MB_3-2016_25082016
APOTHEKENBETRIEB / RECHT
Praxisgerechte Liste mit Notfallarzneimitteln Bevorratung für akute palliativmedizinische Krisensituationen sicherstellen!
Notfallarzneimittel-Liste zur Akutversorgung von Palliativpatienten:
> Gemeinsam haben die Apothekerkam- mer und die Ärztekammer Westfalen- Lippe im Jahr 2012 in Abstimmung mit den Palliativverbänden eine Notfallliste erarbeitet, die es Palliativ- und Hausärz- ten ermöglicht, sterbenskranke Patienten in kritischen Situationen gut zu versorgen. Im Rahmen von Apothekenrevisionen ist in Einzelfällen aufgefallen, dass sich nicht alle Apotheken mit den Notfallarz- neimitteln bevorratet hatten. Wir appellieren daher eindringlich an alle Apothekenleiter/innen, diese Arz- neimittel (siehe Tabelle) in ihren Apothe- ken ständig vorrätig zu halten, um eine „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ der Palli- ativpatienten sicherzustellen. Der Netto- Einkaufspreis zur Bevorratung der sieben aufgeführten Arzneimittel dieser Notfall- arzneimittel-Liste liegt zurzeit zwischen 27,96 und 39,65 Euro. <
Arzneimittel
Darreichungs-form Menge
Indikation (Beispiele)
Morphin 10 mg
Amp.
10 St.
Schmerzen, Atemnot
Midazolam 5 mg
Amp.
5 St.
Unruhe, Atemnot, Sedierung, Anxiolyse
Haloperidol 5 mg
Amp.
5 St.
Übelkeit, Delir
Dexamethason 8 mg
Amp.
10 St.
Hirndruck, Schwäche, Anorexie, Antiemese
Butylscopolamin 20 mg Amp.
5 St.
Rasselatmung, Hypersalivation
Dimenhydrinat 150 mg Supp.
10 St.
Übelkeit
Tavor® 1,0 mg expidet
Täf.
50 St.
Unruhe, Atemnot, Sedierung
Ratgeber Recht Aktuelle Urteile und Informationen unter www.akwl.de
Ferner finden Sie dort – unter „Aktuelle Urteile“ – Hinweise auf die Rechtspre- chung zu folgenden Sachverhalten: • OVG Münster vom 2. Mai 2016 zum Betrieb einer Rezeptsammelstelle • OLG Bamberg vom 8. Juni 2016 zur Gewährung von Preisnachlässen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel durch Großhändler • Hessisches Landessozialgericht vom 28. April 2016 zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht • LG Dortmund vom 14. Oktober 2015 zur Apothekenwerbung <
> Zu den folgenden Themenkomplexen finden Sie ab sofort Hinweise im internen Bereich unserer Homepage (Infos Phar- mazie, Recht und Politik, Ratgeber Recht Recht von A-Z). • Antikorruptionsgesetz • Verbraucherstreitbeilegungsgesetz • Kontrahierungszwang, was ist zu be- achten wenn der Kunde nicht zahlt • Bereitstellung von Informationen gem. § 20 Abs. 3 ApBetrO • Videoüberwachung in Apotheken • Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtver- sicherung
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Alle Informationen rund um das Thema Recht finden Sie im internen Bereich auf unserer Website.
AKWL Mitteilungs blatt 03-2016 / 13
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