Mitteilungsblatt Nr. 4/2015 vom 25. September 2015

04/ 2015

14 RECHT / IMPRESSUM

Anerkennung ausländischer Apothekerdiplome

Aus gegebenem Anlass teilen wir in Bezug auf die Anerkennung ausländischer Apothekerdiplome sowie der Beschäf- tigungsmöglichkeit von ausländischen Apothekerinnen/Apothekern nach Rückfrage bei den zuständigen Bezirksregie- rungen (Approbationsbehörden) Folgendes mit:

Apothekerinnen/Apotheker aus EU-Ländern: Diese Personen erhalten, sofern sie den Nach- weis über ihre im Heimatland erworbene pharmazeutische Ausbildung erbringen, die deutsche Approbation. Allerdings müssen sie zuvor die erforderliche Fachsprachenprüfung erfolgreich absolviert haben. Voraussetzung für die Zulassung zur Fachsprachenprüfung – die derzeit von den jeweils zuständigen Bezirksregierungen abgenommen wird – ist u.a. das B2-Sprachzeugnis. Vor Erteilung der deutschen Approbation dürfen diese Personen nach übereinstim- mender Auffassung der Bezirksregierungen keine Tätigkeit als Apotheker – auch nicht unter Aufsicht eines Apothekers – in einer Apotheke ausüben. Bei eventuellen Fragen bitten wir, sich mit der zuständigen Bezirks-

Apotheker/innen, die nicht aus EU-Ländern kommen, müssen in Deutschland unter anderem ein einjähriges Praktikum absolvieren. Foto: Monkey Business – fotolia.com

die noch zu absolvierende Kenntnisprüfung vorbereiten können. Sie erhalten zu diesem Zweck eine vorläufige Berufsausübungserlaubnis über 12 Monate mit der Aufla- ge, unter Aufsicht eines Apothekers tätig sein zu dürfen. Voraussetzung für die Erteilung einer vorläufigen Berufs- ausübungserlaubnis ist allerdings auch in diesen Fällen die erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung. Aufgrund der vorläufigen Berufsausübungserlaubnis (als Apothekerin/Apotheker) sind diese Personen während des einjährigen Zeitraums Kammerangehörige. Mitarbeiter/innen an dieser Ausgabe Ute Behle, Klaus Bisping, Dr. Claudia Brüning, Wolfgang Erdmann, Bern- hard Hielscher, Carolin Kampruwen, Stefan Lammers, Dr. Sylvia Prinz, Michael Schmitz, Dr. Oliver Schwalbe, Sebastian Sokolowski, Dr. Andreas Walter Das Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe erscheint regelmäßig circa alle zwei Monate. Redaktionsschluss für Ausgabe 5/2015, die am 11. Dezember 2015 erscheint, ist der 4. November 2015. Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen- Lippe im Kammerbeitrag enthalten. Auflage: 7.450 Exemplare Nachdruck – auch in Auszügen – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

regierung in Verbindung zu setzen. Bis zur Erteilung der deutschen Approbation sind diese Personen daher keine Kammerangehörigen. Apothekerinnen/Apotheker aus Nicht-EU-Ländern: In diesen Fällen ist in der Regel die Gleichwertigkeit der pharmazeutischen Ausbildungen nicht gegeben, insbe- sondere fehlt es an der Absolvierung eines Praktikums sowie an bestimmten Kenntnissen (u. a. Rechtskenntnis- sen). Daher müssen Nicht-EU-Apotheker/innen ein einjäh- riges Praktikum absolvieren, während dessen sie sich auf Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ausgabe 4/2015 Herausgeber Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Bismarckallee 25, 48151 Münster, Tel: 0251 520050, Fax: 0251 521650, E-Mail: info@akwl.de, Internet: www.akwl.de Redaktion Michael Schmitz (V. i. S. d. P.), Dr. Andreas Walter Layout Petra Wiedorn, Michael Schmitz Impressum

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