Mitteilungsblatt 3/2025, 15.August 2025
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AKWL stellt acht Anträge zum Deutschen Apothekertag 2025 Patient*innen schützen, Apotheken stärken, Versorgung sichern
Ihr Kammervorstand Ihre Ansprechpartner*innen Präsidentin Gabriele Regina Overwiening Apotheke am Borkener Klinikum, Propst Sievert-Weg 8, 46325 Borken, Tel.: 02861 9084900, E-Mail: g.overwiening@akwl.de Vizepräsident Frank Dieckerhoff Funkturm-Apotheke, Arcostraße 78, 44309 Dortmund, Tel.: 0231 253247, E-Mail: info@funkturm-apotheke.de Dr. Claudia Brüning c/o Stern-Apotheke, Ludgeristraße 66, 48143 Münster, Tel.: 0251 1345538, E-Mail: clcbruening@arcor.de Eva-Maria Gödde c/o Colosseum Apotheke Brüning, Altstadtstraße 32, 44534 Lünen, E-Mail: evagoedde@gmail.com Dr. Günter Hagenhoff Hagenhoff Beratung, Michaelstraße 21, 44329 Dortmund, E-Mail: g.hagenhoff@ hagenhoff-beratung.de Pharmazie am See OHG, Weseler Straße 20, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 7566, E-Mail: hannes.mueller1@gmail.com Sandra Potthast c/o Höke's Alte-Apotheke Weitmar, Hattinger Straße 334, 44795 Bochum, Tel.: 0234 431421, E-Mail: sandrapotthast07@gmail.com Ina Richling, PharmD c/o Zentralapotheke des St.-Johannes Hospital Dortmund SJG St. Paulus GmbH, Johannesstraße 9-17, 44137 Dortmund E-Mail: ina.richling@gmx.de Dr. Lars Ruwisch Hirsch-Apotheke am Markt, Lange Straße 63, 32791 Lage, Tel.: 05232 951050, E-Mail: ruwisch@hirsch-apotheke-lage.de Dr. Philipp Schulte-Mecklenbeck Bären-Apotheke Pharmazie am See OHG, Rekumer Str. 18, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 2600, E-Mail: schultemecklenbeck@gmail.com Christine Weber c/o Amts-Apotheke, Alte Bahnhofstr. 82, 44892 Bochum, Tel.: 0234 280717, E-Mail: christine.weber@mailbox.org Dr. Hannes Müller Römer-Apotheke
> Zum Deutschen Apothekertag im September in Düsseldorf hat die Apo thekerkammer Westfalen-Lippe acht Anträge gestellt (zwei davon gemein sam mit dem Apothekerverband West falen-Lippe), die allesamt drei Zielen dienen: Die Patient*innen zu schützen, die Apotheke vor Ort zu stärken und die wohnortnahe Versorgung zu sichern. Fehlende Kreuze beim T-Rezept oder unklare Darreichungsformen: Antrag 1 fordert den Verordnungsgeber auf, Maß nahmen für die Sicherstellung des ord nungsgemäßen Ausstellens von Ver schreibungen zu treffen. Antrag 2 geht in dieselbe Richtung wie die jüngste Ini tiative von Gesundheitsministerin Nina Warken und fordert ein Verbot des Ver sandhandels mit Cannabisarzneimitteln, Antrag 3 ein Verbot des Versandhandels mit Betäubungsmitteln. Internetplattformen bzw. -angebote, über die Arzneimittel an Verbraucher abgege ben werden, zu regulieren, um Arzneimit teltherapiesicherheit und Patienten- und Verbraucherschutz sicherzustellen – das ist die Forderung des vierten DAT-An trages der Kammer. Denn zunehmend verbreiten sich Internetplattformen und digitale Angebote, über die Arzneimittel bezogen werden können. Oftmals wird zusätzlich die Ausstellung des benötigten Rezeptes bzw. in diesem Zusammenhang eine „medizinische (Fern-)Behandlung“ angeboten. Derartige Plattformen ste hen regelmäßig nicht im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Vorgaben. Ein Unterlaufen der Verschreibungspflicht er höht die Gefahr von Arzneimittelfehlge brauch und -missbrauch. Antrag 5 greift das Zukunftspapier „In eine gesunde Zukunft mit der Apotheke“ (siehe hierzu auch das Editorial auf Seite 3) auf. Die AKWL fordert, die Umsetzung umgehend anzugehen und so aktiv die Transformation des Berufsbildes und der Plattformen regulieren
Anträge für die Hauptversammlung des DAT: Acht wichtige Anliegen der AKWL werden im September 2025 von den Delegierten in Düsseldorf beraten.
Apotheke vor Ort zu gestalten. Unakzeptabel sind aus Sicht der AKWL die ständigen Ausfälle der Telematikinfra struktur. Apotheken müssen, so Antrag 6, für Ausfälle entschädigt werden. Zudem sind Verordnungsgeber und Gematik in der Pflicht, öffentlich deutlich zu machen, dass die TI-Ausfälle nicht durch die Apo thekerschaft verantwortet werden. Gemeinsam mit dem AVWL fordert die Kammer den Gesetzgeber auf, die Mög lichkeit einer Stapelsignatur der E-Rezepte in der Arztpraxis abzuschaffen oder zu mindest auf bestimmte Dokumententy pen zu begrenzen. Für E-Rezepte ist eine verzögerte Signatur äußerst problema tisch: Patient*innen begeben sich in der Regel unmittelbar nach dem Arztbesuch in eine Apotheke, um ihre Verordnung einzulösen. Wird das E-Rezept jedoch erst Stunden später durch eine Stapelsignatur freigegeben, ist eine zeitnahe Versorgung nicht gewährleistet. Dies ist gerade bei Akuterkrankungen bedenklich, kann aber auch in chronischen Fällen zum Problem werden, wenn es zu Therapieunterbre chungen führt. Antrag acht thematisiert das enorme Kostenrisiko für Apotheken bei der Beschaffung hochpreisiger Arznei mittel auf Grundlage einer ärztlichen Ver ordnung, wenn beispielsweise der Patient vor der Abgabe verstirbt.“ <
6 / AKWL Mitteilungs blatt 03-2025
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