Mitteilungsblatt 3/2020, 2. Juli 2020

TELEMATIK-EINFÜHRUNG

Ansturm auf Heilberufsausweise (HBA) und Institutionenkarten (SMC-B) Antworten auf die häufigsten Fragen

vanten Anwendungen in der Telematik- infrastruktur der elektronische Medika- tionsplan (eMP) und die elektronischen Notfalldaten. Weder das Auslesen der elektronischen Notfalldaten noch die Ak- tualisierung des eMP in der Apotheke er- fordern zusätzlich zur SMC-B den Einsatz eines HBA. Notwendig ist ein HBA aktuell lediglich, um die SMC-B in der jeweiligen Apothekenbetriebsstätte für die Nut- zung in der TI zu legitimieren. Dazu ist es – auch im Filialverbund – ausreichend, wenn der Betriebserlaubnisinhaber im Besitz eines HBA ist. Wie bestelle ich die jeweilige Karte? Nachdem Sie von der AKWL einen for- malen Bescheid über die Bezugsberech- tigung der Karten erhalten haben, folgen Sie einfach den zugesandten Informatio- nen. Sie lösen damit die Bestellung aus. Vor der endgültigen Produktion muss die AKWL in ihrer Rolle als Kartenheraus- geberin die Karten jedoch noch formal freigeben. Dies erfolgt in der Regel am selben Werktag. Was ist, was kann und wozu dient die Institutionenkarte (SMC-B), und was wird auf der Karte gespeichert? Die SMC-B ist eine SIM-kartengroße Chipkarte, die in Kombination mit ei- nem Konnektor und einem eHealth- Kartenterminal die Apotheke innerhalb der Telematikinfrastruktur identifiziert und authentifiziert sowie die Kommuni- kation der zu übertragenden Daten ver- schlüsselt. Die SMC-B ermöglicht zudem einfache elektronische Signaturen. Neben einigen technischen Angaben sind in den elektronischen Zertifikaten auf der SMC-B folgende Daten gespeichert: • Name der Apotheke, • Anschrift des Apothekenstandorts • Vornamen, Nachname und Titel des Inhabers/Verantwortlichen, • Telematik-ID der Apotheke, • Berufsgruppe und attributsbestäti- gende Stelle (Apothekerkammer),

> Seit dem 4. Mai 2020 hat die AKWL ihr Antragsportal im internen Bereich von akwl.de geöffnet. Hier können – derzeit nur Apothekeninhaber – die beiden erforderlichen Karten zur An- bindung der Apotheken an die Telema- tikinfrastruktur bei der AKWL, die Her- ausgeberin der Karten ist, beantragen. Seither sind (Stand 20. Juni) über 1.000 Anträge auf Ausgabe einer Institutio- nenkarte SMC-B und über 750 für den Apothekerausweis eingegangen. In den letzten Wochen hatten wir über die verschiedenen Informationswege – von der Website, über den Newsletter, AKWL aktuell bis hin zum Mitteilungs- blatt – über die Anbindung der Apothe- ken an die Telematikinfrastruktur be- richtet und den Beantragungsprozess erläutert. In dieser Ausgabe beantwor- ten wir die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit dem Antrags- und Produktionsprozess der Karten sowie mit der Anbindung der Apotheken an die Te- lematikinfrastruktur zum jetzigen Zeit- punkt bestehen. Wie und wo kann ich die erforderlichen Karten HBA und SMC-B beantragen? Beide Ausweiskarten – der Apotheker- ausweis (HBA) und die Institutionenkar- te (SMC-B) – werden durch die Apothe- kerkammer Westfalen-Lippe auf Antrag an ihre Mitglieder herausgegeben. Der Antrag ist derzeit ausschließlich für Apothekeninhaber/-innen möglich. Der Antrag erfolgt online über den persönli- chen Mitgliederbereich. Je Betriebsstätte wird eine Institutionenkarte (SMC-B) be- nötigt. Für jede Betriebsstätte ist ein se- parater Online-Antrag zu stellen. Für je- den Apothekenverbund ist zunächst nur ein Apothekerausweis (HBA) erforderlich. Brauchen Filialleiter/-innen und ap- probierte Angestellte derzeit einen Apothekerausweis? Aktuell sind die einzigen apotheken-rele-

Sein Telefon klingelt derzeit Sturm: Stefan Lammers, zuständiger Abteilungsleiter im Apothekerhaus für die Telematik-Einführung.

• Die elektronischen Zertifikate, die auf der Karte hinterlegt sind, haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Was ist, was kann und wozu dient der Apothekerausweis (HBA) und was wird auf der Karte gespeichert? Der HBA ist eine personenbezogene Chipkarte (in Ihrem Fall ein „Apotheker- ausweis“) im Scheckkartenformat, der spezifisch für den jeweiligen Leistungser- bringer-Sektor bundesweit definiert wird. Hierfür ist der HBA u. a. mit entsprechen- den Zertifikaten zur Identifikation aus- gestattet, die Sie letztlich zweifelsfrei als Apotheker/-in ausweisen. Der HBA ermög- licht die qualifizierte elektronische Signa- tur in den verschiedenen Anwendungsfäl- len, etwa umProtokolle oder elektronische Verordnungen zu unterschreiben. Diese Signatur ist der händischen Unterschrift gleichgestellt. Diese Funktionalität ist auch außerhalb der TI einsetzbar.

10 / AKWL Mitteilungs blatt 03-2020

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