Mitteilungsblatt Nr. 4/2015 vom 25. September 2015

25 WEITERBILDUNG / AUSBILDUNG PKA/PTA

AKWL MB 04/ 2015

Erster Erfahrungsaustausch für Apotheker/-innen, die Substitutionsmittel herstellen Gesprächsrunde im Apothekerhaus

Am Mittwoch, 19. August 2015 tra- fen sich über 20 Apotheker/-innen und PTA im Apothekerhaus in Mün- ster zum ersten „Erfahrungsaustausch für Substitutionsmittel-herstellende Apotheker/-innen“. Dr. Sylvia Prinz, Abteilungsleiterin Weiterbildung, begrüßte die Teil- nehmer und stellte fest, dass das mit Herstellung und Abgabe beschäftigte pharmazeutische Personal großen Be- darf hat, sich mit Kollegen über diese Thematik auszutauschen. Heinrich Queckenberg, Leiter der Schloss-Apotheke in Gelsenkirchen, hat seit vielen Jahren Erfahrung mit der Herstellung und Abgabe von Substitutionsmitteln und moderierte das Treffen. In einem Vortrag gab er unter anderem einen Überblick über Leitlinien und Empfehlungen, ging auf die Abgabe von Substitutionsmit-

Heinrich Queckenberg, Apothekenleiter aus Gelsenkirchen, moderierte das Treffen im Apothe- kerhaus in Münster Foto: RED

teln in der Apotheke und der Arztpra- xis ein, sprach die Dokumentation an und erklärte die korrekten Rezeptan- gaben bei Take-home-Vergabe und Vergabe in der Praxis. Zu allen Punkten diskutierten die Teil- nehmer rege und brachten eigene Erfahrungen und Lösungswege ein. Im Laufe des Abends wurden darü- ber hinaus auch die Themen Schwie- rigkeiten mit Herstellerrabatt und Abrechnung, Dosierautomaten, Zah-

lungsmoral der Patienten, Gehaltsbe- stimmung und Dokumentation inten- siv besprochen. Sowohl Teilnehmer, die sich erst seit kurzem mit dem Themenkom- plex Substitutionsmittel befassen, als auch in diesem Bereich erfahrene Apotheker/-innen profitierten von dem kollegialen Austausch und wün- schen sich zukünftig regelmäßig wei- tere Treffen.

Zulassung zur PKA-Abschlussprüfung Ab sofort kompakte Erste-Hilfe-Ausbildung

Während bisher 16 Unterrichts- stunden (acht Doppelstunden) bei der Erste-Hilfe-Ausbildung anfielen, sind für die notwendige Grundschulung seit dem 1. April 2015 nur noch neun Unterrichtsstunden erforderlich. Der Zeitaufwand verringert sich somit auf einen Tag. Zudem ist der Umfang der regelmäßigen, in Zeitabständen von zwei Jahren erforderlichen Fort-

bildung, dem „Erste-Hilfe-Training“, auf neun Unterrichtsstunden ausge- weitet worden. Für die Zulassung zur PKA-Abschluss- prüfung wird sowohl der acht-Dop- pelstunden umfassende Kurs – dieser darf am Tag der Prüfung nicht äl- ter als drei Jahre sein – als auch die Grundschulung mit nunmehr neun

Unterrichtsstunden akzeptiert. Die Teilnahmebescheinigung am Ersthel- ferlehrgang ist dem Antrag auf Zulas- sung zur Abschlussprüfung in Kopie beizufügen (§ 11 Abs. 4a der PKA- Prüfungsordnung). Der Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber“, der le- diglich vier Doppelstunden umfasst, ist kein ausreichender Nachweis.

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