Mitteilungsblatt Nr. 4/2016 (11. November 2016)

WEITERBILDUNG

Apothekerkammer jetzt für Fachsprachenprüfungen zuständig Erste Prüfung an der Bismarckallee in Münster mit Bravour bestanden

> Alle Bürger aus EU- und Nicht-EU- Ländern, die in Deutschland als Apothekerin oder Apotheker tätig werden wollen, benötigen die Approbation. Die zuständigen Approbationsbehörden sind die drei Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold und Münster. Vorausset- zung für die Erteilung der Approbati- on ist die erfolgreiche Absolvierung der Fachsprachenprüfung. Hier werden die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen. Mit Inkrafttreten der „Dritten Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverord- nung Heilberufe“ ist der Apothekerkam- mer Westfalen-Lippe seit dem 15. Juni 2016 die Abnahme der Fachsprachenprü- fung übertragen worden. Um zur Fachsprachenprüfung zugelas- sen zu werden, müssen die Kandidaten Sprachkenntnisse auf dem Niveau eines GER-B2-Diploms besitzen. In der Fach- sprachenprüfung selbst werden Fach- sprachenkenntnisse im berufsspezifi- schen Kontext auf dem Sprachniveau C1 abgefragt. Die Fachsprachenprüfung wird inMünster von drei Apotheker/innen abgenommen und besteht aus drei Teilen: • Simuliertes Apotheker-Patienten-Ge- spräch (20 Minuten) • Anfertigen eines in der pharmazeu- tischen Berufsausübung üblicher- weise vorkommenden Schriftstückes (20 Minuten) • Simuliertes Apotheker-Apotheker-Ge- spräch (20 Minuten) Voraussetzung für die Prüfung Ablauf der Prüfung und Bewertung

Der Prüfungsausschuss mit Dr. Sylvia Prinz, Dr. Claudia Brüning und Heike Steen (2. Reihe von links) gratulierten Angie Khetyar aus Syrien (vorne) zur bestandenen Fachsprachenprüfung

die Fachsprachenprüfung vorbereitet und diese mit Bravour bestanden. Die Apothekerkammer Westfalen- Lippe bietet derzeit einen Prüfungstermin pro Monat an. Unter www.akwl.de ha- ben wir alle Informationen rund um das Thema Fachsprachenprüfungen für Sie zusammengestellt <

Es wird geprüft, ob der Prüfling fachkun- dige Sprachkenntnisse im Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen besitzt. Sprach- fluss, Ausdruck und Verständlichkeit, all- gemeinsprachlicher Wortschatz sowie sprachinhaltliches Verstehen und sprach- inhaltliche Vermittlung fließen in die Be- wertung ein. Es wird erwartet, dass der/ die Prüfungskandidat/in ein breites Spek- trum anspruchsvoller, längerer Texte ver- stehen und auch implizierte Bedeutungen erfassen kann. Die erste Fachsprachenprüfung am26. Au- gust 2016 hat Angie Khetyar vor der Prü- fungskommission der Apothekerkammer Westfalen-Lippe absolviert. Die 26-Jährige hat in Homs, Syrien, eine eigene Apotheke betrieben und ist seit eineinhalb Jahren bei ihrem Bruder in Deutschland. Sie hat sich mit Sprachkursen und einer Hospi- tation in einer öffentlichen Apotheke auf Erste erfolgreiche Fachsprachenprüfung

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Für Fragen rund um die Fachsprachen- prüfungen: Dr. Sylvia Prinz, Tel.: 0251 5200539, E-Mail: fsp@akwl.de Margret Nagel, Tel.: 0251 5200543, E-Mail: fsp@akwl.de

Die Prüfungstermine und Informationen zu den Fachsprachenprü- fungen finden Sie unter www.akwl.de/fsp.

AKWL Mitteilungs blatt 04-2016 /  25

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