Mitteilungsblatt 1/2021, 11. Februar 2021

WEITERBILDUNG

Premiere im Apothekerhaus in Münster: Die Prüfungskommission, bestehend aus (v.l.) Dr. Ute Stapel, Prof. Dr. Klaus Müller und Barbara Grünewald, hat am 29. Oktober 2020 die ersten Kenntnisprüfungen abgenommen.

Kenntnisprüfungen erfolgen jetzt im Apothekerhaus in Münster Zuständigkeit zur AKWL gewechselt – mit bisher erfreulicher Prüfungsbilanz

übernahmen syrische Prüflinge. So ka- men von den 16 Prüfungskandidatinnen und -kandidaten acht aus Syrien, die wei- teren Prüflinge stammten aus den Her- kunftsländern Ägypten (2), Serbien (2), Albanien (1), Bosnien-Herzegowina (1), Brasilien (1) und Ukraine (1). Die Apothekerkammer bietet je nach Bedarf, zwei Prüfungstage pro Monat an. Die wichtigsten Schritte bis zur Erteilung der Approbation auf einem Blick • Personen aus Nicht-EU-Ländern, die in Deutschland als Apotheker*in tätig werden wollen, benötigen die Appro- bation als Apotheker*in. In Nordrhein- Westfalen ist die Bezirksregierung Münster (www.bezreg-muenster.de) die zuständige Approbationsbehörde. • Im Rahmen des Anerkennungsverfah- rens ist zunächst die Fachsprachen- prüfung bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, zur Überprüfung der für die Berufsausübung erfor- derlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, orientiert am Sprachniveau C1, abzulegen. • Nach bestandener Fachsprachen- prüfung können die ausländischen Apotheker*innen eine vorrübergehen- de Berufserlaubnis bei der Bezirks- regierung Münster beantragen, um als „Apothekerin/Apotheker unter Aufsicht“ in einer öffentlichen Apothe- ke zu arbeiten und sich auf die noch

> Mit Inkrafttreten der „Sechsten Verordnung zur Änderung der Zu- ständigkeitsverordnung Heilberu- fe“ hat das Ministerium der Apo- thekerkammer Westfalen-Lippe seit dem 1. September 2020 die Zuständigkeit zur Durchführung der Kenntnisprüfung für ausländi- sche Apotheker aus Nicht-EU-Län- dern übertragen. Erfreuliche Prüfungsbilanz Seit Oktober 2020 finden regelmäßig Kenntnisprüfungen im Apothekerhaus in Münster statt. In diesen Prüfungen müs- sen die Prüfungskandidatinnen und -kan- didaten zeigen, dass sie über Kenntnisse und Fähigkeiten, auch in der apotheker- lichen Gesprächsführung, verfügen, die zur Ausübung des Apothekerberufs er- forderlich sind. Bislang sind an fünf Prüfungstagen 16 Prüfungen durchgeführt worden. Von den 16 Prüflingen haben elf das Gleich- wertigkeitserfordernis laut Bundesapo- thekerordnung erfüllt. Dies bedeutet eine Bestehensquote von 69 Prozent. Ein knappes Drittel der Prüflinge hat beim ersten Anlauf nicht bestanden. Eine nicht bestandene Kenntnisprüfung kann zwei- mal wiederholt werden. Die Geschlechterbilanz war mit acht weiblichen und acht männlichen Prüf- lingen ausgeglichen. Den größten An- teil aus den sogenannten Drittstaaten

DIE WICHTIGSTEN SCHRITTE BIS ZUR ERTEILUNG DER APPROBATION

Anerkennungsverfahren bei der Be- zirksregierung Münster

Fachsprachenprüfung bei der Apothe- kerkammer Westfalen-Lippe • Antrag bei der Bezirksregierung Münster • Terminvereinbarung bei der Apothe- kerkammer Westfalen-Lippe Arbeiten als „Apothekerin/Apotheker unter Aufsicht“ in der öffentlichen Apotheke • Antrag bei der Bezirksregierung Münster Kenntnisprüfung bei der Apotheker- kammer Westfalen-Lippe • Antrag bei der Bezirksregierung Münster • Terminvereinbarung bei der Apothe- kerkammer Westfalen-Lippe

Erteilung der Approbation •

Antrag bei der Bezirksregierung Münster

AKWL Mitteilungs blatt 01-2021 / 17

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