Mitteilungsblatt 1/2018, 15. Februar 2018

Handlungsempfehlungen

Setzen Sie sich keiner Gefahr aus!

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Verweigern Sie im Zweifelsfall den Verkauf. *

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¾ Beachten Sie die gesetzlichen Abgabevorschriften (Plausibilitätsprüfung / Personalien / Erreichbarkeiten). ¾ Zulässige Überwachungskameras in Betrieb halten. ¾ Informieren Sie unverzüglich die Polizei!

Was ist zu melden?

Genaue Angaben zum Ankaufversuch (Ort, Zeit, Chemikalie, Menge, Angaben des Kunden) Personalien und Beschreibung des Kunden: • Größe, Körperbau, Frisur und Haarfarbe, Gesichtsbehaarung, scheinbares Alter • Tätowierungen, Piercings, Narben, Brille und / oder andere Unterscheidungsmerkmale

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Angaben zum Kundenfahrzeug (Kennzeichen / Typ / Farbe)

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Bewahren Sie alle Quittungen, personenbezogene Angaben und Auf- zeichnungen von Videoüberwachungssystemen sorgfältig auf. Dokumente, die der Kunde angefasst hat, sind aufgrund der Fingerab- drücke und DNA-Spuren aufzubewahren. Die Meldung hat ohne unangemessene Verzögerungen zu erfolgen, auch wenn die Transaktion abgelehnt wurde.

* Gemäß Artikel 9 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 stets zulässig!

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