Mitteilungsblatt 7/2019, 26. September 2019

WEITERBILDUNG

Weiterbildung – Qualifikation für die Zukunft Spezialisierung in acht Gebieten und sieben Bereichen möglich

> Von der Weiterbildung profitie- ren Apotheker/-innen in vielerlei Hinsicht: Je nach Wahl des Arbeits- platzes bzw. des Berufsfeldes wird häufig spezielles Fachwissen gefor- dert. Dieses wird im Rahmen der Weiterbildung strukturiert vermit- telt. Das berufsbegleitende, praxis- bezogene, vertiefende Lernen so- wie der Erfahrungsaustausch mit anderen Weiterzubildenden und den Referenten sorgen für eine Fülle neuer Anregungen, Kontakte und Motivation. Die Weiterbildung ist eine Qualifizierung in einem Spezialgebiet oder -bereich und kann direkt nach Erhalt der Approbation begonnen werden. Sie wird am Ende der Weiterbildungszeit durch eine Prüfung nachgewiesenundberechtigtzumFühren des entsprechenden Fachapothekertitels (Gebietsweiterbildung) oder der ent- sprechenden Bereichsbezeichnung (Be- reichsweiterbildung). Je nach Tätigkeitsschwerpunkt haben Apotheker/-innen die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Weiterbildungsgebie- ten zu qualifizieren. Die Apothekerkammer bietet Wei- terbildungsmöglichkeiten in acht Ge- bieten an. Diese erstrecken sich auf die verschiedenen pharmazeutischen Auf- gabenfelder, wie zum Beispiel öffentli- che Apotheken, Krankenhausapotheken, pharmazeutische Industrie, PTA-Lehran- stalten und die Gesundheitsverwaltung: • Allgemeinpharmazie • Klinische Pharmazie • Pharmazeutische Analytik und Technologie • Arzneimittelinformation • Toxikologie und Ökologie • Theoretische und Praktische Ausbildung • Klinische Chemie • Öffentliches Gesundheitswesen Spezialisierungsrichtungen im Kammergebiet Westfalen-Lippe – Weiterbildungsgebiete

Die Qualifizierung in einem Spezialgebiet oder -bereich bietet sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber viele Vorteile. © Kzenon - stock.adobe.com

der gleichen Weiterbildungsstätte. • Der Weiterzubildende ist an einer zu- gelassenen Weiterbildungsstätte tätig. • Der Fernermächtigte betreut den Weiterzubildenden von einer anderen zugelassenen Weiterbildungsstätte aus. Weitere Spezialisierungsmöglichkeiten – Weiterbildungsbereiche Ergänzend oder alternativ zu einer Ge- bietsweiterbildung können Apotheker/- innen in verschiedenen Bereichen eine Zusatzbezeichnung erwerben. Sie können sich, unabhängig davon, ob sie als Fachapotheker/-in in einem Gebiet weitergebildet sind, in folgenden sieben Weiterbildungsbereichen weiter qualifizieren: • Prävention und Gesundheitsförderung • Ernährungsberatung • Geriatrische Pharmazie • Naturheilverfahren und Homöopathie • Onkologische Pharmazie • Infektiologie • Medikationsmanagement im Krankenhaus

Wichtige Regelungen der Gebietsweiter- bildungen sind: • Weiterbildung in praktischer Be- rufstätigkeit an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte • Betreuung des Weiterzubilden- den durch einen ermächtigten Fachapotheker • Mindestdauer von 36 Monaten bei Vollzeittätigkeit (bei Teilzeittätigkeit verlängert sich die Weiterbildungszeit entsprechend) • Teilnahme an Weiterbildungssemina- ren, mindestens 120 Stunden • Abschlussprüfung, Erwerb des Fachapothekertitels Verbundweiterbildung Durch die Einführung der Verbundweiter- bildung können sich auch selbstständige oder angestellte Apotheker, die an einer Weiterbildungsstätte ohne ermächtigten Fachapotheker tätig sind, in einemGebiet weiterbilden. Wichtige zusätzliche Regelungen der Verbundweiterbildung sind: • Weiterzubildende und ermächtigte Fachapotheker befinden sich nicht an

AKWL Mitteilungs blatt 07-2019 / 27

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