Mitteilungsblatt 4/2018, 5. Oktober 2018

TITELTHEMA

zugeordnet werden kann. Unmittelbar vor der Abgabe ist sie dann Pflicht. Die Au- thentifikation – das „Ausbuchen“ – ändert den Status der einzelnen Packung von „ak- tiv“ auf „abgegeben“. Sie sperrt das indi- viduelle Erkennungsmerkmal für die wei- tere Nutzung. „Verifizieren ist mehrmals, authentifizieren nur einmal möglich“, so Pesch. Was tun im Fall der Fälle – wenn eine Verifikation nicht möglich ist? In Ausnahmefällen – zum Beispiel wenn der Scanner, der Strom oder die Internet- verbindung ausfällt – kann ein Foto des Data-Matrix-Codes gemacht oder Serien- nummer und Produktcode zur späteren Eingabe per Hand notiert werden. „Das Kassenprogramm ist dabei losgelöst vom Programm für die Verifizierung“, so Pesch. Ein Fälschungsverdacht besteht, wenn das Packungssiegel manipuliert erscheint, beziehungsweise wenn beim Ausbuchen die „rote Ampel“ aufleuch- tet. Wenn der Datenabgleich nach Scan- nen des Data-Matrix-Codes ergibt, dass das Arzneimittel bereits ausgebucht ist, legt das den Verdacht einer Kopie nahe. Wenn es gar nicht im System hinterlegt ist, könne man von einer gefälschten Se- riennummer ausgehen. So oder so sei bei Fälschungsverdacht nach Apothekenbe- triebsordnung vorzugehen, wie es schon heute der Fall ist. <

der Apothekenbetriebserlaubnis. Nach er- folgreicher Prüfung wird das N-ID-Zertifi- kat elektronisch bereitgestellt und in der Apothekensoftware installiert. Die Kosten eines N-ID-Zertifikats: 20 Euro zzgl. MwSt. (pro Betriebsstätte) für zwei Jahre. Am Stichtag 9. Februar 2019 beginnt der Pflichtbetrieb. Doch dem voran geht eine Phase, die nach dem Update durch die Softwareanbieter eingeläutet wird und sich Realbetrieb nennt. Eine Phase, die Apotheken zum Üben nutzen sollten, um Erfahrungen zu sammeln und neue Arbeitsschritte in ihre Routineabläufe zu integrieren. Eine „rote Ampel“ werden Apotheken in dieser Zeit nicht zu sehen bekommen. Selbst wenn eine Verifizie- rung fehlerhaft ist, bekommen sie „grünes Licht“. Die Fehlermeldung geht im Hinter- grund an die Hersteller. Ab dem 9. Februar 2019 gilt dann: Alle ab diesen Termin in Verkehr gebrach- ten verifizierungspflichtigen Arzneimittel müssen die Sicherheitsmerkmale tragen, und Apotheken beide Sicherheitsmerkma- le bei der Abgabe überprüfen. Pesch weist auf zwei unterschiedliche Arten des Scan- nens hin: Die Verifikation sei eine Prüfung, ob das individuelle Erkennungsmerkmal in der Datenbank enthalten ist. Sie sei schon bei Wareneingang mög- lich und empfohlen, weil dann die Pa- ckung direkt dem einzelnen Lieferanten

genügt theoretisch, aber jeder müsse ent- scheiden, ob nicht ein Scanner an jeder Kasse sinnvoll sei, so Pesch. Viele Geräte, die jünger sind als fünf Jahre, seien be- reits DMC-fähig. Im Zweifel lohne sich die Nachfrage bei den Herstellern, die Funkti- onstests anbieten. Ganz wichtig: Für den Verifizierungsprozess muss die Apotheke stabil mit dem Internet verbunden sein. Eine besonders schnelle Internetverbin- dung sei dagegen zweitrangig. Für die Umstellung auf den securPharm-Betrieb wird die Apothekensoftware ein Update erhalten. Und zu guter Letzt: Der Inhaber muss sich per N-Ident registrieren. Dabei wird über ein Legitimationsverfahren die Identität der Teilnehmer festgestellt und die Apotheke mit einem elektronischen Zertifikat ausgestattet, der N-ID. Das Zer- tifikat ist 24 Monate gültig. Die Registrierung im N-Ident-Anmelde- portal (www.ngda.de) ist zunächst kos- tenlos. Im internen Bereich der Home- page der AKWL können Mitglieder sich eine Kammerbescheinigung ausdru- cken, die sie zusammen mit dem Legi- timationsantrag (erhältlich im Anmel- deportal) an die NGDA einsenden. Die Kammerbescheinigung ersetzt den gefor- derten Aktivitätsnachweis und die Kopie Registrierung ist zunächst kostenlos

Checkliste: N-Ident-Verfahren

Starten Sie mit Ihrer Registrierung auf www.ngda.de

• Anmeldung Ihrer Betriebsstätte(n) auf www.ngda.de • AKWL: Kammerbescheinigung herunterladen • Prüfen Sie – falls noch nicht geschehen – Ihre Scanner • Kontaktieren Sie Ihren Softwareanbieter: Ab wann bietet dieser die Möglichkeit zum Realbetrieb? In welchem Umfang wird die Sofware aktualisiert? Sind Schulungen geplant?

WWW.AKWL.DE

Die Folien der Infoveranstaltungen, Checklisten und Infos finden Sie im internen Bereich der Kammer- homepage unter www. akwl.de/securpharm.

Binden Sie Ihr Team ein!

• Welche Arbeitsschritte fallen unter securPharm an? • Umsetzung im Betriebsablauf klären und üben, üben, üben… • Aktualisierung des QMS (Keine ausgebuchte Ware längere Zeit in der Apotheke lagern wegen der nur zehntägigen Rückbuchungsfrist!)

6 / AKWL Mitteilungs blatt 04-2018

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