AKWL-Geschäftsbericht 2023

22 AKWL Geschäftsbericht 2023 | Dienstbereitschaft und Rezeptsammelstellen

BEFREIUNGEN 2023 entschied die Kammergeschäftsstelle über 123 Anträge auf Be freiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft für die Dauer der ortsüblichen Schließzeiten, der Sonnabende, der Betriebsferien und bei Vorliegen eines berechtigten Grundes gemäß Apothekenbe triebsordnung. 36 Mal wurde eine Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft für die Dauer der Betriebsferien, 67 Mal aus berechtigtem Grund, in 18 Fällen an Samstagen und in zwei Fällen eine zeitweise Schließung erteilt. Außerdem wurde in zwei Fällen eine Befreiung vom Aufenthalt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Apothekenbetriebsräumen während des Notdienstes (sogenannte Rufbereitschaft) ausgesprochen. Mit Blick auf die Personalengpässe in den Apotheken erfolgte nach Beratung im Dienstbereitschaftsaus schuss und Beschluss des Kammervorstandes eine Änderung der All gemeinverfügung zur Dienstbereitschaft. Gemäß der ab dem 16. Juni Bezogen auf die Dienste im Jahr 2023 waren bei der Nacht- und Notdiensteinteilung sage und schreibe 78 Apothekenschließungen (davon im Berichtsjahr von 53 Apotheken) zu berücksichtigen, die wiederum mitunter auch kurzfristige Umverteilungen von Not diensten erforderlich machten. Festzuhalten ist zudem: Die massive Entlastung der Apotheken durch die Notdienstreform aus dem Jahr 2012 verliert durch die zunehmende Anzahl an Schließungen Jahr für Jahr an Wirksamkeit. Mit anderen Worten: Die Zahl der Dienste je Apotheke steigt aufgrund der Schließungen wieder an. 793 Notdienste kurzfristig umverteilt 793 Notdienste von schließenden Apotheken waren auf die umlie genden Apotheken umzuverteilen. Maßgeblich war die Entfernung zu den übrigen Apotheken, deren bisherige Notdienstbelastung sowie die Karenzzeit vor bzw. nach den bisherigen Notdiensttermi nen. Außerdem machten zwölf Apothekenneueröffnungen (davon im Berichtsjahr vier Apotheken) Änderungen der Notdienste 2023 erforderlich. So wurden diese Apotheken in die bestehende Not dienstregelung einbezogen und ihnen einige Notdienste, die von den umliegenden Apotheken wahrzunehmen gewesen wären, zu geordnet. Insgesamt wurden die benachbarten Apotheken dadurch um 170 Notdienste entlastet. 783 Anträge auf Notdiensttausch Im Berichtsjahr wurden 783 Anträge auf Durchführung eines Not diensttauschs bearbeitet. Davon gingen 416 Anträge innerhalb der gebührenfreien Tauschfrist ein. Über die vorgenommenen Ände rungen aufgrund von Apothekenschließungen, Apothekeneröff nungen und Notdiensttausche wurden die jeweiligen Apotheken informiert, sofern konkret die Notdienste ihrer Apotheke betroffen 78 Schließungen aufzufangen Notdienstsystem berücksichtigt den massiven Apothekenrückgang

waren – in diesem Fall hatten diese bereits ein gesondertes Schrei ben erhalten – oder sich auf den Hinweis auf die nächstgelegenen vier Apotheken und damit auf den Notdienstaushang ausgewirkt haben. Diese Benachrichtigungen erfolgten in aller Regel jeweils am Freitagvormittag. Nacht- und Notdienstfonds Die Apothekerkammer meldet als zuständige Behörde dem Nacht- und Notdienstfonds regelmäßig die in Westfalen-Lippe geleisteten Notdienste. Für die 26.180 geleisteten Notdienste wurden im Be richtsjahr folgende Notdienstpauschalen gewährt: 1. Quartal: 6.488 Notdienste mit einer Pauschale von 433,38 € 2. Quartal: 6.506 Notdienste mit einer Pauschale von 423,32 € 3. Quartal: 6.556 Notdienste mit einer Pauschale von 415,69 € 4. Quartal: 6.630 Notdienste mit einer Pauschale von 437,76 € 2023 geltenden Regelung ist die Verpflichtung zur Dienstbereitschaft an Samstagen generell entfallen. An den übrigen Werktagen sind fle xible Öffnungszeiten möglich. Die geltende Allgemeinverfügung fin den Sie im internen Bereich der Kammerhomepage. REZEPTSAMMELSTELLEN Rezeptsammelstellen bleiben eine wichtige Ergänzung für die flächen deckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. In Westfalen Lippe wurden zum Stichtag 31. Dezember 35 Rezeptsammelstellen betrieben. Der Betrieb einer Rezeptsammelstelle wurde eingestellt. Außerdem genehmigte die Kammer bei 14 bestehenden Rezeptsam melstellen – nach Überprüfung der Voraussetzungen – den Weiter betrieb und erteilte hierfür Erlaubnisbescheide für die Dauer von drei Jahren. Eine Übersicht der genehmigten Rezeptsammelstellen findet sich im internen Bereich der Kammerhomepage.

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