Online-Mitteilungsblatt 2/2025, 5. Dezember 2025

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ONLINE-AUSGABE 2 · 2025

5. Dezember 2025

„ Versprechen der Politik ist gebrochen “ Herbstsitzung der Kammerversammlung

UNSÄGLICHER REFERENTENENTWURF Apothekensterben geht weiter Seite 3 HAUSHALTSPLAN 2026 Einstimmig verabschiedet Seite 5 NACHRUF Paul Frei im 88. Lebensjahr verstorben Seite 8

INHALT

QUALITÄTSSICHERUNG

KAMMERVERSAMMLUNG

08

03 „Starker Koalitionsvertrag, schwache Eckpunkte, unsäglicher Referentenentwurf!“ Präsidentin Overwiening zerpflückte den aktuellen Referen tenentwurf aus dem BMG 04 Kein Austritt aus der ABDA 05 Haushaltsplan 2026 einstimmig verabschiedet 05 Beschlüsse der Kammerversammlung auf einen Blick 06 Kultur der Ermöglichung – Neuausrichtung der Apothekenaufsicht 06 Stehende Ovationen zum Abschied DER VORSTAND INFORMIERT

ZL Ringversuchsjahresheft 2026 ist online IN MEMORIAM Apotheker Paul Frei im 88 Lebensjahr verstorben WEITERBILDUNG Änderung der Weiterbildungsordnung in Kraft getreten

08

09

15

IMPRESSUM

06

Ihr Kammervorstand / Ihre Ansprechpartner*innen ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

05 07

Wo bleiben meine Notdienst-Cards? Runder Tisch junger Pharmazeut*innen APOTHEKERSTIFTUNG

07

Feierlicher Abschluss des Pharmaziestudiums in Münster AUS-/FORTBILDUNG

08

ATHINA-Symposium am 8. November 2025

FÜR DICH BRINGEN WIR

UNSERE GANZE ERFAHRUNG EIN

WEIL ES UM MENSCHEN GEHT. DIE APOTHEKE.

KAMMERVERSAMMLUNG

Sehen Sie hier den Video Rückblick zur Kammer versammlung der AKWL auf AKWL-TV

Kammerpräsidentin Gabriele von Elsenau Overwiening zerpflückte das Reformvorhaben des BMG re gelrecht. Auffällige Ähnlichkeiten seien festzustellen zwischen dem aktuellen Referenten-Entwurf und dem lauterbach'schen Reformvorhaben, „gegen das wir uns mit Händen und Füßen gewehrt haben“.

„Starker Koalitionsvortrag, schwache Eckpunkte, unsäglicher Referentenentwurf!“ Präsidentin Overwiening zerpflückte Reformvorhaben aus dem BMG

versprochen. Doch „das Versprechen ist gebrochen, und das werden wir nicht akzeptieren!“

ken. Und der sechs Wochen später folgende Referentenentwurf ist einfach nur unsäglich“, konstatier te die Kammerpräsidentin auf der Herbstsitzung des Westfälisch-lip pischen Apothekerparlaments. In ihrem Bericht zerpflückte von Else nau Overwiening die problematischsten Punkte des geplanten Reformgesetzes: „Wir akzeptieren nicht, dass CDU, CSU

> Selten war die Stimmung im Be rufsstand so angespannt, selten die gemeinsame Einschätzung der Bundespolitik so klar: „Mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sind viele Erwartungen auf eine baldige Apothekenstär kung geweckt worden“, so Gabrie le von Elsenau Overwiening, Präsi dentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL). „Auf ei nen sehr guten Ko alitionsvertrag folgte im Septem ber beim Deut schen Apothekertag die Ankündi gung von sehr schwachen Eck punkten einer Apothekenreform durch Gesundheitsministerin War

Alle fünf Jahre verschwinden 200 Apo theken von der Bildfläche

Das Ergebnis ausgebliebener Dynami sierung des Honorars ist in der Entwick lung der Apothekenzahlen klar abzule sen: Sie ist und bleibt dramatisch, wie

„Das Versprechen ist gebrochen, und das werden wir nicht akzeptieren!“ KAMMERPRÄSIDENTIN GABRIELE VON ELSENAU OVERWIENING IN IHREM LAGEBERICHT

von Elsenau Overwiening in ihrem Lage bericht aufzeigte. Viele Jahre habe die Zahl der Apotheken im Landesteil kons tant zwischen 2.250 und 2.260 gelegen.

und SPD die Erhöhung des Apotheken Honorars auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben.“ Der Koalitionsvertrag habe eine Erhöhung auf 9,50 Euro pro Packung

AKWL Mitteilungs blatt online 2-2025 / 3

Sämtliche Abstimmungen in der Herbstsitzung der Kammerversammlung erfolgten in diesem Jahr einstimmig.

Kein Austritt aus der ABDA Arbeitsgruppe soll Impulse zur Verbesserung geben

Nach dem Jahr 2005, in dem die letzte Honoraranpassung erfolgte, habe der Sinkflug eingesetzt. Allein in den Fünfjah reszeiträumen zwischen 2010 und 2015, von 2015 und 2020 sowie zwischen 2020 und 2025 seien jeweils 200 Apotheken von der Bildfläche verschwunden. Aktuell gibt es nur noch 1.628 Be triebsstätten, von denen 441 als Filialen geführt werden – das sind so wenige Apotheken wie zuletzt in den 60er Jah ren des vergangenen Jahrhunderts. „Bis zum Jahresende werden mindestens 16 weitere Apotheken schließen. Weitere zwölf Schließungen sind bereits jetzt für das erste Quartal 2026 gemeldet“, sagte die Präsidentin. Damit sei es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Gesamtzahl der Apotheken in Westfalen-Lippe unter 1.600 absinkt. In Westfalen-Lippe ver sorgt eine Apotheke heute durchschnitt lich 5.100 Patientinnen und Patienten. Vor 20 Jahren waren es noch knapp 3.500. Unmissverständlich positionierte sich von Elsenau Overwiening zur Vertretungs- befugnis von PTA: „Nur die ständige An wesenheit eines Apothekers in einer Apotheke gewährleistet die ohne jede Ausnahme sichere Abgabe von Medi kamenten, besonders bei komplexen Arzneimitteltherapien oder für vulnera ble Gruppen. Das BMG-Modell stellt das Berufsbild des Apothekers in der öffent lichen Apotheke infrage und entwertet dessen Rolle in der Arzneimittelversor gung.“ Das Berufsbild der PTA könne auf anderem Wege weiterentwickelt werden, „ohne Systembruch und ohne Systemzer störung“. < Keine Apotheke ohne Apotheker

> Intensiv diskutiert wurde der An trag des Delegierten Jörg Nolten (Ge meinschaftsliste): Er wollte errei chen, dass die AKWL über einen Vor ratsbeschluss aus der ABDA zum 1. Januar 2028 austritt. Er begründet den geforderten Austritt aus der ABDA, die von allen Apothekerkam mern und -verbänden der Republik getragen und finanziert wird, mit an haltender Unzufriedenheit, fehlen den berufspolitischen Erfolgen und strukturellen Problemen in der Bundesvertretung.

nämlich dem Austritt aus der ABDA, wi dersprachen die Diskutanten mehrheit lich. Die Strukturen müsse man von innen heraus verändern: Dazu gehöre, sich im Dialog klar zu positionieren und Prozes se kritisch-konstruktiv zu begleiten. Jörg Nolten zog den Antrag letztlich zurück, stattdessen stimmten die Delegierten überein, dass die AKWL schnellstmög lich eine Arbeitsgruppe einrichten soll, um „Forderungen, Wünsche und Ideen zusammenzutragen, wie wir uns eine noch bessere ABDA in Zukunft vorstellen können“, so AKWL-Vizepräsident Frank Dieckerhoff.

Nolten kritisierte per sonelle Umbrüche, in terne Blockaden sowie unlösbare Rollenkon flikte zwischen Kam mern und Verbänden. Er fordert eine Pro fessionalisierung an der Spitze der ABDA, um die Handlungs fähigkeit zu stärken und eine effizientere Interessenvertretung des Berufsstandes zu gewährleisten. Unisono stimmten die Delegierten den Argumenten des An tragsstellers in der Dis kussion zu. Lediglich der Schlussfolgerung,

Apotheker Jörg Nolten fordert eine Professionalisierung an der ABDA Spitze, um die Handlungsfähigkeit zu stärken und eine effizientere Interes senvertretung zu gewährleisten.

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KAMMERVERSAMMLUNG · ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Haushaltsplan 2026 einstimmig verabschiedet 600.000 Entlastung für Apothekeninhaber*innen

> Einstimmig verabschiedeten die Delegierten den Haushaltsplan für das Jahr 2026. Er sieht ein um 4,55 Prozent (424.000 Euro) gegenüber dem Vorjahr gewachsenes Haus haltsvolumen von 9,742 Millionen Euro vor. „Rechnet man zwei Sonderprojekte her aus – unsere Beteiligung an der Sanierung des Zentrallaboratoriums in Eschborn in Höhe von 362.000 Euro und weitere 100.000 für das von der Bundesapothe kerkammer umzusetzende OZG-Portal – wäre das Haushaltsvolumen im kommen den Jahr sogar leicht rückläufig“, stellt Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Walter heraus. Für die Apothekeninhaber*innen ergibt sich im kommenden Jahr eine Ent lastung: Durch Inanspruchnahme der Rücklage zur Förderung der Ausbildung kann die AKWL 2026 auf Zusatzbeiträge für die PTA-Ausbildung verzichten – eine Entlastung der Apothekeninhaber*innen von fast 600.000 Euro. <

Sie stellten den Haushalt für das Jahr 2026 vor: Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Walter (links) und Friedrich Averbeck, Bereichsleiter Finanzen bei der AKWL.

Beschlüsse der Kammerversammlung auf einen Blick

Wo bleiben meine Notdienst-Cards?

> Erstmals seit der Reform des Notdienstsystems in Westfalen Lippe in 2012 hat Ihre Kammer nicht mehr jede Apotheke mit Notdienst-Cards im Scheckenkartenformat „geflutet“, sondern schickt diese Kärtchen nur noch raus, wenn sie aktiv bestellt werden. Sollten Sie die Bestellphase verpasst haben und die Kärtchen weiterhin abgeben wollen,

> Mit großer Einigkeit genehmigten die Delegierten der Kam merversammlung in der Sitzung die vorgelegten Beschlussvorla gen zum Haushaltsplan ebenso wie die von der Hauptgeschäfts führung vorgelegte Spezifizierung der Kammerrücklagen. Etatberatungen der AKWL Haushaltsplan 2026: 87 Zustimmungen, keine Ablehnungen, keine Enthaltungen Spezifizierung der Rücklagen Abstimmung: 87 Zustimmungen, keine Ablehnungen, keine Enthaltungen Erlass einer Prüfungsordnung Fachsprachenprüfung Abstimmung: 87 Zustimmungen, keine Ablehnungen, keine Enthaltungen <

Wir sind hier. Der Apotheken-Notdienst 0800 00 22 8 33 22 8 33 * www.aponet.de (kostenlos aus dem dt. Festnetz)

können Sie jeder zeit noch welche nachbestellen. Log gen Sie sich einfach unter akwl.de ein und ordern Sie die se und andere Ma terialien kostenlos im Bestellsystem. <

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AKWL Mitteilungs blatt online 02-2025 / 5

DER VORSTAND INFORMIERT · KAMMERVERSAMMLUNG

Kultur der Ermöglichung Neuausrichtung der Apothekenaufsicht

Ihr Kammervorstand Ihre Ansprechpartner*innen

> Mit Spannung erwar teten die Delegierten das Gastreferat von Ministe rialrat Dominique-André Busch aus dem Landesge sundheitsministerium zur „Weiterentwicklung der Apothekenüberwachung in NRW“. Und sie wurden nicht enttäuscht: Busch kündigte die Reform der Apothekenaufsicht in NRW an.

Präsidentin Gabriele von Elsenau Overwiening

Apotheke am Borkener Klinikum, Propst Sievert-Weg 8, 46325 Borken, Tel.: 02861 9084900, E-Mail: g.overwiening@akwl.de Vizepräsident Frank Dieckerhoff Funkturm-Apotheke, Arcostraße 78, 44309 Dortmund, Tel.: 0231 253247, E-Mail: info@funkturm-apotheke.de Dr. Claudia Brüning c/o Stern-Apotheke, Ludgeristraße 66, 48143 Münster, Tel.: 0251 1345538, E-Mail: clcbruening@arcor.de Eva-Maria Gödde c/o Colosseum Apotheke Brüning, Altstadtstraße 32, 44534 Lünen, E-Mail: evagoedde@gmail.com Dr. Günter Hagenhoff Hagenhoff Beratung, Michaelstraße 21, 44329 Dortmund, E-Mail: g.hagenhoff@ hagenhoff-beratung.de Pharmazie am See OHG, Weseler Straße 20, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 7566, E-Mail: hannes.mueller1@gmail.com Sandra Potthast c/o Höke's Alte-Apotheke Weitmar, Hattinger Straße 334, 44795 Bochum, Tel.: 0234 431421, E-Mail: sandrapotthast07@gmail.com Ina Richling, PharmD c/o Zentralapotheke des St.-Johannes- Hospital Dortmund SJG St. Paulus GmbH, Johannesstraße 9-17, 44137 Dortmund E-Mail: ina.richling@gmx.de Dr. Lars Ruwisch Hirsch-Apotheke am Markt, Lange Straße 63, 32791 Lage, Tel.: 05232 951050, E-Mail: ruwisch@hirsch-apotheke-lage.de Dr. Philipp Schulte-Mecklenbeck Bären-Apotheke Pharmazie am See OHG, Rekumer Str. 18, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 2600, E-Mail: schultemecklenbeck@gmail.com Christine Weber c/o Amts-Apotheke, Alte Bahnhofstr. 82, 44892 Bochum, Tel.: 0234 280717, E-Mail: christine.weber@mailbox.org Dr. Hannes Müller Römer-Apotheke

Ministerialrat Dominique-André Busch kündigte die Reform der Apothekenaufsicht in NRW an.

Die Apothekenaufsicht haben in NRW die Krei

auf das Wesentliche: Patientensicherheit. Gleichzeitig betonte Busch, dass unnöti ge Bürokratie abgebaut, aber notwendige Regeln weiterhin konsequent umgesetzt würden. Fest stehe: „Es kann nicht sein, dass die Apothekenüberwachung in der Eifel etwas ganz anderes entscheidet als in Ostwestfalen-Lippe.“ Busch erklärte auch, wie die neuen, einheitlichen Regeln definiert werden: „Im Rahmen eines QM Systems werden beide Apothekerkam mern in NRW mit in die Erarbeitung der neuen Richtlinien eingebunden.“ <

se und kreisfreien Städte, konkret in Per son von derzeit 90 Amtsapotheker*innen. Da der Bund das Arzneimittelrecht vor gibt, bleibt den Ländern nur der Vollzug. Wegen Uneinheitlichkeiten und Büro kratie soll die Überwachung nun mo dernisiert werden: ein zentrales Quali tätsmanagementsystem, aktualisierte Verwaltungsvorschriften und stärkere Einbindung der Apothekerkammern in Expertengruppen. Ziel sind einheitliche Standards, weniger bürokratische Belas tung, praxisnahe Lösungen und ein Fokus

Stehende Ovationen zum Abschied > Mit stehenden Ovatio nen verabschiedeten die Delegierten der Kammer versammlung Dr. Andreas Walter, für den es die letz te Kammerversammlung als Hauptgeschäftsführer war.

Nach 26 Jahren bei der AKWL geht er Ende Januar in den Ruhestand. „Damit endet eine Ära in unserer Kammer“, wie Dr. Stephan Barrmeyer, Sprecher der

Für Dr. Andreas Walter war es die letzte Kammerversammlung als Hauptgeschäftsführer. Er geht Ende Januar 2026 in den Ruhestand. Hier mit Dr. Stephan Barrmeyer und Anke Vöcking (beide Gemein schaftsliste).

Sein Nachfolger wird Michael Schmitz, seit zwei Jahren stellvertretender Haupt geschäftsführer der AKWL. Zuvor war er über viele Jahre Geschäftsführer für Kommunikation, IT und Neue Medien der AKWL. <

Gemeinschaftsliste zum Abschluss der Kammerversammlung betonte. „Es hat mich immer mit Stolz erfüllt, Haupt geschäftsführer einer solchen Kam mer sein zu dürfen“, sagte Walter. „Es war mir eine Ehre und ein Vergnügen.“

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ÖFFENTLICHKEITSARBEIT · APOTHEKERSTIFTUNG

Runder Tisch junger Pharmazeut*innen Berufspolitische Diskussion beim Brunch Rund 80 Teilnehmende in Münster

> Volles Haus beim „Runden Tisch“ für junge Kammermit glieder unter 40 Jahren: Rund 80 Teilnehmende folgten der Einla dung der AKWL zum Brunch mit fachlichen Impulsen und kolle gialem Austausch in Münster.

Drei Kurzvorträge gaben praxisnahe Ein blicke in aktuelle Themen: Heike Steen zeigte, wie pharmazeutische Dienst leistungen patientenorientiert im Apo thekenteam umgesetzt werden können. Dr. Sylvia Prinz stellte die vielfältigen Wei terbildungsmöglichkeiten der Kammer vor und betonte deren Bedeutung für die persönliche und fachliche Entwicklung. Im berufspolitischen Teil informierte Dr. Hannes Müller (Foto unten links) über den Stand der Apothekenreform und rief zur aktiven Mitgestaltung auf. Zum Abschluss motivierten Katha rina Klaas und Dr. Steffen Schmidt aus dem Nachwuchsausschuss zum Einstieg ins berufspolitische Engagement – ganz nach dem Motto: Mitreden, Mitgestalten, Zukunft sichern. <

Auch in diesem Jahr war der sonntägliche Brunch mit kollegialem Austausch und kurzweiligen Vorträgen wieder ein voller Erfolg. Dr. Hannes Müller (Foto links) informierte über das Apothekenreformgesetz und das Zukunftspapier des Berufsstandes. Motivation gab es von Katharina Klaas und Dr. Steffen Schmidt (Foto rechts, 3. 4. erste Reihe) aus dem Nachwuchsausschuss.

Feierlicher Abschluss des Pharmaziestudiums in Münster

> 57 Pharmazie-Studierende der Universität Münster haben ihr zweites Staatsexamen bestanden.

Im Rahmen der Verabschiedung ehrte die Apothekerkammer Westfalen-Lippe herausragende Leistungen. Vorstandsmitglied Sandra Potthast überreichte die Auszeichnungen und betonte in ihrem Grußwort den Enthusiasmus der Absolventinnen und Ab solventen – genau dieser Einsatz zeige, „wofür es sich lohnt, Apothekerin oder Apotheker zu werden“. Mit dem Stiftungspreis der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe wurde Manuel Baren brügge ausgezeichnet. Er erzielte in allen fünf Prüfungsfächern die Note „Sehr gut“. Ole Simon Brouwer, Linus Anton Rehder und Ellen Schmalz erhielten für viermal „Sehr gut“ und einmal „Gut“ einen Teilnahmegutschein für den Westfälisch-lippischen Apothekertag. <

Vorstandsmitglied Sandra Potthast (Mitte) überreichte den Stiftungspreis an Ole Simon Brouwer, Linus Rehder, Ellen Schmalz und Manuel Barenbrügge (von links).

Mitteilungs blatt online 02-2025 / 7

AUS-/FORTBILDUNG UND AMTS · IN MEMORIAM

Apotheker Paul Frei im 88. Lebensjahr verstorben > Die Apothekerkammer Westfa len-Lippe trauert um Apotheker Paul Frei, der am 3. November 2025 im 88. Lebensjahr verstorben ist.

Paul Frei hat über drei Jahrzehnte die be rufliche Bildung im pharmazeutischen Be reich mitgestaltet. Seit 1976 war er Mit glied im Berufsbildungsausschuss, viele Jahre davon als stellvertretender Vorsit zender und anschließend als Vorsitzen der. Von 1970 bis 2004 engagierte er sich zudem im Prüfungsausschuss Arnsberg/ Industriegebiet und war dort maßgeblich an der Organisation und Durchführung der Abschlussprüfungen sowie an der Er stellung der Prüfungsaufgaben beteiligt. Wesentliche Bedeutung hatte auch seine Arbeit in der Selbstverwaltung des Berufsstandes: Von 1977 bis 1981 sowie von 1989 bis 2005 gehörte Paul Frei der Kammerversammlung der Apotheker kammer Westfalen-Lippe an. Er war 35 Jahre lang als Fachkundelehrer am Robert Schuman-Berufskolleg in Dortmund tätig und zahlreiche Auszubildende fachlich und menschlich geprägt. Für sein herausragendes Engagement erhielt er am 22. November 2000 die Ver dienstmedaille der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, die höchste Auszeich nung der AKWL. Kammerpräsidentin Gabriele von El senau Overwiening betont: „Paul Frei hat sich über Jahrzehnte mit großem Verant wortungsbewusstsein und hoher fachli cher Kompetenz für die Weiterentwick lung der beruflichen Bildung eingesetzt. Sein Beitrag hat die Qualität der Ausbil dung nachhaltig geprägt. Die Apotheker kammer Westfalen-Lippe verliert mit ihm einen hochgeschätzten Kollegen.“ <

55 „frisch gebackene“ AMTS-Manager*innen feierten den Abschluss im Rahmen des 26. ATHINA-Symposi ums auf dem Pharmacampus der Universität Münster.

ATHINA-Symposium am 8. November 2025

> Am 8. November 2025 fand im Pharmacampus das inzwischen 26. ATHINA-Symposium statt.

Jahren, die Fallvorstellung der Teilnehmen- den des aktuellen Durchgangs. Frau Ei kenbusch, Frau Pforth, Frau Junghans und Frau Schmitz zeigten eindrücklich, wel chen Mehrwert Medikationsanalysen für Patient*innen bieten und wie auch kleine Maßnahmen zu großen Verbesserungen der Lebensqualität führen. Beim Sektempfang mit Fingerfood, der wieder von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe gesponsert wurde, klang der feierliche Teil mit Zertifikatsübergabe fröhlich aus. <

Die 55 Teilnehmer*innen erhielten dort ihr Zertifikat als „AMTS-Manager*innen“. Er freulich ist, dass fast die Hälfte der Zerti fizierten Pharmazeut*innen im Praktikum sind. Somit werden junge Pharmazeuten bereits mit Erfahrung in pharmazeuti schen Dienstleistungen in das Appro biertenleben entlassen. Highlight des Symposiums war, wie auch in den letzten

WWW.ZENTRALLABOR.COM

Das Ringversuchsjah resheft 2026 des ZL ist online. Hier finden Sie alle Termine für die Ring versuche, Webinare und andere Dienstleistungen des Zentrallabors.

Link: https://zentrallabor.com/pdf/RV-Broschuere-2026.pdf

8 / AKWL Mitteilungs blatt online 2-2025

WEITERBILDUNG

Änderung der Weiterbildungsordnung in Kraft getreten Inhalte überarbeitet, Standards aktualisiert und um „Pädiatrische Pharmazie“ erweitert

sicherzustellen. Die Anlage zur Weiter bildungsordnung wurde dafür voll ständig neu gefasst; die grundlegende Struktur bleibt jedoch erhalten. • Überarbeitungen einzelner Weiterbildungsgebiete: o Die Gebiete „Allgemeinpharmazie“ und „Klinische Chemie“ wurden inhaltlich aktualisiert. o Das Gebiet „Toxikologie und Öko logie“ heißt künftig „Toxikologie“. o Im Gebiet „Pharmazeutische Analytik und Technologie“ wurden Anrechnungszeiten ergänzt. o Im Gebiet „Theoretische und Praktische Ausbildung“ wurden Vorgaben zur nebenberuflichen Tätigkeit angepasst. o Die Bereiche „Ernährungsbera tung“ und „Geriatrische Pharma zie“ wurden überarbeitet. • Redaktionelle Anpassungen: Weitere kleinere sprachliche und strukturelle Änderungen runden die Überarbeitung ab.

Anpassungen zu Prüfungsausschüs sen: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (§ 39 HeilBerG NRW) müssen Prü fungsausschüsse künftig aus genau drei Mitgliedern bestehen. Die ent sprechenden Regelungen wurden in § 9 aufgenommen. Außerdem ist die Bestellung von Ausschussmitgliedern künftig in Textform möglich, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. • Neuer Weiterbildungsbereich „Pä diatrische Pharmazie“: Dieser von der Bundesapothekerkammer neu beschlossene Bereich wird in die Wei terbildungsordnung aufgenommen, um die pharmazeutische Versorgung von Kindern sowie die Beratung von Familien, Ärzten und Pflegekräften zu stärken. • Bundesweite Standards übernom men: Inhaltliche Aktualisierungen aus der Musterweiterbildungsordnung der Bundesapothekerkammer wur den eingearbeitet, um bundesweit einheitliche Qualitätsstandards

> Die Kammerversammlung der Apothe kerkammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 11. Juni 2025 einstimmig der Änderung der Weiterbildungsordnung zugestimmt. Die Änderung der Weiterbil dungsordnung ist am 23. Oktober 2025 im Ministerialblatt des Landes NRW (MB. NRW 2025 Nr. 127) veröffentlicht worden und damit am 24. Oktober 2025 in Kraft getreten. Alle Änderungen sind nachste hend abgedruckt. Die vollständige, ak tualisierte Fassung der Weiterbildungs ordnung finden Sie im internen Bereich auf unserer Website www.akwl.de unter Weiterbildung > Downloads. Die Weiterbildungsordnung wird in mehreren Punkten angepasst und aktualisiert: • Klarstellung zur Projektarbeit: In § 3 wird nun ausdrücklich festgehalten, dass in vielen Weiterbildungen wei terhin eine wissenschaftliche Projek tarbeit mit Theorie- und Praxisbezug anzufertigen ist. Inhaltlich ändert sich dadurch nichts und die bisherige Praxis bleibt bestehen.

ÄNDERUNG DER WEITERBILDUNGSORDNUNG FÜR APOTHEKERINNEN UND APOTHEKER DER APOTHEKERKAMMER WESTFALEN-LIPPE VOM 11. JUNI 2025

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 11. Juni 2025 aufgrund des § 42 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Gesetz vom 30. Januar 2024 (GV. NRW. S. 81) geändert worden ist, folgende Änderung der Weiterbildungsordnung für Apo thekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vom 22. Mai 1996 (MBl. NRW. S. 1354), die zuletzt durch Beschluss vom 19. Juni 2019 (MBl. NRW. 2020 S. 129) geändert worden ist, beschlossen:

Artikel 1

2. § 3 Absatz 3 werden folgende Sätze angefügt: „Die Anlage kann ferner die Anfertigung einer Projektarbeit für einzelne Weiterbildungen vorsehen. Die Projektarbeit ist nach den Grundsätzen des wissenschaftlichen Arbeitens anzufertigen und muss einen Theorie- und Praxisbezug aufweisen.“

Die Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apotheker kammer Westfalen-Lippe wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In den Nummern 1 bis 8 wird jeweils das Wort „Gebiet“ gestrichen. bb) In Nummer 5 werden die Wörter „und Ökologie“ gestrichen. b) Absatz 2 wird durch folgenden Absatz ersetzt: „(2) In folgenden Bereichen kann durch Weiterbildung das Recht auf Füh rung einer Bereichsbezeichnung erlangt werden: 1. Prävention und Gesundheitsförderung 2. Ernährungsberatung 3. Geriatrische Pharmazie 4. Naturheilverfahren und Homöopathie 5. Onkologische Pharmazie 6. Infektiologie 7. Medikationsmanagement im Krankenhaus 8. Pädiatrische Pharmazie“

3. In § 4 Absatz 1 Nr. 5 werden die Wörter „und Ökologie“ gestrichen.

4. In § 7 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „einzelnen“ durch das Wort „Einzelnen“ ersetzt. 5. § 9 wird wie folgt geändert: „(1) Die Apothekerkammer bildet zur Durchführung der Prüfung Prüfungs ausschüsse. Der Prüfungsausschuss entscheidet in der Besetzung mit drei Apothekerinnen oder Apothekern, von denen zwei die Anerkennung für das zu prüfende Gebiet oder den Bereich besitzen müssen. Die Apothekerkam mer bestimmt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden im Prüfungsausschuss. Vorsitzende oder Vorsitzender müssen die Anerkennung für das zu prüfende Gebiet oder den Bereich besitzen.“ b) Die Absätze 2 und 3 werden gestrichen.

Mitteilungs blatt online02-2025 / 9

WEITERBILDUNG

c) Die Absätze 4 bis 8 werden zu den Absätzen 2 bis 6. d) In dem neuen Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter“ gestrichen. e) Der neue Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) Die Wörter „und Stellvertreterinnen oder Stellvertreter“ werden gestrichen. bb) Das Wort „schriftlich“ wird durch die Wörter „in Textform“ ersetzt.

- mit digitalen Medien umgehen kann, Daten und Informationen nutzt, aus Daten Wissen generiert und daraus kompetent Entscheidungen ableitet, - die wirtschaftliche Situation einer Apotheke anhand betriebswirtschaftlicher Auswertungen realistisch einschätzt. Sie oder er kennt die wirtschaftlichen Kennzahlen einer Apotheke, interpretiert diese und leitet Maßnahmen zu ihrer Optimierung ab. Sie oder er nutzt verschiedene Strategien, um Einkauf und Lagerhaltung zu optimieren, - die Grundlagen von Marketingkonzepten kennt, Marketinginstrumente im Rahmen des Marketing-Mixes der Apotheke entwickelt, diese sinnvoll einsetzt und evaluiert. Weiterbildungszeit und Durchführung: 36 Monate in einer öffentlichen Apotheke einschließlich des Besuchs von Semi naren und dem Nachweis geforderter praktischer Tätigkeiten an der Weiterbil dungsstätte. Während der Weiterbildungszeit ist eine Projektarbeit anzuferti gen. Ein Wechsel der Weiterbildungsstätte ist nur dann erforderlich, wenn die Zulassung der Weiterbildungsstätte eingeschränkt ist.

6. § 11 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Die Projektarbeit kann Inhalt der Prüfung sein.“

7. § 14 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 wird das Wort „besitzt“ durch das Wort „besitzt,“ ersetzt. b) In Absatz 7 wird das Wort „behandeln“ durch das Wort „behandeln,“ ersetzt. 8. In § 16 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „übrigen“ durch das Wort „Übrigen“ ersetzt. 9. Die Anlage zur Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe erhält die aus dem Anhang ersichtli che Fassung.

Anrechenbare Weiterbildungszeiten: Bis zu 12 Monate Weiterbildung in

- Klinischer Pharmazie oder - Arzneimittelinformation

oder bis zu 6 Monate Weiterbildung in - Pharmazeutischer Technologie oder - Pharmazeutischer Analytik oder - Pharmazeutischer Analytik und Technologie oder - Öffentlichem Gesundheitswesen oder - Theoretischer und Praktischer Ausbildung.

Anhang

Anlage zur Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

2. Gebiet Klinische Pharmazie Klinische Pharmazie ist das Gebiet der Pharmazie, das die Versorgung aller Pa tientinnen und Patienten gemäß § 14 Apothekengesetz mit Arzneimitteln und sonstigen Produkten des medizinischen Sachbedarfs sowie die zugehörige phar mazeutische Betreuung umfasst. Die Fachapothekerin oder der Fachapotheker für Klinische Pharmazie sorgt für den wirksamen, sicheren und wirtschaftlichen Einsatz der Arzneimittel und Medizinprodukte in seinem Versorgungsbe reich. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere Beschaffungsmanagement, Arzneimittelherstellung, -prüfung, -distribution, -lagerung, -information und -beratung, Verbrauchscontrolling, patientenbezogene klinisch-pharmazeutische Dienstleistungen und die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die eine optimale Arzneimitteltherapie gewährleisten. Weiterbildungsziel: Erwerb und Weiterentwicklung eingehender Kenntnisse, Fertigkeiten und Kom petenzen, so dass der Fachapotheker für Klinische Pharmazie: - detaillierte Kenntnisse zur klinischen Anwendung der im Krankenhaus einge setzten Arzneimittel hat, - individuelle und allgemeine Therapieempfehlungen unter Berücksichtigung evidenzbasierter Kriterien und patientenindividueller Parameter erstellt, - Patientinnen und Patienten des Krankenhauses im Rahmen des Medikations managements pharmazeutisch betreut, - individuelle und allgemeine Empfehlungen zum Umgang mit und zur Applika tion von Arzneimitteln für das Pflegepersonal erstellt, - unterschiedliche Kommunikationstechniken für die Beratung und Schulung von Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften und pharmazeutischem Personal sowie für die Leitung von Sitzungen zielgruppen spezifisch anwendet, - Herstellungs- und Prüfungsanweisungen nach anerkannten pharmazeuti schen Regeln für patientenindividuelle Zubereitungen und Defekturarznei mittel selbstständig erarbeitet, - unterschiedliche Arzneiformen in der nach der pharmazeutischen Wissen schaft erforderlichen Qualität sowie Medizinprodukte und In-vitro-Diagnosti ka herstellt, diese prüft und die Herstell- und Prüfvorgänge dokumentiert, - die qualitative und ökonomische Warenbewirtschaftung des medizinischen Sachbedarfs sicherstellt, - bei der Auswahl der Arzneimittel des Krankenhauses entscheidend mitwirkt und sicherstellt, dass diese unter Beachtung von Effektivität, Sicherheit und Ökonomie bewertet werden, - medizinische und pharmazeutische Informationen insbesondere zu Arznei mitteln recherchiert, bewertet, kommuniziert und dokumentiert, - die über die jeweilige Apotheke beschafften Medizinprodukte, In-vitro Diagnostika und diätetischen Lebensmittel hinsichtlich ihres sachgerechten Umgangs und ihrer Anwendung beurteilt, - pharmazeutische Dienstleistungen in geeigneter Form dokumentiert, - die gesetzlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Kran kenhauses und Gesundheitswesens kennt und die Tätigkeiten der Apotheke in diese einordnet, - operative und strategische Managementaufgaben hinsichtlich der Erbringung pharmazeutischer Leistungen erfüllt, - zur Auswahl und Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit beiträgt, - die Aufgaben der Apothekerin oder des Apothekers bei der Durchführung

1. Gebiet Allgemeinpharmazie Allgemeinpharmazie ist das Gebiet der Pharmazie, das die qualitativ hochwerti ge Versorgung der Bevölkerung durch öffentliche Apotheken mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie deren wirksamen, sicheren und wirtschaftlichen Einsatz umfasst. Dazu zählen insbesondere die pharmazeutische Beratung der Bevölkerung einschließlich der Angehörigen der Gesundheitsberufe, die quali tätsgesicherte Herstellung individueller Arzneimittel sowie patientenbezogene pharmazeutische Dienstleistungen, wie das Medikationsmanagement, um die Arzneimitteltherapie zu optimieren und sicherer zu machen. Weiterbildungsziel: Erwerb eingehender Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, so dass die Fachapothekerin oder der Fachapotheker für Allgemeinpharmazie - Patientinnen und Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen der ärztlichen Verordnung und der Selbstmedikation individuell, umfassend und unabhängig berät. Sie oder er erkennt, bewertet, löst und vermeidet arzneimittelbezogene Probleme, optimiert dadurch die Arzneimittelthera pie der Patientinnen und Patienten und erhöht somit die Sicherheit ihrer Arzneimitteltherapie, - strukturiert die aktuelle Gesamtmedikation einer Patientin oder eines Patienten analysiert. Durch das Erkennen, Bewerten und Lösen detektierter arzneimittelbezogener Probleme trägt sie oder er dazu bei, die Effektivität und Effizienz der Arzneimitteltherapie zu erhöhen und Arzneimittelrisiken zu minimieren, - individuelle Arzneimittel im Rahmen der Rezeptur und Defektur in der nach der pharmazeutischen Wissenschaft erforderlichen Qualität herstellt und deren Qualität sichert, - Anfragen zu verschiedenen Themengebieten erfasst und analysiert. Sie oder er recherchiert, bewertet, kommuniziert und dokumentiert pharmazeutische Informationen bzw. Gesundheitsinformationen, um individuelle Anfragen von Kundinnen und Kunden und Fachkreisen zielgruppenspezifisch zu beantworten, - unterschiedliche Kommunikationstechniken bei Gesprächen mit Patientin nen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Kolleginnen und Kollegen anwendet. Sie oder er führt Informations-, Beratungs- und Motivationsgespräche mit Patientinnen und Patienten unter Beachtung ihrer individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten durch, - unterschiedliche Führungsstile kennt und versteht, welche Wirkungen diese auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben können. Sie oder er versteht die Bedeutung von Instrumenten zur Personalführung. Bei Konflikten innerhalb des Apothekenteams wendet sie oder er geeignete Strategien an, um diese zu lösen bzw. zu entschärfen, - Aufbau und Nutzen des Qualitätsmanagements der Apotheke kennt. Sie oder er entwickelt das Qualitätsmanagementsystem durch Implementierung geeigneter Maßnahmen weiter, - Projekte ziel- und aufgabengerecht strukturiert. Sie oder er plant, steuert und kontrolliert diese mittels geeigneter Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements, - grundlegende Selbstmanagementtechniken anwendet, um ihre oder seine persönliche und berufliche Entwicklung zu reflektieren und aktiv zu gestalten,

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klinischer Prüfungen kennt, - Informationen über Arzneimittelrisiken erkennt, sammelt und bewertet und adäquate Maßnahmen zur Risikominimierung ergreift, - im Antibiotic Stewardship-Team des Krankenhauses mitarbeitet bzw. die Aufgaben gemäß Infektionsschutzgesetz wahrnimmt und Ärztinnen und Ärzte und Pflegepersonal hinsichtlich der Auswahl und der Anwendung der Antiinfektiva und Desinfektionsmittel berät, - bei der Qualitätssicherung aller arzneimittelbezogenen Prozesse im Kranken haus mitwirkt. Weiterbildungszeit und Durchführung: 36 Monate in einer Krankenhausapotheke, einer krankenhausversorgenden Apo theke oder einer Bundeswehrkrankenhausapotheke einschließlich des Besuchs von Seminaren und dem Nachweis geforderter praktischer Tätigkeiten an der Weiterbildungsstätte. Während der Weiterbildungszeit ist eine Projektarbeit anzufertigen. Ein Wechsel der Weiterbildungsstätte ist nur dann erforderlich, wenn die Zulassung der Weiterbildungsstätte eingeschränkt ist.

- Die Fachapothekerin oder der Fachapotheker kennt die Grundzüge des Pro jektmanagements zur Planung, Überwachung, Steuerung und zum Abschluss von Projekten im Zusammenhang mit Arzneimitteln. Weiterbildungszeit und Durchführung: 36 Monate in geeigneten Einrichtungen der Arzneimittelinformation einschließ lich des Besuchs von Seminaren. Während der Weiterbildungszeit ist eine Projektarbeit anzufertigen. Als Weiterbildungsstätten kommen Pharmazeutische Betriebe, wissenschaft liche Einrichtungen, Behörden und andere Institutionen in Frage, soweit diese nachweislich die Weiterbildungsziele vermitteln können. Die jeweils anerken nungsfähige Weiterbildungszeit an den einzelnen Weiterbildungsstätten richtet sich nach dem Umfang der vermittelten Weiterbildungs-inhalte. Ein Wechsel der Weiterbildungsstätte ist dann erforderlich, wenn die Zulassung der Weiter bildungsstätte eingeschränkt ist. Anrechenbare Weiterbildungszeiten: Bis zu 6 Monate Weiterbildung in einem unter § 2 Abs. 1 genannten Gebiet. 4. Gebiet Pharmazeutische Analytik und Technologie Pharmazeutische Analytik und Technologie ist das Gebiet der Pharmazie, das sich mit der Entwicklung, Produktion, Prüfung und Qualitätssicherung von Arzneimitteln und Medizinprodukten im industriellen Maßstab befasst. Dabei sind von besonderer Bedeutung: - die Überführung eines Stoffes oder Stoffgemisches in eine therapeutisch anwendbare Arzneiform mit dem Ziel, eine optimale Wirksamkeit, Verträg lichkeit und Stabilität zu erreichen, - die Entwicklung, Validierung und Anwendung geeigneter Herstellungstechni ken und die Etablierung im kommerziellen Produktionsmaßstab, - die Charakterisierung, Spezifizierung, Prüfung, Bewertung und Dokumenta tion der pharmazeutischen Qualität von Wirkstoffen, Hilfsstoffen, Ausgangs materialien, Arzneizubereitungen und Medizinprodukten unter Berücksichti gung des rechtlichen Rahmens, - die Entwicklung, Validierung und Anwendung analytischer Verfahren nach dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik und - die Entwicklung, Implementierung und Anwendung geeigneter qualitätssi chernder Verfahren. Weiterbildungsziel: Eingehende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen in diesem Gebiet, so dass die weitergebildete Apothekerin oder der weitergebildete Apotheker - Arzneiformen entwickelt mit dem Ziel, die optimale Qualität, Wirksamkeit, Sicherheit und Anwenderfreundlichkeit zu erreichen, - geeignete Herstellungstechniken unter Auswahl geeigneter Materialien ent wickelt, validiert und anwendet und diese im Produktionsmaßstab etabliert, - physikalische, chemische, biologische, biochemische und mikrobiologische Analysenmethoden entwickelt, validiert, anwendet und bewertet und - die Ergebnisse auf Grundlage der erhaltenen und dokumentierten Daten beurteilt, - die Qualität von Stoffen, Stoffgemischen, Ausgangsmaterialien, Zwischenpro dukten, Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Packmitteln charakteri siert, spezifiziert und bewertet, - die regulatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt, - adäquate Qualitätssicherungssysteme anwendet, - interdisziplinär mit Forschung und Entwicklung, Produktion und Qualitätskontrolle/-sicherung, Zulassung und Management zusammenarbei tet und dabei ihre oder seine Fachkenntnisse einbringt. Weiterbildungszeit und Durchführung: 36 Monate in geeigneten Einrichtungen der Pharmazeutischen Analytik und Technologie einschließlich des Besuchs von Seminaren. Während der Weiter bildungszeit ist eine Projektarbeit anzufertigen. Als Weiterbildungsstätten kommen pharmazeutische Betriebe, analytische und pharmazeutisch-technolo gische Laboratorien, pharmazeutische Universitätsinstitute und entsprechende Einrichtungen der Bundeswehr in Frage, soweit diese nachweislich die Weiterbil dungsziele vermitteln können. Die jeweils anerkennungsfähige Weiterbildungs zeit an den einzelnen Weiterbildungsstätten richtet sich nach dem Umfang der vermittelten Weiterbildungsinhalte. Ein Wechsel der Weiterbildungsstätte ist nur dann erforderlich, wenn die Zulassung der Weiterbildungsstätte einge schränkt ist.

Anrechenbare Weiterbildungszeiten: Bis zu 12 Monate Weiterbildung in - Allgemeinpharmazie oder - Arzneimittelinformation oder - Pharmazeutischer Technologie oder - Pharmazeutischer Analytik oder - Pharmazeutische Analytik und Technologie oder bis zu 6 Monate Weiterbildung in - Öffentlichem Gesundheitswesen oder - Theoretischer und Praktischer Ausbildung.

3. Gebiet Arzneimittelinformation Arzneimittelinformation ist das Gebiet der Pharmazie, das die Erarbeitung, Sammlung, Aufbereitung, Bewertung und Weitergabe von Erkenntnissen zur Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln an unterschied liche Zielgruppen umfasst. Weiterbildungsziel: Erwerb und Weiterentwicklung eingehender Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, so dass die Fachapothekerin oder der Fachapotheker für Arzneimittelinformation: - wissenschaftliche Daten und Informationen über Arzneistoffe und Arzneimit tel sammelt, diese bewertet, die Ergebnisse zielgruppenspezifisch aufbereitet und sie weitergibt, - die Anforderungen, den Aufbau und die inhaltliche Gestaltung von standardi sierten Arzneimittelinformationen wie Gebrauchsinformation, Fachinformati on, Kennzeichnung und öffentliche Beurteilungsberichte kennt, - die grundlegenden Anforderungen an das Design, die Planung und Durch führung klinischer Studien sowie biometrische Methoden zur Auswertung klinischer Studien kennt, - klinische und epidemiologische Studien, Meta-Analysen, systematische Reviews und medizinische Leitlinien interpretiert und deren Qualität und wissenschaftliche Evidenz beurteilt, - die rechtlichen Grundlagen der Arzneimittelzulassung, unterschiedliche Zulassungsverfahren, den grundsätzlichen Aufbau des Zulassungsdossiers sowie die grundlegenden regulatorischen Anforderungen zum Nachweis der Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit eines Arzneimittels sowie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Änderung der Zulassung kennt, - die Grundlagen von GxP kennt, insbesondere Good Manufactoring Practice (GMP), Good Clinical Practice (GCP), Good Clinical Laboratory Practice (GCLP), Good Laboratory Practice (GLP), Good Pharmacovigilance Practice (GVP) und Good Distribution Practice (GDP), - den Aufbau des nationalen und internationalen Risikomanagement-Systems sowie die Methoden und Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Arznei mittelrisiken kennt, - unterschiedliche Formen, Zielstellungen und den Anwendungsbereich pharmakoökonomischer und anderer Studien zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln kennt und deren Qualität bewertet. Zusätzlich hat die Fachapothekerin oder der Fachapotheker für Arzneimittelin formation Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen in mindestens zwei der nachfolgenden Bereiche: - Die Fachapothekerin oder der Fachapotheker kennt Methoden zur Ermitt lung des therapeutischen Bedarfs für neue Arzneistoffe, für die Wirkstoff entwicklung sowie für den pharmazeutischen Entwicklungsprozess neuer Arzneimittel. - Die Fachapothekerin oder der Fachapotheker kann Arzneimittel von anderen Produktgruppen wie Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln, diäteti schen Lebensmitteln, Kosmetika und Bioziden abgrenzen. - Die Fachapothekerin oder der Fachapotheker kennt die gesetzlichen Grundla gen für Medizinprodukte, deren Einstufung und Klassifizierung, die Voraus setzungen für den Marktzugang einschließlich der klinischen Prüfung, das Vigilanzsystem für Medizinprodukte sowie die Mechanismen der Preisbildung und Erstattung.

Anrechenbare Weiterbildungszeiten: Bis zu 12 Monate Weiterbildung in - Toxikologie und Ökologie oder - Toxikologie oder bis zu 6 Monate Weiterbildung in - Arzneimittelinformation oder - Öffentlichem Gesundheitswesen oder - Klinischer Pharmazie.

5. Gebiet Toxikologie Toxikologie ist die Wissenschaft der schädlichen Wirkungen chemischer, physikalischer oder biologischer Noxen auf Lebewesen und Ökosysteme. Die

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Toxikologie untersucht dabei die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Stoffen oder Stoffgemischen auf Lebewesen, insbesondere auf den Menschen. Ihre Aufgabe ist es, die Art und das Ausmaß von Schadwirkungen zu erfassen, mögliche Gefährdungen vorherzusagen und das Risiko bei einer gegebenen oder angenommenen Exposition abzuschätzen sowie eine Bewertung abzugeben. Hierbei kommen sowohl Laboruntersuchungen als auch deskriptive Methoden zur Gefährdungs-, Expositions- und Risikobewertung und zur Beratung zum Einsatz. Weiterbildungsziel: Erwerb eingehender Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, so dass die Fachapothekerin oder der Fachapotheker für Toxikologie - geeignete Analysenverfahren anwendet, entwickelt und validiert, um Fremd stoffe in unterschiedlichen Matrices zu bestimmen, - Informationen ermittelt und prüft, um die Wirkung von Fremdstoffen auf unterschiedliche Organismen zu beurteilen, - geeignete experimentelle toxikologische Prüfmethoden anwendet, entwi ckelt und validiert, um die Wirkung von Fremdstoffen auf unterschiedliche Organismen zu bestimmen, - toxikologische Risikobewertungen erstellt, - die Auswirkungen von Stoffen auf die Ökosysteme untersucht, Messungen veranlasst, die Ergebnisse bewertet und Empfehlungen zum Umgang mit Umweltgefahren abgibt, - über Vergiftungen berät und zum Bevölkerungsschutz beiträgt, - die regulatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt und adäquate Qualitätssicherungssysteme anwendet, - interdisziplinär zusammenarbeitet und dabei ihre oder seine Fachkenntnisse 36 Monate in einer geeigneten Einrichtung der Toxikologie einschließlich des Besuchs von Seminaren. Während der Weiterbildungszeit ist eine Projektarbeit anzufertigen. Weiterbildungsstätten sind Institute, Industrieabteilungen, Giftinformations zentren, Konformitätsbewertungsstellen und andere Einrichtungen, die im Be reich analytischer, klinischer, experimenteller, regulatorischer und forensischer Toxikologie sowie Umwelttoxikologie tätig sind. Anrechenbare Weiterbildungszeiten: Bis zu 12 Monaten in - Pharmazeutischer Analytik oder - Pharmazeutische Analytik und Technologie. 6. Gebiet Klinische Chemie Klinische Chemie ist das Gebiet der Pharmazie, das sich insbesondere mit der chemischen, biochemischen, physikalischen, physikalisch-chemischen, immuno logischen und mikrobiologischen Untersuchung biologischen Untersuchungs materials befasst. Dabei lassen die gewonnenen klinisch-chemischen Parameter Rückschlüsse auf physiologische und pathophysiologische Vorgänge im Orga nismus zu und dienen der Früherkennung und Diagnostik von Erkrankungen, der Kontrolle des Krankheitsverlaufs sowie der Bewertung therapeutischer Maßnahmen. Weiterbildungsziel: Erwerb eingehender Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, so dass die Fachapothekerin oder der Fachapotheker für Klinische Chemie - biologisches Untersuchungsmaterial mit chemischen, biochemischen, physi kalischen, physikalisch-chemischen, immunologischen und mikrobiologischen Untersuchungsmethoden prüft, - Methoden zur Analyse biologischen Untersuchungsmaterials entwickelt, plant, validiert und bewertet, - aufgrund klinisch-chemischer Parameter physiologische bzw. pathophysiolo gische Zustände des Menschen beurteilt, - Therapeutisches Drug Monitoring sowie toxikologische Untersuchungen durchführt und die Ergebnisse bewertet, - interdisziplinär zusammenarbeitet und dabei ihre oder seine Fachkenntnisse einbringt, - das rechtliche Umfeld berücksichtigt und wesentliche Systeme der Qualitäts sicherung anwendet. Weiterbildungszeit und Durchführung: 36 Monate in geeigneten Einrichtungen der Klinischen Chemie einschließlich des Besuchs von Seminaren. Während der Weiterbildungszeit ist eine Projektar beit anzufertigen. Als Weiterbildungsstätten kommen entsprechend ausge stattete Laboratorien, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Institute und andere Untersuchungsstellen in Frage, soweit diese nachweislich die Weiterbil dungsziele vermitteln können. Die jeweils anerkennungsfähige Weiterbildungs zeit an den einzelnen Weiterbildungsstätten richtet sich nach dem Umfang der zum Wohl der Gesellschaft einbringt. Weiterbildungszeit und Durchführung:

oder bis zu 6 Monaten in - Pharmazeutischer Analytik oder - Pharmazeutischer Analytik und Technologie oder - Arzneimittelinformation.

7. Gebiet Theoretische und Praktische Ausbildung Theoretische und praktische Ausbildung ist das Gebiet der Pharmazie, das die Ausbildung von pharmazeutischem oder nicht pharmazeutischem Personal oder anderen Berufsgruppen, die Kompetenzen über Arzneimittel und Medi zinprodukte benötigen, pädagogisch begleitet. Dies schließt die methodisch didaktische Auswahl, Aufarbeitung und Vermittlung der jeweils geforderten Ausbildungsziele und -inhalte in den pharmazeutisch relevanten Gebieten ein. Weiterbildungsziel: Erwerb und Weiterentwicklung eingehender Kenntnisse und Fertigkeiten, so dass die Fachapothekerin oder der Fachapotheker für Theoretische und Prakti sche Ausbildung: - den Unterricht fach- und sachgerecht plant, fachlich und sachlich korrekt durchführt und evaluiert, - den Kompetenzerwerb der Lernenden ermöglicht, Lernende motiviert sowie gezielt fördert und fordert, - Lernende beratend und beurteilend begleitet, - Strategien für die Prävention und Lösung von Konfliktsituationen entwickelt, - verschiedene Methoden der Lernerfolgskontrolle und Leistungsbeurteilung anwendet und - Prüfungen plant und gestaltet sowie die Ergebnisse der Prüfungen bewertet. Weiterbildungszeit und Durchführung: a) 36 Monate hauptberufliche Unterrichtstätigkeit an einer Schule, Lehranstalt oder einer anderen geeigneten Einrichtung zur Ausbildung pharmazeutischen oder nicht pharmazeutischen Personals oder anderer Berufsgruppen, die Kenntnisse über Arzneimittel und Medizinprodukte benötigen. Zusätzlich nachzuweisen sind 200 Stunden nebenberuflicher Tätigkeit in einer öffent lichen Apotheke oder Krankenhausapotheke, die den Anforderungen an eine Weiterbildungsstätte für Allgemeinpharmazie bzw. Klinische Pharmazie genügen. Von den 200 Stunden können bis zu 50 Stunden bereits vor der Anmeldung zur Weiterbildung abgeleistet worden sein. In diesem Fall dürfen zwischen der Ableistung dieser Stunden und der Anmeldung zur Weiterbil dung nicht mehr als 3 Jahre vergangen sein. Oder b)36 Monate hauptberufliche Tätigkeit in einer zugelassenen Weiterbildungs stätte, während nebenberuflich in einem Umfang von mindestens 300 Un terrichtsstunden an einer Schule, Lehranstalt oder einer anderen geeigneten Einrichtung zur Ausbildung pharmazeutischen oder nicht pharmazeutischen Personals oder anderer Berufsgruppen, die Kenntnisse über Arzneimittel und Medizinprodukte benötigen, unterrichtet wird. Ein Wechsel der Weiterbil dungsstätte ist nur dann erforderlich, wenn die Zulassung als Weiterbildungs stätte eingeschränkt ist. Während der Weiterbildungszeit sind der Besuch von Seminaren und sechs Lehrproben nachzuweisen; davon ist die letzte Lehrprobe Teil der Prüfung. Zu jeder Lehrprobe ist im Vorfeld ein Unterrichtsentwurf zu erarbeiten. Anrechenbare Weiterbildungszeiten: Bis zu 12 Monate Weiterbildung in einem unter § 2 Abs. 1 genannten Gebiet. 8. Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen Die nähere Ausgestaltung regelt das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW in der Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Fachapothekerin/Fachapotheker für Öffentliches Gesundheitswesen (WOA ÖGW) vom 1. März 2000 (GV.NRW.S. 346/SGV NRW.2120). 1. Bereich Prävention und Gesundheitsförderung Prävention und Gesundheitsförderung ist der Bereich, der sich mit Maßnahmen befasst, um Krankheiten oder eine dahin führende Entwicklung zu verhindern oder zu verzögern. Ziel der Maßnahmen ist es, die Gesundheit zu erhalten bzw. Krankheiten und ihre Folgen zu mildern oder zu verbessern. Die in Gesundheit verbrachte Lebenszeit soll verlängert sowie Lebensqualität und Wohlbefinden sollen gesteigert werden. Der Bereich umfasst darüber hinaus Maßnahmen, um individuelle Kompetenzen und gesundheitsfördernde Strukturen aufzubauen. Diese zielen darauf ab, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen und damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Weiterbildungsziel: Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere über - gesundheitliche Ressourcen und Risiken sowie Einflussfaktoren auf die Gesundheit, - die Ziele, Ansätze und Strategien der Prävention und Gesundheitsförderung, - Theorien und Modelle zur Beeinflussung des Gesundheitsverhaltens, - die Umsetzung der Theorien und Modelle zur Verhaltensbeeinflussung und die Planung von Interventionen, - gesundheitsfördernde und präventive Maßnahmen und deren Organisation.

vermittelten Weiterbildungsinhalte. Anrechenbare Weiterbildungszeiten: Bis zu 12 Monate Weiterbildung in - Klinischer Pharmazie oder - Toxikologie und Ökologie oder - Toxikologie

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