Mitteilungsblatt 2/2020, 14. Mai 2020

IT & NEUE MEDIEN

band zur Einführung der Komponenten der Telematikinfrastruktur ist über das Open-House-Verfahren geregelt, dass die Kosten für die Karten herstellerübergrei- fend identisch sind. Antrag über den internen Bereich von www.akwl.de starten Seit dem 4. Mai 2020 können Sie (aus- schließlich) in Ihrem persönlichen Bereich auf akwl.de (interner Mitgliederbereich) die Karten bei der AKWL beantragen. Die Bestellung ist ausschließlich auf diesem elektronischen Weg möglich. Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt lediglich eine Bestellung von Apo- thekerausweisen (HBA) für Apothekenin- haber möglich ist, da es zunächst um eine zügige Anbindung aller Apotheken an die TI geht und hierfür ein Apothekerausweis für approbierte Mitarbeiter nicht erfor- derlich ist. In einer zweiten Antragsphase werden wir dann allen Approbierten den Beantragungsweg eröffnen. Die wichtigsten Infos in Stichworten • Beantragung der Karten für Mitglieder der AKWL ausschließlich bei der AKWL möglich • Beantragung ausschließlich online (interner Bereich) • Zunächst Beantragung nur für Apo- thekeninhaber geöffnet. • Je Betriebsstätte wird eine Institutio- nenkarte (SMC-B) benötigt • Für jede Betriebsstätte ist ein separa- ter Online-Antrag zu stellen. • Für jeden Apothekenverbund ist zunächst nur ein Apothekerausweis (HBA) erforderlich. • Die Kosten für die SMC-B je Betriebs- stätte und des HBA für den Apo- thekeninhaber werden refinanziert (Abwicklung im Zuge der Installation über den Nacht- und Notdienstfonds)

Apothekerin Ilse Mentrup aus Greven testet bereits, zusammen mit 14 weiteren Apotheken-Teams in Westfalen-Lippe, die Telematik-Komponenten. Der Anwendertest für das gesamte Bundesgebiet dient dazu, die Hardware vor dem bundesweiten Roll-Out zu erproben und zu zertifizieren.

verständigt, vom Antragsteller jeweils eine beglaubigte Kopie der Approbations- urkunde einzuholen. Die Beglaubigung darf hierbei nicht älter als drei Monate sein Da dieser neben seiner Funktion als Signatur- und Authentifizierungskarte auch als persönlicher Sichtausweis fun- giert, ist er mit einem Foto versehen, das imZuge der Bestellung auf den Seiten des Kartenherstellers (qVDA) hochgeladen werden muss. Dieses Foto können Sie Ih- rerseits vorbereiten, um dann nicht den Bestellprozess abbrechen zu müssen. Es gibt keine Anforderungen an ein bio- metrisches Bild (wie bei Personalauswei- sen), dennoch beachten Sie bitte folgen- de Hinweise: • Sie sollten frontal in die Kamera gucken. Vermeiden Sie eine geneigte oder gedrehte Kopfhaltung. • Die Augen sollten geöffnet und deutlich sichtbar sein und nicht durch Haare oder ein Brillengestell verdeckt werden. • Kopfbedeckungen (Ausnahme: reli- giöse Gründe) sind nicht zulässig. Es ist nicht erforderlich, hierzu einen Fo- tografen aufzusuchen. Eine Aufnahme mit dem Mobilfunkgerät oder der Digi- talkamera vor neutralem Hintergrund ist ausreichend. Die Dateigröße beimUpload darf 1 MB nicht übersteigen. <

(SMC-B). Hierzu sind in der Regel keiner- lei Nachweise Ihrerseits erforderlich. Sie müssen lediglich die Online-Beantragung für diese Karte auslösen. Heilberufsausweis – HBA Der HBA ist ein personenbezogener Aus- weis (in Ihrem Fall ein „Apothekeraus- weis“), der spezifisch für den jeweiligen Leistungserbringer-Sektor bundesweit definiert wird. Hierfür ist der HBA u.a. mit entsprechenden Zertifikaten zur Iden- tifikation ausgestattet, die Sie letztlich zweifelsfrei als Apotheker/-in ausweisen. Der HBA ermöglicht die qualifizierte elek- tronische Signatur in den verschiedenen Anwendungsfällen, etwa um Protokolle oder elektronische Verordnungen zu un- terschreiben. Diese Signatur ist der händi- schen Unterschrift gleichgestellt. Daher ist die Herausgabe einem kom- plexeren Prozess unterworfen. In ihrer Rolle als herausgebende Stelle ist die AKWL bei Antragsstellung verpflichtet, Ihre Berechtigung zu prüfen. Im Zusam- menhang mit dem HBA müssen wir das Vorliegen der „Berufsausübungsberech- tigung“ (Approbation) prüfen. Da die AKWL jedoch nicht die Approbations- behörde ist, erfolgt die Überprüfung in diesem Fall nach einem einfachen Ver- fahren: Gemeinsam mit der Apotheker- kammer Nordrhein haben wir uns darauf

Alle Informationen finden Sie im Detail auch auf www.akwl.de/ausweise.

Was sollte ich im Vorfeld des Antrags- und Bestellprozesses vorbereiten?

Institutionenkarte – SMC-B Für den SMC-B prüft Ihre Kammer das Vorliegen der Betriebserlaubnis und be- stätigt Ihnen auf dem Postweg im Zuge eines Verwaltungsverfahrens Ihre Be- rechtigung zur Bestellung dieser Karte

AKWL Mitteilungs blatt 02-2020 / 11

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