AKWL-MB-6-2014-17-07-2014

13 Apothekerstiftung / Recht

AKWL MB 06/ 2014

Auflösung des ehemaligen Apothekenpächterverbandes Sitzung am 21. Mai 2014 im Apothekerhaus

Der längst in Vergessenheit ge- ratene Apothekenpächterverband WL wurde am 21. Mai 2014 einstim- mig aufgelöst. Zuvor hatte der vom Amtsgericht Dortmund bestellte Not- vorstand einen ordnungsgemäßen Vorstand im Rahmen einer Mitglie- derversammlung wählen lassen, welche dann über die Auflösung ab- stimmte. Da es kaum noch Pächter im Bereich der Apothekerkammer Westfalen- Lippe gibt, bestand keine Notwen- digkeit für die Fortführung des Apothekenpächterverbandes. Das Vermögen des Verbandes wurde der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe übertragen. Seit dem 13. Juli 2014 werden mit der Umsetzung der Europäischen Verbraucherrichtlinie neue Rechte der Verbraucher in nationales Recht umgesetzt. Da es keine Übergangs- fristen gibt, gelten die Neurege- lungen sofort. Keinen Einfluss wird diese Richtlinie auf die tägliche Praxis in der Offizin haben: bei der unmittelbaren Abga- be und dem alltäglichen Verkauf in der öffentlichen Apotheke entste- hen für die Apotheken keine neuen Pflichten, wenn die Ware unmittel- bar gegen Bezahlung abgegeben wird. Auch die regelmäßige Beliefe- rung von Pflegeheimen im Rahmen eines Heimversorgungsvertrages bleibt ebenso wie die Belieferung

Letzte Sitzung des Apothekenpächterverbandes mit den Mitgliedern Isabel Bomke, Annette Rose, Jörg Nolten, Barbara Malysa und Inga Eicker (Mitte), eingerahmt von Carolin Kamp- ruwen (li.) sowie Rechtsanwalt Dr. Paul Lodde und Dr. Andreas Walter (re.). Foto: Sebastian Sokolowski

Neuregelung der Verbraucherrechte Seit dem 13. Juli 2014

Seit 15. Mai in Kraft Geänderte Berufsordnung In unserem Mitteilungsblatt Nr. 03/2014 vom 28. April 2014 (auf den Seiten 30 und 31) haben wir den Wortlaut der von der Kammerver- sammlung am 27. November 2013 beschlossenen Ändrung der Berufs- ordnung vom 30. Mai 2007 veröffent- licht. Die Änderung der Berufsordnung wurde nunmehr am 14. Mai 2014 im Ministerialblatt für das Land Nord- rhein-Westfalen Nr. 14, Seite 273 ff. veröffentlicht und ist am 15. Mai 2014 in Kraft getreten. Die geänderte Berufsordnung finden Sie unter www.akwl.de in der Rubrik „Auf einen Blick“ - „Wir über uns“.

von Arztpraxen und Krankenhäusern wohl unverändert.

Änderungen sind jedoch bei der Arz- neimittelabgabe im Rahmen der Bo- tenzustellung sowie für Versandapo- theken erforderlich. Apotheken, die Arzneimittel versenden, mussten bis zum 13. Juni 2014 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und ihre Widerrufsbelehrungen anpassen. Weitere Angaben insbesondere zu den Informationspflichten beim Bo- tendienst sowie die Darlegung der Rechtslage bei einer Rezeptsammel- stelle finden Sie auf www.akwl.de im internen Bereich unter „Ratgeber Recht - Aktuelles“. Dort finden Sie auch eine Muster-Widerrufsbeleh- rung.

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