezepten er- greifen, das heißt technische Spezifikatio- nen erstellen. Ab dem 1. Januar 2022 soll dann die elektronische Verordnung bun- desweit verpflichtend sein. Dazu soll die gematik auch eine App entwickeln, über die sich das Rezept direkt auf das Smart- phone laden lässt. <

WWW.AKWL.DE

Zusätzliche Informatio- nen zu den Heilberufs- ausweisen, Institutionen- karten und Weiteres zur Telematik-Einführung finden Sie auf den

Wie erfolgt die Anbindung von Krankenhausapotheken?

Für den Anschluss des Krankenhauses an die Telematikinfrastruktur ist der Kranken- hausträger verantwortlich. Bei den hierfür notwendigen Schritten und dem Bezug

Internetseiten Ihrer Kammer unter www.akwl.de/ausweise.

AKWL Mitteilungs blatt 03-2020 / 11

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Medizinische Tests können helfen, eine Diagnose zu stellen oder asymptomatische Patienten zu entdecken. Falsch positive oder falsch negative Testergebnisse lassen sich dabei nicht vollständig vermeiden. Für die richtige Interpretation des Testergebnisses sind daher weitere Faktoren, wie die Qualität des Tests und die Erkrankungshäufigkeit in der Bevölkerung, wichtig. Foto: ©LuckyBusiness - stock.adobe.com

Aussagekraft von medizinischen Tests Wie sicher ist ein Testergebnis?

> Die Qualität eines Tests, d. h. seine dia- gnostische Genauigkeit, wird anhand sei- ner Spezifität und Sensitivität beurteilt.

Test zwei Erkrankte von 1000 Erkrankten nicht erkennt. Der Test ist bei diesen bei- den Personen „falsch negativ“.

SENSITIVITÄT: „die Kranken erkennen“

Die Sensitivität gibt an, wie gut der Test einen Kranken erkennt.

Die Spezifität gibt an, wie gut der Test Gesunde als solche erkennt.

Man kann daraus allerdings nicht die Aussage ableiten, dass ein positives Test- ergebnis zu 100 Prozent auch „erkrankt sein“ bedeutet – dazu nachstehend mehr. Ein Beispiel: Hat ein Test eine Sensitivität von 99,8 Prozent, dann heißt das, dass der Test 998 von 1000 Erkrankten erkennt – das Testergebnis ist bei 998 Erkrankten „rich- tig positiv“. Das heißt aber auch, dass der

Auch hier ein Beispiel: Hat ein Test eine Spezifität von 99 Pro- zent, erhalten 990 von 1000 Gesunden ein negatives Testergebnis (also ein „rich- tig negatives“ Testergebnis). Zehn Perso- nen von 1000 Gesunden haben allerdings ein positives Testergebnis, obwohl sie ge- sund sind. Der Test ist bei diesen Perso- nen „falsch positiv“. Anhand einer zwei- ten Testung kann die Gruppe der „falsch Positiven“ korrigiert werden.

SPEZIFITÄT: „die Gesunden erkennen“

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RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

ZUM NACHLESEN UND NACHHÖREN: https://wissenwaswirkt.org/positiv- getestet-und-doch-nicht-krank Viele Informationen zu Grundlagen der evidenzbasierten Medizin finden sich in diesem Podcast: https://evidenzgeschichten.podigee.io Um die Aussagekraft von Tests geht es in der Folge 14 „Falsche Sicherheiten“. Fazit Jeder Test hat falsch positive Ergebnisse. Je häufiger eine Erkrankung in der Be- völkerung ist, desto weniger fallen diese falsch positiven Ergebnisse ins Gewicht, d. h. desto besser ist der positiv prädik- tive Wert dieses Tests. Für die Praxis be- deutet das, dass bei der Auswahl eines Tests immer der Zweck der Testung (hö- here Sensitivität oder höhere Spezifität) und die Folgen eines falschen Ergebnis- ses berücksichtigt werden müssen. Um aus dem „JA“- oder „NEIN“-Ergebnis des Tests die Diagnose „krank“ oder „gesund“ abzuleiten, muss immer auch das indivi- duelle Erkrankungsrisiko (z. B. Zugehörig- keit zu einer Risikogruppe) berücksichtigt werden und das Testergebnis in eine kli- nische Gesamtbetrachtung eingebettet werden. < unter https://flexikon.doccheck.com/de/ Positiver_prädiktiver_Wert (Anmerkung: Prozentangaben der Sensitivität, Spezifi- tät und Prävalenz vorher in Dezimalzah- len umrechnen!). Analog zu diesen Berechnungen kann man auch die Wahrscheinlichkeit berech- nen, mit der ein Getesteter bei einem negativen Test auch wirklich gesund ist. Man spricht dann vom negativ prädikti- ven Wert.

Zum besseren Verständnis ein Rechenbeispiel:

Falsch positive oder falsch negative Testergebnisse lassen sich nicht vermei- den. Eine hohe Test-Sensitivität („die Kranken entdecken“) geht immer zu Las- ten der Spezifität („die Gesunden entde- cken“) und umgekehrt. Bei der Auswahl eines Tests sollte man immer den Zweck der Testung beachten. Will man beispiels- weise die Ausbreitung einer Infektion ver- hindern, ist es wichtig, alle Erkrankten als krank zu erkennen, d.h. der Test sollte im Idealfall eine sehr hohe Sensitivität ha- ben – auf Kosten einer etwas niedrigeren Spezifität. Man nimmt in Kauf, dass der Test bei einigen Gesunden falsch posi- tiv ausfällt und versucht dies durch eine zweite Testung zu korrigieren. Will man hingegen z. B. über einen Antikörper- Nachweis eine Aussage zur Immunität eines Patienten machen, sollte man im Idealfall einen Test mit hoher Spezifität benutzen, um nach Möglichkeit Falsch- Positive, die dann fälschlicherweise von Immunität ausgehen, zu vermeiden. Wichtig zu wissen Die Angaben zur Sensitivität und Spezifi- tät lassen sich nicht mit dem Test selbst bestimmen, sondern müssen vom Test- hersteller mittels Referenztestungen er- mittelt werden. Wie sicher ist es, dass ein positives Test- ergebnis auch „krank“ und ein negatives Testergebnis „gesund“ bedeutet? Ob das Testergebnis tatsächlich richtig ist, hängt nicht nur von der Genauigkeit (also von der Sensitivität und Spezifität) des Tests ab, sondern auch davon, wie häufig die Erkrankung in der jeweiligen Bevölkerungsgruppe vorkommt. Das bezeichnet man als Prävalenz einer Er- krankung. Ein genauer Test führt nicht automatisch zu einem sehr zuverlässigen Testergebnis. Konkret heißt das: Bei ei- ner niedrigen Erkrankungshäufigkeit und durchschnittlichem Erkrankungsrisiko ist ein positives Testergebnis mit einer ge- wissen Wahrscheinlichkeit falsch. Um sagen zu können, wie wahrschein- lich ein Patient bei einem positiven Test wirklich krank ist, muss man aus der Prä- valenz, der Sensitivität und der Spezifität den so genannten positiven prädiktiven Wert berechnen.

Die Sensitivität eines Tests wird von den Herstellern mit 100 Prozent angegeben. Die Spezifität liegt bei 99,8 Prozent. Die Prävalenz der Erkrankung liegt in einer Niedrigrisikogruppe bei 0,01 Prozent und in der Hochrisikogruppe bei fünf Prozent. Berechnung: Bei einer Prävalenz von 0,01 Prozent ist einer von 10.000 Menschen erkrankt, 9.999 sind also nicht erkrankt. Diese eine Infektion wird auch erkannt (Sensitivität 100 Prozent) und liefert ein positives Testergebnis. Bei einer Spezi- fität von 99,8 Prozent werden 0,998 × 9.999 = 9.979 negativ getestet, aber auch 20 positiv. Von den insgesamt 21 positi- ven Tests ist nur einer richtig, also 1/21 = 4,8 Prozent. Es ergibt sich ein positiver prädiktiver Wert von 4,8 Prozent. Das bedeutet: Nur ca. fünf Prozent der Personen mit positivem Testergebnis sind auch tatsächlich krank. Bei einer Prävalenz von fünf Prozent sind 500 von 10.000 Menschen infiziert, 9.500 sind es nicht. Der Test wird bei al- len Infizierten richtigerweise positiv = 500 positive Tests. Gleichzeitig fällt er bei den Nicht-Infizierten bei 0,998 × 9.500 = 9.481 negativ aus, aber bei 19 positiv. Von den insgesamt 519 positiven Tests sind 500 richtig, also 500/519 = 96 Prozent. Das bedeutet: 96 Prozent der Personen mit positivemTestergebnis sind auch tatsäch- lich krank. Diese Berechnungen sind relativ ein- fach, wenn man eine Testsensitivität von 100 Prozent annimmt. Bei geringerer Sen- sitivität muss die Möglichkeit eines falsch negativen Tests auch noch eingerechnet werden. Dies kann man mit der so genannten Vier-Felder-Tafel berechnen oder einfa- cher mit Hilfe eines Online-Rechners, z. B.

Lesen Sie auch die Informationen zum Thema Corona-Schnelltest auf der nächsten Seite.

AKWL Mitteilungs blatt 03-2020 / 13

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS · IMPRESSUM

Impressum

Corona-Schnelltests Beurteilung der Tests > Bei den auf dem Markt befindlichen Corona-Schnelltests handelt es sich um sogenannte Lateral-Flow-Tests, die sowohl IgM- als auch IgG-Antikörper nach einer COVID-19-Erkrankung nach- weisen können. Entgegen den Wer- beversprechen sind diese Tests – wie andere Antikörper-Tests auch – nicht für die frühe Diagnostik von COVID-19 geeignet, da die Antikörper frühestens nach einer Woche in nachweisbarer Menge gebildet werden. Auf den ersten Blick scheinen die- se Tests solide Ergebnisse zu liefern. Hohe Sensitivität und Spezifität sug- gerieren ein „sicheres“ Testergebnis. Zur Beurteilung eines Tests sollte man allerdings auf einige Details achten. Viele Tests sind nur an wenigen Proben (z. B. 50 – 200) validiert. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise kreuzreak- tive Antikörper auf andere (Erkältungs-) Coronaviren in kleinen Stichproben z. B. von gesunden Blutspendern gar nicht oder zu einem zu geringen Anteil vor- handen sind. Dadurch würde die Spezi- fität des Tests überschätzt. D. h. man sollte auf genaue Angaben zur Stich- probenzusammensetzung und zur Kreuzreaktivität in der Packungsbeila- ge achten. Vor dem Hintergrund einer aktuell noch geringen Erkrankungsprä- valenz müssen hohe Anforderungen an die Spezifität und Sensitivität eines Tests gestellt werden, um ein mit ho- her Wahrscheinlichkeit richtiges Test- ergebnis zu erhalten. Selbst wenn der Schnelltest gut va- lidiert ist, bleibt die Schwierigkeit, das Testergebnis richtig zu interpretieren. Ein positiver Antikörper-Test kann be- deuten, dass der Getestete COVID-19 in der Vergangenheit hatte. Es kann aber auch bedeuten, dass er sich in der späteren Phase einer akuten Infektion befindet, d. h. schon Antikörper hat,

Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ausgabe 03/2020 Herausgeber Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Bismarckallee 25, 48151 Münster, Tel: 0251 520050, Fax: 0251 521650,

Foto: ©LuckyBusiness - stock.adobe.com

aber auch noch infektiös ist. Möglich ist auch, dass er gar nicht an COVID-19 erkrankt war, sondern eine Infektion mit endemisch zirkulierenden Erkäl- tungs-Coronaviren durchgemacht hat. Letztlich müsste jedes Ergebnis im La- bor nachgetestet werden. Unklar ist nach aktuellem Stand auch, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 auch nachfolgend Immunität bedeutet und wie lange eine solche Immunität anhält. Auch diese Fragestellung ist Gegenstand aktueller Forschung. Ein positiver Antikörper-Test bedeutet im Moment lediglich, dass Antikörper vor- handen sind und eine Infektion durch- gemacht wurde. Die „Corona-Schnelltests“ sind – anders als z. B. HIV-Schnelltests – als In-Vitro-Diagnostika (IVD) niedrigen Risikos eingestuft (Liste B). Dadurch ist eine unabhängige Überprüfung nicht vorgeschrieben und die Tests können durch die Hersteller selbst zertifiziert und mit einem CE-Kennzeichen verse- hen werden. Die Validierung der Tests istdahernachAussagedesPaul-Ehrlich- Instituts nicht gesichert. Zudem wur- den Fälschungen bekannt, vor denen auch die WHO jüngst warnte. Nach juristischer Einschätzung der ABDA (s. FAQ-Dokument zur COVID- 19-Pandemie im internen Bereich der ABDA) sind nach § 3 Abs. 4 Satz 1 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung weder die Abgabe der Schnelltests an Laien/Patienten noch nach § 24 Satz 1 IfSG die Testung von Patienten in der Apotheke erlaubt. < Stand Mai 2020 WWW.AKWL.DE Weitere – stets aktualisierte – Informa- tionen zur Diagnostik von SARS-CoV-2 finden Sie im internen Bereich der Kammerhomepage.

E-Mail: info@akwl.de, Internet: www.akwl.de

Redaktion Michael Schmitz (V. i. S. d. P.), Dr. Andreas Walter, Sandra Heck

Layout Petra Wiedorn, Michael Schmitz Mitarbeiter/-innen an dieser Ausgabe Ute Behle, Klaus Bisping, Wolfgang Erdmann, Sandra Heck, Stefan Lammers, Dr. Susanne Meseke, Dr. Sylvia Prinz, Michael Schmitz, Dr. Oliver Schwalbe, Sebastian Sokolowski, Dr. Andreas Walter Das Mitteilungsblatt (MB) der Apothe- kerkammer Westfalen-Lippe erscheint regelmäßig circa alle zwei Monate. Der Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr. 4/2020 ist der 21.09.2020. Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe im

Kammerbeitrag enthalten. Auflage 8.100 Exemplare

Nachdruck – auch in Auszügen – nur mit schriftlicher Genehmigung des Heraus- gebers. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

Bildernachweise Titelbild, S. 4, 8, 9 ©Sebastian Sokolowski S. 9 ©Cynthia Hüttner, Phyllis Lensker S. 5, 9, 20 ©Sandra Heck S. 21 ©Bunter Kreis, UKMWibberg

14 / AKWL Mitteilungs blatt 03-2020

AUS- UND FORTBILDUNG · QUALITÄTSSICHERUNG · DIENSTBEREITSCHAFT

Crash-Kurs für approbierte Wiedereinsteiger Starthilfe für pharmazeutische Mitarbeiter/-innen mit ausländischen Abschlüssen

Die Teilnahme ist kostenlos. Der Crash- Kurs ist mit 16 Fortbildungspunkten der Kategorie 1a bewertet. Die nachfolgenden Themen werden be- sprochen: • Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel • Selbstmedikation • Rezeptur • Bewertung von Informationen Auch rechtliche Themen spielen eine Rolle und werden integriert. Über unseren Ver- anstaltungskalender können Sie sich ab sofort online anmelden. <

> Möchten Sie als Apotheker/-in nach kürzerer oder längerer Berufspause wie- der in den Apothekenalltag einsteigen und dafür wieder auf den neusten Stand der Apothekenpraxis kommen? Dann ist unser Fortbildungsangebot, der Crash- Kurs für approbierte Wiedereinsteiger, das Richtige für Sie.

Zurück in die Apotheke: Der Crash-Kurs bringt Sie auf den aktuellen Stand der Apothekenpraxis. Foto: ©WavebreakMediaMicro - fotolia.com

Der nächste Crash-Kurs findet am 12./13. Dezember 2020 in Münster jeweils von 9:00 bis 19:00 Uhr statt.

WWW.AKWL.DE Dieses Fortbildungsangebot ist auch für pharmazeutische Mitarbeiter/-innen mit ausländischen Abschlüssen geeignet.

Praxisbegleitender Unterricht PhiP können sich anmelden

REZERTIFIZIERUNG Forum-Apotheke oHG, Herten (Inhaberinnen: Claudia Lindner-Wahlen und Anne Heiner) Stadt-Apotheke, Barntrup (Inhaberin: Dr. Fariba Sedehizadeh) Kompass-Apotheke am EvK, Herne (Inhaber: Friedmann Ahlmeyer) Wir gratulieren! Zur erfolgreichen Rezertifizierung der Apotheke gratulieren wir folgenden Teams: > Die begleitenden Unterrichtsveran- staltungen für die Pharmazeuten/-innen im Praktikum finden vom 31. August bis 11. September 2020 statt. Die Veranstaltung wird – wie bereits im Frühjahr – als Webinar durchgeführt. Anmeldungen werden online entgegen- genommen unter www.akwl.de > Arbeitsplatz Apotheke > Apotheker/in > Praxisbegleitender Unterricht. Dort fin- den sich auch weitere Informationen. Anmeldeschluss ist der 30. Juli 2020. <

Notdiensttausche können bis zum 17. September 2020 gebührenfrei vorgenommen werden. Foto: ©Kontrastwerkstatt - fotolia.com

Notdienst 2021 Informationen über Tauschverfahren und weiterer Zeitplan

erhoben. Davon ausgenommen sind selbstverständlich Tausche, die sich in Folge von zusätzlichen Notdiensten (etwa aufgrund von Schließungen) unter- jährig ergeben. Apotheken, die von Notdiensttauschen unmittelbar betroffen sind oder deren Notdienste sich aufgrund von Schließun- gen oder Eröffnungen ändern, erhalten Ende Oktober 2020 eine aktualisierte Notdienstübersicht. Die Notdienstpläne stehen den Apothe- ken ab Anfang Dezember auf der Kammer- website www.akwl.de zur Verfügung. <

> Die Notdiensttermine für das Jahr 2021 liegen inzwischen allen öffentlichen Apotheken vor. Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Not- diensttausche innerhalb der Tauschfrist bis zum 17. September 2020 über das vor- gesehene Verfahren in Ihrempersönlichen Mitgliederbereich unter www.akwl.de (Notdienste, Ihre Notdienste/Notdienst- tausche) mitzuteilen. Innerhalb dieses Zeitraums wird ein Notdiensttausch ge- bührenfrei vorgenommen. Erst danach – sprich wenn der Notdienstplan 2021 end- gültig feststeht –wird eine Gebühr für die Durchführung eines Notdiensttausches

AKWL Mitteilungs blatt 03-2020 / 15

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