Mitteilungsblatt 2/2019, 21. Januar 2019

1. WAHLINFORMATION

Aushändigung eines Verzeichnisses der Kammerangehörigen

> Gemäß § 16 Abs. 2 des Heilberufsgeset- zes kann die jeweilige Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag die Aushändi- gung eines Verzeichnisses der Kammer- angehörigen das Name, Vorname und private Anschrift enthält, bei der Kammer schriftlich anfordern. Vertrauensperson ist die Person, die als erste vonmindestens 20 Wahlberechtigten den Wahlvorschlag unterschrieben hat, sofern keine andere

der Apotheke/des Betriebes zu verstehen, in der/dem das jeweilige Kammermitglied tätig ist. Da nicht davon auszugehen ist, dass angestellte Apotheker/-innen ihre Post an die Adresse der Apotheke/des Be- triebes erhalten, in der/dem sie tätig sind, wird die Möglichkeit der Wahl zwischen privater und beruflicher Anschrift wohl auf die selbständig tätigen Kammerange- hörigen beschränkt sein. < Impressum Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ausgabe 2/2019 Herausgeber Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Bismarckallee 25, 48151 Münster, Tel: 0251 520050, Fax: 0251 521650, E-Mail: info@akwl.de, Internet: www.akwl.de Redaktion Michael Schmitz (V. i. S. d. P.), Dr. Andreas Walter Layout Petra Wiedorn Mitarbeiter an dieser Ausgabe Bernhard Hielscher Titelfoto ©svetazi - stock.adobe.com Das Mitteilungsblatt (MB) der Apotheker- kammer Westfalen-Lippe erscheint regel- mäßig circa alle zwei Monate. Redaktions- schluss für die Ausgabe Nr. 3/2019, die am 18.04.2019 erscheint, ist der 11.03.2019. Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe im

Person ausdrücklich benannt ist. Diese Adressenliste dient dem Zweck der Wahl- werbung der jeweiligen Wahlvorschläge. Kammerangehörige, die nicht mit ihrer privaten, sondern mit ihrer beruflichen Anschrift in dem Verzeichnis der Kam- merangehörigen aufgeführt werden wol- len, können dies gegenüber der Kammer schriftlich erklären (bis Ende Februar). Un- ter beruflicher Anschrift ist die Anschrift

Mitteilung der Privatanschriften der Kammerangehörigen an die Kammer Bitte bis zum 11. Februar 2019

> Nach der geltenden Wahlordnung (§ 16) sind die Wahlunterlagen an die Privatan- schrift der Kammerangehörigen zu ver- senden. Die private Anschrift hat ferner auch im Hinblick auf die Erstellung des Verzeichnisses der Kammerangehörigen (s. vorstehende Ausführungen) sowie der Erstellung des Wählerverzeichnisses Vor- rang. Wir benötigen daher von allen Kam- merangehörigen die aktuellen privaten Anschriften. Dies gilt insbesondere bezüg- lich der selbständig tätigen Kammeran- gehörigen, mit denen der Schriftwechsel ansonsten in der Regel über die Anschrift der Apotheke geführt wird. Sollten Sie uns Ihre Privatanschrift bisher noch nicht mitgeteilt oder sich Ihre uns bekannte Privatanschrift geän- dert haben, bitten wir um entsprechende

schriftliche Mitteilung an die Kammerge- schäftsstelle bis spätestens 11. Februar 2019 . Ansonsten gehen wir davon aus, dass die uns bekannten Anschriften mit den jeweiligen aktuellen Privatanschrif- ten identisch sind und werden diese im Wählerverzeichnis veröffentlichen sowie die Wahlunterlagen an diese Adressen versenden. <

Kammerbeitrag enthalten. Auflage 7.800 Exemplare

WWW.AKWL.DE KAMMERWAHL 2019

Diese sowie weitere In- formationen zur Wahl und Wahlbekanntma- chungen finden Sie auch im internen Be- reich der Kammerweb- site oder direkt unter

Nachdruck – auch in Auszügen – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausge- bers. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

www.akwl.de/Kammerwahl2019.

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