Fortbildung aktuell [ Das Journal ] 4/2017

MEHR ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT IN DER APOTHEKE

ein Rezept über Aciclovir ein. Es stellt sich heraus, dass die Tochter eine Gürtel- rose hat, sie haben doch noch den Arzt konsultiert. Wo sehen Sie Gründe für das Ereignis? Unzureichende Kenntnis im Bereich der optischen Erkennung einer Gürtelrose, au- ßerdem war das Alter eher untypisch für eine derartige Erkrankung. Zu schneller Rückschluss erfolgt, die Beur- teilung hätte kritischer erfolgen müssen.

Informationen und Nachfragen nicht aus- reichend ist. Eine Prüfung der Plausibilität der Verordnung kann eine Verwechslung verhindern.

Dosierung ausgewählt, das Rezept wird mit Metex® 7,5 mg Fertigspritzen be- druckt. Da der Artikel nicht vorrätig ist, muss die Patientin zur Abholung der Me- tex® Spritzen nochmal in die Apotheke kommen. Da das Rezept nicht dem Abhol- beleg beigelegt wird, fällt nicht auf, dass die falsche Dosierung bestellt wurde. Die Patientin erhält also Metex® 7,5 mg Sprit- zen statt 10 mg. Da sie vorher Metex® 15 mg Tabletten bekommen hatte, konnte auch der Patientin selbst nichts auffallen. Die ersten Spritzen Metex® 7,5 mg wur- den in der Arztpraxis von den Sprechstun- denhilfen verabreicht. Der Fehler ist erst nach der 3. Injektion aufgefallen. Was war das Ergebnis? Die Patientin wurde mit zu wenig MTX therapiert, 7,5 mg statt 10 mg einmal wöchentlich. Der Hausarzt hat nach Rück- sprache mit der Patientin entschieden, zunächst bei der Dosierung 7,5 mg einmal wöchentlich zu bleiben, bis die Patientin den nächsten Termin beim Rheumatolo- gen hat. Die Patientin hatte klinisch keine Verschlechterung gezeigt. Wo sehen Sie Gründe für das Ereignis? Die fehlerhafte Eingabe ins Computer- system durch die Apothekerin stellt die Fehlerursache dar. Da bisher kein standar- disiertes „Vier-Augen-Prinzip“ vor Arznei- mittelabgabe gewährleistet ist, ist der Feh- ler „durchgewandert“, ohne aufzufallen. Solche Fehler können vermieden wer- den, wenn Rezept plus Abholbeleg vor der Abgabe mit dem Arzneimittel verglichen werden. GRENZEN DER SELBSTMEDIKATION 18 • Alter des Patienten • Unklare Symptomschilderung • Art, Dauer, Häufigkeit der Symptome • Andere Erkrankungen • Verdacht auf UAW aufgrund verord- neter Arzneimittel • Verdacht auf Arzneimittel- missbrauch • Selbstmedikation in der Schwanger- schaft/Stillzeit

Fall-Nr. 137126: Grenzen der Selbstmedikation

Was ist passiert? Eine Mutter kommt im Hochsommer mit ihrer Tochter in die Apotheke und fragt nach einem Mittel gegen Mückenstiche; die Tochter hat am Rücken auf Schul- terblatthöhe viele kleine Pusteln, leicht gerötet, erhaben, juckend, nicht dicht beieinander. Es erfolgt eine Sichtprüfung durch den Apotheker. Es besteht kein Hinweis darauf, dass es etwas anderes als Mückenstiche sein könnten, die Mückenplage war auch recht hoch zu der Zeit. Ergo wird Fenistil® Gel abgegeben. Was war das Ergebnis? Mutter und Tochter kommen ein wenig später wieder in die Apotheke und reichen DAS BEWUSSTSEIN FÜR VERWECHS­ LUNGSMÖGLICHKEITEN STÄRKEN UND ABGABEFEHLER VERMEIDEN. „Sound-alike Drugs“ wären beispiels- weise: • Olmetec® (Olmesartan) – Omep® (Omeprazol) • Janumet® (Sitagliptin &Metformin) – Januvia® (Sitagliptin) • Actonel® (Risedronat) – Actos® (Pioglitazon) • Captopril (Lopirin®) – Carvedilol (Dilatrend®) • Anzemet® (Dolasetron) – Avanda- met® (Rosiglitazon &Metformin) • ASS® (Acetylsalicylsäure) – ACC® (Acetylcystein) • Dekristol® (Colecalciferol) – Decos- triol® (Calcitriol) • Cisplatin (Platinol®, Platiblastin®) – Carboplatin (Paraplatin®) • Valsartan – Vagantin® (Methantheliniumbromid) EINE AUFLISTUNG ÄHNLICHER MEDIKAMENTENNAMEN KANN

Kam der Patient zu Schaden ? Nein Wer berichtet? Apothekerin/Apotheker

Kurzanalyse Fall-Nr. 137126

Bei der Beratung imRahmen der Selbstme- dikation in der Apotheke müssen während des Gespräches zunächst ausreichend In- formationen gesammelt werden, um zu entscheiden, ob die Selbstmedikation mit Arzneimitteln zu verantworten ist oder ob ein Arztbesuch anzuraten ist. Im vorliegen- den Fall hat der Apotheker aufgrund einer Fehleinschätzung bei der Sichtprüfung der Hauterscheinung nicht zum Arztbesuch geraten. Angesichts der bestehenden Mü- ckenplage lag die Feststellung "Mücken- stich" auf der Hand – ein derartiger Kau- salzusammenhang ist also naheliegend, muss aber nicht richtig sein. Auch bei of- fensichtlich klaren Gegebenheiten bzw. klarer Darstellung der Symptome sollten alternative Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik in Betracht gezogen werden. Hinweis: Eine gute Orientierung bei der Beratung in der Selbstmedikati- on in der Apotheke bietet das Fließdia- gramm der Bundesvereinigung Deut- scher Apothekerverbände (ABDA) in der Leitlinie „Information und Bera- tung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Selbstmedikation“. 18

Fall-Nr. 141647: Wechsel Dauermedikati- on Methotrexat (MTX)

Was ist passiert? Die Patientin kommt mit einem Kassen- rezept über Metex® 10 mg Fertigspritzen 10 Stück in unsere Apotheke. Bei Eingabe ins System wird versehentlich eine falsche

• Cotrimoxazol – Clotrimazol • Levocarbastin – Levocetirizin • Prednison – Prednisolon • Azithromycin – Azathioprin

Kam der Patient zu Schaden? Passagerer Schaden: leicht bis mittel

10  / AKWL Fortbildung Aktuell – Das Journal

Made with FlippingBook - Online catalogs