Mitteilungsblatt 2/2020, 14. Mai 2020
RECHT
Gedankenaustausch mit der Apothekenaufsicht im Apothekerhaus in Münster
16 Amtsapotheker/-innen sowie Vertreter/-innen der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) nahmen am Gedankenaustausch zwischen der Apotheken- aufsicht und der AKWL teil. Neben einem informellen Austausch zu apothekenrechtlichen Themen diente der Termin auch dazu, den wechselseitigen Kontakt zu vertiefen.
Lagertemperaturen in Apotheken Vorgaben sind einzuhalten
einzuhalten – etwa für die Lagerung im Kühlschrank zwischen +2 und +8°C. Die Einhaltung dieser Vorgaben muss in geeigneter Weise sichergestellt, über- wacht und dokumentiert werden. Für die Überwachung und Dokumentation sind Temperaturaufzeichnungsgeräte („Datenlogger“), die Messdaten spei- chern oder an mobile Endgeräte weiter- geben, besonders zu empfehlen. Zudem sind – für den Fall einer Verletzung dieser
> Der Klimawandel und immer wärmere Sommer sollen zum Anlass genommen werden, noch einmal daran zu erinnern, dass die vorgeschriebenen Lagertempe- raturen in der Apotheke unbedingt einzu- halten sind. So schreibt § 4 Abs. 2d Satz 4 Apothekenbetriebsordnung für die Lager- haltung eine Temperatur von durchgän- gig unter 25° C vor. Zudem sind die beson- deren Vorgaben des Arzneibuchs und der Herstellerhinweise zur Lagertemperatur
Vorgaben – geeignete qualitätssichernde Maßnahmen vorzunehmen und unbe- dingt ebenso zu dokumentieren. <
WWW.AKWL.DE Weitere Hinweise finden Sie im internen Bereich der Kammerhomepage unter Infos Pharmazie, Recht und Politik > Viel gefragt (FAQ) > Apothekenpraxis – Lager- temperaturen für Arzneimittel.
12 / AKWL Mitteilungs blatt 02-2020
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