Mitteilungsblatt 4/2018, 5. Oktober 2018

TITELTHEMA

Revolution oder Gestaltungsauftrag? Apotheke und Digitalisierung: Ein Überblick Vom eRezept bis zu securPharm

> Kaum ein Thema ist so vieldisku- tiert und facettenreich wie die Digitalisierung. Was die einen als Chance sehen, empfinden andere als Bedrohung. Omnipräsent ist das Thema auch in Apotheken: Sei es durch die Pläne für das eRezept, die Einführung von securPharm oder digitale Lösungen, die Einzug in den Alltag gehalten haben. 95ProzentderApotheker/-inneninDeutsch- land schreiben der Digitalisierung eine wichtige Rolle zu, heißt es im Apotheken- report 2017, für den 300 Apotheker/-innen befragt wurden. Unser Titelthema be- leuchtet einige der Facetten der Digitalisie- rung, die die Apotheken betreffen. <

securPharm „ bedeutendste Neuerung im Apothekenalltag seit den Rabattverträgen “ Apothekerkammer und Apothekerverband begleiten den Einführungsprozess für ihre Mitglieder

packungen, die verifizierungspflichtig sind, bekommen einen Data-Matrix-Code (DMC). In diesem sind Produktcode, Se- riennummer, Chargenbezeichnung und Verfalldaten codiert. Alle diese Angaben sind zusätzlich auf der Packung aufge- druckt. Die Verordnung gilt für Rx-Me- dikamente (Ausnahmen sind auf der so genannten „white list“ vermerkt). Sie gilt nicht für OTC-Medikamente – mit der Ausnahme Omeprazol, da es dort bereits einen Fälschungsfall gab. Diese Ausnah- me steht auf der „black list“. Beide Listen können erweitert und geändert werden. Mit dem Data-Matrix-Code werden Chargenbezeichnung, Verfalldatum, Se- riennummer und Pharmazentralnummer (PZN) maschinenlesbar sein – bisher ist das nur bei der PZN der Fall. „Das hat die Apothekerschaft schon lange gefor- dert“, sagt Pesch. Dass Charge und Verfall

Sicherheitsmerkmalen, eine Echtheits- prüfung durch die Identifikation einzelner Packungen, sowie einen Manipulations- schutz für die äußere Umhüllung, den so genannten Erstöffnungsschutz. Seit dem Jahr 2016 definiert die Delegierte Verord- nung (EU) 2016/161, wie diese Vorgaben konkret umgesetzt werden. Ab dem 9. Fe- bruar 2019 gilt sie in allen Mitgliedsstaa- ten verbindlich. Zwar gehört die Arzneimittelversor- gung in Deutschland zu den sichersten, so Pesch – securPharm soll dafür sorgen, dass dies so bleibt. securPharm e.V. wurde im Jahr 2012 gegründet und ist eine Ini- tiative von Apothekerschaft, Großhandel und pharmazeutischer Industrie. Der Ver- ein hat seither ein nationales System für die Echtheitsprüfung – die Verifikation – von Arzneimitteln aufgebaut. Was sich ändert: Alle Arzneimittel-

> Das Interesse ist groß: 150 Apothekerinnen und Apotheker informierten sich in Münster bei der Infoveranstaltung von Apothe- kerkammer und -verband zur Einführung von securPharm. Rund 100 waren es in Hagen, und noch einmal 130 waren es in Paderborn. Jörg Pesch, Vorstandsmitglied des AVWL und beim Verband der Beauftragte für securPharm, nennt das Projekt „die bedeutendste Neuerung im Apothekenalltag seit Einführung der Rabattverträge“. Die EU berichtet, dass die Zahl gefälschter Arzneimittel zunimmt. Sie hat daher vor sieben Jahren die EU-Fälschungsschutz- richtlinie 2011/62/EU erlassen. Diese um- fasst die Pflicht zum Anbringen von

4 / AKWL Mitteilungs blatt 04-2018

Made with FlippingBook flipbook maker