Mitteilungsblatt 6/2024, 26. Juli 2024

KOLUMNENTITEL RATGEBER APOTHEKENPRAXIS · RATGEBER RECHT

Das PETER-Prinzip Beratungsgespräche optimal führen > Das ist Peter. Peter ist Apotheker und liebt Beratungsgespräche. Egal, welche Wendung das Gespräch mit den Patienten nimmt, Peter behält immer den roten Faden bei und vermittelt die notwendigen Informationen für eine optimale Beratung. Dabei laufen seine Beratungsgespräche nicht nach Schema F ab und er spult auch keinen Katalog von W-Fragen ab. Im Gegenteil, Peter nimmt sich manchmal vor, die benötigten Informationen in jedem Gespräch auf eine andere Art und Weise zu erfragen. Das ist eine zusätz liche Herausforderung für ihn und so wird ihm die Beratung nie langweilig. Das Apothekenteam beneidet ihn um seine Souveränität. Wie macht er das bloß? Hier werden wir Ihnen sein Geheimnis verraten: das PETER-Prinzip. Gehen Sie einfach in Gedanken die Buch staben des Wortes Peter von Anfang bis Ende einmal durch und Sie denken auto matisch an alle Bestandteile eines guten Beratungsgespräches im Rahmen der Selbstmedikation. Das „P“ am Anfang soll Sie daran er innern abzuklären, ob der Patient/die Pa tientin selbst vor Ihnen steht, oder ob es sich um einen Boten handelt. Das „E“ steht für das Hinterfragen der Eigendiagnose: Ist dies noch ein Fall für die Selbstmedikation oder müssen Sie den Patienten zum Arzt schicken? Um diese Entscheidung treffen zu können, brau chen Sie vom Patienten in der Regel Infor mationen über Art, Dauer und Schwere der Symptome.

kann. Ein Tipp: damit die Patienten Sie nicht möglicherweise für neugierig halten und bereitwilliger antworten, sollten Sie Ihrer Frage eine kurze Begründung voran stellen. Also zum Beispiel: „da dieses Arz neimittel bei bestimmten Erkrankungen nicht angewendet werden darf – haben Sie noch andere Krankheiten, die ich be rücksichtigen muss?“ oder „um sicherzu stellen, dass weitere Arzneimittel keinen negativen Einfluss auf die Wirkung haben – nehmen Sie derzeit noch andere Arznei mittel ein?“. Das zweite „E“ führt dann zu Ihren Erläuterungen zum Arzneimittel. Geben Sie dem Patienten gezielt die Informatio nen, die er benötigt, um das Arzneimittel in seinem Fall optimal anzuwenden. Dies umfasst in der Regel neben Dosierung und Art der Anwendung auch den Zeit raum, nach dem bei unveränderten oder sich verschlechternden Symptomen der Patient die Selbstmedikation beenden und einen Arzt aufsuchen sollte. Mit dem „R“ und der Rückfrage, ob der Patient alles verstanden hat oder noch weitere Informationen benötigt, runden Sie Ihre Beratung ab. Sie werden sehen, mit dem PETER Prinzip lassen sich Beratungsgespräche gut strukturieren und machen Spaß. Brin gen Sie Abwechslung in Ihr Beratungspra xis: Vielleicht stellen Sie sich ja auch ein mal der Herausforderung, die benötigten Informationen von den Patientinnen und Patienten mit immer anderen Formulie rungen zu erfragen. < P atient oder Bote? E ntscheidung: Selbstmedikation oder Arzt? T reffen der Arzneimittelauswahl E rläuterungen R ückfrage Informationsbedarf

Das „T“ in der Mitte erinnert Sie an das Treffen der Arzneimittelauswahl. Hat der Patient oder die Patientin gezielt ein Prä parat verlangt, müssen Sie entscheiden, ob dieses Arzneimittel für den speziellen Fall geeignet ist. Möchte der Patient dage gen einen Arzneimittelempfehlungen von Ihnen, können Sie den richtigen Arznei stoff und die richtige Darreichungsform auswählen. Um mögliche Gegenanzeigen und Wechselwirkungen berücksichtigen zu können, benötigen Sie in beiden Fäl len die Information, ob der Patient noch andere Krankheiten hat oder andere Arzneimittel einnimmt. Sie sollten auch besondere Umstände wie Alter, Schwan gerschaft und Stillzeit oder bisherige Be handlungsversuche in Ihre Überlegungen einbeziehen. Stellen Sie dazu möglichst offene Fragen, also Fragen, die man nicht einfach mit „ja“ oder „nein“ beantworten

> Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apotheken gewerkschaft ADEXA haben zum 1. Juli 2024 einen neuen Gehaltstarifvertrag abgeschlossen. Mitarbeitende aller Berufsgruppen in der jeweils ersten Berufsjahresgruppe erhalten 150 Euro mehr als Sockelbetrag; Neuer Gehaltstarifvertrag für Angestellte in den anderen Gruppen sind es 100 Euro mehr als Sockelbetrag. Auch die monat lichen Ausbildungsvergütungen werden angepasst: Pharmazeuten im Praktikum erhalten 1.100 Euro, PTA im Praktikum 850 Euro pro Monat. PKA-Azubis erhalten 850 Euro pro Monat im ersten, 900 Euro monatlich, im zweiten und 950 Euro pro

Monat im dritten Ausbildungsjahr. Apo thekenangestellte aller Berufsgruppen erhalten ab dem 1. Januar 2026 ein Ge haltsplus von 3,0 Prozent. Ab dem 1. Au gust 2024 sinkt die Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden. Der Urlaubsanspruch steigt auf 35 Tage pro Jahr (36 Tage ab vierjähri ger Betriebszugehörigkeit). <

AKWL Mitteilungs blatt 06-2024 / 15

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