AKWL-Geschäftsbericht 2024
Bereich Recht und Auftragsverwaltung | AKWL Geschäftsbericht 2024 15
Bezogen auf die Notdienste 2024 waren 106 Apothekenschließun gen (davon im Berichtsjahr allein Schließungen von 65 Apotheken) zu berücksichtigen, die wiederum mitunter auch kurzfristige Um verteilungen von Notdiensten erforderlich machten. Die schwierige wirtschaftliche Lage dokumentiert sich in der Aufgabe von Apothe kenstandorten. Zugleich bedeutet dies: Bei immer weniger Apothe ken in Westfalen-Lippe steigt die durchschnittliche Notdienstbelas tung jeder einzelnen Betriebsstätte. 982 Notdienste kurzfristig umverteilt So waren 982 Notdienste von schließenden Apotheken auf die umliegenden Apotheken umzuverteilen. Maßgeblich bei diesen Umverteilungen war jeweils die Entfernung zu den übrigen Apo theken, deren bisherige Notdienstbelastung sowie die Karenzzeit vor bzw. nach den bisherigen Notdienstterminen. Außerdem mach ten die neun Apothekenneueröffnungen (davon im Berichtsjahr acht Apotheken) entsprechende Änderungen der Notdienste 2024 erforderlich. So wurden diese Apotheken in die bestehende Not dienstregelung einbezogen und ihnen einige Notdienste, die von den umliegenden Apotheken wahrzunehmen gewesen wären, zu geordnet. Insgesamt wurden die benachbarten Apotheken dadurch mit 42 Notdiensten entlastet. 922 Anträge auf Notdiensttausch Darüber hinaus wurden – betreffend der Notdienste 2024 – 922 Anträge auf Durchführung eines Notdiensttausches bearbeitet. Da von gingen 505 Anträge innerhalb der gebührenfreien Tauschfrist ein. Über die vorgenommenen Änderungen aufgrund von Apothe kenschließungen, Apothekeneröffnungen und Notdiensttauschen wurden die jeweiligen Apotheken informiert, sofern konkret die 106 Schließungen aufgefangen Notdienstsystem berücksichtigt die zahlreichen Ad-hoc-Veränderungen
Notdienste ihrer Apotheke – in diesem Fall hatten diese bereits ein gesondertes Schreiben erhalten – oder sich auf den Hinweis auf die nächstgelegenen vier Apotheken und damit auf den Notdienstaus hang ausgewirkt haben. Diese Benachrichtigungen sind in aller Re geln jeweils am Freitagvormittag erfolgt. Nacht- und Notdienstfonds Die Apothekerkammer meldet als zuständige Behörde dem Nacht- und Notdienstfonds regelmäßig die in Westfalen-Lippe geleisteten Notdienste. Für die 26.470 geleisteten Notdienste wurden im Be richtsjahr folgende Notdienstpauschalen gewährt: 1. Quartal: 6.622 Notdienste mit einer Pauschale von 474,09 € 2. Quartal: 6.571 Notdienste mit einer Pauschale von 474,02 € 3. Quartal: 6.573 Notdienste mit einer Pauschale von 465,98 € 4. Quartal: 6.704 Notdienste mit einer Pauschale von 483,14 €
BEFREIUNGEN
REZEPTSAMMELSTELLEN
2024 entschied die Kammergeschäftsstelle über 108 Anträge auf Be freiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft für die Dauer der Betriebsferien und bei Vorliegen eines berechtigten Grundes gemäß Paragraph 23 Abs. 2 der Apothekenbetriebsordnung. 45 Mal wurde eine Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft für die Dauer der Betriebsferien und 63 Mal eine Befreiung aus berechtigtem Grund erteilt. Außerdem wurde gemäß § 23 Abs. 3 Apothekenbetriebsordnung in einem Fall eine Befreiung vom Aufenthalt in unmittelbarer Nach barschaft zu den Apothekenbetriebsräumen während des Notdiens tes (sog. Rufbereitschaft) ausgesprochen.
Rezeptsammelstellen bleiben eine wichtige Ergänzung für die flächen deckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. In Westfalen-Lip pe wurden (Stand: 31. Dezember) 30 Rezeptsammelstellen betrieben, fünf weniger als 2023. Einen Antrag auf Neuerrichtung einer Rezept sammelstelle in einem abgelegenen Ortsteil ohne Apotheke wurde stattgegeben. Der Betrieb von sechs Rezeptsammelstellen wurde ein gestellt. Außerdem genehmigte die Kammer bei sieben bestehenden Rezeptsammelstellen – nach Überprüfung der Voraussetzungen – den Weiterbetrieb und erteilte hierfür die Erlaubnisbescheide für die Dau er von drei Jahren. Eine Übersicht der genehmigten Rezeptsammel stellen befindet sich im internen Bereich der Kammerhomepage.
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