Mitteilungsblatt 4/2022, 10. November 2022

E-REZEPT-START

entnehmen: KIM ist geeignet für den da tenschutzkonformen Versand von Patien tendaten, denn jede Nachricht über KIM wird automatisch verschlüsselt und sig niert. Patientendaten sind somit sicher. BeimAbrufen werden die Nachrichten für die Empfängerinnen und Empfänger au tomatisch entschlüsselt. Diese können Sie dann direkt weiterverarbeiten KIM wird nur durch zugelassene Anbieter ermög licht, und der Nutzerkreis ist ausschließ lich auf professionelle Akteure des Ge sundheitswesens mit entsprechendem Eintrag im KIM-Adressbuch begrenzt. Natürlich wird auch via KIM nicht das E-Rezept übermittelt, sondern der E Rezept-Code (Token), der Zugriff auf die Rezeptdaten ermöglicht. Für die unkom plizierte Weiterverarbeitung von Rezept codes direkt in Ihrer Apothekensoftware (Warenwirtschaftssystem) ist seitens der gematik der Nachrichtentyp „Zuweisung“ definiert und veröffentlicht worden. Diese Typ-Definition dient dazu, dass die KIM Nachricht nicht als E-Mail bei den Nut zern ankommt, sondern als „besondere“ E-Mail mit Rezeptcode erkannt und damit unmittelbar in Ihrem Warenwirtschafts system erkannt und weiterverarbeitet werden kann. Sprich: Der Rezept-Token wird direkt ins Warenwirtschaftssystem übertragen (analog dem Scannen eines Papier-Token-Ausdrucks) und Sie können direkt prüfen, ob das Medikament vor rätig ist. Ob diese Automatik bereits für Ihre Softwarelösung zur Verfügung steht, müssen Sie mit Ihrem Anbieter klären. Was müssen Sie unternehmen, um nun KIM in Ihrer Apotheke nutzen zu können? Hierzu sind zwei Schritte erforderlich: 1. Sie müssen einen KIM-Anschluss bei ei nem KIM-Anbieter beauftragen. Wen den Sie sich hierzu an Ihren Software Anbieter. Stellen Sie sicher, dass die angebotene Lösung bereits den Nach richtentyp „Zuweisung“ automatisiert an Ihr Warenwirtschaftssystem wei terleiten kann. Nach der Registrierung erhalten Sie eine eigene E-Mail-Adresse für die Nutzung von KIM und sind mit dieser Adresse auch automatisch im Adressverzeichnis, beispielsweise für Arztpraxen, auffindbar. 2. Lassen Sie KIM durch Ihren Software Anbieter in Ihrer Apotheke installieren und einrichten. Danach können Sie KIM über Ihr gewohntes Programm

Schematische Darstellung der Kommunikation via KIM: vertraulich – sicher – geprüft.

Nachrichten) ist nicht notwendig. Der HBA kommt nur zum Einsatz, wenn im Zuge der Rezeptbearbeitung zur Abrechnung die qualifizierte elektroni sche Signatur erforderlich ist. <

(Apothekensoftware und/oder Stan dard-Mail-Programm) in Ihrer Apo theke nutzen. Der Einsatz des Heilbe rufsausweises (HBA) bei der Nutzung von KIM (Empfang und Senden von

Mit Vorbehalten und Hürden E-Rezept am 1. September bundesweit gestartet

Für die Modellregionen sind nun Krite rien festgelegt worden, umdann den Roll out in weiteren Regionen fortzusetzen. Zentrales Kriterium: Mindestens 25 Pro zent aller Verordnungen werden digital zur Abrechnung eingereicht! Diese enor me Zahl kann nur erreicht werden, wenn auch die Zahl der teilnehmenden Arztpra xen sehr hoch ist. Hier verfolgt die KVWL ein Stufenkonzept, um sukzessive die Zahl der Arztpraxen zu skalieren. Gleichzeitig müssen zur Akzeptanz- und damit Nut zungssteigerung die Übertragungswege für den Token ausgeweitet werden, denn Token-Ausdruck und App-Nutzung sto ßen auf Vorbehalte. Hier ist die Übermitt lung über die Gesundheitskarte (egK) der Versicherten projektiert. Eine Umsetzung ist für 2023 vorgese hen, ist jedoch aktuell ausgebremst wor den, da auch hier Datenschutzprobleme gelöst werden müssen. <

> Ungeachtet aller Diskussionen um technische Probleme und zulässige Über tragungswege ist seit dem 1. September 2022 die Belieferung von E-Rezepten in allen Apotheken in Deutschland verpflich tend. Dies immer unter dem Vorbehalt, dass sie den formalen Anforderungen an E-Rezepte entsprechen. Dabei nimmt Westfalen-Lippe als Mo dellregion im Rollout-Konzept der gema tik eine besondere Rolle ein. Neben Schleswig-Holstein war Westfalen-Lippe durch einen Gesellschafterbeschluss der gematik als Modellregion festgelegt wor den. Die Ärzteschaft in Schleswig-Hol stein war jedoch kurz vor dem Start in ih rem Landesteil aus dem E-Rezept-Rollout ausgestiegen. Hintergrund war vor allem, dass die Übermittlung des E-Rezept-To kens via Mail und SMS seitens des Daten schutzes untersagt worden war, eine Übermittlungsvariante, die einerseits in einem Arztsystemmassiv vorangetrieben worden war, andererseits aber nie als Re gelweg für die Übermittlung der E-Rezept Token vorgesehen war.

AKWL Mitteilungs blatt 04-2022 / 7

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