Fortbildung aktuell – Das Journal Nr. 4/2021
DR. ZÜNDORF / PROF. DR. DINGERMANN
TABELLE 1: Lokalreaktionen nach Impfungen. 3
der Regel gesunde Menschen ohne einen konkreten Anlass dieser Intervention un- terziehen, wird den unerwünschten Reak- tionen besondere Beachtung geschenkt. Man unterscheidet „Impfreaktionen“, „Impfkomplikationen“ und „Impfschä- den“. Diese Unterscheidung ist relevant, nicht nur weil die Reaktionen für die Be- troffenen unterschiedlich stark ausfallen, sondern auch, weil rechtliche Konsequen- zen mit den unterschiedlichen Reaktionen auf eine Impfung verbunden sein können. Bei Impfreaktionen handelt es sich meis- tens um Beschwerden, die lokal durch die Impfung verursacht werden und sich z. B. durch Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Einstichstelle manifestieren. Etwas seltener sind systemische Reaktionen zu beobachten, die auch als Begleiterschei- nung einer Infektion als Folge der Akti- vierung des Immunsystems auftreten, also beispielsweise Fieber, Kopf- und Glie- derschmerzen und Unwohlsein. Letztlich sind diese Reaktionen also Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab. nach Impfungen sind jedoch sehr selten. Bereits der Verdacht einer Impfkompli- kation ist nach § 6 Abs. 1 des Infektions- schutzgesetzes (IfSG) namentlich mel- depflichtig. Die Reihenfolge der Meldung ist dabei zunächst vom Arzt an das Ge- sundheitsamt, und das Gesundheitsamt muss wiederum nach § 11 Abs. 4 IfSG an die zuständige Landes- und die Bundes- behörde, dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), melden. Die Weitergabe der Verdachts- fälle an die Behörde erfolgt jedoch aus Gründen des Datenschutzes ohne per- sonenbezogene Daten. Darüber hinaus, aber nicht alternativ, kann der Verdacht auf eine Impfkomplikation auch direkt an den Hersteller oder online direkt an das 1. Impfreaktionen 2. Impfkomplikationen Geht die Reaktion des Organismus auf eine Impfung über das übliche Ausmaß ei- ner Impfreaktion hinaus, spricht man von einer Impfkomplikation. Schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen
Symptom Intervall nach Impfung
Dauer
Bemerkung/weiteres Vorgehen
Rötung, Schmerzen Rötung, Schwellung, Schmerzen
6 – 48 Stunden 1 Tag
Typ-III-Reaktion auf Antigen/ Antikörpertiter kontrollieren
6 – 48 Stunden 1 – 3 Tage
Typ-III-Reaktion plus Fremdkörperreaktion durch Adsorbens/Impfantigenkomplex/ tief i.m. weite Impfung, Adsorbens darf nicht in Subcutis gelangen
Umschriebenes Knötchen, Zyste, Granulom
6 – 48 Stunden Wochen
Abszess
Stunden – Tage
bakterielle Kontamination/steril arbeiten
Rötung, Schmerzen, Juckreiz
1 – 3 Tage
3 – 7 Tage Typ-IV-Allergie z. B. auf Konservierungsmittel/ Thiomersal-freie Impfstoffe verwenden
geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde“. In § 60 regelt das IfSG, dass den durch eine Impfung Geschädigten auf Antrag eine Versorgung gemäß dem Bundesversor- gungsgesetz zusteht. Ob eine in zeitli- chem Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung tatsächlich durch die Impfung verursacht wurde, muss das Versorgungsamt im je- weiligen Bundesland beurteilen. Sollte das Versorgungsamt ablehnend entscheiden, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten möglich. Das zuständige Gesundheitsamt kann bei den notwendigen Untersuchungen zur Klärung des Falles unterstützen und auch
PEI gemeldet werden. Auf den Internet- Seiten des PEI (www.pei.de) ist ein ent- sprechendes Meldeformular hinterlegt. Diese Meldungen sind Grundlage für eine Datenbank beim PEI, die Verdachtsfälle im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen dokumentiert. Das Infektionsschutzgesetz definiert ei- nen Impfschaden in § 2 Nr. 11 als „die gesundheitliche und wirtschaftliche Fol- ge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesund- heitlichen Schädigung durch die Schutz- impfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern 3. Impfschäden
ABBILDUNG 1: Impfungen sind eine weltweite Erfolgstory: Sie retten jährlich Millionen Menschenleben. Foto: Fotolia/P&G
AKWL Fortbildung Aktuell – Das Journal / 17
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