Mitteilungsblatt 3/2025, 15.August 2025
IT & MITGLIEDSCHAFT
Anschluss der Apotheke an die TI sichern: Handlungshinweise und Folgekartenprozesse Achtung: Massenaustausch bei RSA-Karten erforderlich
> Derzeit läuft in allen Apothe ken in Deutschland (ebenso wie in Arztpraxen) der Tausch zentraler technischer Komponenten für die Anbindung an die Telematikinfra struktur (TI), und damit u.a. an die Möglichkeit des E-Rezepts-Abrufs.
Nachdem die Anbindung der Apotheken im September 2020 verpflichtend gewor den ist, laufen folgerichtig aktuell die ers ten Komponenten aus, deren Zertifikate eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Hierzu sind in der Apotheke viele Ein zelbausteine im Blick zu behalten, ange fangen vom Konnektor, über die Karten lesegeräte und deren spezifische Karten (gSMC-KT) bis hin zu den elementaren Bausteinen Institutionenkarte (SMC-B) und elektronischer Heilberufsausweis (HBA). Hier folgt ein erneuter Überblick über die notwendigen Aspekte und Hand lungshinweise. Läuft Ihre SMC-B ab, sind Sie mit Ihrer Apotheke nicht mehr an die Telematikin frastruktur angebunden und können kei ne E-Rezepte abrufen und beliefern. Die Gültigkeitszeiträume Ihrer Karten finden Sie unter anderem in Ihren Auftragsunter lagen und auf akwl.de in Ihrem persönli chen Bereich (siehe Infobox). Die Kartenproduzenten informieren Ihre Kund*innen beginnend drei Monate vor Ablauf der Karten im Monatsrhyth mus. Auch die AKWL informiert Sie per E Mail einmalig drei Monate vor dem Ablauf der Karten. Für die Einschätzung, wann Sie Ihre Folgekarte beauftragen, beachten Sie bitte die nachstehenden Aspekte, die sich auf den zeitlichen Ablauf auswirken: • Antrags-, Identifikations- und Bestell prozess (Bitte beachten Sie, dass Sie für die SMC-B-Bestellung ebenfalls Vorab der wichtigste Hinweis:
Klein, aber entscheidend: Die SMC-B (Abbildung links) sichert die Anbindung der Apotheke an die TI. Daher muss sie zwingend vor Ablauf der Altkarte getauscht werden, um beispielsweise die Belieferung von E-Rezepten aufrecht zu erhalten.
hersteller haben im Juli begonnen, auf be troffene Karteninhaber*innen zuzugehen. Ob Sie betroffen sind, können Sie eben falls auf akwl.de einsehen (siehe Info-Box). Beachten Sie bitte, dass Ihre rechtzei tige Mitwirkung unbedingt notwendig ist, um den Zugang zur TI (und damit zu den E-Rezepten) über den 31. Dezember 2025 hinaus sicherzustellen. Wir empfehlen allen Apotheken, die durch D-Trust oder Medisign über die Not wendigkeit des Kartentauschs informiert werden, nach Möglichkeit eine reguläre Folgekarte mit dann erneut fünf Jahren Laufzeit zu bestellen. Über das Tauschpro zedere und die Konditionen informieren die Kartenhersteller. Neben den oben genannten Karten ist auch ein Austausch der gSMC-K und gSMC-KT erforderlich. Hierbei handelt es sich um gerätespezifische Chipkarten im Format einer SIM-Karte, welche zur Authentifizierung von Kartenterminals benötigt werden. In der Regel ist diese be reits zur Auslieferung im Kartenterminal verbaut und versiegelt. Wie auch bei den SMC-B ist für den Austausch der gSMC-K/ Weitere Karten in Kartenlesegeräten und Konnektoren betroffen
das PostIdent-Verfahren durchlaufen müssen (entweder in der Postfiliale oder per Online-Ausweisfunktion), Produktions- und Versandlaufzeiten, zeitlich nachgelagerter Versand der PIN-/PUK-Briefe, Einrichtungs- und Installationsauf wände und Termindichte bei Ihrem Software-Dienstleister.
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Achtung: Massenaustausch bei RSA-Karten erforderlich
Im Zusammenhang mit der TI-Anbindung ist zusätzlich eine Sonderkonstellation zu beachten. Gemäß den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Infor mationstechnik sowie der Bundesnetz agentur ist die Verwendung des RSA2048 Verschlüsselungsalgorithmus über den 31. Dezember 2025 hinaus nicht mehr zu lässig. Deshalb muss eine Umstellung von RSA- auf ECC-Zertifikate erfolgen. Die Kar tenhersteller im Apothekensektor, D-Trust und Medisign, müssen dazu die Karten der Generation 2.0 (RSA-only-Karten) in den Apotheken austauschen – auch wenn die Gültigkeit Ihrer Karte länger angegeben ist. In Westfalen-Lippe sind hiervon 146 SMC B und 765 HBA betroffen. Beide Karten
8 / AKWL Mitteilungs blatt 03-2025
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