Mitteilungsblatt 1/2026, 13. Februar 2026

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Neuausrichtung der Apothekenaufsicht in NRW Ermöglichungskultur trifft Eigenverantwortung

Bürokratie. „Unnötige Bürokratie gilt es zu vermeiden“, hob Busch hervor. Bürokra tieabbau sei ein erklärtes Ziel auf Landes- und Bundesebene. „Ermessensspielräume sollen im Sinne des Bürokratieabbaus aus genutzt werden“, erklärte er.

> Die Apothekenüberwachung im Land Nordrhein-Westfalen wird weiterentwickelt. Ministerialrat Dominique-André Busch aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen (MAGS) stellte die Pläne für die „Weiterentwicklung der Apothekenüberwachung in NRW“ im Rahmen der Kammerversammlung am 3. Dezember in Münster vor. Busch informierte die Delegierten über die geplanten Veränderungen zur Weiter entwicklung der Apothekenaufsicht. Er gab wichtige Impulse und kündigte einige wesentliche Neuerungen an. So wurde die veraltete Verwaltungsvor schrift aus der Zeit der Jahrtausendwende nun endlich aktualisiert. Sie ist ab Anfang 2026 gültig sei. Sie bildet den Rahmen für die Apothekenüberwachung, während neu zu erstellende Verfahrensanweisun gen diesen Rahmen ausfüllen. Ab 2026 werden die neuen Verfahrensanweisun gen entwickelt, und zwar nicht mehr ausschließlich von den Expertenfach gruppen der Amtsapotheker*innen, son dern nun auch unter Einbindung der Apo thekerkammern. Diese Einbindung soll die Praxisnähe bei der Überprüfung der Umsetzung rechtlicher Vorgaben im Apo thekenbetrieb erhöhen. Busch kündigte an, dass gemeinsam praktikable, rechtssi chere Lösungen entwickelt werden sollen, um bestehende Spielräume sinnvoll zu nutzen und „Gold Plating“ zu vermeiden.

Zentrales Qualitätsmanagementsystem

Arzneimittelrechtliche Vorgaben und die Apothekenbetriebsordnung sind Bundes- recht, das von den Ländern umgesetzt wird. Um Überinterpretationen zu ver meiden, wird ein zentrales Qualitätsma nagementsystem (QMS) für die Überwa chungspraxis eingeführt. Dieses System soll auch die Vereinheitlichung der Über wachungspraxis fördern und sicherstel len, dass die Apothekenüberwachung landesweit möglichst einheitlich ist. „Es darf nicht sein, dass die Apothekenüber wachung in der Eifel etwas ganz anderes entscheidet als in Ostwestfalen-Lippe“, so der Ministerialrat. Darüber hinaus zielt die Neuausrichtung „ Wenn die Patientensicherheit betroffen ist, gibt es keine Diskussion! Hier werden keine Abstriche gemacht. “ MINISTERIALRAT DOMINIQUE-ANDRÉ BUSCH

Ministerialrat Dominique-André Busch aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) stellte im Rahmen der Kammerversammlung die Pläne für die „Weiterentwicklung der Apothekenüberwachung in NRW“ vor. anderen Bundesländern meist ehrenamt liche Pharmazieräte diese Aufgabe über nehmen. Bisher lag die Zuständigkeit für die Amtsapotheker*innen in NRW bei den Bezirksregierungen. Mit der Gründung des neuen Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA) in Bochum zum Juli 2025 wurde diese Zuständigkeit zentrali siert. Das LfGA wird Dreh- und Angelpunkt der Apothekenaufsicht sein, die Sonder aufsicht übernehmen, die Expertenfach gruppen koordinieren, Prozesse steuern und QMS-Anweisungen begleiten. Zur Verbesserung der Transparenz werden die neu entwickelten Verfahrensanweisun gen veröffentlicht. Für die Apothekerinnen und Apothe ker in NRW wird es jetzt wichtig sein, dass die angekündigten Punkte, vor allem die „Kultur der Ermöglichung“ und die Stär kung der Eigenverantwortung in der Pra xis ankommen. <

der Apothekenüberwachung in NRW da rauf ab, die Eigenverantwortung des Be rufsstandes sowohl in der Versorgung als auch in der Betriebsorganisation der Apo theken zu stärken.

Einheitliche Standards, praxisnahe Lösun gen, Patientensicherheit im Fokus

Die Apothekenaufsicht in NRW

Die neue Überwachungspraxis soll sich auf das Wesentliche konzentrieren: die Pa tientensicherheit. Busch betonte: „Wenn die Patientensicherheit betroffen ist, gibt es keine Diskussion! Hier werden keine Abstriche gemacht.“ Abstriche machen will Busch jedoch bei der überbordenden

Die Apothekenaufsicht in Nordrhein-West falen unterscheidet sich von der in ande ren Bundesländern. In NRW sind rund 90 hauptamtliche Amtsapotheker*innen in den Kreisen und kreisfreien Städten für die Apothekenaufsicht zuständig, während in

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