Online-Mitteilungsblatt 1/2021, 29. Juni 2021

IT UND NEUE MEDIEN

Jetzt den HBA beantragen: Empfehlung für alle Approbierten in öffentlichen Apotheken Wichtig für die Vorbereitung auf den Start des E-Rezeptes im kommenden Jahr

> Seit dem 15. Juni 2021 haben wir die Online-Be- antragung des Apothekerausweises für approbierte Mitarbeiter*innen in öffentlichen Apotheken freigeschal- tet. Denn die Einführung des elektronischen Rezepts rückt näher und damit verbunden auch die Notwendig- keit der Ausgabe von Heilberufsausweisen an (angestell- te) Apotheker*innen. Wir empfehlen Ihnen daher, den Heilberufsausweis zeitnah zu beantragen, weil Sie zum einen den Beantragungs-, Bestell- und Produktionszeitraum berücksichtigen müssen und Sie zum anderen alle notwendigen Schritte zur Vorbereitung des

So wie der Heilberufsausweis von Dr. Erika Mustermann könnte auch Ihr HBA aussehen. Die AKWL empfiehlt allen angestellten Apotheker*innen in der Offizin jetzt eine zeitnahe Beantragung, zumal auch die Refinanzierung der damit verbundenen Kosten inzwischen verbindlich geregelt ist.

APOTHEKER OHNE GRENZEN DEUTSCHLAND

erfolgreichen Starts des elektronischen Rezeptes in Ihrer Apo- theke treffen sollten.

Finanzierung endlich geregelt Mit Datum vom 7. Juni 2021 wurde die Finanzierungsverein- barung zur Erstattung der erforderlichen erstmaligen Aufwen- dungen und zu den laufenden Betriebskosten geändert und angepasst. Hierbei wurden auch die schon länger erwarteten Regelungen zur Finanzierung der Kosten für die Apothekeraus- weise (HBA) für approbierte Mitarbeiter*innen in öffentlichen Apotheken getroffen. Zentrale Punkte in dieser Finanzierungsregelung sind folgen- de: Der Antrag muss stets durch den Apothekeninhaber bzw. die Apothekeninhaberin gestellt werden, der/die dann die Auslagen der Angestellten erstattet. Darüber hinaus kann ein solcher An- trag nur einmal pro Apotheke zum Stichtag 1. Juli 2021 − oder zum Datum der TI-Inbetriebnahme danach − gestellt werden. Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) bereitet derzeit im NNF- Portal einen Antrag vor, der dann ab dem 1. Juli 2021 gestellt werden kann. Fragen- und Antwortenkatalog auf der Homepage des NNF Haben Sie noch weiteren Informationsbedarf? Einen umfas- senden Fragen- und Antwortkatalog zu den Änderungen der Finanzierungsvereinbarung und zur weiteren Abwicklung der Erstattungen finden Sie auf der Website des NNF unter dem Link www.dav-notdienstfonds.de . Außerdem steht Ihnen das Team im münsterischen Apothekerhaus gerne mit Rat und Tat zur Seite. <

Gesundheit ist die Basis, um der Armut zu entkommen!

Dr. Carina V., Apothekerin | München

Die starken Teams der AoG sind ständig ehrenamtlich im Einsatz: u.a. schnell in der Nothilfe und verlässlich in den langfristigen Entwicklungsprojekten . Arzneimittel mit pharmazeutischer Kompetenz für Menschen in Not. KOMPETENZ RETTET LEBEN

Bank: Deutsche Apotheker- und Ärztebank IBAN: DE 88 3006 0601 0005 0775 91 BIC (Swiftcode): DAAEDEDDXXX APOTHEKER OHNE GRENZEN DEUTSCHLAND e.V. www.apotheker-ohne-grenzen.de

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AKWL Mitteilungs blatt online 01-2021 / 9

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