Mitteilungsblatt 4/2021, 28. Oktober 2021

RECHT · RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Belieferung fehlerhafter T-Rezepte Hinweise zu T-Rezepten unter www.bfarm.de

> Wiederholt wird die Kammer von der Apothekenaufsicht über Sachverhalte informiert, die die Belieferung nicht ord- nungsgemäß ausgestellter T-Rezepte betreffen. Von der Apothekenaufsicht sind hierbei regelmäßig Bußgeldverfah- ren durchzuführen. Strenggenommen kann sogar der Vorwurf einer Straftat im Raum stehen, da in diesen Fällen ein Arz- neimittel ohne Verordnung abgegeben wird. Nicht zuletzt können Retaxationen drohen. Dies gilt jeweils auch dann, wenn sich ein Patient zuvor bereits mehrfach mit dem gleichen T-Rezept in der Apothe- ke vorgestellt hat. Wir möchten daher darauf hinweisen, vor jeder Belieferung eines T-Rezeptes unbedingt sicherzustellen, dass dieses allen Formerfordernissen genügt. Neben der Einhaltung der allgemeinen Form- vorschriften ist unbedingt zu kontrollie- ren, ob die notwendigen Kreuze in den Pflichtfeldern gesetzt sind: • „alle Sicherheitsbestimmungen wer- den eingehalten“ und • „dem/der Patient*in wurde das medi- zinische Informationsmaterial ausge- händigt“ und • „In-Label-Anwendung“ oder „Off- Label-Anwendung“.

Weitergehende Hinweise zu T-Rezepten finden Sie auf der Website des Bundesinstitutes für Arznei- mittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de) unter Bundesopiumstelle > T-Register (s. QR-Code).

maßnahmen durchge- führt hat und der/die Patient*in bestmöglich versorgt wird, sondern schützt auch Sie vor den dargestellten Konsequenzen. <

T-Rezepte sind zudem nur bis zu sechs Tage nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig. Daher sollte unbedingt auch de- ren Gültigkeit geprüft werden. Dies ge- währleistet nicht nur, dass der/die ver- schreibende Arzt / Ärztin alle Sicherheits-

Notfalldepots in Westfalen-Lippe Bitte hängen Sie die aktuelle Notfalltafel in Ihrer Apotheke auf!

Münster sowie Unna finden Sie auf der Notfalltafel. Bitte beachten Sie unbe- dingt, dass die Entnahme ausschließlich durch Apotheken bzw. durch sie beauf- tragte Boten und nicht durch Patientin- nen oder Ärzte erfolgen darf. Es muss sichergestellt sein, dass die Arzneimittel durch pharmazeutisches Personal in einer Apotheke an den Patienten abgegeben werden. Bitte entnehmen Sie die Notfalltafel aus dem Mittelteil und hängen sie in Ih- ren Betriebsräumen auf. Beziehen Sie das

> Die Apothekerkammer Westfalen-Lip- pe hält die in § 15 Abs. 2 Apothekenbe- triebsordnung genannten selten benötig- ten oder im Erkrankungsfall unmittelbar erforderlichen Arzneimittel in drei Not- falldepots vorrätig. Die Apotheken kön- nen diese Arzneimittel dort jederzeit (24-Stunden-Service) nach telefonischer Vorankündigung abholen. Eine Auflistung der eingelagerten Arzneimittel, eine Be- schreibung des genauen Entnahmever- fahrens sowie die Kontaktdaten der Not- falldepots an den Standorten Bielefeld,

Mitteilungsblatt als e-Paper, erhalten Sie mit dem Link zur digitalen Ausgabe des MBs eine pdf-Datei der Notfalltafel. <

WWW.AKWL.DE Die aktuelle Notfalltafel (Stand Juni 2021) steht Ihnen im internen Bereich unserer Kammerhomepage unter Infos Pharma- zie, Recht und Politik > Pharmazeutische Praxis: Viel gefragt (A-Z) > M-N > Notfall- depots in Westfalen-Lippe - Notfalltafel zur Verfügung.

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