Mitteilungsblatt 3/2020, 2. Juli 2020

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS · IMPRESSUM

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Corona-Schnelltests Beurteilung der Tests > Bei den auf dem Markt befindlichen Corona-Schnelltests handelt es sich um sogenannte Lateral-Flow-Tests, die sowohl IgM- als auch IgG-Antikörper nach einer COVID-19-Erkrankung nach- weisen können. Entgegen den Wer- beversprechen sind diese Tests – wie andere Antikörper-Tests auch – nicht für die frühe Diagnostik von COVID-19 geeignet, da die Antikörper frühestens nach einer Woche in nachweisbarer Menge gebildet werden. Auf den ersten Blick scheinen die- se Tests solide Ergebnisse zu liefern. Hohe Sensitivität und Spezifität sug- gerieren ein „sicheres“ Testergebnis. Zur Beurteilung eines Tests sollte man allerdings auf einige Details achten. Viele Tests sind nur an wenigen Proben (z. B. 50 – 200) validiert. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise kreuzreak- tive Antikörper auf andere (Erkältungs-) Coronaviren in kleinen Stichproben z. B. von gesunden Blutspendern gar nicht oder zu einem zu geringen Anteil vor- handen sind. Dadurch würde die Spezi- fität des Tests überschätzt. D. h. man sollte auf genaue Angaben zur Stich- probenzusammensetzung und zur Kreuzreaktivität in der Packungsbeila- ge achten. Vor dem Hintergrund einer aktuell noch geringen Erkrankungsprä- valenz müssen hohe Anforderungen an die Spezifität und Sensitivität eines Tests gestellt werden, um ein mit ho- her Wahrscheinlichkeit richtiges Test- ergebnis zu erhalten. Selbst wenn der Schnelltest gut va- lidiert ist, bleibt die Schwierigkeit, das Testergebnis richtig zu interpretieren. Ein positiver Antikörper-Test kann be- deuten, dass der Getestete COVID-19 in der Vergangenheit hatte. Es kann aber auch bedeuten, dass er sich in der späteren Phase einer akuten Infektion befindet, d. h. schon Antikörper hat,

Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ausgabe 03/2020 Herausgeber Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Bismarckallee 25, 48151 Münster, Tel: 0251 520050, Fax: 0251 521650,

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aber auch noch infektiös ist. Möglich ist auch, dass er gar nicht an COVID-19 erkrankt war, sondern eine Infektion mit endemisch zirkulierenden Erkäl- tungs-Coronaviren durchgemacht hat. Letztlich müsste jedes Ergebnis im La- bor nachgetestet werden. Unklar ist nach aktuellem Stand auch, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 auch nachfolgend Immunität bedeutet und wie lange eine solche Immunität anhält. Auch diese Fragestellung ist Gegenstand aktueller Forschung. Ein positiver Antikörper-Test bedeutet im Moment lediglich, dass Antikörper vor- handen sind und eine Infektion durch- gemacht wurde. Die „Corona-Schnelltests“ sind – anders als z. B. HIV-Schnelltests – als In-Vitro-Diagnostika (IVD) niedrigen Risikos eingestuft (Liste B). Dadurch ist eine unabhängige Überprüfung nicht vorgeschrieben und die Tests können durch die Hersteller selbst zertifiziert und mit einem CE-Kennzeichen verse- hen werden. Die Validierung der Tests istdahernachAussagedesPaul-Ehrlich- Instituts nicht gesichert. Zudem wur- den Fälschungen bekannt, vor denen auch die WHO jüngst warnte. Nach juristischer Einschätzung der ABDA (s. FAQ-Dokument zur COVID- 19-Pandemie im internen Bereich der ABDA) sind nach § 3 Abs. 4 Satz 1 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung weder die Abgabe der Schnelltests an Laien/Patienten noch nach § 24 Satz 1 IfSG die Testung von Patienten in der Apotheke erlaubt. < Stand Mai 2020 WWW.AKWL.DE Weitere – stets aktualisierte – Informa- tionen zur Diagnostik von SARS-CoV-2 finden Sie im internen Bereich der Kammerhomepage.

E-Mail: info@akwl.de, Internet: www.akwl.de

Redaktion Michael Schmitz (V. i. S. d. P.), Dr. Andreas Walter, Sandra Heck

Layout Petra Wiedorn, Michael Schmitz Mitarbeiter/-innen an dieser Ausgabe Ute Behle, Klaus Bisping, Wolfgang Erdmann, Sandra Heck, Stefan Lammers, Dr. Susanne Meseke, Dr. Sylvia Prinz, Michael Schmitz, Dr. Oliver Schwalbe, Sebastian Sokolowski, Dr. Andreas Walter Das Mitteilungsblatt (MB) der Apothe- kerkammer Westfalen-Lippe erscheint regelmäßig circa alle zwei Monate. Der Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr. 4/2020 ist der 21.09.2020. Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe im

Kammerbeitrag enthalten. Auflage 8.100 Exemplare

Nachdruck – auch in Auszügen – nur mit schriftlicher Genehmigung des Heraus- gebers. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

Bildernachweise Titelbild, S. 4, 8, 9 ©Sebastian Sokolowski S. 9 ©Cynthia Hüttner, Phyllis Lensker S. 5, 9, 20 ©Sandra Heck S. 21 ©Bunter Kreis, UKMWibberg

14 / AKWL Mitteilungs blatt 03-2020

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