Mitteilungsblatt 7/2024, 25. Oktober 2024

KAMMER IM GESPRÄCH · IT & NEUE MEDIEN

Der Vor-Vorgänger von Karl Lauterbach als Gesundheitsminister war Hermann Gröhe, der wie zu seiner Amtszeit das Gespräch mit der Apothekerschaft suchte. Beim Landesparteitag der CDU in Münster informierte ihn Kreisvertrauensapo the ke rin Angelika Plassmann über die bedrohliche Lage vieler Apotheken.

Infostand beim Landesparteitag: Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe war als Aussteller dabei, als die NRW-CDU im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland tagte. Auch Ministerpräsident Hendrik Wüst nahm sich die Zeit zu einem Austausch mit Birte Kassenbrock (li.) und Yvonne Schmees.

Die neue elektronische Patientenakte kommt ePA für alle startet 2025 schrittweise/Bundesweiter Roll-Out ab dem 25. Februar

Update verfügen. Die Einführung der ePA für alle wird schrittweise erfolgen. Am 15. Januar geht es zunächst in den Modellregionen Fran ken und Hamburg los. Sollte die Pilotpha se reibungslos verlaufen, ist ein bundes weiter Roll-Out für den 25. Februar 2025 vorgesehen. Die ePA startet zunächst mit der Befüllung von ärztlichen Dokumen ten und automatisch erstellten Medika tionslisten. Digitale Medikationsprozesse sollen später folgen (ab Sommer 2025).In Nordrhein-Westfalen werden Gespräche zwischen den KVen, der KGNW, den Apo thekerverbänden und -kammern stattfin den, um die Einführung der ePA für alle Leistungserbringer in einer Testphase ko operativ zu begleiten. Wir halten Sie auf dem Laufenden. <

Arztbriefen, Befunden und Laborwerten sollen auch Medikationslisten und Me dikationspläne in die ePA aufgenommen werden. Dies kann vor allem für Wech selwirkungschecks hilfreich sein. Die Medikationslisten werden automatisch über die verordneten E-Rezepte erstellt. Die erweiterten Medikationspläne um fassen zusätzlich medikationsrelevante Informationen wie z.B. Allergien und kön nen institutionsübergreifend auch von Apotheker*innen befüllt werden. Über das Honorar wird noch verhandelt Laut § 346 Sozialgesetzbuch V (SGB V), der mit dem Digital-Gesetz (DigiG) neu gefasst wurde, haben Apotheker *innen „bei der Abgabe eines Arzneimittels die Versicherten bei der Verarbeitung arz neimittelbezogener Daten in der elektro nischen Patientenakte zu unterstützen.“ Die Aufgaben können aber an das phar mazeutische Personal delegiert werden. Über die Honorierung des zusätzlichen Aufwands wird aktuell noch verhandelt. Um die ePA für alle in der Apotheke nutzen zu können, ist eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erforder lich. Darüber hinaus muss das Apothe kenverwaltungssystem die ePA für alle unterstützen bzw. über das notwendige

> Nach Einführung des E-Rezepts folgt der nächste wichtige Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ab 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, sofern sie nicht ak tiv widersprechen. Mit dieser neu en Opt-Out-Regelung soll eine brei te Nutzung der Patientenakte er reicht werden: daher ePA für alle. Privatversicherte müssen die Be rechtigung für den Zugriff erst erteilen. In der ePA für alle werden die vorliegen den Gesundheitsdaten des Patienten digital zusammengeführt und für den Versorgungsalltag der Heilberufler*innen nutzbar gemacht. Patient*innen müssen nicht mehr jeden Zugriff auf ihre Ge sundheitsdaten freigeben. Ärzt*innen, Apotheker*innen und Pflegekräfte kön nen alle relevanten Informationen ein sehen und Therapien oder Medikationen besser auf die individuellen Anforderun gen des Patienten abstimmen. Apotheker*innen erhalten nach Ste- cken der eGK standardmäßig drei Tage lang Zugriff auf die elektronische Patien tenakte des bzw. der Versicherten. Neben

VORABINFOS DER GEMATIK

Wer sich vorab mit dem Medikationsprozess der ePA vertraut machen

möchte, findet auf der Website der gematik einen anschaulichen Klickdummy: https://www.gematik. de/anwendungen/epa/ epa-fuer-alle .

AKWL Mitteilungs blatt 07-2024 / 11

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