AKWL-Geschäftsbericht 2019

22 AKWL Geschäftsbericht 2019 | Dienstbereitschaft und Rezeptsammelstellen

BEFREIUNGEN 2019 entschied die Kammergeschäftsstelle über 125 Anträge (Vorjahr: 133) auf Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft für die Dauer der ortsüblichen Schließzeiten, der Sonnabende, der Betriebsfe- rien und bei Vorliegen eines berechtigten Grundes gemäß § 23 Abs. 2 Apothekenbetriebsordnung. 49 Mal wurde eine Befreiung von der Ver- pflichtung zur Dienstbereitschaft für die Dauer der Betriebsferien, 57 Mal eine Befreiung aus berechtigtem Grund, in 17 Fällen eine Befrei- ung an Samstagen und in zwei Fällen eine zeitweise Schließung erteilt. Außerdem wurde gemäß § 23 Abs. 3 Apothekenbetriebsordnung in zehn Fällen eine Befreiung vom Aufenthalt in unmittelbarer Nachbar- schaft zu den Apothekenbetriebsräumen während des Notdienstes ausgesprochen. Die bestehende Notdienstsystematik wurde auch im Berichtszeit- raum weiter optimiert. Dazu beigetragen hat wiederum die Einbin- dung der Kreisvertrauensapotheker/-innen, denen die Notdienstda- ten auf Wunsch vorab zur Verfügung gestellt wurden. Erforderliche Notdienständerungen Bezogen auf die Notdienste 2019 waren 103 Apothekenschließun- gen zu berücksichtigen, die wiederum mitunter auch kurzfristige Umverteilungen von Notdiensten erforderlich machten. So waren 719 Notdienste von schließenden Apotheken auf die umliegenden Apotheken umzuverteilen. Maßgeblich bei diesen Umverteilungen war jeweils die Entfernung zu den übrigen Apotheken, deren bis- herige Notdienstbelastung sowie die Karenzzeit vor bzw. nach den bisherigen Notdienstterminen. Außerdem machten die 18 Apothe- kenneueröffnungen entsprechende Änderungen der Notdienste 2019 erforderlich. So wurden diese Apotheken in die bestehende Notdienstregelung einbezogen und ihnen einige Notdienste, die von den umliegenden Apotheken wahrzunehmen gewesen wären, zu- geordnet. Insgesamt wurden die benachbarten Apotheken dadurch mit 146 Notdiensten entlastet. 786 Anträge auf Notdiensttausch Darüber hinaus wurden – betreffend der Notdienste 2019 – 786 Anträge auf Durchführung eines Notdiensttausches bearbeitet. Da- von gingen 524 Anträge innerhalb der gebührenfreien Tauschfrist ein. Über die vorgenommenen Änderungen aufgrund von Apothe- kenschließungen, Apothekeneröffnungen und Notdiensttausche wurden die jeweiligen Apotheken informiert, sofern konkret die Notdienste ihrer Apotheke – in diesem Fall hatten diese bereits ein gesondertes Schreiben erhalten – oder sich auf den Hinweis auf die Stabil trotz vieler Schließungen Notdienstsystem berücksichtigt die zahlreichen Adhoc-Veränderungen

nächstgelegenen vier Apotheken und damit auf den Notdienstaus- hang ausgewirkt haben. Diese Benachrichtigungen sind in aller Re- gel am Freitagmittag erfolgt. Nacht- und Notdienstfonds Die Apothekerkammer meldet als zuständige Behörde dem Nacht- und Notdienstfonds regelmäßig die in Westfalen-Lippe geleisteten Notdienste. Für die 26.375 geleisteten Notdienste wurden im Be- richtsjahr folgende Notdienstpauschalen gewährt: 1. Quartal: 6.560 Notdienste mit einer Pauschale von 291,88 € 2. Quartal: 6.520 Notdienste mit einer Pauschale von 284,34 € 3. Quartal: 6.551 Notdienste mit einer Pauschale von 280,09 € 4. Quartal: 6.744 Notdienste mit einer Pauschale von 292,81 €

REZEPTSAMMELSTELLEN

In Westfalen-Lippe wurden (Stand: 31. Dezember) 32 Rezeptsam- melstellen betrieben. Ein Antrag auf Neuerrichtung einer Rezept- sammelstelle in einem abgelegenen Ortsteil ohne Apotheke wurde stattgegeben. Der Betrieb von ebenfalls einer Rezeptsammelstelle wurde eingestellt. Außerdem wurde acht bestehenden Rezeptsam- melstellen – nach Überprüfung der Voraussetzungen – der Weiter- betrieb genehmigt.

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