Mitteilungsblatt 3/2025, 15.August 2025
RATGEBER APOTHEKENPRAXIS
Datenbank aufgeführt. Die Bewertung der Quellen und die Angabe der Häufig keit kann ebenfalls für die Einschätzung der angezeigten Wechselwirkung heran gezogen werden. Achtung: Nahrungsergänzungsmit tel sind in der ABDA-Datenbank nicht er fasst, Interaktionen zwischen Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln werden so mit nicht angezeigt und müssen separat beurteilt werden! Der Zugriff auf die ABDA-Datenbank und das CAVE-Modul ist über jede Kassensoft ware möglich. Es ist unbedingt zu emp fehlen, die Einstellungen der jeweiligen Software individuell für jede Apotheke so anzupassen, dass ein sogenanntes „Over alerting“, also ein zu häufiges Melden nicht relevanter Interaktionen, vermieden wird. So kann sichergestellt werden, dass relevante Interaktionen nicht übersehen werden. Beispielsweise kann der Zeitraum, der betrachtet werden soll, auf die letzten 200 Tage begrenzt oder es kann festgelegt werden, dass nur die Interaktionskategori en ab „mittelschwer“ zu sehen sind. Die Kennzeichnung und Dokumentati on geklärter Interaktionen vereinfacht das Interaktionsmanagement und spart vor allem Zeit und wiederholte Rücksprachen. Der Großteil an Interaktionsmeldungen wird durch eine überschaubare Anzahl an Interaktionspartnern ausgelöst. Schwer wiegende Wechselwirkungen sind bei wenigen Arzneimitteln zu erwarten, die meisten Arzneimittel verursachen leich te bis mittelschwere Wechselwirkungen. Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld eine einheitliche Regelung im Umgang mit In teraktionen im Team zu besprechen. Im Alltag fehlt meist die Zeit, und es müssen sehr schnell Entscheidungen getroffen werden. Beim Umgang mit Interaktionen ist es wichtig, den Patienten oder die Pa tientin nicht zu verunsichern und die Arz neimitteltherapie nicht zu gefährden. In einer Teamschulung werden diese Punkte und die Nutzung der ABDA-Daten bank und des CAVE-Moduls thematisiert, damit sich jedes Teammitglied bei Inter aktionsmeldungen im HV sicher fühlt. Software individuell anpassen Einheitliche standardisierte Vorgehens weise im Team
Arzneimittelinteraktionen gehören zu den am häufigsten detektierten arzneimittelbezogenen Proble men in der Patientenberatung. Beim Umgang mit Interaktionen ist es wichtig, den Patienten/die Patientin nicht zu verunsichern und die Arzneimitteltherapie nicht zu gefährden.
Medikamente, die im Rahmen der Selbst medikation besonders häufig abgegeben werden oder die ein hohes Interaktions potential besitzen (z. B. NSAR, Antazida, Eisen-, Calcium-, Magnesiumpräparate), sollten besonders ausführlich besprochen werden: • Welche Interaktionen kommen beson ders häufig vor, und welche klinische Relevanz besitzen sie? • Was können PTA klären, wann muss ein Apotheker/eine Apothekerin hinzuge zogen werden? • Was wird wie an den Patienten/die Pa tientin kommuniziert? • Können die Interaktionen vor Ort mit dem Patienten/der Patientin geklärt werden, oder ist eine Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin notwendig?
• Wie werden Rücksprachen mit der Arzt praxis vorbereitet und durchgeführt? • Wie erfolgt die Dokumentation? <
WWW.AKWL.DE Mehr zum Thema „Umgang mit Inter
aktionen im Apothe kenalltag“ sowie eine tabellarische Auflis tung der wichtigsten Interaktionen finden Sie im internen Bereich
auf unserer Website unter „Infos Pharma zie, Recht und Politik“ > „Pharmazeutische Praxis: Viel gefragt (A-Z) > „I-J“ >„Inter aktionsmanagement“.
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ACHTUNG: Kontraindikationen zusätzlich prüfen! Standardmäßig werden im automatischen Interaktionscheck keine Warnhinweise wegen möglicher Kontraindikationen bei bestehenden Erkrankungen angezeigt. Es sei denn, im Kassen programm ist bereits der sogenannte Interferenzscheck aus der ABDA-Datenbank 2 implementiert. Dann prüft die Software auto matisch, ob die Indikationen des einen Wirkstoffs eine Kontrain dikation des anderen Arzneistoffes sind. In diesem Fall erscheint ein entsprechender Warnhinweis auf dem Bildschirm. Bietet das Kassenprogramm die Möglichkeit eines Interferenzchecks nicht, ist über den Interaktionscheck hinaus eine Überprüfung mögli cher Kontraindikationen, z. B. im CAVE-Modul oder der Fachinfor mation, erforderlich.
14 / AKWL Mitteilungs blatt 03-2025
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