Mitteilungsblatt 3/2025, 15.August 2025
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03 · 2025 15.08.2025
Weil es um Menschen geht: In eine gesunde Zukunft mit der Apotheke
VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN Positionspapier der ABDA Seite 3 VOR DER SONNE SCHÜTZEN Aufklärungskampagne mit der ÄKWL Seite 7 ANSCHLUSS AN DIE TI SICHERN Infos zu den Folgekartenprozessen Seite 8
INHALT
18 Apotheker*innen und Studierende beim pharmacon-Kongress in Meran 18 Anmeldung zum Praxisbegleitenden Unterricht (PBU) WEITERBILDUNG 19 Neuerungen im Weiterbildungsgebiet „Theoretische und Praktische Ausbildung“ 20 7. Seminarzyklus „Infektiologie“ 20 Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen 21 Ermächtigungen uns Zulassungen QUALITÄTSSICHERUNG 22 Zertifizierte und rezertifizierte Apotheken AUSBILDUNG PKA/PTA 22 Ergebnis der Abschlussprüfung für PKA-Auszubildende Sommer 2025 23 Verabschiedung von Uta Schirp und Dr. Thilo Klindert aus dem
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Weil es um Menschen geht: In eine gesunde Zukunft mit der Apotheke Positionsspapier der ABDA
EDITORIAL
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Weil es um Menschen geht: In eine gesunde Zukunft mit der Apotheke GESUNDHEITSPOLITIK AKTUELL
PKA-Prüfungsausschuss DIENSTBEREITSCHAFT
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Die Frage aller Fragen: Wann kommt die wirtschaftliche Stärkung der Apotheke vor Ort? DER VORSTAND INFORMIERT Gemeinsame Vorstandssitzung in Niedersachsen Ein starkes Zeichen für die weitere Zusammenarbeit Ihr Kammervorstand / Ihre Ansprechpartner*innen
Notdienst 2026: Informationen über Tauschverfahren und weiterer Zeitplan WIVA
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Stationsapotheker:in NRW – Qualitative Phase MIXTUM
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Jetzt anmelden zum AKWL-Clubraum
06 AKWL stellt acht Anträge zum Deutschen Apothekertag 2025 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 07 Ärztekammer und Apothekerkammer klären auf: „Sonnenschutz gehört zu jedem Sommerprogramm“ IT & MITGLIEDSCHAFT Anschluss der Apotheke an TI sichern: Handlungshinweise und Folgekartenprozesse 10 pharmacon-Kongress Meran – Stiftungspreistrager*in lösen Gutscheine ein 10 Jetzt anmelden zum Stiftungsvortrag am 30. August 11 Stiftungspreis für Pharmazie-Absolventin Clara Marie Meiners 11 IMPRESSUM RECHT 12 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Was Apotheker*innen jetzt beachten sollten RATGEBER APOTHEKENPRAXIS 12 Long COVID, Post-COVID und ME/CFS 13 Interaktionsmanagement im Apothekenalltag 15 Ein Fall von CIRS NRW AUS-/FORTBILDUNG UND AMTS 17 White-Coat-Ceremony für Pharmazie-Studierende 17 25. ATHINA-WL-Abschlusssymposium am 14. Juni 2025 08 09 Ärztliche Verschreibungen für den Eigenbedarf Digitaler Arztausweis als Alternative zur Plastikkarte APOTHEKERSTIFTUNG
25 SAVE THE DATE Runder Tisch für junge Pharmazeut*innen am 9. November 2025 25 IN MEMORIAM AMTLICHE MITTEILUNGEN 27 Erteilte Erlaubnisse 27 LITERATURHINWEISE
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GESCHÄFTSBERICHT 2024 ONLINE Den Geschäftsbericht für das Jahr 2024 stellen wir auf unserer Website unter „Auf einen Blick > Mittei lungsblatt & Geschäftsbericht“ unter Informationen für Sie bereit.
Mit QR-Codes schnell zur Information: Inzwischen finden Sie im Mitteilungsblatt zu vielen Artikeln auch die direkte, schnelle Verlinkung über QR-Codes. Die kleinen quadratischen „Helfer“ liefern verschlüsselt Informationen oder Verlinkun gen auf Internetseiten. Man benötigt ein Smartpho ne/Tablet-PC und ein QR-Code-Scanner-Programm
(kostenlos im App-/googleplay-Store erhältlich unter „qr code“). Mit dieser App kann man die jeweiligen QR-Codes scannen und man er hält dann die darin enthaltenen Informationen oder Links direkt auf dem benutzten Endgerät zur weiteren Benutzung angezeigt.
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EDITORIAL
Weil es um Menschen geht: In eine gesunde Zukunft mit der Apotheke Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser Gesundheitswesen steht vor vielfältigen und wachsenden Herausforderungen. Besonders der demografische Wandel führt dazu, dass der Bedarf an gesundheitlicher Versorgung in den kommenden Jahren deutlich steigen wird, bei gleichzeitig anhal tendem Fachkräftemangel. Das von allen 34 ABDA-Mitgliedsor ganisationen einstimmig verabschiedete Positionspapier „In eine gesunde Zukunft mit der Apotheke“ zeigt auf, wie wir dazu bei tragen können, diesen Herausforderungen wirksam zu begegnen. Unsere zentrale Aussage: Die Apotheken mit ihren hochqualifi zierten pharmazeutischen Mitarbeitenden sind bereit, mehr Ver antwortung im Gesundheitswesen zu übernehmen. Unsere Vorschläge lassen sich mit drei Zielen zusammenfas sen: Erstens sollen in Zukunft die Patient*innen schneller und mit weniger Bürokratie mit Arzneimitteln versorgt werden kön nen. Zweitens gilt es, unser Angebot in Prävention und Früh erkennung auszubauen. Beispiele sind Impfangebote oder die frühzeitige Identifikation von Gesundheitsrisiken wie erhöh te Blutzuckerwerte. Drittens wollen wir in den Apotheken vor Ort die Patient*innen stärker in der Arzneimitteltherapie durch
zusätzliche Beratungsleistungen unterstützen, wie zu Beginn ei ner Dauertherapie mit Arzneimitteln oder bei digitalen Gesund heitsangeboten wie der elektronischen Gesundheitsakte (ePA). Der gesamte Vorstand der Apothekerkam mer Westfalen-Lippe spricht sich mit Nach druck dafür aus, die konkrete Umsetzung des Zukunftspapiers umgehend anzugehen. Das vollständige Positionspapier „In eine ge sunde Zukunft mit der Apotheke“ gibt es zu Ihrer umfassenden Information auf der Website der ABDA. https://www.abda.de/themen/politische-forderungen/
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen
Gabriele Regina Overwiening (Präsidentin), Frank Dieckerhoff (Vizepräsident), Dr. Claudia Brüning, Eva Gödde, Dr. Günter Ha genhoff, Dr. Hannes Müller, Sandra Potthast, Ina Richling, Dr. Lars Ruwisch, Dr. Philipp Schulte Mecklenbeck und Christine Weber.
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GESUNDHEITSPOLITIK AKTUELL
Die Frage aller Fragen: Wann kommt die wirtschaftliche Stärkung der Apotheke vor Ort? 100 Tage Große Koalition in Berlin: Alle warten auf Nina Warkens erstes Apothekengesetz
> Bereits im Koalitionsvertrag der gescheiterten Ampel-Koalition war eine Stärkung der Apotheke vor Ort festgeschrieben. Im Koalitionsver trag der (nach Bundestagsmanda ten gemessen kleinsten) Großen Ko alition sind sogar konkrete Zahlen genannt. Aber wie steht es um den Zeitplan der Apothekenreform? Gut 100 Tage nach der Wahl von Friedrich Merz zum neuen Bundeskanzler und der Ernennung eines neuen Kabinetts, unter anderem mit Nina Warken als Gesund heitsministerin, wächst die Ungeduld bei vielen Apothekerinnen und Apothekern und auch in den Mitgliedsorganisationen der ABDA. Die im Koalitionsvertrag in Aus sicht gestellte Erhöhung des packungsbe zogenen Fixums, eine zusätzliche Stär kung von Landapotheken und auch die Entbürokratisierung sollen jetzt offen sichtlich nicht zeitnah per Verordnung ge regelt werden, sondern in einem Apothe kenstärkungsgesetz niedergelegt werden. So darf man die Äußerungen von Ministe rin Warken deuten, die Mitte Juli erstmals zu einem Gespräch mit ABDA-Präsident Thomas Preis zusammenkam. „Die Minis terin signalisierte, dass sie im Rahmen der Reform-Vorbereitungen für einen offenen
Bisher gibt es viel verbalen Zuspruch, aber keine gesetzgeberischen Aktivitäten: Die Stärkung der Vor-Ort Apotheken hat die neue Gesundheitsministerin Nina Warken avisiert, aber noch nicht realisiert.
Dialog mit der ABDA bereitstehe”, hieß es im Nachgang zu dem Austausch in Berlin.
Sommerpause auf den parlamentarischen Weg bringen wolle. Bereits Anfang Juni hatte die Nachfolgerin von Karl Lauter bach angekündigt, zur Eröffnung des diesjährigen Deutschen Apothekertages (DAT) am 16. September gegen 13 Uhr im Düsseldorfer CCD Congress Center ein Grußwort an die Delegierten zu richten und mit ihnen gemeinsam ihre Reform- ideen zu besprechen. Das deutet darauf hin, dass das mögliche Paket zur Stärkung der Apotheken erst Anfang 2026 in Kraft treten könnte. Zugleich hat sich mit dem Urteil des Bun desgerichtshofs vom 17. Juli der Druck auf die Apotheken verstärkt. Auch wenn es sich in dem Verfahren „nur” um Rx-Boni drehte, die eine inzwischen nicht mehr existierende Versandapotheke im Jahr 2012 gewährte, nahmen ausländische Versandapotheken das Urteil zum Anlass, wieder verstärkt mit Rx-Boni zu locken. < Preisbindung rückt wieder in den Fokus
Warken spricht beim Apothekertag
Warken avisierte zugleich, dass sie erste Ideen zu einer Apothekenreform nach der
Dr. Georg Kippels (CDU) ist seit der Regierungsbil dung parlamentarischer Staatssekretär im Bundes ministerium für Gesundheit (BMG). Zuvor war er bereits seit 2015 Mitglied im Gesundheitsausschuss.
Tino Sorge (CDU) ist ebenso wie Dr. Kippels als Par lamentarischer Staatssekretär im BMG tätig und u. a. für die Abteilung 1 (Arzneimittel, Medizinproduk te und Biotechnologie) zuständig.
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DER VORSTAND INFORMIERT
Gruppenbild zum Abschluss eines ebenso intensiven wie konstruktiven Treffens: Die Vorstände und Geschäftsführungen der beiden benachbarten Apothekerkam mern aus Niedersachsen und Westfalen-Lippe tagten am 20. Mai in Hannover. Das Gruppenfoto entstand im Anschluss an den mehr als sechsstündigen Austausch im Garten der Geschäftsstelle der AK Niedersachsen. 2026 soll es eine weitere Arbeitsssitzung in Münster geben.
Gemeinsame Vorstandssitzung in Niedersachsen Ein starkes Zeichen für die weitere Zusammenarbeit Intensiver Austausch zur Stärkung der landesteilübergreifenden Zusammenarbeit
> Am 20. Mai trafen sich die Vorstände der Apothekerkammern Niedersachsen und Westfalen-Lippe zu einer ganztä gigen gemeinsamen Sitzung in Han nover. Die Veranstaltung stand ganz im Zeichen des intensiven Austauschs, der Stärkung der länderübergreifenden Zusammenarbeit sowie des gemeinsa men Verständnisses für die Rolle des Apothekers im Gesundheitswesen. In einer offenen und konstruktiven Atmo sphäre erörterten die beiden Vorstände intensiv die aktuelle berufspolitische Lage und würdigten das ABDA-Konzept „In eine gesunde Zukunft mit der Apotheke“, das möglichst bald in die konkrete Umset zung gelangen sollte, wie die gastgebende Präsidentin Cathrin Burs und AKWL-Präsi dentin Gabriele Regina Overwiening uni sono betonten. Ebenso möglichst zeitnah
erwarten beide Kammern eine Umset zung der im Koalitionsvertrag von CDU/ CSU und SPD avisierten Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung der Apotheken, um die bestehende wohnortnahe Versor gung zu sichern und das Apothekenster ben zu stoppen. Der verstärkte Einsatz von Stations apothekerinnen und Stationsapothekern, die Öffnung des ATHINA-Ausbildungspro gramms für Pharmazeut*innen im Prak tikum, universitäre Projekte zur gemein samen Ausbildung von Ärzten*innen und Apothekern*innen sowie die Schaffung zusätzlicher Pharmazie-Studienplätze in Westfalen-Lippe und Niedersachsen wa ren weitere Punkte auf der gut gefüllten Tagesordnung. Bereits jetzt gibt es eine Reihe von Projekten, die von beiden Kammern ge meinschaftlich angegangen werden, wie die im September erstmals anstehende
Gemeinsames Leuchtturmprojekt, auch wenn das Logo den Wasserturm als Wahrzeichen der Insel zeigt: Die gemeinsam Fortbildungsveranstaltung der beiden Kammern im September auf Langeoog. Fortbildungstagung „Meer-Fortbildung” auf der Nordseeinsel Langeoog. Auch bei den im Jahreswechsel anstehenden Apo thekertagen in Niedersachsen und West falen-Lippe sollen Synergieeffekte durch ein verstärktes Miteinander ausgelotet werden. <
AKWL Mitteilungs blatt 03-2025 / 5
KDOE RL UVMONR SETNATNI TDE LI N F O R M I E R T
AKWL stellt acht Anträge zum Deutschen Apothekertag 2025 Patient*innen schützen, Apotheken stärken, Versorgung sichern
Ihr Kammervorstand Ihre Ansprechpartner*innen Präsidentin Gabriele Regina Overwiening Apotheke am Borkener Klinikum, Propst Sievert-Weg 8, 46325 Borken, Tel.: 02861 9084900, E-Mail: g.overwiening@akwl.de Vizepräsident Frank Dieckerhoff Funkturm-Apotheke, Arcostraße 78, 44309 Dortmund, Tel.: 0231 253247, E-Mail: info@funkturm-apotheke.de Dr. Claudia Brüning c/o Stern-Apotheke, Ludgeristraße 66, 48143 Münster, Tel.: 0251 1345538, E-Mail: clcbruening@arcor.de Eva-Maria Gödde c/o Colosseum Apotheke Brüning, Altstadtstraße 32, 44534 Lünen, E-Mail: evagoedde@gmail.com Dr. Günter Hagenhoff Hagenhoff Beratung, Michaelstraße 21, 44329 Dortmund, E-Mail: g.hagenhoff@ hagenhoff-beratung.de Pharmazie am See OHG, Weseler Straße 20, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 7566, E-Mail: hannes.mueller1@gmail.com Sandra Potthast c/o Höke's Alte-Apotheke Weitmar, Hattinger Straße 334, 44795 Bochum, Tel.: 0234 431421, E-Mail: sandrapotthast07@gmail.com Ina Richling, PharmD c/o Zentralapotheke des St.-Johannes Hospital Dortmund SJG St. Paulus GmbH, Johannesstraße 9-17, 44137 Dortmund E-Mail: ina.richling@gmx.de Dr. Lars Ruwisch Hirsch-Apotheke am Markt, Lange Straße 63, 32791 Lage, Tel.: 05232 951050, E-Mail: ruwisch@hirsch-apotheke-lage.de Dr. Philipp Schulte-Mecklenbeck Bären-Apotheke Pharmazie am See OHG, Rekumer Str. 18, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 2600, E-Mail: schultemecklenbeck@gmail.com Christine Weber c/o Amts-Apotheke, Alte Bahnhofstr. 82, 44892 Bochum, Tel.: 0234 280717, E-Mail: christine.weber@mailbox.org Dr. Hannes Müller Römer-Apotheke
> Zum Deutschen Apothekertag im September in Düsseldorf hat die Apo thekerkammer Westfalen-Lippe acht Anträge gestellt (zwei davon gemein sam mit dem Apothekerverband West falen-Lippe), die allesamt drei Zielen dienen: Die Patient*innen zu schützen, die Apotheke vor Ort zu stärken und die wohnortnahe Versorgung zu sichern. Fehlende Kreuze beim T-Rezept oder unklare Darreichungsformen: Antrag 1 fordert den Verordnungsgeber auf, Maß nahmen für die Sicherstellung des ord nungsgemäßen Ausstellens von Ver schreibungen zu treffen. Antrag 2 geht in dieselbe Richtung wie die jüngste Ini tiative von Gesundheitsministerin Nina Warken und fordert ein Verbot des Ver sandhandels mit Cannabisarzneimitteln, Antrag 3 ein Verbot des Versandhandels mit Betäubungsmitteln. Internetplattformen bzw. -angebote, über die Arzneimittel an Verbraucher abgege ben werden, zu regulieren, um Arzneimit teltherapiesicherheit und Patienten- und Verbraucherschutz sicherzustellen – das ist die Forderung des vierten DAT-An trages der Kammer. Denn zunehmend verbreiten sich Internetplattformen und digitale Angebote, über die Arzneimittel bezogen werden können. Oftmals wird zusätzlich die Ausstellung des benötigten Rezeptes bzw. in diesem Zusammenhang eine „medizinische (Fern-)Behandlung“ angeboten. Derartige Plattformen ste hen regelmäßig nicht im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Vorgaben. Ein Unterlaufen der Verschreibungspflicht er höht die Gefahr von Arzneimittelfehlge brauch und -missbrauch. Antrag 5 greift das Zukunftspapier „In eine gesunde Zukunft mit der Apotheke“ (siehe hierzu auch das Editorial auf Seite 3) auf. Die AKWL fordert, die Umsetzung umgehend anzugehen und so aktiv die Transformation des Berufsbildes und der Plattformen regulieren
Anträge für die Hauptversammlung des DAT: Acht wichtige Anliegen der AKWL werden im September 2025 von den Delegierten in Düsseldorf beraten.
Apotheke vor Ort zu gestalten. Unakzeptabel sind aus Sicht der AKWL die ständigen Ausfälle der Telematikinfra struktur. Apotheken müssen, so Antrag 6, für Ausfälle entschädigt werden. Zudem sind Verordnungsgeber und Gematik in der Pflicht, öffentlich deutlich zu machen, dass die TI-Ausfälle nicht durch die Apo thekerschaft verantwortet werden. Gemeinsam mit dem AVWL fordert die Kammer den Gesetzgeber auf, die Mög lichkeit einer Stapelsignatur der E-Rezepte in der Arztpraxis abzuschaffen oder zu mindest auf bestimmte Dokumententy pen zu begrenzen. Für E-Rezepte ist eine verzögerte Signatur äußerst problema tisch: Patient*innen begeben sich in der Regel unmittelbar nach dem Arztbesuch in eine Apotheke, um ihre Verordnung einzulösen. Wird das E-Rezept jedoch erst Stunden später durch eine Stapelsignatur freigegeben, ist eine zeitnahe Versorgung nicht gewährleistet. Dies ist gerade bei Akuterkrankungen bedenklich, kann aber auch in chronischen Fällen zum Problem werden, wenn es zu Therapieunterbre chungen führt. Antrag acht thematisiert das enorme Kostenrisiko für Apotheken bei der Beschaffung hochpreisiger Arznei mittel auf Grundlage einer ärztlichen Ver ordnung, wenn beispielsweise der Patient vor der Abgabe verstirbt.“ <
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ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Ärztekammer und Apothekerkammer klären auf: „Sonnenschutz gehört zu jedem Sommerprogramm” Die beiden Kammern warnen vor Hautschäden durch übermäßige UV-Strahlung
> Ob Urlaub im Süden oder Spa ziergang vor der Haustür – UV Strahlen belasten die Haut überall. Wer sich nicht ausreichend schützt, riskiert Sonnenbrand und langfris tige Hautschäden. Darauf machen die Ärztekammer Westfalen Lippe und die Apothekerkammer Westfalen-Lippe in diesem Som mer gemeinsam aufmerksam. „Sonnenschutz gehört zu jedem Sommer programm“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung, die durch umfangreiche Social-Media-Informationsangebote flan- kiert wurde. Schon 2024 hatten die Spit zen der beiden Kammern, Hans-Albert Gehle (ÄKWL) und Gabriele Regina Over wiening (AKWL) eine gemeinsame Pla kat- und Informationskampagne initiiert, in der der verstärkte Einsatz kostenfreier Trinkwasserspender gefordert wurde. „Ein Sonnenbrand ist mehr als nur ein kosmetisches Ärgernis“, warnt Dr. Max Tischler, Facharzt für Dermatologie und Allergologie. In seiner Praxis in Dort mund erlebt er täglich die Folgen unzu reichenden UV-Schutzes der Haut. Neben akuten Entzündungen wie Rötung, Bren nen, Schwellung und in schweren Fällen sogar Blasenbildung führt übermäßige UV-Strahlung auch zu langfristigen Haut schäden. Je nach Wellenlänge können UV Strahlen unterschiedlich tief in die Haut eindringen und die Erbinformation (DNA) der Zellen schädigen. „Das zeigt sich zum einen als akuter Sonnenbrand, zum ande ren als Hautalterung und schlimmsten falls in Hautkrebs.“ Vor allem die junge Haut von Kindern ist besonders empfindlich gegenüber Son nenstrahlen. Hinzu kommt, dass Kinder viel Zeit im Freien verbringen und damit in höchstem Maße durch die Sonnen einwirkung gefährdet sind. Wiederholte Sonnenbrände – besonders im Kindes alter – erhöhen das Risiko für Hautkrebs. „Insbesondere bei schwarzem Hautkrebs scheint der Sonnenbrand im Kindesalter ein relevanter Marker zu sein“, so Dr. Tisch
Gemeinsame Aufklärungsarbeit: Die Ärztekammer Westfalen-Lippe sensibilisiert in diesem Sommer ge meinsam mit der Apothekerkammer Westfalen-Lippe für das Thema Sonnenschutz.
richtige Sonnencreme unerlässlich. „Da bei kommt es nicht auf eine bestimmte Marke an, sondern darauf, das passende Produkt zum persönlichen Hauttyp zu fin den“, sagt AKWL-Präsidentin Overwiening. „Man sollte sich ausführlich in seiner Apo theke beraten lassen, damit beim Sonnen bad nichts schiefgeht und aus einem ent spannten Nachmittag keine gefährliche Verbrennung resultiert.“ Rund eine halbe Stunde vor dem Sonnenbad sollte die Sonnencreme aufgetragen werden, rät Overwiening und warnt davor, hier einem Irrtum aufzusitzen: „Mehrmaliges Auftra gen erhöht keinesfalls die maximale Zeit, die man in der Sonne verbringen darf.“ Das Nachcremen sei wichtig, da selbst wasserfeste Cremes durch ausgiebiges Schwimmen und Reibung von Kleidung und Handtüchern verlorengehen. Auch das sogenannte „Vorbräunen“ in Solarien sei keine Sonnenbrand-Prophylaxe und schädige die Haut genauso stark wie die normale Sonne: „Dabei werden tiefere Hautschichten gebräunt, wobei die obe ren Hautschichten weiterhin ungeschützt bleiben.“ <
ler. Mit etwa 300.000 Neuerkrankungen pro Jahr ist Hautkrebs die häufigste Krebs erkrankung in Deutschland. Zum „hellen Hautkrebs“ werden das Basalzellkarzinom und das Plattenepithelkarzinom gezählt. Sie sind die häufigsten Formen von Haut krebs. „Der schwarze Hautkrebs ist zwar seltener, jedoch deutlich gefährlicher, da bereits frühzeitig Metastasen gebildet werden“, weiß der Dermatologe. Die Früherkennung ist besonders wichtig, wie Dr. Max Tischler betont: „Sonnen schutz ist unverzichtbar und gehört zu jedem Sommerprogramm!“ Er beginne mit dem Meiden der Mittagssonne, gehe über das Tragen von UV-Schutz-Kleidung bzw. Bedecken der Haut mit ausreichend lichtdichter Kleidung und ende beim kon sequenten und regelmäßigen Eincremen mit Sonnenschutz – inklusive regelmäßi gem Nachcremen tagsüber. Will man seiner Haut und damit dem größten Organ des menschlichen Körpers etwas Gutes tun, ist beim Sonnenbad die Früherkennung ist besonders wichtig
AKWL Mitteilungs blatt 03-2025 / 7
IT & MITGLIEDSCHAFT
Anschluss der Apotheke an die TI sichern: Handlungshinweise und Folgekartenprozesse Achtung: Massenaustausch bei RSA-Karten erforderlich
> Derzeit läuft in allen Apothe ken in Deutschland (ebenso wie in Arztpraxen) der Tausch zentraler technischer Komponenten für die Anbindung an die Telematikinfra struktur (TI), und damit u.a. an die Möglichkeit des E-Rezepts-Abrufs.
Nachdem die Anbindung der Apotheken im September 2020 verpflichtend gewor den ist, laufen folgerichtig aktuell die ers ten Komponenten aus, deren Zertifikate eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Hierzu sind in der Apotheke viele Ein zelbausteine im Blick zu behalten, ange fangen vom Konnektor, über die Karten lesegeräte und deren spezifische Karten (gSMC-KT) bis hin zu den elementaren Bausteinen Institutionenkarte (SMC-B) und elektronischer Heilberufsausweis (HBA). Hier folgt ein erneuter Überblick über die notwendigen Aspekte und Hand lungshinweise. Läuft Ihre SMC-B ab, sind Sie mit Ihrer Apotheke nicht mehr an die Telematikin frastruktur angebunden und können kei ne E-Rezepte abrufen und beliefern. Die Gültigkeitszeiträume Ihrer Karten finden Sie unter anderem in Ihren Auftragsunter lagen und auf akwl.de in Ihrem persönli chen Bereich (siehe Infobox). Die Kartenproduzenten informieren Ihre Kund*innen beginnend drei Monate vor Ablauf der Karten im Monatsrhyth mus. Auch die AKWL informiert Sie per E Mail einmalig drei Monate vor dem Ablauf der Karten. Für die Einschätzung, wann Sie Ihre Folgekarte beauftragen, beachten Sie bitte die nachstehenden Aspekte, die sich auf den zeitlichen Ablauf auswirken: • Antrags-, Identifikations- und Bestell prozess (Bitte beachten Sie, dass Sie für die SMC-B-Bestellung ebenfalls Vorab der wichtigste Hinweis:
Klein, aber entscheidend: Die SMC-B (Abbildung links) sichert die Anbindung der Apotheke an die TI. Daher muss sie zwingend vor Ablauf der Altkarte getauscht werden, um beispielsweise die Belieferung von E-Rezepten aufrecht zu erhalten.
hersteller haben im Juli begonnen, auf be troffene Karteninhaber*innen zuzugehen. Ob Sie betroffen sind, können Sie eben falls auf akwl.de einsehen (siehe Info-Box). Beachten Sie bitte, dass Ihre rechtzei tige Mitwirkung unbedingt notwendig ist, um den Zugang zur TI (und damit zu den E-Rezepten) über den 31. Dezember 2025 hinaus sicherzustellen. Wir empfehlen allen Apotheken, die durch D-Trust oder Medisign über die Not wendigkeit des Kartentauschs informiert werden, nach Möglichkeit eine reguläre Folgekarte mit dann erneut fünf Jahren Laufzeit zu bestellen. Über das Tauschpro zedere und die Konditionen informieren die Kartenhersteller. Neben den oben genannten Karten ist auch ein Austausch der gSMC-K und gSMC-KT erforderlich. Hierbei handelt es sich um gerätespezifische Chipkarten im Format einer SIM-Karte, welche zur Authentifizierung von Kartenterminals benötigt werden. In der Regel ist diese be reits zur Auslieferung im Kartenterminal verbaut und versiegelt. Wie auch bei den SMC-B ist für den Austausch der gSMC-K/ Weitere Karten in Kartenlesegeräten und Konnektoren betroffen
das PostIdent-Verfahren durchlaufen müssen (entweder in der Postfiliale oder per Online-Ausweisfunktion), Produktions- und Versandlaufzeiten, zeitlich nachgelagerter Versand der PIN-/PUK-Briefe, Einrichtungs- und Installationsauf wände und Termindichte bei Ihrem Software-Dienstleister.
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Achtung: Massenaustausch bei RSA-Karten erforderlich
Im Zusammenhang mit der TI-Anbindung ist zusätzlich eine Sonderkonstellation zu beachten. Gemäß den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Infor mationstechnik sowie der Bundesnetz agentur ist die Verwendung des RSA2048 Verschlüsselungsalgorithmus über den 31. Dezember 2025 hinaus nicht mehr zu lässig. Deshalb muss eine Umstellung von RSA- auf ECC-Zertifikate erfolgen. Die Kar tenhersteller im Apothekensektor, D-Trust und Medisign, müssen dazu die Karten der Generation 2.0 (RSA-only-Karten) in den Apotheken austauschen – auch wenn die Gültigkeit Ihrer Karte länger angegeben ist. In Westfalen-Lippe sind hiervon 146 SMC B und 765 HBA betroffen. Beide Karten
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IT & MITGLIEDSCHAFT
HBA finden Sie unter anderem auf www.akwl.de/karten . Die Karten hersteller (D-Trust und Medisign) informieren Sie per E-Mail.
gSMC-KT ebenfalls ein Termin mit Ihrem Dienstleister notwendig. Hierzu werden sich die Apothekensoftware-Anbieter mit den Betroffenen in Verbindung setzen, um den Austausch zu organisieren.
BITTE INFORMIEREN SIE SICH AUCH UNTER WWW.AKWL.DE/KARTEN
Alle Informationen zu den auf die eigene Person bzw. die eigene Apotheke bezogenen Karten (HBA und SMC-B) findet jedes Mit glied im persönlichen Bereich auf https:// www.akwl.de/karten. Hier haben wir für Sie auch einen Hinweis hinterlegt, sofern Sie von einem frühzeitigen Tausch betrof fen sind, wenn Sie über eine sogenannte RSA-Karte verfügen (siehe nebenstehenden Beitrag).
2. Leiten Sie alle notwendigen Schritte zum Kartentausch frühzeitig in die Wege, um Ihre TI-Anbindung zu si chern. 3. Stichwort „Telematik-ID“: Der SMC-B Ihrer Apotheke ist eine Telematik-ID zugeordnet. Diese wird bei der Be stellung einer Folgekarte beibehalten. Einzige Ausnahme: bei der Übernah me von Apotheken wird eine neue ID vergeben. <
Empfehlungen und Hinweise:
1. Prüfen Sie rechtzeitig die Laufzeiten Ihrer Karten: - Informationen zu den gSMC-K und gSMC-KT erhalten Sie über Ihre Apothekensoftware bzw. Ihren Dienstleister. - Informationen zu Ihrer Institutio nenkarte SMC-B (die Karte, die Ihre Apotheke identifiziert) und Ihrem
Ärztliche Verschreibungen für den Eigenbedarf Digitaler Arztausweis als Alternative zur Plastikkarte Überprüfung der Echtheit kann unter kammerservice.de erfolgen
zum Beispiel per Barcodescanner auslesen und auf der Webseite http://www.kam merservice.de der Bundesärztekammer zur Überprüfung eingeben.
> Die Landesärztekammern haben eine neue Möglichkeit zur Abbildung des Arztausweises in digitaler Form für die Hinterle gung in der Google und Apple Wallet geschaffen. Darüber dürfen
Was bedeutet das konkret für Apotheken?
wir Sie auf Bitten der Bundes ärztekammer informieren.
Wenn nach § 4 Abs. 2 Arzneimittelver schreibungsverordnung ein verschrei bungspflichtiges Arzneimittel ohne Vor lage einer schriftlichen Verschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt für den Eigenbedarf verlangt wird, hat sich die Apothekerin bzw. der Apotheker Gewiss heit über deren Identität zu verschaffen. Für den Umgang mit digitalen Arztaus weisen besteht hier kein Unterschied zu analogen Arztausweisen. Im Zweifel ist die zuvor dargestellte Echtheitsprüfung also vorzunehmen. <
Neben der bereits bekannten Plastikkar te steht den Ärztinnen und Ärzten damit auch eine digitale Variante zur Verfü gung, welche sie mit einem Smartphone präsentieren können. Eine Beispielhafte Abbildungen eines solchen digitalen Arzt ausweises finden Sie auf der Abbildung rechts. Die Echtheit des Arztausweises lässt sich mithilfe einer im digitalen Ausweis als QR-Code hinterlegten Dokumenten ID (DOC-ID) prüfen. Die DOC-ID lässt sich
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APOTHEKERSTIFTUNG
pharmacon-Kongress Meran – Stiftungspreisträgerin Kerstin Koukal und -träger Fabian Mengede lösen ihre Gutscheine ein. Ein inspirierender pharmacon Meran ist zu Ende gegangen. Mit dabei waren in diesem Sommer gleich zwei Teilnehmer*innen (m.), die sich Teilnehmerkarte und Reisekosten durch ihre herausragen den Leistungen im Studium verdient hatten: Wer an der Uni Münster alle Prüfungsfächer im zweiten Staatsexamen mit der Bestnote „Sehr gut“ besteht, erhält den Stiftungspreis der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe. Damit verbunden ist ein Gutschein für eine pharmacon-Teilnahme nach Wahl. Diesmal fuhren Kerstin Koukal (Preisträgerin 2023) und Fabian Mengede (Preisträger 2022) nach Meran. Dr. Walter, Geschäftsführer der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe und Sandra Potthast, Vorstand Apothekerkammer, ließen es sich nicht nehmen, die beiden vor Ort zu begrüßen.
Jetzt anmelden zum Stiftungsvortrag Vortrag mit vielen Praxisübungen am Samstag, 30. August im Erbdrostenhof in Münster
Jetzt online anmelden! www.akwl.de/ stiftungsvortrag
> Starke Stimme in historischer Kulisse: Timo Sämann, seit über 15 Jahren Profisprecher für Welt konzerne wie Apple und VW, präsentiert am 30. August im Erbdrostenhof in Münster einen besonderen Vortrag. In der beein druckenden Atmosphäre des Erb drostenhofs zeigt er, welche Kraft die eigene Stimme haben kann.
Vortrag ist unterhaltsam, interaktiv und praxisnah gestaltet. Die Teilnehmer*innen erleben hautnah, wie sie die Kraft ihrer Stimme gezielt einsetzen können – un terstützt durch Hörbeispiele und eigene Übungen. Denn: „Unsere Stimme kann wie ein Instrument gespielt werden“, so Sämann. <
„Die Stimme als Führungswerkzeug hilft Ihnen, Ihr Team zu motivieren oder Kon flikte gekonnt zu entschärfen – für eine wirksame Führung“, erklärt Sämann. Der
Timo Sämann: „Die Stimme als Führungswerkzeug hilft Ihnen, Ihr Team zu motivieren oder Konflikte gezielt zu entschärfen – für eine wirksame Führung.“
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APOTHEKERSTIFTUNG · IMPRESSUM
Impressum Mitteilungsblatt (MB) der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ausgabe 03/2025 Herausgeber
Fünf Mal Traumnote „Sehr gut“ Stiftungspreis für Pharmazie-Absolventin Clara Marie Meiners
> Unter den diesjährigen Pharmazieab solventinnen und -absolventen der Uni versität Münster hat sich eine zukünfti ge Apothekerin besonders hervorgetan: Ein hochkomplexes Pharmaziestudium zu absolvieren ist schon eine Leistung für sich. Dazu noch alle fünf Fachprü fungen im zweiten Staatsexamen mit der Spitzennote „Sehr gut“ abzuschlie ßen – das ist eine besondere Leistung, die Clara Marie Meiners geschafft hat. Dafür zeichnete die Apothekerstiftung Westfalen-Lippe sie mit ihrem Stiftungs preis aus. Neben der Urkunde überreichte Sandra Potthast (Vorstandsmitglied der Apothekerkammer Westfalen-Lippe) der ausgezeichneten Jungpharmazeutin auch
einen Gutschein für die Teilnahme an ei ner großen internationalen Pharmacon Fortbildungsveranstaltung in Schladming oder Meran inklusive Reisekosten. Erstma lig wurden auch die Pharmazieabsolven tinnen und -absolventen mit Prüfungsleis tungen in vier Fächern mit der Note „Sehr gut“ und einem Fach mit der Note „Gut“ mit einem Gutschein für die Teilnahme an einem Westfälisch-lippischen Apothe kertag in Münster gewürdigt: Lea Steinke, Benjamin Gebhardt und Julian Franke. Sandra Potthast lobte die herausra genden Leistungen der „Apotheker in spe“ und richtete ihr Grußwort an alle dies jährigen Pharmazieabsolventinnen und -absolventen: „Wir sind unglaublich stolz darauf, dass Sie Ihr zweites Staatsexamen so souverän bestanden haben.“ <
Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Bismarckallee 25, 48151 Münster, Tel: 0251 520050, Fax: 0251 521650, E-Mail: info@akwl.de, Internet: www.akwl.de Redaktion Michael Schmitz (V. i. S. d. P.), Dr. Andreas Walter Layout Petra Wiedorn, Michael Schmitz Mitarbeiter*innen an dieser Ausgabe Kirsten Ambühl, Ute Behle, Angelika Brüning, Klaus Bisping, Sören Cromberg, Laura Fährmann, Jessica Flühe, Susanne Gerke, Annette Heit mann, Anita Hepe, Birte Kassenbrock, Stefan Lammers, Gerburg Mielsch, Margret Nagel, Susanne Meseke, Juliane Niehus, Dr. Sylvia Prinz, Tanja Rickermann, Monika Schlusemann, Michael Schmitz, Dr. Oliver Schwalbe, Sebastian Sokolowski, Heike Steen, Sarah Wimber, Petra Wiedorn Das Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe erscheint regelmäßig circa alle zwei Monate. Die Ausgabe Nr. 4/2025 erscheint am 25. August 2025 als Wendemagazin mit dem Magazin Fortbildung aktuell – Themen und Termine. Der Redaktionsschluss ist am 12. September 2025. Der Bezugspreis ist für die Mit glieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe im Kammerbeitrag enthalten. Auflage 8.500 Exemplare (Druckauflage 6.300 Exem plare, Online-Bezug 2.200 Exemplare) Nachdruck – auch in Auszügen – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Gedruckt auf 100% Recyclingpapier. Bildernachweise S. 1, 6, 8, 9, 15: © ABDA S. 2: © Michael C. Möller S. 3: © BMG/Jan Pauls S. 5: ©Apothekerkammer Niedersachsen S. 7: © Mercedes Fittipaldi – stock.adobe.com S.10 (o.): ©Ute Behle,(u.) © Felix Huth + Julian Beekmann Fotografie S. 11: © AKWL S. 13: © Drobot Dean – stock.adobe.com S. 14: © WavebreakMediaMicro - Fotolia S. 16: © AKWL Oliver Schwalbe S. 16: © Isabel Waltering S. 18: © Alois Müller/pharmacon S. 20: © Christian Lanckohr S. 23: © (l.) privat, (r.) Robert-Schumann-Berufs kolleg, Dortmund S. 24: © privat S. 26: ©MünsterView/Tronquet
Sandra Potthast (2. v.l.) gratulierte den erfolgreichen Pharmazieabsolventinnen und -absolventen: Clara Marie Meiners, Lea Steinke, Benjamin Gebhardt, Julian Franke (v. l.).
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RECHT · RATGEBER APOTHEKENPRAXIS
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Jetzt auf akwl.de informieren: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Was Apotheker*innen jetzt beachten sollten > Am 28. Juni 2025 ist das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Anbieter von Dienst leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern müssen dann ihre Online-Plattformen und -Dienste so gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar sind.
Was genau dies im Einzelnen für Apotheken bedeutet und inwieweit das BFSG für Ihre Apotheke Anwendung findet, erfahren Sie im internen Bereich unserer Website unter „Infos Pharmazie, Recht und Politik“ > „Ratgeber Recht“ > „Recht von A-Z“ > Glossar B. <
Long COVID, Post-COVID und ME/CFS Verständnis schaffen
Von einem Post-Vac-Syndrom spricht man, wenn Symptome nach einer Co rona-Impfung auftreten und anhalten. Die Angst vor einem Post-Vac-Syndrom ist unbegründet. Ein Post-Vac-Syndrom tritt sehr viel seltener auf als Long COVID und eine vollständige Grundimmunisierung mit dem Corona-Impfstoff verringert sogar deutlich das Risiko, nach einer Durchbruchinfektion an Long COVID zu erkranken. Die Symptomatik von Long/Post-COVID ist vielfältig. Im Vordergrund steht bei fast allen Betroffenen eine schwere Erschöp fung, die sog. Fatigue. Sie muss unbedingt von einer normalen Müdigkeit unter schieden werden. Im Gegensatz zu dieser bessert sich eine Fatigue nicht kurzfristig durch Erholung, Schonung, Urlaub oder Pausen. Hinzu kommen bei den meisten Betroffenen Atemprobleme sowie Kon zentrations- und Gedächtnisstörungen (sog. „Brain fog“). Viele Betroffene klagen über weitere Symptome, wie Muskel- und Vielfältige Symptome
> Mindestens zehn Prozent aller COVID-19-Erkrankten leiden an diver sen anhaltenden oder neu auftreten den gesundheitlichen Beschwerden nach einer SARS-CoV-2-Infektion. Die se werden als Long COVID oder Post COVID bezeichnet. Sie können auch dann auftreten, wenn die Infektion an sich mild oder moderat verlief oder sogar asymptomatisch war. In einigen Fällen chronifizieren die Beschwer den und gehen in ein chronisches Erschöpfungssyndrom (ME/CFS) über. Die Begriffe Long COVID und Post-CO VID werden im allgemeinen Sprachge brauch häufig synonym benutzt und bezeichnen anhaltende Symptome nach einer COVID-19-Erkrankung. Medizinisch unterscheidet man die akute Erkran kungsphase (bis zu 4 Wochen nach der Infektion), die in Long COVID übergehen kann (4 Wochen bis 3 Monate nach der Infektion). Halten die Symptome länger als 3 Monate an, spricht man von Post COVID oder einem Post-COVID-Syndrom.
Nervenschmerzen, Riechstörungen, Herz rasen, orthostatische Probleme und Schlaf- störungen. Bei einem Teil der Long/Post COVID-Betroffenen besteht eine ausge prägte Belastungsintoleranz. Dabei wird durch Belastung eine akute Zustandsver schlechterung ausgelöst. Man bezeichnet diese als Postexertionelle Malaise (PEM), Betroffene sprechen auch von „Crash“. Die auslösende Belastung muss dabei nicht groß sein. Manchmal reichen schon geringfügige Tätigkeiten, wie ein Ge spräch oder die alltägliche Körperpflege aus, um – meist Stunden oder auch Tage später – eine akute Zustandsverschlechte rung auszulösen.
ME/CFS: längst keine seltene Erkrankung mehr
Je länger Post-COVID besteht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Erkran kung chronifiziert und in ein chronisches Fatigue-Syndrom übergeht. Für diese Er krankung hat sich in der Medizin die Hy bridbezeichnung Myalgische Enzephalitis/ Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS)
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etabliert. Kardinalsymptom dieser Erkran kung ist die Postexertionelle Malaise. ME/ CFS ist eine schwere, neuroimmunologi sche Erkrankung und darf in keinem Fall in den Bereich der Psychosomatik eingeord net werden. Durch die Pandemie ist ME/ CFS längst keine seltene Erkrankung mehr. Im Jahr 2023 waren bereits über 600.000 Personen in Deutschland betroffen (vor der Pandemie waren es schätzungsweise 250.000). Besonders häufig erkranken Ju gendliche sowie Erwachsene in der Alters gruppe von 30 – 39 Jahren. Frauen sind dreimal häufiger betroffen als Männer.
Symptomorientierte Therapie – individu elle Belastungsgrenzen
Eine kausale Therapie für Long/Post-COVID und ME/CFS gibt es bisher nicht. Die The rapie ist in erster Linie symptomorientiert.
Die Symptomatik von Long/Post-COVID ist vielfältig. Im Vordergrund steht bei fast allen Betroffenen eine schwere Erschöpfung, die sog. Fatigue.
INFORMATIONEN IM INTERNET Viele Informationen finden Betroffene und Fachkreise auf den Internetseiten der Initiative „Long COVID Deutschland“
Dazu werden verschiedene Substanzen im Rahmen ihrer Zulassung und teilweise auch Off-label angewendet. Liegt eine Postexertionelle Malaise vor, ist die wichtigste Maßnahme das so genannte Pacing. Pacing bedeutet, die Belastung immer im Rahmen der indi viduellen Belastungsgrenzen zu halten, um einen Crash und eine damit mögli cherweise dauerhaft einhergehende Zu standsverschlechterung zu vermeiden. Gut gemeinte Ratschläge zur Aktivierung
wie z. B. „Machen Sie mal ein bisschen Sport“ oder „Gehen Sie mal etwas mehr spazieren“ sind bei ME/CFS- und Long COVID-Betroffenen, die unter einer PEM leiden, absolut kontraproduktiv, da sie zu einer akuten Zustandsverschlechterung führen können. Bei Aktivierungstherapien muss bei diesen Patienten immer auf die individuelle Belastungsgrenze Rücksicht genommen werden! Gängige Reha-Kon zepte sind für diese Patient*innen daher in der Regel ungeeignet. <
https://longcoviddeutsch land.org/
und der Deutschen Gesell schaft für ME/CFS
https://www.mecfs.de/
Interaktionsmanagement im Apothekenalltag Eine besondere Verantwortung
Relevanz einer Interaktion hängt einer seits von der Dosis, Anwendungsdauer und Anzahl der eingenommenen Medi kamente ab, andererseits aber auch von Faktoren wie Alter, eingeschränkte Leber- oder Nierenfunktion und Begleiterkran kungen des Patienten bzw. der Patientin. Eine Hilfestellung bei der individuellen Betrachtung liefert das CAVE-Modul. Da rüber hinaus sind Angaben zu möglichen Symptomen, Risikofaktoren und Maßnah men bzw. Handlungsempfehlungen in der
> Arzneimittelinteraktionen gehören zu den am häufigsten detektierten arzneimittelbezogenen Problemen in der Patientenberatung. Eine besonde re Verantwortung liegt dabei bei den Mitarbeitenden der Apotheken, da sie die letzte Sicherheitsbarriere im Medi kationsprozess darstellen. Oft sind sie die Einzigen, die Informationen über die gesamte Medikation, vor allem auch der Selbstmedikation des Patienten oder der Patientin, vorliegen haben.
Unterstützung durch ABDA-Datenbank/ CAVE-Modul
Die Beurteilung von Wechselwirkungen ist nicht immer einfach, da dabei auch unterschiedliche, patientenindividuelle Faktoren berücksichtigt werden müssen. Eine gute Grundlage für das Erkennen und Bewerten von Interaktionen bietet die ABDA-Datenbank. Sowohl die Art der In teraktion als auch ihre klinische Relevanz werden dort beschrieben. Die klinische
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Datenbank aufgeführt. Die Bewertung der Quellen und die Angabe der Häufig keit kann ebenfalls für die Einschätzung der angezeigten Wechselwirkung heran gezogen werden. Achtung: Nahrungsergänzungsmit tel sind in der ABDA-Datenbank nicht er fasst, Interaktionen zwischen Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln werden so mit nicht angezeigt und müssen separat beurteilt werden! Der Zugriff auf die ABDA-Datenbank und das CAVE-Modul ist über jede Kassensoft ware möglich. Es ist unbedingt zu emp fehlen, die Einstellungen der jeweiligen Software individuell für jede Apotheke so anzupassen, dass ein sogenanntes „Over alerting“, also ein zu häufiges Melden nicht relevanter Interaktionen, vermieden wird. So kann sichergestellt werden, dass relevante Interaktionen nicht übersehen werden. Beispielsweise kann der Zeitraum, der betrachtet werden soll, auf die letzten 200 Tage begrenzt oder es kann festgelegt werden, dass nur die Interaktionskategori en ab „mittelschwer“ zu sehen sind. Die Kennzeichnung und Dokumentati on geklärter Interaktionen vereinfacht das Interaktionsmanagement und spart vor allem Zeit und wiederholte Rücksprachen. Der Großteil an Interaktionsmeldungen wird durch eine überschaubare Anzahl an Interaktionspartnern ausgelöst. Schwer wiegende Wechselwirkungen sind bei wenigen Arzneimitteln zu erwarten, die meisten Arzneimittel verursachen leich te bis mittelschwere Wechselwirkungen. Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld eine einheitliche Regelung im Umgang mit In teraktionen im Team zu besprechen. Im Alltag fehlt meist die Zeit, und es müssen sehr schnell Entscheidungen getroffen werden. Beim Umgang mit Interaktionen ist es wichtig, den Patienten oder die Pa tientin nicht zu verunsichern und die Arz neimitteltherapie nicht zu gefährden. In einer Teamschulung werden diese Punkte und die Nutzung der ABDA-Daten bank und des CAVE-Moduls thematisiert, damit sich jedes Teammitglied bei Inter aktionsmeldungen im HV sicher fühlt. Software individuell anpassen Einheitliche standardisierte Vorgehens weise im Team
Arzneimittelinteraktionen gehören zu den am häufigsten detektierten arzneimittelbezogenen Proble men in der Patientenberatung. Beim Umgang mit Interaktionen ist es wichtig, den Patienten/die Patientin nicht zu verunsichern und die Arzneimitteltherapie nicht zu gefährden.
Medikamente, die im Rahmen der Selbst medikation besonders häufig abgegeben werden oder die ein hohes Interaktions potential besitzen (z. B. NSAR, Antazida, Eisen-, Calcium-, Magnesiumpräparate), sollten besonders ausführlich besprochen werden: • Welche Interaktionen kommen beson ders häufig vor, und welche klinische Relevanz besitzen sie? • Was können PTA klären, wann muss ein Apotheker/eine Apothekerin hinzuge zogen werden? • Was wird wie an den Patienten/die Pa tientin kommuniziert? • Können die Interaktionen vor Ort mit dem Patienten/der Patientin geklärt werden, oder ist eine Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin notwendig?
• Wie werden Rücksprachen mit der Arzt praxis vorbereitet und durchgeführt? • Wie erfolgt die Dokumentation? <
WWW.AKWL.DE Mehr zum Thema „Umgang mit Inter
aktionen im Apothe kenalltag“ sowie eine tabellarische Auflis tung der wichtigsten Interaktionen finden Sie im internen Bereich
auf unserer Website unter „Infos Pharma zie, Recht und Politik“ > „Pharmazeutische Praxis: Viel gefragt (A-Z) > „I-J“ >„Inter aktionsmanagement“.
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ACHTUNG: Kontraindikationen zusätzlich prüfen! Standardmäßig werden im automatischen Interaktionscheck keine Warnhinweise wegen möglicher Kontraindikationen bei bestehenden Erkrankungen angezeigt. Es sei denn, im Kassen programm ist bereits der sogenannte Interferenzscheck aus der ABDA-Datenbank 2 implementiert. Dann prüft die Software auto matisch, ob die Indikationen des einen Wirkstoffs eine Kontrain dikation des anderen Arzneistoffes sind. In diesem Fall erscheint ein entsprechender Warnhinweis auf dem Bildschirm. Bietet das Kassenprogramm die Möglichkeit eines Interferenzchecks nicht, ist über den Interaktionscheck hinaus eine Überprüfung mögli cher Kontraindikationen, z. B. im CAVE-Modul oder der Fachinfor mation, erforderlich.
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Ein Fall von CIRS-NRW Doppelverordnung Therapiesicherheit, Medikationsfehler, Lieferengpässe
> In einem aktuellen Fall aus dem CIRS-NRW-Meldesystem wurden ei nem Patienten zwei verschiedene Wirkstoffe derselben Wirkstoffklas se verordnet. Ursache war ein be kannter Lieferengpass des ursprüng lich verordneten Präparates. Obwohl der Engpass zwischenzeitlich beho ben war, führte das Verordnungsver halten zu einer potenziell gefährli chen Doppelmedikation. Die Problematik zeigt beispielhaft, wie schnell Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung in die entgegengesetz te Richtung umschlagen können und zu einem vermeidbaren Medikationsfehler werden. Lieferengpässe sind kein neues Phäno men, ihre Auswirkungen auf die Patien tensicherheit jedoch vielfältig und bis weilen unterschätzt. In allen Phasen des Medikationsprozesses – von der Verord nung über die Abgabe bis zur Anwendung – sind sie potenzielle Risikofaktoren. Die Handhabung erfordert erhöhte Aufmerk samkeit, zeitnahe Kommunikation und abgestimmte Prozesse zwischen allen Beteiligten. Lieferengpässe als Auslöser von Medika tionsfehlern Das Fallarchiv von CIRS-NRW zeigt, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Ähnliche Konstellationen wurden bereits mehrfach gemeldet: Fall 273924: Zwei unterschiedliche Antibiotika wurden für ein Kind ver ordnet. Der Vater, der das Rezept ein lösen wollte, war nicht beim Arztge spräch anwesend und konnte keine Auskunft geben. Erst die telefonische Rücksprache mit dem Arzt klärte die Auswahlverordnung. • Fälle im CIRS-NRW
Lieferengpässe – Beabsichtigte Doppelverordnung einer Wirkstoffklasse beherbergt erhöhtes Fehlerpotential Folgendes kritisches Ereignis fiel in einer Apotheke auf:
Fall-Nr.: 273395
Was ist passiert? Mit der eGK wurden zwei Verordnungen vorgelegt: Atorvastatin 20mg N3 und Simvastatin 20mg N3. Diese Doppelver ordnung wurde in der Apotheke beim Kunden hinterfragt. Dieser erklärte, dass Atorvastatin 20mg beim letzten Besuch nicht lieferbar war und der Arzt deshalb als Ersatz die Simvastatin 20mg gleich zu sätzlich verordnet hätte.
20mg N3 lieferbar, das Rezept über Sim vastatin 20mg wurde, nach Rücksprache gelöscht. Wo sehen Sie Gründe für dieses Ereignis und wie hätte es vermieden werden können? Fehlende Kommunikation zwischen Arzt und Apotheke, Patient als Bote für In- formationen.
Was ist das Ergebnis? Zwischenzeitlich ist wieder Atorvastatin
•
Fall 268736: Nach Umstellung von Simvastatin auf Atorvastatin infolge eines Engpasses, wurden bei der Re zeptnachbestellung beide Präparate genannt – und auch verordnet.
•
Fall 235695: Zeitgleiche Verordnung von Omeprazol und Pantoprazol. Auch hier handelte es sich nach Rück sprache um eine Auswahl für den Fall eines Lieferausfalls.
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RATGEBER APOTHEKENPRAXIS · AUS-/FORTBILDUNG UND AMTS
• Dokumentation möglicher Alterna tivpräparate direkt in der Praxissoft ware mit Verordnungskennzeichnung bei Lieferengpässen konsequente Aktualisierung des bun deseinheitlichen Medikationsplans, mit Angabe von Handelsnamen und Wirkstoffen, durch Arztpraxen sowie Apotheken technische Warnhinweise bei poten ziellen Wirkstoffdopplungen sowie Überprüfung automatisierter Freiga beprozesse durch Praxisteams. Die CIRS-NRW-Fälle zeigen deutlich: Lie ferengpässe betreffen nicht nur die Arz neimittelverfügbarkeit, sondern auch die Sicherheit der Therapie. In vielen Fällen ist es die Apotheke, die als letzte Instanz (potenzielle) Fehler erkennt und korrigiert. Dies verdeutlicht ihre zentrale Rolle im Medikationsprozess. Um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden, ist eine engere, struk turierte Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen und Apotheken erforderlich. Nur durch sektorenübergreifende Kom munikation, technische Unterstützung und konsequente Dokumentation lässt sich die Therapiesicherheit auch unter schwierigen Versorgungsbedingungen gewährleisten. < • • Fazit: Kooperation als Sicherheitsfaktor
Wirkstoffklasse zu erkennen. Insbeson dere, wenn Handelsnamen stark variieren oder das Wissen um gleiche Endungen fehlt.
Die Praxis übernahm die Angaben des Patienten ungeprüft. Fall 250320: Verordnung eines Biso prolol-Generikums und zusätzlich von Concor. Ursächlich war ein vorhe riger Lieferengpass, der zur temporä ren Umstellung führte. Beide Präpa rate wurden in den Medikationsplan aufgenommen. Die Apotheke erkann te die Doppelung und konnte durch Rücksprache mit der Praxis eine (po tenzielle) Überdosierung verhindern. Alle diese Fälle haben zwei Gemeinsam keiten: Zum einen waren die Doppelver ordnungen kein Versehen, sondern durch die bekannten Lieferengpässe vom Arzt als Auswahl gedacht. Dabei wurde je doch die erhebliche Gefahr einer Über dosierung einer Wirkstoffgruppe in Kauf genommen. Zum anderen der mangelnde direkte Austausch zwischen ärztlicher Praxis und Apotheke. Stattdessen dient der Patient/ die Patientin oder eine Angehörige/ein An gehöriger als Informationsvermittler, oft mit unzureichendem Hintergrundwissen. So sind Patient*innen in vielen Fäl len nicht in der Lage, wirkstoffgleiche Präparate oder Wirkstoffe derselben • Kommunikationsdefizite und fehlende Medikationskompetenz
Technische und organisatorische Schwachstellen
Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die IT-Systeme: Weder die Arztsoftware noch die Apothekensoftware gaben in den Wiederholungsverordnungs-Fällen eine Warnung vor möglicher Doppelverord nung aus. Zudem wurde in einer Praxis die sogenannte Stapelsignatur genutzt, wodurch Verordnungen ohne individuelle Prüfung freigegeben wurden. Diese Kom bination aus technischen und organisato rischen Defiziten erhöht die Fehleranfäl ligkeit erheblich. Zum Managen von Lieferengpässen und zur Vermeidung von Doppelverordnungen sind klare Absprachen und standardisier te Abläufe essenziell. Empfohlen werden insbesondere: • Etablierung direkter, kurzfristig nutz- barer Kommunikationswege zwi schen Arztpraxis und Apotheke (z. B. über KIM oder mobile Notfall- kontakte), Lösungsansätze: Kommunikation und Dokumentation optimieren
40 angehende Apothekerinnen und Apotheker erhielten am 2. Juni 2025 bei der White-Coat-Ceremony im Apothekerhaus am Aasee einen weißen Berufs kittel mit dem Logo der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.
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