Mitteilungsblatt 1/2025, 27. Februar 2025
RECHT · RATGEBER APOTHEKENPRAXIS
Hinweis zur Sicherstellung der Apothekenleitung
Ist es dem Apothekenleiter/der Apothekenleiter*in nicht möglich, eine leitungsberechtigte Person für die Ver tretung einzusetzen, muss er/sie die Apotheke für die Dauer der Abwesenheit schließen. Die Dienstbereitschaftspflicht ist in dieser Konstellation nachrangig gegenüber der Verpflichtung zur ord nungsgemäßen Apothekenleitung. <
Apotheke sicherzustellen ist. Kann der/die Apothekenleiter*in die Leitung der Apo theke vorübergehend nicht wahrnehmen, muss er/sie sich durch eine leitungsbe rechtigte Person vertreten lassen. Ausnah men von dieser Verpflichtung – etwa, weil der Apothekenleiter oder die Apotheken leiterin die Apotheke nur für einen relativ kurzen Zeitraum verlassen muss – sind in den einschlägigen Vorschriften der Apo thekenbetriebsordnung nicht vorgesehen.
> Aus gegebenem Anlass wird darauf hin gewiesen, dass die ordnungsgemäße Lei tung der Apotheke im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Satz 1 Apothekenbetriebsordnung durchgängig während der Öffnung der
Antibiotika-Leitfäden: Lokale Empfehlungen für den ambulanten Bereich Einheitliche Verordnung als Ziel
> Angesichts der zunehmenden Resis tenzentwicklung gegen Antibiotika und der unsicheren Versorgungssituati on bei einigen wichtigen Antibiotika ist es immer notwendiger, wirksame Stra tegien für die Diagnostik und Therapie von Infektionskrankheiten zu entwi ckeln. Verschiedene Projekte in Westfa len-Lippe widmen sich diesem Thema mit dem Ziel, die Versorgung im Sinne der Patientinnen und Patienten hin zu einer einheitlichen Verordnungspraxis weiterzuentwickeln. Ein Beispiel hierfür ist das Projekt „Anti biotika-Therapie in Bielefeld“ (AnTiB), das vor einigen Jahren vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung initiierten Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) 2020 ins Leben gerufen wurde. Das Ziel: Lokale Verordnungsstandards entwi ckeln und Netzwerkstrukturen aufbauen, um eine einheitlichere und rationale Anti biotikaverordnung vor Ort zu fördern und die Verordnungsqualität zu verbessern.
Das Ziel einiger Projekte in Westfalen-Lippe ist die Versorgung mit Antibiotika im Sinne der Patient*innen hin zu einer einheitlichen Verordnungspraxis weiterzuentwickeln.
abgestimmt. Ein zentraler Gedanke war zudem, möglichst viele Kolleginnen und Kollegen vor Ort einzubeziehen, um die Akzeptanz der Empfehlungen zu erhö hen und die Umsetzung im Alltag zu erleichtern.
Homepages veröffentlicht. Diese Leitfä den können ambulant und stationär täti gen Ärzt*innen als gemeinsame Grundla ge für den fachlichen Austausch zu Fragen der Antibiotikaversorgung im ambulanten Bereich in der jeweiligen Region dienen. <
Das ABS-Netzwerk Westfalen-Lippe
BEISPIELE FÜR PRAXISEMPFEHLUNGEN AUS VERSCHIEDENEN REGIONEN:
Vergleichbar zu den AnTiB-Empfehlungen in Bielefeld wurden im Rahmen des Ende 2022 neu gegründeten ABS-Netzwerks Westfalen-Lippe auch in anderen Regi onen lokale Antibiotikaempfehlungen – gegliedert nach Fachrichtungen – als Leitfäden für den ambulanten Be reich erarbeitet und auf den jeweiligen
Sektorenübergreifende Abstimmung vor Ort
Bielefeld (AnTiB): www.antib.de
Datteln und Waltrop (Vestnet e.V.): https://vestnet.org/antiinfektiva-leitfaeden Rheine (Ärzte-Verbund Rheine e.V.): https:// aerzteverbund-rheine.de/2024/ 04/09/antibiotikaleitfaden/
Da Antibiotikaverordnungen häufig an den Schnittstellen zwischen ambulanter Medizin, Notfallversorgung und statio närer Versorgung stattfinden, wurden die Empfehlungen sektorenübergreifend
12 / AKWL Mitteilungs blatt 01-2025
Made with FlippingBook - Online catalogs