Mitteilungsblatt 3/2025, 15.August 2025

IT & MITGLIEDSCHAFT

HBA finden Sie unter anderem auf www.akwl.de/karten . Die Karten hersteller (D-Trust und Medisign) informieren Sie per E-Mail.

gSMC-KT ebenfalls ein Termin mit Ihrem Dienstleister notwendig. Hierzu werden sich die Apothekensoftware-Anbieter mit den Betroffenen in Verbindung setzen, um den Austausch zu organisieren.

BITTE INFORMIEREN SIE SICH AUCH UNTER WWW.AKWL.DE/KARTEN

Alle Informationen zu den auf die eigene Person bzw. die eigene Apotheke bezogenen Karten (HBA und SMC-B) findet jedes Mit glied im persönlichen Bereich auf https:// www.akwl.de/karten. Hier haben wir für Sie auch einen Hinweis hinterlegt, sofern Sie von einem frühzeitigen Tausch betrof fen sind, wenn Sie über eine sogenannte RSA-Karte verfügen (siehe nebenstehenden Beitrag).

2. Leiten Sie alle notwendigen Schritte zum Kartentausch frühzeitig in die Wege, um Ihre TI-Anbindung zu si chern. 3. Stichwort „Telematik-ID“: Der SMC-B Ihrer Apotheke ist eine Telematik-ID zugeordnet. Diese wird bei der Be stellung einer Folgekarte beibehalten. Einzige Ausnahme: bei der Übernah me von Apotheken wird eine neue ID vergeben. <

Empfehlungen und Hinweise:

1. Prüfen Sie rechtzeitig die Laufzeiten Ihrer Karten: - Informationen zu den gSMC-K und gSMC-KT erhalten Sie über Ihre Apothekensoftware bzw. Ihren Dienstleister. - Informationen zu Ihrer Institutio nenkarte SMC-B (die Karte, die Ihre Apotheke identifiziert) und Ihrem

Ärztliche Verschreibungen für den Eigenbedarf Digitaler Arztausweis als Alternative zur Plastikkarte Überprüfung der Echtheit kann unter kammerservice.de erfolgen

zum Beispiel per Barcodescanner auslesen und auf der Webseite http://www.kam merservice.de der Bundesärztekammer zur Überprüfung eingeben.

> Die Landesärztekammern haben eine neue Möglichkeit zur Abbildung des Arztausweises in digitaler Form für die Hinterle gung in der Google und Apple Wallet geschaffen. Darüber dürfen

Was bedeutet das konkret für Apotheken?

wir Sie auf Bitten der Bundes ärztekammer informieren.

Wenn nach § 4 Abs. 2 Arzneimittelver schreibungsverordnung ein verschrei bungspflichtiges Arzneimittel ohne Vor lage einer schriftlichen Verschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt für den Eigenbedarf verlangt wird, hat sich die Apothekerin bzw. der Apotheker Gewiss heit über deren Identität zu verschaffen. Für den Umgang mit digitalen Arztaus weisen besteht hier kein Unterschied zu analogen Arztausweisen. Im Zweifel ist die zuvor dargestellte Echtheitsprüfung also vorzunehmen. <

Neben der bereits bekannten Plastikkar te steht den Ärztinnen und Ärzten damit auch eine digitale Variante zur Verfü gung, welche sie mit einem Smartphone präsentieren können. Eine Beispielhafte Abbildungen eines solchen digitalen Arzt ausweises finden Sie auf der Abbildung rechts. Die Echtheit des Arztausweises lässt sich mithilfe einer im digitalen Ausweis als QR-Code hinterlegten Dokumenten ID (DOC-ID) prüfen. Die DOC-ID lässt sich

AKWL Mitteilungs blatt 03-2025 / 9

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