Mitteilungsblatt 4/2018, 5. Oktober 2018

TITELTHEMA

Die Grafik zeigt, wie das "End-to-End-Verifikationssystem" funktioniert und wie die Rollen der einzelnen Akteure (pharmazeutische Unternehmen, Großhändler, Apotheke) aussehen.

Rot – negativ – darf die Packung nicht ab- gegeben werden. Die Rückmeldung soll – so die gesetzliche Vorgabe – innerhalb von Millisekunden erfolgen und die Abga- be nicht verzögern. Die Teilnahme kostet ab Februar 2019 zehn Euro (zzgl. MwSt.) pro Monat und Betriebsstätte. Pesch erklärt, warum sich die Standesvertretung der Apotheker für ein System mit zwei Servern eingesetzt hat: Sensible Geschäftsdaten werden so geschützt. Bei nur einem Server, und zwar dem der pharmazeutischen Industrie, wä- ren die Apotheken ununterbrochen daran angeschlossen – mitsamt Umsatz- und sekundengenauer Verkaufszahlen.

maschinenlesbar sein werden, sei eine große Erleichterung beim Wareneingang. Die PZN bleibt für den Handel und die Ab- rechnung die relevante Nummer. Wie funktioniert die Verifikation – von Anfang bis Ende? Dazu hat securPharmein „End-to-End-Verifikationssystem“ entwi- ckelt – mit dem pharmazeutischen Unter- nehmer am Anfang, der die Verpackung verifizierungspflichtiger Arzneimittel mit Data-Matrix-Code und Erstöffnungs- schutz versieht. Er lädt die Daten im deut- schen System, der zentralen Datenbank der pharmazeutischen Industrie oder im europäischen System, dem EU-Hub, hoch. Ein Datenabgleich zwischen den Syste- men stellt sicher, dass beide auf dem glei- chen Stand sind. Er meldet der Informati- onsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) die Arzneimittel mit Data-Matrix-Code; die jeweilige Apothekensoftware erhält über die Informationsdienste der ABDA diese Kennzeichnung aus der IFA-Datenbank.

Der Großhändler in der Mitte der Kette verifiziert jene Packungen, bei denen er ein Risiko vermutet. Er muss zusätzlich alle Rücknahmen aus Apotheken verifizie- ren sowie Packungen, die nicht direkt von pharmazeutischen Unternehmern oder deren exklusiven Lieferanten oder die durch eine andere Betriebsstätte dersel- ben Großhandlung bezogen werden. Und die Apotheke – am anderen Ende des Systems – muss jedes verifizierungs- pflichtige Arzneimittel unmittelbar vor der Abgabe verifizieren: Sie scannt den Data-Matrix-Code, imHintergrund startet der Datenabgleich zwischen der zentralen Datenbank des Apothekenservers, be- trieben von der NGDA (Netzgesellschaft Deutscher Apotheker, einem Tochterun- ternehmen der ABDA) und der Datenbank der pharmazeutischen Industrie. Das Er- gebnis leuchtet Grün oder Rot: Bei Grün – der positiven Rückmeldung – wird die Packung abgegeben und ausgebucht; bei

Voraussetzungen in der Apotheke

Welche Hausaufgaben muss jede Apothe- ke vor dem 9. Februar 2019 erledigen? Sie braucht einen Scanner, der Data-Matrix- Codes lesen kann. Einer pro Apotheke

AKWL Mitteilungs blatt 04-2018 / 5

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