Mitteilungsblatt 5/2019, 11. Juli 2019

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS · AUS-/FORTBILDUNG UND AMTS

Die in deutschen Apotheken durchge- führte VITA-Studie (Verbesserung der In- halationstechnik vonMenschenmit Asth- ma und COPD in Apotheken) der ABDA, bei der die Inhalationstechnik von 750 erwachsenen Patienten in 55 Apotheken untersucht wurde, zeigte eine fehlerhaf- te Anwendung von Inhalationssystemen bei bis zu 80 Prozent der Patienten [3]. Die Studie belegte auch, dass eine einmalige Beratung in der Apotheke den Anteil der Patienten, die bei der Anwendung eines Inhalationsarzneimittels Fehler machen, um 65 Prozent reduzieren kann. Bei der Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke ist das pharmazeutische Per- sonal entsprechend § 21 Apothekenbe- triebsordnung verpflichtet, den Patien- ten hinreichend über Arzneimittel zu informieren und zu beraten. Die Beratung muss auch die notwendigen Informatio- nen über die sachgerechte Anwendung des Arzneimittels umfassen. Bei erklä- rungsbedürftigen Darreichungsformen wie Inhalationssystemen kann das phar- mazeutische Personal unter anderem Beratung bei der Abgabe von Inhalationssystemen

durch Überprüfung und Korrektur der Anwendung von Inhalationssystemen zu einer leitliniengerechten Inhalationstech- nik, zu einer Steigerung der Therapietreue (Adhärenz) und so zu einer effektiven und sicheren Anwendung von inhalativen Arz- neimitteln beitragen [4]. Dabei ist nicht nur die adäquate Beratung bei Erstabga- be entscheidend, sondern im Falle einer Daueranwendung auch die zwischenzeit- liche Überprüfung der Inhalationstechnik. So können Anwendungsfehler, die sich mit der Zeit eingeschlichen haben, auf- gedeckt und behoben werden. Für die Be- ratung in der Apotheke können die Um- setzungshilfe der ABDA „A7 Anleitung zur richtigen Anwendung von Inhalationssys- temen“ (aufzurufen unter www.abda.de im internen Bereich – Mitglieder – LeiKa) oder die Videos der Deutsche Atemweg- sliga e.V. (einsehbar unter https://www. atemwegsliga.de/richtig-inhalieren.html) wertvolle Unterstützung bieten. Unzureichende Sprachkenntnisse Bei unzureichenden Sprachkenntnis- sen der Patientin/des Patienten können Piktogramme die Beratung erleichtern. Die ABDA stellt auf ihrer Homepage im

WWW.CIRS-NRW.DE Seit Juli 2019 sind die Apothekerkammern Nordrhein (AKNR) und Westfalen-Lippe (AKWL), die zuvor das Berichts- und Lernsystem CIRS-Pharmazie NRW geführt haben, Partner von CIRS-NRW. Apotheken können von nun an unter www.cirs-nrw. de kritische Ereignisse melden und Fall- berichte lesen. Mitgliederbereich unter „Info Projekte“ Arbeitshilfen für die Beratung und Kom- munikation in der Apotheke zur Verfü- gung, unter anderem mehrsprachige Dosierzettel und Piktogramme zu Dar- reichungsformen, Einnahmezeitpunkt und möglichen Nebenwirkungen von Arzneimitteln. < [1] Fachinformation Srivasso®, Stand März 2016 [2] Fachinformation Spiriva Respimat®, Stand August 2014 [3] Hämmerlein A, Müller U, Schulz M. Pharma- cist-led intervention study to improve inhalation technique in asthma or COPD patients. Journal of Evaluation in Clinical Practice. 2011, 17(1): 61-70. [4] Nationale Versorgungsleitlinie Asthma. 2. Auflage. Stand: August 2013. <

13. AMTS-Symposium am 11. Mai 2019

Für 80 neue AMTS-Manager bildete das 13. AMTS-Symposium am 11. Mai 2019 den Abschluss ihrer Ausbildung im Rahmen des Apo-AMTS-Ausbildungskonzep- tes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Derzeit haben 982 Apothekerinnen und Apotheker eine gültige Akkreditierung als AMTS-Manager.

22 / AKWL Mitteilungs blatt 05-2019

Made with FlippingBook - Online Brochure Maker