MB_3-2016_25082016
IT UND NEUE MEDIEN
Medikationsplan: Start am 1. Oktober 2016 Fragen- und Antwort-Dokument der ABDA
> Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendun- gen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) ist seit Jahresbe- ginn in Kraft. Es sieht vor, dass Patienten, die drei oder mehr verordnete Arzneimittel anwen- den, ab dem 1. Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikations- plan in Papierform haben. Der Arzt muss den Versicherten über seinen Anspruch informieren. Apothekerinnen und Apotheker sind nur insofern einbezogen, als sie zunächst nur bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten zur Aktualisie- rung verpflichtet sind. Die fehlende direkte Einbindung der Apothekerinnen und Apotheker in die Erstellung des Medikationsplans ist angesichts der Tatsache, dass jedes abgegebene Medikament – gleich ob verschreibungspflichtig oder nicht – in Deutschland über den Tisch der Apothe- ken geht, zentrales Manko der Planungen. Fragen der Honorierung sind ebenfalls an dieser Stelle beiseite geschoben worden. Die bei der Aktualisierung zentralen Fragen nach der konkreten Umsetzung lauten dabei unter anderem: • Welche Angaben gehören auf den Medikationsplan? • Wie wird die Medikation dokumen- tiert? • Welchen Anspruch hat die/der Versicherte? • Welche technischen Vorgaben gibt es (papierbasiert, per EDV-Unter- stützung)? • Entsteht eine besondere Beratungs- pflicht? • Gibt es immer nur einen Medikations- plan?
Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass jeder Patient, der drei oder mehr verordnete Arzneimittel anwendet, einen Anspruch auf einen Medikationsplan hat.
definiert, um die Ausgabe der HBA si- cherzustellen. Hierzu müssen zuverläs- sige und rechtssichere Wege umgesetzt werden. Darunter fallen unter anderem der Aufbau eines zuverlässigen Prozesses zur Identifizierung von Personen, die ein qualifiziertes Zertifikat (das mit HBA dann bereitgestellt wird) beantragen, die Schaf- fung von rechtlichen Regelungen für den Datenaustausch zwischen Approbations- behörde und Kammern sowie die Rege- lung der Finanzierung der Ausstattung der Apotheken. <
Antworten auf diese Fragen wurden um- fassend durch den Geschäftsbereich Arz- neimittel der ABDA beantwortet und in einem Dokument zusammengestellt (sie- he Info-Box).
Nahe Zukunft: Elektronischer Medikationsplan
Das oben skizzierte „manuelle“ Verfah- ren ändert sich Anfang 2019. Dann – so schreibt es das E-Health-Gesetz vor – müssen alle Apotheken in der Lage sein, elektronische Medikationspläne (im Zu- sammenspiel mit der elektronischen Ge- sundheitskarte/eGK der Patientin/des Patienten) zu aktualisieren. Die hierzu er- forderlichen Heilberufsausweise (HBA) für Apothekerinnen und Apotheker sind der- zeit noch nicht ausgegeben. Rechtzeitig vor der Umstellung werden aber alle Apo- thekerinnen und Apotheker einen HBA von ihrer Landesapothekerkammer erhal- ten. Auf Bundesebene werden bereits seit längerer Zeit in enger Abstimmung mit den Landesapothekerkammern Verfah- ren, Prozesse und Rahmenbedingungen
FRAGEN UND ANTWORTEN (FAQ) ZUM BUNDESEINHEITLICHEN MEDIKATIONS- PLAN (BMP) NACH § 31A SGB V:
www.abda.de > The- men > Elektronische Gesundheitskarte http://www.abda. de/fileadmin/assets/ Medikationsma- nagement/DAV_FAQ_ BMP_20160629.pdf
AKWL Mitteilungs blatt 03-2016 / 11
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