MB_3-2016_25082016

IT UND NEUE MEDIEN

Projekt „Medikationsplan PLUS“ AKWL beteiligt sich als assoziierter Partner

Impressum

Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ausgabe 03/2016 Herausgeber Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Bismarckallee 25, 48151 Münster, Tel: 0251 520050, Fax: 0251 521650, E-Mail: info@akwl.de, Internet: www.akwl.de Redaktion Michael Schmitz (V. i. S. d. P.), Dr. Andreas Walter Layout Petra Wiedorn, Michael Schmit z Mitarbeiter/innen an dieser Ausgabe Klaus Bisping, Imke Düdder, Wolfgang Erdmann, Bernhard Hielscher, Carolin Kampruwen, Stefan Lammers, Dr. Sylvia Prinz, Michael Schmitz, Dr. Oliver Schwalbe, Sebastian Sokolowski, Dr. Andreas Walter Das Mitteilungsblatt (MB) der Apothe- kerkammer Westfalen-Lippe erscheint regelmäßig circa alle zwei Monate. Der Re- daktionsschluss für das MB 4/2016 ist der 6. Oktober 2016. Bei zwei Ausgaben handelt es sich um Online-Ausgaben, die ausschließlich imMitgliederbereich unse- rer Website ( www.akwl.de ) unter Service und Aktuelles erscheinen. Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Apothekerkam- mer Westfalen-Lippe im Kammerbeitrag enthalten. Auflage 7.500 Exemplare Nachdruck – auch in Auszügen – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausge- bers. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Bildernachweise S. 1, 4 – 8, 10, 23: akwl © Sebastian Sokolowski S. 2: ABDA S. 9, 36: akwl © Petra Wiedorn S. 21: Christer Rimmler / Martina Liebich

> Das E-Health-Gesetz schreibt vor, dass ab dem 1. Oktober 2016 alle Patientinnen und Patienten mit drei und mehr regelmäßig ein- zunehmenden Arzneimitteln Anspruch auf einen Medikations- plan haben (siehe auch den Beitrag auf Seite 11). In diesen Medikationsplan sind laut Ge- setzentwurf alle Arzneimittel mit ent- sprechenden Anwendungshinweisen auf- zunehmen, welche im Einzelfall verordnet wurden und werden. Ebenfalls aufzuneh- men sind alle OTC-Arzneimittel. Schon allein diese Forderung bedingt die Not- wendigkeit, die einzelnen am Medikati- onsprozess beteiligten Versorgungssekto- ren und Akteure und Akteurinnen stärker als bisher miteinander zu verzahnen. Im Projektvorhaben „Medikationsplan PLUS“ ist es vorgesehen, auf Basis der ak- tuellen Version 2.0 des bundeseinheitli- chen Medikationsplanes Optimierungspo- tentiale (z. B. Lesbarkeit, Verständlichkeit, Praktikabilität) aus Sicht der Patientinnen und Patienten sowie der Leistungsanbie- ter (niedergelassene Ärztinnen und Ärz- te, Apothekerinnen und Apotheker) zu identifizieren und in einer angepassten Version und Spezifikation umzusetzen. Im Rahmen der Spezifikation und Imple- mentierung werden hierbei gezielt defi- nierte semantische Bezugssysteme (z. B. Klassifikationen, Terminologien) sowie Daten- und Übertragungsstandards für den „Medikationsplan PLUS“ festgelegt. Die Überführung des papiergebundenen Medikationsplanes in eine elektronische Version ist eine wesentliche Aufgaben- stellung im geplanten Vorhaben. Für den bundeseinheitlichen Medikati- onsplan wurden im Rahmen der Aktions- pläne AMTS inhaltliche Anforderungen für Patientinnen und Patienten definiert. Diese Anforderungen wurden in eine Spezifikation aufgenommen. Das Pro- jekt „Medikationsplan PLUS“ möchte eine Reihe von bisher nicht gelösten Problem- stellungen im Kontext des Einsatzes von

Medikationsplänen angehen. So ist die gegenwärtige Version des Medikations- planes – insbesondere aufgrund des Ver- zichts auf die Festlegung einheitlicher se- mantischer Bezugssysteme – nicht dazu geeignet, die gewünschten Verbesserun- gen im Bereich der AMTS zu erreichen. Im Projekt sollen die wesentlichen Schwachstellen der aktuellen Version des Medikationsplanes gezielt adressiert und beseitigt werden. So dient der Einsatz einheitlicher semantischer Bezugsyste- me (Terminologien, Klassifikationen) der Sicherstellung einer fehlerfreien Inter- pretation der in Medikationsplänen ent- haltenen Informationen durch die am Medikationsprozess beteiligten Akteure (niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, etc.). Das Risiko für Fehlinterpretationen und dar- auf basierenden fehlerhaften therapeuti- schen Entscheidungen wird so minimiert. Bei dem Projekt „Medikationsplan PLUS“ handelt es sich um ein Förderpro- jekt im Rahmen des Leitmarktwettbe- werbs Gesundheit.NRW. Die Laufzeit des Projektes beträgt 36Monate (15.03.2016 – 14.03.2019). Projektregionen sind Düren und Bochum. Das Projektkonsortium bil- den die Hochschule Niederrhein, die Com- puGroup Medical, die Duria eG, sowie die ADV Apotheken Datenverarbeitung. Die AKWL begleitet mit dem für die Telematik zuständigen Geschäftsbereich Kommunikation, IT & Neue Medien als assoziierter Partner (ebenso die Apothe- kerkammer Nordrhein) das Projekt. Sie ist damit informatorisch und beratend in das Projekt eingebunden, ohne dass sie finan- zielle Verpflichtungen oder Risiken im Pro- jektvorhaben übernimmt. <

12 / AKWL Mitteilungs blatt 03-2016

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