Mitteilungsblatt 4/2017, 13. Oktober 2017

DEUTSCHER APOTHEKERTAG

Philipp Schulte-Mecklenbeck, Gabriele Regina Overwiening und Frank Dieckerhoff (v. li.) erläuterten den Delegierten beim Deutschen Apothekertag die Anträge aus Westfalen-Lippe, die zum Teil sehr ausführlich diskutiert wurden.

Deutscher Apothekertag 2017 in Düsseldorf Anträge der AKWL stoßen auf geteiltes Echo Deutliche Zustimmung für IT-Vorstöße/Keine Mehrheit für Erste-Hilfe-Kurse für die PhiP

ausdrücklich ausgeklammert, sollen aber im Bereich von AMTS eine zentrale Rolle spielen. Daher lautete der Antrag: „Die Hauptversammlung der deutschen Apo- thekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber/Verordnungsgeber und die Bundesregierung auf, Regelungen zu schaffen, die in jedem Fall gewährleisten, dass in den Apotheken Arzneimittel-/Me- dikationsdaten der Patientinnen und Pati- enten zum Zwecke der pharmazeutischen Beratung sowie im Rahmen des AMTS in- tern gespeichert und verarbeitet werden können.“ Auch dieser Antrag wurde sehr kont- rovers diskutiert, zum Teil sogar innerhalb der ABDA-Geschäftsführerriege. Zum einen wurden juristische Bedenken hin- sichtlich der Umsetzung geäußert, zum anderen aber die politische Relevanz eines solchen Ansatzes herausgestellt. Insoweit darf man auch hier auf die weitere Bear- beitung in einem Fachausschuss gespannt sein.

Praxisbegleitenden Unterrichtes ermög- licht, war unter den Delegierten beim DAT jedoch umstritten. Nach einer Rei- he kritischer Wortbeiträge, u. a. auch der Kammerführungen aus Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg drohte eine Ablehnung des Antrages. „Das wäre jedoch gegenüber den Pharmaziestudie- renden ein ganz schlechtes Signal gewe- sen“, erläuterte Kammerpräsidentin Gab- riele Regina Overwiening, warum sie den Verweis des Antrags in einen Ausschuss beantragte, dem die Delegierten mit gro- ßer Mehrheit folgten. „ Für ein erfolgreiches Medika- tionsmanagement brauchen wir den Zugriff auf die Medi- kationsdaten. “ Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening

> Mit 23 Delegierten war die AKWL beim Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf vertreten. Im Gepäck hatte die Delegation vier Anträge an die Hauptversamm- lung. Zwei davon wurden mit großer Mehrheit beschlossen, zwei in einen Ausschuss verwiesen. „Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich für eine flächendeckende Erste-Hilfe- Ausbildung für angehende Apothekerin- nen und Apotheker aus. Hierfür sollen im Zuge der praktikumsbegleitenden Unter- richtsveranstaltungen Erste-Hilfe-Kurse organisiert und angeboten werden, die von jedem Teilnehmer der Unterrichts- veranstaltungen obligatorisch besucht werden müssen. Sollte eine Durchführung des Kurses während des praktikumsbe- gleitenden Unterrichts nicht möglich sein, können die Kurse auch zu anderen Zeiten für PhiP durch die Kammer angeboten werden.“ So lautete der erste Antrag aus West- falen-Lippe, den die AKWL auf Wunsch des Bundesverbandes der Pharmazie- studierenden eingebracht hatte. Dieses Angebot, das die AKWL für die Pharma- ziestudierenden der Universität Müns- ter, seit vielen Jahren im Rahmen des

Erfolgreiche AMTS ohne Datenzugriff?

Elektronische Patientenakte

Ebenfalls in einem Ausschuss wird zu- künftig ein weiterer Antrag der AKWL behandelt. Ab 2018 dürfen u. a. die Ärzte, Patientendaten dazu nutzen, um Gesund- heitsvorsorge oder Gesundheitsversor- gung zu betreiben. Apotheker sind hier

Gleich ein ganzes Kapitel widmete der Deutsche Apothekertag in diesem Jahr dem Thema Digitalisierung. In der Diskus- sion wurde deutlich, dass die Apotheker- schaft hier gleichsam zwei Strömungen

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