AKWL-Geschäftsbericht 2025
Bereich Recht und Auftragsverwaltung | AKWL Geschäftsbericht 2025 9
Tätigkeiten im Schwerpunkt Die Kammer hatte nach 2024 auch im Jahr 2025 die Geschäftsfüh rung der Arbeitsgemeinschaft der nordrhein-westfälischen Heil berufskammern (ARGE) inne. Funktional übernahm diese Aufgabe die Hauptgeschäftsführung der Kammergeschäftsstelle und die Rechtsabteilung. Die ARGE befasst sich mit Angelegenheiten, die die Heilberufskammern insgesamt betreffen. Zudem vertritt sie die Positionen der Heilberufskammern koordiniert nach außen. Im Jahr 2025 nahm die ARGE erneut zum Entwurf eines „Hoch schulstärkungsgesetzes NRW“ sowie zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW Stellung. Die Stellungnahmen wurden von der Abteilung erarbeitet und innerhalb der ARGE abgestimmt. Zudem erfolgten umfangrei che Abstimmungen innerhalb der ARGE zum Haushaltswesen der Kammern und zur Beitragserhebung. Hintergrund ist, dass einzelne Kammern aktuell von Klagen ihrer Mitglieder gegen Beitragsbe scheide betroffen sind. Berufsaufsicht Eine der zentralen Aufgaben der Abteilung ist die Aufsicht über das berufliche Verhalten der Kammermitglieder. Im Jahr 2025 legte die Abteilung dem Vorstand 13 Sachverhalte zur Entscheidung über Be rufspflichtverletzungen vor. In zwei Fällen entschied der Vorstand auf eine schriftliche Abmahnung durch das Präsidium sowie in elf Fällen auf den Ausspruch einer förmlichen Rüge. Neun dieser Rügen wurden zusätzlich mit einem Ordnungsgeld verbunden, welches je nach Art und Schwere der Berufspflichtverletzung zwischen 500 € und 3.000 Euro betrug. Die Einleitung eines berufsgerichtlichen Ver fahrens war erfreulicherweise nicht notwendig. Im Jahr 2025 fanden zudem drei bei der Berufsgerichtsbarkeit an hängige Verfahren ihren Abschluss. Zum einen endete ein von der AKWL betriebenes berufsgerichtliches Verfahren mit der rechts kräftigen Feststellung durch das Landesberufsgericht (bei dem Oberverwaltungsgericht NRW), dass das betroffene Kammermit glied zur Ausübung des apothekerlichen Berufs unwürdig ist. Ge genstand des Verfahrens war eine Vielzahl von Sachverhalten, bei denen über einen längeren Zeitraum und in großem Umfang ge wichtige Berufspflichten verletzt wurden. Im Weiteren bestätigte das Berufsgericht (bei dem Verwaltungsgericht Münster) die be rufsrechtliche Bewertung zweier Sachverhalte durch die Kammer. Ein Fall betraf die versäumte Wahrnehmung eines Apothekennot dienstes sowie das unberechtigte Führen einer ehrenamtlichen Funktionsbezeichnung der Kammer. Der zweite Fall betraf die werb liche Auslobung von kostenfreien Schutzmasken für die Einlösung von Rezepten in den vom Kammermitglied betriebenen Apotheken während der Corona-Pandemie. Apothekenrecht und Berufsrecht Aktivitäten und Verfahren im Überblick
Sören Cromberg Bereichsleiter Recht und Auftragsverwaltung
„Auch im Jahr 2025 hatten wir wie im Jahr zuvor die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft aller NRW Heilberufskammern inne.“
Sören Cromberg
Aktuell ist zudem noch ein Verfahren bei dem Berufsgericht anhän gig, in dem ein Kammermitglied die ihm ausgesprochene berufs rechtliche Maßnahme überprüfen lässt. Gegenstand des Verfahrens sind Äußerungen des Kammermitglieds im Internet im Zusammen hang mit der Kammerwahl 2024 über bei der Wahl beteiligte Kolle gen. Die Äußerungen waren durch den Vorstand als unkollegial und als schädlich für das Ansehen des Berufsstands bewertet worden. Tätigkeiten im Übrigen Im Weiteren setzte die Abteilung in 2025 eine umfassendere Än derung der Weiterbildungsordnung der Kammer um, mit der u. a. die „Pädiatrische Pharmazie“ als neue Bereichsweiterbildung ein geführt wurde. Hierfür war insbesondere eine umfassende Verhält nismäßigkeitsprüfung vorzunehmen. Die Abteilung wirkte zudem an der Gestaltung und dem Erlass einer Prüfungsordnung für die Durchführung von Fachsprachenprüfungen mit. Im Jahr 2025 war ferner die Neuwahl nichtrichterlicher Beisitzer bei den Berufsge richten vorzubereiten. Zudem wurden mehrere umfassende DAT Anträge ausgearbeitet. Die Abteilung berät ferner die Organe der Kammer, ihre Geschäfts führung und Abteilungen sowie die Kammermitglieder in rechtli chen Angelegenheiten. Sie begleitet Projekte, sofern dies aufgrund rechtlicher Zusammenhänge erforderlich ist. Sie ist weiterhin regel mäßig an Austauschen mit den nordrhein-westfälischen Heilberufs kammern sowie den übrigen Landesapothekerkammern beteiligt. Gegenüber den Gesundheitsämtern werden häufig Stellungnah men zu apothekenrechtlichen Sachverhalten abgegeben. Regelmä ßig wird zudem die persönliche berufsrechtliche Zuverlässigkeit von Kammermitgliedern geprüft und diese bescheinigt.
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