AKWL-Geschäftsbericht 2018

22 AKWL Geschäftsbericht 2018 | Dienstbereitschaft und Rezeptsammelstellen

Stabil und dynamisch

Notdienstsystem berücksichtigt die vielen unterjährigen Veränderungen

Die bestehende Notdienstsystematik wurde auch im Berichtszeit- raum weiter optimiert. Dazu beigetragen hat wiederum die Einbin- dung der Kreisvertrauensapotheker/-innen, denen die Notdienstda- ten auf Wunsch vorab zur Verfügung gestellt wurden. Viele Notdienständerungen durch 66 Apothekenschließungen Bezogen auf die Notdienste 2018 waren 66 Apothekenschließun- gen zu berücksichtigen, die wiederum mitunter auch kurzfristige Umverteilungen von Notdiensten erforderlich machten. So waren 562 Notdienste von schließenden Apotheken auf die umliegenden Apotheken umzuverteilen. Maßgeblich bei diesen Umverteilungen war jeweils die Entfernung zu den übrigen Apotheken, deren bis- herige Notdienstbelastung sowie die Karenzzeit vor bzw. nach den bisherigen Notdienstterminen. Außerdem machten die 18 Apothe- kenneueröffnungen entsprechende Änderungen der Notdienste 2018 erforderlich. So wurden diese Apotheken in die bestehende Notdienstregelung einbezogen und ihnen einige Notdienste, die von den umliegenden Apotheken wahrzunehmen gewesen wären, zu- geordnet. Insgesamt wurden die benachbarten Apotheken dadurch um 209 Notdienste entlastet. 812 Anträge auf Notdiensttausch Darüber hinaus wurden 2018 insgesamt 812 Anträge auf Durchfüh- rung eines Notdiensttauschs bearbeitet (Vorjahr: 777). Davon gin- gen 509 Anträge innerhalb der gebührenfreien Tauschfrist ein. Über die vorgenommenen Änderungen aufgrund von Apothekenschlie- ßungen, Apothekeneröffnungen und Notdiensttausche wurden die jeweiligen Apotheken informiert, sofern konkret die Notdienste ihrer Apotheke – in diesem Fall hatten diese bereits ein gesonder-

tes Schreiben erhalten – oder sich auf den Hinweis auf die nächst- gelegenen vier Apotheken und damit auf den Notdienstaushang ausgewirkt haben. Diese Benachrichtigungen sind in aller Regel am Freitagmittag erfolgt. Nacht- und Notdienstfonds Die Apothekerkammer meldet als zuständige Behörde dem Nacht- und Notdienstfonds regelmäßig die in Westfalen-Lippe geleisteten Notdienste. Für die 26.806 geleisteten Notdienste wurden im Be- richtsjahr folgende Notdienstpauschalen gewährt: 1. Quartal: 6.664 Notdienste mit einer Pauschale von 291,78 € 2. Quartal: 6.424 Notdienste mit einer Pauschale von 279,53 € 3. Quartal: 6.429 Notdienste mit einer Pauschale von 268,14 € 4. Quartal: 6.666 Notdienste mit einer Pauschale von 284,59 €

BEFREIUNGEN

REZEPTSAMMELSTELLEN

2018 entschied die Geschäftsstelle über 133 Anträge (Vorjahr: 109) auf Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft für die Dauer ortsüblicher Schließzeiten, Samstage, der Betriebsferien und bei Vor- liegen eines berechtigten Grundes nach § 23 Abs. 2 Apothekenbe- triebsordnung. 62 Mal wurde eine Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft während der Betriebsferien, 43 Mal eine Befreiung aus berechtigtem Grund, in 25 Fällen eine Befreiung an Samstagen, in drei Fällen eine zeitweise Schließung sowie in sieben Fällen eine Befrei- ung vom Aufenthalt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Apothe- kenbetriebsräumen während des Notdienstes ausgesprochen.

Rezeptsammelstellen sind und bleiben nach wie vor eine wichtige Ergänzung für die wohnortnahe und schnelle Versorgung mit Arz- neimitteln in abgelegenen Regionen. In Westfalen-Lippe wurden (Stand: 31. Dezember 2018) 32 Rezeptsammelstellen betrieben. Im Vorjahr waren es ebenfalls 32. Drei Anträgen auf Neuerrichtung ei- ner Rezeptsammelstelle in einem abgelegenen Ortsteil ohne Apo- theke wurde stattgegeben. Der Betrieb von drei Rezeptsammelstel- len wurde eingestellt. Außerdem genehmigte die Kammer bei zehn bestehenden Rezeptsammelstellen – nach Überprüfung der Voraus- setzungen – den Weiterbetrieb.

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