Mitteilungsblatt 2/2020, 14. Mai 2020

RECHT

Belieferung fehlerhafter „T-Rezepte“ Neuer Vordruck

Daher möchtenwir noch einmal darauf hinweisen, vor Belieferung eines jeden T-Rezeptes unbedingt sicherzustellen, dass dieses allen Formerfordernissen genügt. Dies gewährleistet nicht nur, dass der verschreibende Arzt alle Sicher- heitsmaßnahmen vorgenommen hat und der Patient bestmöglich versorgt wird, sondern schützt auch Sie vor den darge- stellten Konsequenzen. Zudem existiert seit dem 2. April 2020 ein neuer Rezeptvordruck des T-Rezeptes, in welchem auf Teil II ein Feld für den Apothekenstempel ergänzt wurde. Bisher

> Wiederholt wird die Kammer von der Apothekenaufsicht über die Belieferung nicht ordnungsgemäß ausgestellter T-Rezepte informiert. Regelmäßig ver- hängt die Apothekenaufsicht dabei Buß- gelder. Strenggenommen kann sogar der Vorwurf einer Straftat im Raum stehen, da in diesen Fällen ein Arzneimittel ohne Verordnung abgegeben wird. Nicht zu- letzt können Retaxationen drohen. Dies gilt jeweils auch dann, wenn sich ein Pati- ent zuvor bereits mehrfach mit dem glei- chen T-Rezept in der Apotheke vorgestellt hatte.

ausgegebene T-Rezept-Vordrucke behal- ten ihre Gültigkeit. <

WWW.AKWL.DE Der T-Rezept-Vordruck ist im internen Bereich der Kammerhomepage unter Infos Pharmazie, Recht und Politik > Aktuelle Meldungen eingestellt. WWW.BFARM.DE Weitere Hinweise zu T-Rezepten finden Sie auf der Homepage des BfArM unter Service > FAQ > FAQ-Bundesopiumstelle > FAQ T-Register.

Änderungen bei berufsrechtlichen Maßnahmen Heilberufsgesetz

Wachsamkeit im Notdienst

In der Vergangenheit konnte die Rüge zu- dem mit einem Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro verbunden werden. Zu Ende des vergangenen Jahres hat das Land NRW das Heilberufsgesetz dahingehend geändert, dass die Rüge nunmehr mit einem Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro verbunden werden kann. Daneben oder allein kann es einem Kammermit- glied ebenfalls zur Auflage gemacht wer- den, auf eigene Kosten an einer bestimm- ten Fortbildung zur Qualitätssicherung teilzunehmen. < Dieser Personalordner sollte mit allen relevanten Personalunterlagen und -dokumenten (beispielsweise Approba- tions- und PTA-Urkunden oder dem PKA- Prüfungszeugnis) bestückt und aktuell gehalten werden. Um eine unmittelbare Identifikation des Personals zu ermögli- chen, sollten in dem Ordner – mit Einver- ständnis der Ausweisinhaber – auch Kopi- en der Personalausweise aufgenommen werden. <

> Seit einiger Zeit ist vorgesehen, dass die Apothekenaufsicht mindestens ein- mal jährlich eine unangemeldete Perso- nalkontrolle in Apotheken durchführt. Daneben bleiben anlassbezogene Perso- nalkontrollen möglich. Um den möglichst reibungslosen Ablauf einer Personalkon- trolle zu gewährleisten, sollten Apothe- ken sicherstellen, stets einen aktuellen Personalordner verfügbar zu halten, der bei einer Kontrolle direkt vorgelegt werden kann. > Eine gesetzliche Aufgabe der Kammer ist die Berufsaufsicht. Werden Berufs- pflichtenverstöße festgestellt, ist der Vor- stand nach dem Heilberufsgesetz dazu befugt, gegenüber einem Kammermit- glied eine berufsrechtliche Maßnahme auszusprechen. Je nach Art und Schwe- re des Sachverhalts kann neben einer Abmahnung durch den Vizepräsidenten auch eine Rüge ausgesprochen sowie – in besonders gravierenden Fällen – ein berufsgerichtliches Verfahren eingeleitet werden.

> Betrüger sollen versucht haben, not- diensthabende Apotheken unter Stress zu setzen und sie zu „unbürokratischem Handeln“ zu bewegen. Von solchen Vor- kommnissen haben Apotheken uns be- richtet. So habe sich eine Person etwa te- lefonisch als Arzt ausgegeben und um ein Arzneimittel für den Eigenbedarf gebe- ten. Dieses sollte zeitnah durch eine an- dere Person für den „Arzt“ abgeholt wer- den. Mit kritischen Nachfragen konnte die Apotheke diesen Anruf jedoch schnell als plumpen Betrugsversuch erkennen und vereiteln. Wir möchten Sie für ver- gleichbare Fälle und zu entsprechender Wachsamkeit sensibilisieren. <

Personalkontrollen in Apotheken

Betrüger nutzen besondere Situationen aus, um an Medikamente zu kommen. Bleiben Sie wachsam.

AKWL Mitteilungs blatt 02-2020 / 13

Made with FlippingBook - Online catalogs