Mitteilungsblatt 7/2019, 26. September 2019

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS · AUS-/FORTBILDUNG UND AMTS

leisten. Für den arbeitserleichternden sowie sicherheitserhöhenden Effekt sind die richtige Nutzung und das Wissen über die Funktionsweise essenziell. Dem Apothekenpersonal muss bei- spielsweise klar sein, wie der automa- tische Interaktionscheck im Compu- tersystem funktioniert, was genau er leisten kann und welche Grenzen be- stehen. Der vorliegende CIRS-Fall kann somit als geeigneter Anlass genommen werden, um Teambesprechungen und Teamschulungen zur Apothekensoftware einzuberufen. <

• Besondere Lebensumstände, zum Bei- spiel Alter, Schwangerschaft, Stillzeit • (Chronische) Erkrankungen • Zusätzlich auf Verordnung oder im Rahmen der Selbstmedikation ange- wandte Arzneimittel Alternativen Arzneistoff auswählen Wenn der Apotheker eine Kontraindika- tion erkennt, dann muss ein alternativer Arzneistoff gewählt werden. Falls dies im Rahmen der Selbstmedikation nicht mög- lich ist, sollte der Patient mit einem ent- sprechenden Hinweis darauf an den Arzt verwiesen werden. Grundsätzlich müssen bei Beratungs- gesprächen komplexe Zusammenhänge berücksichtigt werden. Hier sind neben einer intelligenten Apothekensoftware die Kompetenzen des Fachpersonals ge- fragt. Grenzen der Apothekensoftware? Apothekensoftware ist aus dem Apothe- kenalltag nicht mehr wegzudenken. Auch für die Beratung bei der Abgabe von Arz- neimitteln kann sie viele Hilfestellungen

Apothekensoftware auch Kontraindika- tionen berücksichtige. Ihm selbst war die Kontraindikation offenbar nicht bekannt und auch eine „selbstständige“ Prüfung auf Kontraindikationen, beispielsweise durch einen Blick in die Fachinformation, fand nicht statt. In der Apothekenbetriebsordnung ist festgelegt, dass bei der Abgabe von Arz- neimitteln in der Apotheke eine Informa- tions- und Beratungspflicht seitens des pharmazeutischen Personals besteht. Im Zuge dessen ist auch festzustellen, ob das gewünschte Arzneimittel zur Anwen- dung bei der jeweiligen Person geeignet ist. Entsprechend des Kommentars zur Leitlinie „Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimit- teln – Selbstmedikation“ der Bundesapo- thekerkammer sind zur Beurteilung des vomPatienten gewünschten Arzneistoffs folgende Punkte zu erfragen, um Kontra- indikationen und klinisch relevante Inter- aktionen auszuschließen: Berücksichtigung von Kontra- indikationen

WWW.CIRS-NRW.DE Die Apothekerkammern Nordrhein (AKNR) und Westfalen-Lippe (AKWL), die zuvor das Berichts- und Lernsystem CIRS-Pharmazie NRW geführt haben, sind nun offizielle Partner von CIRS-NRW. Apotheken können unter www.cirs-nrw.de kritische Ereignisse melden und Fallberichte lesen.

6. CIRS-NRW-Gipfel 27. November 2019 Haus der Ärzteschaft — Tersteegenstr. 9 — 40474 Düsseldorf

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Hintergrundfoto: ©Cecilie_Arcurs - istockphoto.com

AKWL Mitteilungs blatt 07-2019 / 23

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