AKWL-Geschäftsbericht 2019

Apotheken- und Berufsrecht | AKWL Geschäftsbericht 2019

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„Alles neu“ könnte fast ein geeignetes Motto für das Jahr 2019 der Rechtsabteilung sein. So erfolgte zuMitte des Jahres 2019 einWechsel in der Leitung der Rechtsabteilung, da sich mit Bernhard Hielscher der langjährige Abteilungsleiter Recht nach fast 40 Jahren Tätigkeit für die Apothekerkammer Westfalen-Lippe in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedete. Online-Wahl und Satzungen Gleichzeitig plante und organisierte die Rechtsabteilung die Wahl zur 17. Kammerversammlung. Als erste Heilberufskammer in Deutschland bot die Apothekerkammer dabei die Möglichkeit der Online-Wahl an (siehe Artikel auf Seite 4). Zudem wurde die Hauptsatzung als „Verfas- sung“ der Kammer umfassend überarbeitet und an die neuen tatsäch- lichen und rechtlichen Gegebenheiten angepasst. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls eine neue Geschäfts- ordnung erarbeitet. Eine große Herausforderung war hier, die Wahl- modalitäten der Kammerorgane und -gremien vollständig neu zu gestalten. Ihre „Feuerprobe“ bestand die neue Geschäftsordnung sodann bei der konstituierenden Kammerversammlung am 4. Sep- tember 2019. Zudem wurde die Satzung über das Wissenschaftliche Institut für Versorgungsforschung in der Apotheke sowie eine Melde- ordnung erarbeitet. Heilberufsgesetz NRW Weiterhin fand die umfassende Novellierung des Heilberufsgesetzes NRW in 2019 ihren Abschluss. Das Heilberufsgesetz bildet die landes- rechtliche Grundlage für die Organisation und das Wirken der Kam- mer. Die Novelle wurde durch die Rechtsabteilung konstruktiv-kritisch im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Heilberufskammern NRW begleitet. Dies umfasste insbesondere eine sachverständige Teilnah- me an einer Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Sozi- ales des Landtags NRW. Berufsaufsicht Eine der zentralen Aufgaben der Rechtsabteilung ist die Aufsicht über das berufliche Verhalten der Kammermitglieder. In diesem Zusam- menhang legte die Rechtsabteilung dem Vorstand 36 Sachverhalte zur Entscheidung über Berufspflichtverletzungen vor. In elf Fällen ent- schied der Vorstand auf eine schriftliche Abmahnung durch das Prä- sidium. 23 Mal sprach der Vorstand eine Rüge aus, von denen 15 mit einem Ordnungsgeld verbunden wurden. Dieses lag je nach Art und Schwere der Berufspflichtverletzung zwischen 250 und 2.000 Euro. Zwei Verfahren endeten ohne Maßnahme. Apothekenrecht und Berufsrecht Aktivitäten und Verfahren im Überblick

Sören Cromberg Abteilungsleiter Recht

„Neben der Durchführung der Online- Wahl war es eine große Heraus- forderung, die Wahlmodalitäten der Kammerorgane und -gremien vollständig neu zu gestalten.“

Sören Cromberg

Erfreulicherweise musste der Vorstand in 2019 nicht von seiner Befugnis zur Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens Ge- brauch machen. In einem weiteren Fall verneinte der Vorstand nach eingehender Würdigung des beruflichen Verhaltens eines Kammer- mitglieds dessen persönliche Zuverlässigkeit, deren Bestätigung für die Beantragung einer Betriebserlaubnis angefordert wurde. Vielfältiges Tätigkeitsspektrum Im Übrigen weist die Rechtsabteilung ein vielfältiges und sich stets wandelndes Tätigkeitsspektrum auf. Sie berät Präsidium, Vorstand, Geschäftsführung und die Fachabteilungen der Kammer in rechtli- chen Angelegenheiten und begleitet Projekte und Gremiensitzungen, sofern dies aufgrund rechtlicher Zusammenhänge erforderlich ist. Ferner gibt sie fachliche Stellungnahmen gegenüber den Apotheken- aufsichtsbehörden ab und berät die Kammermitglieder zu rechtlichen Fragestellungen. Diese Beratung ist sehr vielfältig und betrifft verschiedenste Rechtsgebiete wie beispielsweise das Apothekenrecht, das Berufs- recht, den Datenschutz, das Heilmittelwerberecht und das allgemeine Wettbewerbsrecht.

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