Fortbildung aktuell – Das Journal Nr. 1/2020
HANF
im Blut als Hinweis auf eine Leberproble- matik. CBD ist ein Substrat vieler CYP- und UGT-Enzyme. Deswegen ist mit einer Rei- he vonWechselwirkungen zu rechnen (Eu- ropean Public Assessment Report (EPAR) zu Epidyolex).
enthält 100 mg Cannabidiol. Die emp- fohlene Anfangsdosis beträgt zweimal täglich 2,5 mg/kg über eine Woche. Die Indikation des Orphan Drug ist die Begleit- medikation zu Clobazam bei zwei selte- nen und schweren Formen der kindlichen Epilepsie, dem Dravet-Syndrom und dem Lennox-Gastaut-Syndrom. Der exakte Wirkmechanismus von CBD bei den bei- den Epilepsieformen ist noch nicht voll- ständig geklärt. Nach den Angaben in der Zusammenfassung der Merkmale des Arz- neimittels (Summary of Product Charac- teristics = SPC) reduziert Cannabidiol die neuronale Übererregbarkeit über die Mo- dulation von intrazellulärem Kalzium über den G-Protein-gekoppelten Rezeptor 55 (GPR55) und der transienten Rezeptor-Po- tential-Kationenkanäle der Unterfamilie V1 (TRPV1) sowie die Modulation der Ade- nosin-vermittelten Signalgebung durch Hemmung der intrazellulären Aufnahme von Adenosin über den equilibrativen Nu- cleosidtransporter 1 (ENT1). Als Nebenwir- kungen werden Somnolenz, verminderter Appetit, Diarrhö, Fieber, Müdigkeit und Er- brechen genannt, die mehr als einen von zehn Behandelten betreffen können. Hin- zu kommen erhöhte Transaminasenwerte
Ist Cannabidiol ein Betäubungsmittel?
Cannabidiol als Reinstoff ist nicht dem BtMG unterstellt. Für die Einstufung von Drogen in die vier Tabellen (Sche- dules) des UN-Einheitsabkommen von 1961 über die Betäubungsmittel sind die Suchtstoffkommission der UNO und die Weltgesundheitsorganisation zuständig. Im Jahr 2018 hat sich die WHO erstmals eingehend mit dem medizinischen und dem Gefährdungspotential von Cannabis und „related substances“ befasst. Sie ist zu dem Schluss gekommen, dass ein in- ternationales Verbot von reinem Canna- bidiol als Suchtstoff nicht gerechtfertigt sei. Bis heute gebe es keine Beweise für die Freizeitnutzung von CBD oder irgend- welche damit verbundenen Probleme im Zusammenhang mit der öffentlichen Ge- sundheit. Im Januar 2019 wurde die Emp- fehlung ausgesprochen, Cannabidiol, das als Extrakt aus Cannabis hergestellt wird, in Schedule I einzugruppieren, der höchs- ten Stufe der internationalen Kontrolle, in der auch Cannabis und Cannabisharz zu finden sind, allerdings mit einer Fußnote, wonach Zubereitungen, die hauptsächlich Cannabidiol und nicht mehr als 0,2 Pro- zent THC enthalten, von der internationa- len Kontrolle ausgenommen sein sollen. Für Medizinalcannabis werden Hanfsor- ten mit einem höheren THC-Gehalt ver- wendet. Nach dem Betäubungsmittel- gesetz müssen die Zubereitungen aus einem Anbau stammen, der zu medizi- nischen Zwecken unter staatlicher Kont- rolle erfolgt (Art. 23 und 28 Absatz 1 des Einheitsabkommens von 1961 über die Betäubungsmittel). Der THC-Gehalt der in Deutschland rezeptierfähigen Canna- bissorten liegt zwischen < 1 Prozent und 22 Prozent und der CBD-Gehalt zwischen < 0,1 und 10 Prozent. Auf die Verschrei- bungsfähigkeit und den Einsatz und von Medizinalcannabis soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden. Medizinalhanf
Hanfhaltige Produkte als Lebensmittel
Hanfhaltige Lebensmittel liegen im Trend und finden sich allenthalben in Super- und Getränkemärkten, Bio-Läden und Inter- net-Shops. Das Spektrum reicht von Hanf- ölen, Hanfproteinpulver, Hanfblättertee, Hanfbier und Hanflimonade, Süßwaren, Wursterzeugnissen, Teig- und Backwaren bis hin zu Nahrungsergänzungsmitteln (Abb. 2). Für Lebensmittel gibt es in der EU gegenwärtig keine einheitlichen Höchst- gehalte an Δ9-THC. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) hat bereits im Jahr 2000 THC-Richtwerte für verzehr- fertige Lebensmittel abgeleitet, die den Herstellern und der Lebensmittelüber- wachung eine Orientierung geben sollen. Die Richtwerte belaufen sich auf 5 µg/kg für nicht alkoholische und alkoholische Getränke, 5000 µg/kg für Speiseöle und
ABBILDUNG 2: Hanfhaltige Lebensmittel, wie Hanfschokolade, Hanfplätzchen und Hanföl, liegen im Trend.
Cannabidiol als Fertigarzenimittel
Im September 2019 wurde mit Epidyo- lex das erste Cannabidiol-haltige Fertig- arzneimittel in der EU zugelassen. Ein Milliliter der Lösung zum Einnehmen
Foto: Fotolia.de/aedkafl
18 / AKWL Fortbildung Aktuell – Das Journal
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